turk-lib-2024-06-19-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 22
PDF herunterladen
Länderinformationsblatt
der Staatendokumentation
Turkmenistan
Gesamtaktualisierung am 19.6.2024
Aktualität überprüft am XX.XX.XXXX
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 1 von 22
1

letzte Kurzinformation eingefügt am XX.XX.XXXX
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und
Asyl  wurde  gemäß  den  vom  Staatendokumentationsbeirat  beschlossenen  Standards  und  der
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen
Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren  (Parteiengehör,
Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch  Verwendung  im  Bescheid
öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der
Staatendokumentation.
Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten
Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 22
2

Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 22
3

Hinweis:
COVID-19: 
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. 
Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: 
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942
3467b48e9ecf6.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 22
4

Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen...............................................................5
 2. Politische Lage........................................................................................................................5
3. Sicherheitslage........................................................................................................................6
 4. Rechtsschutz / Justizwesen....................................................................................................7
 5. Sicherheitsbehörden...............................................................................................................7
 6. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................8
 7. Korruption...............................................................................................................................9
8. Wehrdienst und Rekrutierungen............................................................................................10
 9. Allgemeine Menschenrechtslage...........................................................................................11
 10. Todesstrafe............................................................................................................................13
 11. Relevante Bevölkerungsgruppen..........................................................................................14
11.1. Frauen..............................................................................................................................14
11.2. Kinder...............................................................................................................................16
 12. Bewegungsfreiheit.................................................................................................................17
 13. Grundversorgung und Wirtschaft...........................................................................................18
 14. Medizinische Versorgung......................................................................................................20
 15. Rückkehr...............................................................................................................................20
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 22
5

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
 2. Politische Lage
Turkmenistan  sieht  sich  als  ein  demokratischer,  rechtlicher  und  säkularer  Staat,  in  dem  die 
Regierung die Form einer Präsidialrepublik hat (TURK 2016, Art. 1). Das Land wurde aufgrund im 
Januar 2023 beschlossener Verfassungsänderung zu einem Einkammerparlament (AA 6.3.2024; 
vgl. HRW 11.1.2024, OSZE 9.10.2023). Mit der Verfassungsreform 2023 wurde der Volksrat (Halk
Maslahaty) als höchstes Organ wieder eingeführt (HRW 11.1.2024). Geleitet vom Ex-Präsidenten
Gurbanguly Berdimuhamedow (HRW 11.1.2024; vgl. FH 2024) umfasst der Volksrat Vertreter aller 
Regierungszweige und überwacht die gesamte Politik (HRW 11.1.2024). Er verfügt über einen 
verfassungsrechtlichen Status über dem der Legislative und des Präsidenten (FH 2024).
Der Präsident wird direkt für eine unbegrenzte Anzahl von siebenjähriger Amtszeit gewählt. Das 
Staatsoberhaupt Serdar Berdimuhamedow – gleichzeitig Regierungschef – wurde im März 2022 
(AA  6.3.2024;  vgl.  FH  2024)  mit  fast  73  Prozent  der  Stimmen  gewählt  (FH  2024).  Die 
Präsidentschaftswahlen  wurden  in  geheimer  Abstimmung  durchgeführt  und  von  der  Zentralen 
Kommission für die Durchführung von Wahlen und Volksabstimmungen in Turkmenistan verwaltet 
(USDOS 23.4.2024).
Die Exekutive verfügt über weitreichende verfassungsmäßige Befugnisse, wobei der Rahmen für 
Kontrollen und Gegenkontrollen unwirksam ist (OSZE 9.10.2023). Sie legt Gesetze und politische 
Maßnahmen  fest,  ohne  dass  die  Legislative  einen  nennenswerten  Beitrag  leistet  oder  eine 
Kontrolle  ausübt.  Die  Legislative  segnet  hauptsächlich  die  Dekrete  und  Maßnahmen  des 
Präsidenten ab (FH 2024).
Das Parteiensystem wird von der seit 1991 regierenden Demokratischen Partei Turkmenistans 
[DPT, die frühere Kommunistische Partei] beherrscht und von der Exekutive kontrolliert (FH 2024). 
Die  drei  registrierten  politischen  Parteien  sind  die  DPT,  die  Partei  der  Industriellen  und 
Unternehmer  und  die  Agrarpartei.  Eine  organisierte  Opposition  oder  unabhängige  politische 
Gruppierungen sind nicht vorhanden (USDOS 23.4.2024). Das politische und institutionelle Umfeld
hindert die politischen Parteien daran, echte Alternativen zu vertreten (OSZE 9.10.2023). Alle
echten Oppositionsgruppen arbeiten entweder illegal oder im Exil. Sich unabhängig politisch zu 
betätigen ist praktisch keinem Teil der Bevölkerung möglich (FH 2024).
Im März 2023 fanden Wahlen zum Parlament sowie zu den Lokal- und Provinzversammlungen 
statt (HRW 11.1.2024). Die OSZE berichtete über Mangel an echtem Wettbewerb und Pluralismus 
und über starke Einschränkung von Grundfreiheiten trotz verfassungsrechtlicher Garantien (OSZE 
9.10.2023). Freie und fairen Wahlen sind trotz einer Verfassungsbestimmung, die den Bürgern die 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 22
6

