Informationsbegehren gemäß IFG – Ausnahmegenehmigungen Klosterstraße / Landhausplatz / Thethergasse

Anfrage an: Linz
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

betreffend den Bestand an Ausnahmegenehmigungen (gemäß § 45 StVO) in den Bereichen Klosterstraße,
Theatergasse und Landhausplatz:
Konkret bitte ich um Beantwortung der folgenden Punkte (Bezugszeitraum: aktueller
Datenbestand/Stichtag heute):
1. Befahren der Fußgängerzone Klosterstraße: Wie viele gültige
Ausnahmegenehmigungen existieren aktuell, die das Befahren der Fußgängerzone
Klosterstraße zum Zweck der Abholung von Personen mit einem KFZ gestatten. Auch zu
den Sperrzeiten der Fußgängerzone Klosterstraße Hinweis: Bitte schließen Sie
allgemeine Ausnahmen wie Lieferverkehr, Hotelgäste, ÖPNV und Taxis aus der Zählung
aus. Es geht explizit um Genehmigungen für spezifische natürliche oder juristische
Personen.
2. Parkgenehmigungen Klosterstraße: Wie viele gültige Parkgenehmigungen,
Parkberechtigungen wurden für KFZ von natürlichen oder juristischen Personen
innerhalb der Fußgängerzone Klosterstraße erteilt?
3. Parken in der Begegnungszone (Theatergasse / Landhausplatz): Wie viele gültige
Ausnahmegenehmigungen existieren für den Bereich Theatergasse und Landhausplatz,
die das Parken von KFZ außerhalb der markierten oder beschilderten Parkflächen
erlauben?
4. Übertragbare Genehmigungen: Wie viele der unter Punkt 1 bis 3 genannten
Ausnahmegenehmigungen sind nicht an ein bestimmtes polizeiliches Kennzeichen
gebunden, sondern wurden auf eine juristische oder natürliche Person ausgestellt, die
die Genehmigung für ein beliebiges Fahrzeug verwenden kann (z.B. durch Einlegen
einer Karte/Bestätigung)?
5. Räumlicher Geltungsbereich: Wie viele der unter Punkt 1 bis 3 genannten Ausnahmen
beziehen sich nicht auf eine konkrete Hausnummer/Adresse (Ladetätigkeit vor Haus Nr.
X), sondern auf den gesamten Straßenzug bzw. das gesamte Areal der genannten
Straßen?
6. Art der Hinterlegung/Kontrollierbarkeit: Wie viele dieser Genehmigungen sind so
ausgestellt, dass sie bei Inanspruchnahme (Parken oder Befahren) zwingend gut
sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt sein müssen?
● Gibt es Genehmigungen, bei denen lediglich ein Mitführen und Vorweisen auf
Verlangen (z. B. bei einer Anhaltung während der Fahrt) vorgesehen ist?

● Unterscheiden sich die Vorschriften zur Hinterlegung/Kennzeichnung
systematisch zwischen reinen Fahrgenehmigungen und Parkgenehmigungen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2026
  • Frist
    14. Februar 2026
  • Ein:e Follower:in
Harald Muellner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Linz Details
Von
Harald Muellner
Betreff
Informationsbegehren gemäß IFG – Ausnahmegenehmigungen Klosterstraße / Landhausplatz / Thethergasse [#4326]
Datum
17. Januar 2026 05:31
An
Linz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
betreffend den Bestand an Ausnahmegenehmigungen (gemäß § 45 StVO) in den Bereichen Klosterstraße, Theatergasse und Landhausplatz: Konkret bitte ich um Beantwortung der folgenden Punkte (Bezugszeitraum: aktueller Datenbestand/Stichtag heute): 1. Befahren der Fußgängerzone Klosterstraße: Wie viele gültige Ausnahmegenehmigungen existieren aktuell, die das Befahren der Fußgängerzone Klosterstraße zum Zweck der Abholung von Personen mit einem KFZ gestatten. Auch zu den Sperrzeiten der Fußgängerzone Klosterstraße Hinweis: Bitte schließen Sie allgemeine Ausnahmen wie Lieferverkehr, Hotelgäste, ÖPNV und Taxis aus der Zählung aus. Es geht explizit um Genehmigungen für spezifische natürliche oder juristische Personen. 2. Parkgenehmigungen Klosterstraße: Wie viele gültige Parkgenehmigungen, Parkberechtigungen wurden für KFZ von natürlichen oder juristischen Personen innerhalb der Fußgängerzone Klosterstraße erteilt? 3. Parken in der Begegnungszone (Theatergasse / Landhausplatz): Wie viele gültige Ausnahmegenehmigungen existieren für den Bereich Theatergasse und Landhausplatz, die das Parken von KFZ außerhalb der markierten oder beschilderten Parkflächen erlauben? 4. Übertragbare Genehmigungen: Wie viele der unter Punkt 1 bis 3 genannten Ausnahmegenehmigungen sind nicht an ein bestimmtes polizeiliches Kennzeichen gebunden, sondern wurden auf eine juristische oder natürliche Person ausgestellt, die die Genehmigung für ein beliebiges Fahrzeug verwenden kann (z.B. durch Einlegen einer Karte/Bestätigung)? 5. Räumlicher Geltungsbereich: Wie viele der unter Punkt 1 bis 3 genannten Ausnahmen beziehen sich nicht auf eine konkrete Hausnummer/Adresse (Ladetätigkeit vor Haus Nr. X), sondern auf den gesamten Straßenzug bzw. das gesamte Areal der genannten Straßen? 6. Art der Hinterlegung/Kontrollierbarkeit: Wie viele dieser Genehmigungen sind so ausgestellt, dass sie bei Inanspruchnahme (Parken oder Befahren) zwingend gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt sein müssen? ● Gibt es Genehmigungen, bei denen lediglich ein Mitführen und Vorweisen auf Verlangen (z. B. bei einer Anhaltung während der Fahrt) vorgesehen ist? ● Unterscheiden sich die Vorschriften zur Hinterlegung/Kennzeichnung systematisch zwischen reinen Fahrgenehmigungen und Parkgenehmigungen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Harald Muellner Anfragenr: 4326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4326/ Postanschrift Harald Muellner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Harald Muellner
Kein Nachrichtentext
Von
Linz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Januar 2026
Status