Kriterien für ein Wohn-Ticket der Wohnberatung Wien

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Auf welcher gesetzlichen Grundlage bzw. nach welcher Richtlinie werden die Kriterien für die Vergabe eines Wohn-Tickets der Wohnberatung << Adresse entfernt >> festgelegt?
Es gibt z.B. das Kriterium, dass man die österreichische Staatsbürgerschaft haben, oder gleichgestellt sein muss - mittels welchem Gesetz/welcher Richtlinie wird dies festgelegt? Welche Begründung gibt es dafür, dass z.B. Personen mit legalem Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt (z.B. Rot-weiß-rot Karte plus) kein Wohnticket erhalten können?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. September 2025
  • Frist
    27. Oktober 2025
  • Ein:e Follower:in
BAWO Wohnen für alle
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Wien Details
Von
BAWO Wohnen für alle
Betreff
Kriterien für ein Wohn-Ticket der Wohnberatung << Adresse entfernt >> [#3805]
Datum
29. September 2025 12:59
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage bzw. nach welcher Richtlinie werden die Kriterien für die Vergabe eines Wohn-Tickets der Wohnberatung << Adresse entfernt >> festgelegt? Es gibt z.B. das Kriterium, dass man die österreichische Staatsbürgerschaft haben, oder gleichgestellt sein muss - mittels welchem Gesetz/welcher Richtlinie wird dies festgelegt? Welche Begründung gibt es dafür, dass z.B. Personen mit legalem Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt (z.B. Rot-weiß-rot Karte plus) kein Wohnticket erhalten können?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen BAWO Wohnen für alle Anfragenr: 3805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3805/ Postanschrift BAWO Wohnen für alle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen BAWO Wohnen für alle
INC000004773759: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Guten Tag, hiermit möchten wir Sie darüber info…
Von
Wien
Betreff
INC000004773759: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
29. September 2025 14:56
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email10565159957970127039.eml
6,7 KB
e10-13515674366993348747.png
3,7 KB


Guten Tag, hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Wiener Wohnen abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice << Adresse entfernt >> bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, der Zweck der Unternehmung Stadt << Adresse entfernt >> - Wiener Wohnen ist nach § 71 Abs. 3 der Wiene…
Von
Wien
Betreff
AW: Kriterien für ein Wohn-Ticket der Wohnberatung << Adresse entfernt >> [#3805]
Datum
27. Oktober 2025 12:02
Status
image001.png
22,6 KB


Guten Tag, der Zweck der Unternehmung Stadt << Adresse entfernt >> - Wiener Wohnen ist nach § 71 Abs. 3 der Wiener Stadtverfassung und § 2 Abs. 1 des Statuts der Stadt << Adresse entfernt >> - Wiener Wohnen (Verordnung des Gemeinderats) die Schaffung und Bereithaltung von einem modernen Standard entsprechenden Mietwohnungen für einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen und Familien. Als Unternehmung der Stadt << Adresse entfernt >> ist Wiener Wohnen dem Bürgermeister der Stadt << Adresse entfernt >> und in weiterer Folge der zuständigen amtsführenden Stadträtin untergeordnet und unterliegt der Kontrolle durch die dafür eingesetzten Organe der Stadt << Adresse entfernt >>. Die Vergabe von Wohnungen im Eigentum der Stadt << Adresse entfernt >> erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Zur Umsetzung des Zwecks der Unternehmung wurden Kriterien für die Wohnungsvergabe festgelegt, welche sicherstellen sollen, dass die Gemeindewohnungen zielgruppengerecht, nachhaltig, nach sachlichen Kriterien und im Einklang mit den einschlägigen europarechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen vergeben werden. Diese Kriterien finden Sie unter https://wohnberatung-<< Adresse entfernt >>.at/wohn-ticket/allgemeines#c6046. Weiters gelten die gesetzlichen Eintrittsmöglichkeiten gemäß Mietrechtsgesetz (z.B. §§ 12, 14 MRG). Unter dem Begriff "Information" ist jede Aufzeichnung im Wirkungsbereich eines Organs zu verstehen, die dessen amtlichen oder unternehmerischen Zwecken dient. In diesem Sinne sind die Kriterien für die Wohnungsvergabe als Information zu werten. Begründungen fallen allerdings nicht unter den Informationsbegriff des IFG. Demgemäß sind Behörden im Rahmen ihrer Informationspflicht nicht verpflichtet, ihre Handlungen und Unterlassungen anfragenden Bürgern gegenüber zu begründen. Die Begründung, warum bestimmte Personengruppen keinen Zugang zum Wiener Wohn-Ticket haben, ist daher keine Information im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Mit freundlichen Grüßen