Möglichkeit gibt, ihre Regierung in regelmäßigen Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen und
gleichen Wahlrechts zu wählen, in Turkmenistan nicht gegeben (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Mit der Änderung der Verfassung und des Wahlgesetzes im Jahr 2016 wurde die Altersgrenze von 
70 Jahren für Präsidentschaftskandidaten aufgehoben, die Amtszeit des Präsidenten von fünf auf 
sieben Jahre verlängert und das Recht der öffentlichen Verbände, Präsidentschaftskandidaten zu 
nominieren, abgeschafft (FH 2024).
Turkmenistan verfolgt zwar eine Politik der dauerhaften und „positiven“ Neutralität und hat es 
abgelehnt, sich an postsowjetischen militärischen Gruppierungen zu beteiligen, doch hat es an 
multinationalen Übungen und bilateralen Trainings mit Nachbarländern, darunter Russland und 
Usbekistan, teilgenommen (CIA 6.6.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (6.3.2024):  Turkmenistan:  Steckbrief, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/turkmenistan-node/steckbrief/206772, Zugriff
19.6.2024
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): The World Factbook: Turkmenistan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/turkmenistan/, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103182.html, Zugriff 19.6.2024
- OSZE  –  Organisation  für  Sicherheit  und  Zusammenarbeit  in  Europa  (9.10.2023): 
Turkmenistan, Parliamentary Elections 26 March 2023, ODIHR Election Assessment Mission, 
Final Report, https://www.osce.org/files/f/documents/d/5/554554_1.pdf, Zugriff 19.6.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human Rights Practices: Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 
19.6.2024
 3. Sicherheitslage
Die Regierung  Turkmenistans bemüht sich, die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zur 
Bekämpfung des Terrorismus, zur Gewährleistung der Grenzsicherheit und zur Aufdeckung der
Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Darüber hinaus arbeitet es aktiv mit internationalen
Organisationen  zusammen  und  beteiligt  sich  an  der  diplomatischen  C5+1-Plattform  [Gipfel 
zentralasiatischer  Länder,  Anm.]  zur  Verhinderung  von  gewalttätigem  Extremismus  und  zur 
Bekämpfung des internationalen Terrorismus (USDOS 30.11.2023).
Die im Dezember 1995 erklärte dauerhafte Neutralität des Landes sowie die stabilen politischen 
Beziehungen zu den Nachbarländern werden als zentrale Elemente der Außenpolitik angesehen 
(BS 19.3.2024). So ist die Existenz von Turkmenen in den nördlichen Provinzen Afghanistans ein 
wichtiger Faktor für die Beziehungen mit Afghanistan (EEAS 19.10.2023)
Die turkmenischen Behörden überwachen die Bevölkerung des Landes und seine Grenzen streng 
(USDOS  30.11.2023).  Grenzgebiete,  insbesondere  wie  jene  zu  Afghanistan  und  Iran,  sind 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 22
7

