Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG
1. Welche Kennzahlen oder sonstige Kriterien gelten als Eigentümer-Vorgaben des Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG? Wie werden diese Kennzahlen konkret berechnet?
2. Gibt es noch weitere Kennzahlen oder Kriterien des BMIMI für die Bonifikation von Entscheidungsträger:innen der ÖBB-Infrastruktur AG, die nicht auf der Eigentümerrolle des BMIMI beruhen, sondern auf anderen Rechtsgrundlagen wie beispielsweise dem Zuschussvertrag gemäß § 55b Eisenbahngesetz und § 42 Absatz 2 Bundesbahngesetz?
3. Welche Gremien oder Personen (nicht der Name, sondern die Funktion im BMIMI, z.B. Leiter:in der Abteilung xy) entscheiden über die Kennzahlen oder sonstigen Kriterien für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG?
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Datum5. November 2025
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3. Dezember 2025
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