Informationsbegehren gemäß IFG – Ausnahmegenehmigungen Klosterstraße / Landhausplatz / Thethergasse
betreffend den Bestand an Ausnahmegenehmigungen (gemäß § 45 StVO) in den Bereichen Klosterstraße,
Theatergasse und Landhausplatz:
Konkret bitte ich um Beantwortung der folgenden Punkte (Bezugszeitraum: aktueller
Datenbestand/Stichtag heute):
1. Befahren der Fußgängerzone Klosterstraße: Wie viele gültige
Ausnahmegenehmigungen existieren aktuell, die das Befahren der Fußgängerzone
Klosterstraße zum Zweck der Abholung von Personen mit einem KFZ gestatten. Auch zu
den Sperrzeiten der Fußgängerzone Klosterstraße Hinweis: Bitte schließen Sie
allgemeine Ausnahmen wie Lieferverkehr, Hotelgäste, ÖPNV und Taxis aus der Zählung
aus. Es geht explizit um Genehmigungen für spezifische natürliche oder juristische
Personen.
2. Parkgenehmigungen Klosterstraße: Wie viele gültige Parkgenehmigungen,
Parkberechtigungen wurden für KFZ von natürlichen oder juristischen Personen
innerhalb der Fußgängerzone Klosterstraße erteilt?
3. Parken in der Begegnungszone (Theatergasse / Landhausplatz): Wie viele gültige
Ausnahmegenehmigungen existieren für den Bereich Theatergasse und Landhausplatz,
die das Parken von KFZ außerhalb der markierten oder beschilderten Parkflächen
erlauben?
4. Übertragbare Genehmigungen: Wie viele der unter Punkt 1 bis 3 genannten
Ausnahmegenehmigungen sind nicht an ein bestimmtes polizeiliches Kennzeichen
gebunden, sondern wurden auf eine juristische oder natürliche Person ausgestellt, die
die Genehmigung für ein beliebiges Fahrzeug verwenden kann (z.B. durch Einlegen
einer Karte/Bestätigung)?
5. Räumlicher Geltungsbereich: Wie viele der unter Punkt 1 bis 3 genannten Ausnahmen
beziehen sich nicht auf eine konkrete Hausnummer/Adresse (Ladetätigkeit vor Haus Nr.
X), sondern auf den gesamten Straßenzug bzw. das gesamte Areal der genannten
Straßen?
6. Art der Hinterlegung/Kontrollierbarkeit: Wie viele dieser Genehmigungen sind so
ausgestellt, dass sie bei Inanspruchnahme (Parken oder Befahren) zwingend gut
sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt sein müssen?
● Gibt es Genehmigungen, bei denen lediglich ein Mitführen und Vorweisen auf
Verlangen (z. B. bei einer Anhaltung während der Fahrt) vorgesehen ist?
● Unterscheiden sich die Vorschriften zur Hinterlegung/Kennzeichnung
systematisch zwischen reinen Fahrgenehmigungen und Parkgenehmigungen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. Januar 2026
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14. Februar 2026
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