besonders sensibel und teilweise von Drogen- und Warenschmuggel geprägt. Es gibt Sperrbezirke
und Bereiche, für die besondere Erlaubnisse erforderlich sind (AA 19.6.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (19.6.2024):  Turkmenistan:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/turkmenistan-node/
turkmenistansicherheit/206774#content_0, Zugriff 19.6.2024
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024
- EEAS – European External Action Service (19.10.2023): EU-Turkmenistan Relations,
https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/documents/2023/EEAS-%20FACTSHEET-
Turkmenistan_October2023.pdf, Zugriff 19.6.2024
- USDOS  –  United  States  Department  of  State  [USA]  (30.11.2023):  Country  Report  on 
Terrorism  2022  -  Chapter  1  -  Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2101614.html, 
Zugriff 19.6.2024
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Das Justizsystem ist dem Präsidenten untergeordnet, der Richter einseitig ernennt und entlässt 
(FH  2024).  Das  Justizsystem  ist  nicht  unabhängig,  und  wird  vom  Regime  weitgehend 
instrumentalisiert, um Kritiker, Aktivisten und in Ungnade gefallene politische Persönlichkeiten zu 
bestrafen  (FH  24.5.2023;  vgl.  BS  19.3.2024,  USDOS  23.4.2024).  Käuflichkeit,  Willkür  und 
Klientelismus sind weit verbreitet (BS 19.3.2024) und die Justiz gilt als korrupt und ineffizient 
(USDOS 23.4.2024).
Das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren ist gesetzlich vorgesehen, doch die Behörden 
verweigern  dieses  Recht  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  FH  2024),  einschließlich  des  Zugangs  zu 
Verteidigern (FH 2024). Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung häufig nicht, und sie 
werden nicht rechtzeitig über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (24.5.2023):  Nations  in  Transit  2023  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2092916.html, Zugriff 19.6.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human Rights Practices: Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 
19.6.2024
5. Sicherheitsbehörden
Turkmenistans Streitkräfte setzen sich aus den Landstreitkräften, der Marine, den Luft- und
Luftabwehrkräften (CIA 6.6.2024). Die Verfassung sieht den Präsidenten des Landes als den
Oberbefehlshaber  der  Streitkräfte  Turkmenistans  vor,  welcher  Befehle  zur  allgemeinen  oder 
teilweisen Mobilmachung erlässt und die Streitkräfte einsetzt (TURK 2016, Art. 71).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 22
8

Die Sicherheitskräfte machen die Internen Truppen, Nationale Polizei und der Föderale
Grenzschutzdienst aus (CIA 6.6.2024). Die 2016 angekündigte Reform von der Polizei muss noch
umgesetzt werden (BS 19.3.2024).
Das Militär, ausgestattet mit Waffen aus der Sowjetzeit, ist für die Außenverteidigung zuständig 
und arbeitet beim Schutz der Landesgrenzen eng mit dem Grenzschutz zusammen (CIA 6.6.2024).
Die  primären  Kampfeinheiten  der  Landstreitkräfte  sind  in  mehreren  „motorisierten 
Gewehrdivisionen“ organisiert, die von der ehemaligen Sowjetarmee nach dem Zusammenbruch 
der  UdSSR  1991  übernommen  wurden.  Berichten  zufolge  gibt  es  auch  einige  separate 
motorisierte Gewehr- (mechanisierte Infanterie), Artillerie- und Boden-Boden-Raketen-Brigaden. In 
den letzten Jahren hat sich Turkmenistan bemüht, seine Marinekapazitäten im Kaspischen Meer 
zu  stärken,  unter  anderem  durch  den  Ausbau  der  Schiffsbaukapazitäten  und  die  Aufnahme 
größerer  Schiffe  in  den  Bestand  der  Marine.  Der  Grenzschutz  verfügt  über  eine  Flotte  von 
Patrouillenbooten.  Die  Luftwaffe  verfügt  über  etwa  50  einsatzbereite  Kampfflugzeuge  und 
Bodenangriffsflugzeuge aus der Sowjetära sowie über einige Kampfhubschrauber (CIA 6.6.2024).
Seit 2005  ist Turkmenistan  Mitglied  von Interpol  (INTERPOL o.D.).  1994  trat  es dem  NATO-
Programm „Partnerschaft für den Frieden“ bei, stellt jedoch keine Streitkräfte für Operationen unter 
der Führung der NATO zur Verfügung (CIA 6.6.2024).
Quellen:
- BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Turkmenistan,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): The World Factbook: Turkmenistan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/turkmenistan/, Zugriff 19.6.2024
- INTERPOL – The International Criminal Police Organization (o.D.): Member Countries – 
Turkmenistan,  https://www.interpol.int/Who-we-are/Member-countries/Asia-South-Pacific/
TURKMENISTAN, Zugriff 19.6.2024
- TURK  –  Die  Verfassung  Turkmenistans  [Turkmenistan]  (2016):  The  Constitution  of 
Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/1086053/1226_1484303330_turkmenistan-
constitution-am2016-eng.pdf, Zugriff 19.6.2024
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
In  der  eigenen  Verfassung  hält  Turkmenistan  fest,  dass  niemand  Folter,  grausamer, 
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt, und ohne seine 
Zustimmung medizinischen, wissenschaftlichen oder anderen Experimenten unterzogen werden 
darf (TURK 2016, Art. 33).
Das  Land  hat  im  Juni  1999  das  Übereinkommen  gegen  Folter  und  andere  grausame, 
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert (OHCHR o.D.), jedoch nicht 
das Fakultativprotokoll dazu (BS 19.3.2024, vgl. OHCHR o.D.). Human Rights Watch nach halten 
Folter und Misshandlung an (HRW 11.1.2024). Die Oppositionsmedien berichten über harte und 
lebensbedrohliche  Haftbedingungen  aufgrund  von  Nahrungsmittelknappheit,  starker 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 22
9

