Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG

Anfrage an: ÖBB-Infrastruktur AG

1. Welche Kennzahlen oder sonstige Kriterien gelten für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG? Wie werden diese Kennzahlen konkret berechnet?

2. Welche Gremien oder Personen (nicht der Name, sondern die Funktion und Organisation) entscheiden über die Kennzahlen oder sonstigen Kriterien für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies (Beispielsweise aufgrund der Eigentümerrolle gemäß Aktiengesetz oder wegen besonderen Rechtsgrundlagen etwa im Bundesbahngesetz oder aufgrund des Zuschussvertrags)?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    6. Februar 2026
  • Frist
    8. März 2026
  • 2 Follower:innen
wissbegieriger Bürger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An ÖBB-Infrastruktur AG Details
Von
wissbegieriger Bürger
Betreff
Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG [#4421]
Datum
6. Februar 2026 21:46
An
ÖBB-Infrastruktur AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Welche Kennzahlen oder sonstige Kriterien gelten für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG? Wie werden diese Kennzahlen konkret berechnet? 2. Welche Gremien oder Personen (nicht der Name, sondern die Funktion und Organisation) entscheiden über die Kennzahlen oder sonstigen Kriterien für die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies (Beispielsweise aufgrund der Eigentümerrolle gemäß Aktiengesetz oder wegen besonderen Rechtsgrundlagen etwa im Bundesbahngesetz oder aufgrund des Zuschussvertrags)?
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen wissbegieriger Bürger Anfragenr: 4421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4421/
Mit freundlichen Grüßen wissbegieriger Bürger
ÖBB-Infrastruktur AG
Ihr Informationsbegehren vom 06.02.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – zusätzliche Informationen erforderlich Sehr …
Von
ÖBB-Infrastruktur AG
Betreff
Ihr Informationsbegehren vom 06.02.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – zusätzliche Informationen erforderlich
Datum
10. Februar 2026 15:01
Status
Sehr geehrter wissbegieriger Bürger, vielen Dank für Ihr Informationsbegehren zur „Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte", das am 09.02.2026 schriftlich bei der ÖBB-Infrastruktur-AG eingelangt ist. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) macht Informationen von informationspflichtigen Stellen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit stellen die Unternehmen des ÖBB-Konzerns Informationen aus ihrem Geschäftsbereich auf schriftlichen Antrag zur Verfügung (§ 13 Abs 1 IFG), sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen und die beantragte Information vorhanden und verfügbar ist. Die gewünschte Information ist dabei möglichst präzise zu bezeichnen (§ 7 Abs 2 IFG). Zudem hat der Antragsteller seine Identität in geeigneter Form glaubhaft zu machen (§ 13 Abs 4 IFG) . Für die weitere Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens ist die Glaubhaftmachung Ihrer Identität in geeigneter Form (zB Ausweiskopie, elektronische Signatur, oder ähnliches) notwendig. Bitte übermitteln Sie uns diesen Nachweis bis zum 12.02.2026, sodass wir Ihren Antrag weiterbearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
ÖBB-Infrastruktur AG
Ihr Informationsbegehren vom 06.02.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – Antrag zurückgewiesen Sehr geehrter wissbegi…
Von
ÖBB-Infrastruktur AG
Betreff
Ihr Informationsbegehren vom 06.02.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – Antrag zurückgewiesen
Datum
16. Februar 2026 10:49
Status
Sehr geehrter wissbegieriger Bürger, vielen Dank für Ihr Informationsbegehren zur „Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte", das am 09.02.2026 schriftlich bei der ÖBB-Infrastruktur-AG eingelangt ist. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) macht Informationen von informationspflichtigen Stellen auf Antrag allgemein zugänglich. Der Zugang zur Information ist jedoch nicht zu gewähren, wenn eine gesetzliche Ausnahme besteht. Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden konnte, weil Sie die erforderliche Glaubhaftmachung Ihrer Identität nicht innerhalb der genannten Frist erbracht haben. Ihr Antrag wird daher zurückgewiesen. Mit freundlichen Grüßen