Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG
Anfrage an:
ÖBB-Infrastruktur AG
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz (private Informationspflichtige)
1. Welche Kennzahlen oder sonstige Kriterien gelten für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG? Wie werden diese Kennzahlen konkret berechnet?
2. Welche Gremien oder Personen (nicht der Name, sondern die Funktion und Organisation) entscheiden über die Kennzahlen oder sonstigen Kriterien für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies (Beispielsweise aufgrund der Eigentümerrolle gemäß Aktiengesetz oder wegen besonderen Rechtsgrundlagen etwa im Bundesbahngesetz oder aufgrund des Zuschussvertrags)?
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Datum6. Februar 2026
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8. März 2026
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