Überbelegung, körperlicher Misshandlung und unzureichenden sanitären Bedingungen (USDOS
23.4.2024).
Es  gibt  keine  Berichte  über  willkürliche  oder  unrechtmäßige  Tötungen,  einschließlich 
außergerichtlicher Tötungen vonseiten der Regierung oder ihrer Vertretern während 2023 (USDOS 
23.4.2024).  Nach  Angaben  von  NGOs  sind  Turkmenen  gewaltsamem  Verschwindenlassen 
ausgesetzt (FH 2024; vgl. HRW 11.1.2024), wobei seit mehr als zwei Jahrzehnten Dutzende von 
Menschen Opfer des Verschwindenlassens geworden sind (HRW 11.1.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103182.html, Zugriff 19.6.2024
- OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): View 
the ratification status by country or by treaty,
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?
CountryID=180&Lang=en, Zugriff 17.5.2024
- TURK – Die Verfassung Turkmenistans [Turkmenistan] (2016): The Constitution of
Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/1086053/1226_1484303330_turkmenistan-
constitution-am2016-eng.pdf, Zugriff 19.6.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human Rights Practices: Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 
19.6.2024
 7. Korruption
Gemäß  Korruptionsindex  von  Transparency  International  wird  Turkmenistan  mit  18  von  100 
Punkten  bewertet  (0  =  sehr  korrupt,  100  =  sehr  wenig  korrupt)  (TI  2024).  Es  gibt  keine 
unabhängigen Institutionen, die sich mit der Bekämpfung der in Turkmenistan weit verbreiteten 
Korruption befassen (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Es gibt strafrechtliche Sanktionen für 
Korruption durch Beamte, doch die Regierung setzt das Gesetz dafür nicht wirksam um (USDOS 
23.4.2024). Das Vorgehen gegen Korruption ist in der Regel selektiv und steht im Zusammenhang 
mit  Konflikten  innerhalb  der  herrschenden  Elite  (FH  2024;  vgl.  USDOS  23.4.2024).  Zu  den 
Faktoren,  die  zur  Korruption  beitragen,  gehören  das  Vorhandensein  von  Klientelnetzwerken, 
niedrige  Gehälter  in  der  Regierung,  ein  Mangel  an  finanzieller  Transparenz  und 
Rechenschaftspflicht sowie die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen der Regierung gegen Bürger, 
die auf korrupte Handlungen hinweisen wollen (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- TI  –  Transparency  International  (2024):  Corruption  Perceptions  Index  2023, 
https://images.transparencycdn.org/images/CPI-2023-Report.pdf, Zugriff 19.6.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 22
10

Go to next pages