Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. Welche Kennzahlen oder sonstige Kriterien gelten als Eigentümer-Vorgaben des Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG? Wie werden diese Kennzahlen konkret berechnet?

2. Gibt es noch weitere Kennzahlen oder Kriterien des BMIMI für die Bonifikation von Entscheidungsträger:innen der ÖBB-Infrastruktur AG, die nicht auf der Eigentümerrolle des BMIMI beruhen, sondern auf anderen Rechtsgrundlagen wie beispielsweise dem Zuschussvertrag gemäß § 55b Eisenbahngesetz und § 42 Absatz 2 Bundesbahngesetz?

3. Welche Gremien oder Personen (nicht der Name, sondern die Funktion im BMIMI, z.B. Leiter:in der Abteilung xy) entscheiden über die Kennzahlen oder sonstigen Kriterien für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG?

Warte auf Antwort

  • Datum
    5. November 2025
  • Frist
    3. Dezember 2025
  • Ein:e Follower:in
wissbegieriger Bürger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
wissbegieriger Bürger
Betreff
Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG [#4040]
Datum
5. November 2025 20:42
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Welche Kennzahlen oder sonstige Kriterien gelten als Eigentümer-Vorgaben des Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG? Wie werden diese Kennzahlen konkret berechnet? 2. Gibt es noch weitere Kennzahlen oder Kriterien des BMIMI für die Bonifikation von Entscheidungsträger:innen der ÖBB-Infrastruktur AG, die nicht auf der Eigentümerrolle des BMIMI beruhen, sondern auf anderen Rechtsgrundlagen wie beispielsweise dem Zuschussvertrag gemäß § 55b Eisenbahngesetz und § 42 Absatz 2 Bundesbahngesetz? 3. Welche Gremien oder Personen (nicht der Name, sondern die Funktion im BMIMI, z.B. Leiter:in der Abteilung xy) entscheiden über die Kennzahlen oder sonstigen Kriterien für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen wissbegieriger Bürger Anfragenr: 4040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4040/
Mit freundlichen Grüßen wissbegieriger Bürger