Live-Übertragungen der Gemeinderatssitzungen

Anfrage an: Wörgl, Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

im Zusammenhang mit der aktuellen Entscheidung, die Live-Übertragungen der Gemeinderatssitzungen der Stadtgemeinde Wörgl künftig nicht mehr durchzuführen, wurde in der medialen Berichterstattung angeführt, dass die Entscheidung zur Einstellung der Übertragung nach sorgfältiger Abwägung organisatorischer, finanzieller und inhaltlicher Aspekte getroffen worden sei.
Ich ersuche daher um Übermittlung folgender Informationen:
A. Bisherige Live-Übertragungen
1. Gesamtkosten je Kalenderjahr seit Beginn der Live-Übertragungen, getrennt nach:
a) Personalkosten (z. B. Personalstunden, Einsatz externer Dienstleister)
b) Technische Kosten (z. B. Streaming-Plattform, Kamera- und Tontechnik, Software/Hardware)
c) Sonstige direkte Kosten (z. B. Nachbearbeitung, Archivierung, Lizenzkosten)
2. Falls vorhanden: Jahresvergleiche oder Budget-Planungen, aus denen die erwarteten versus die tatsächlich angefallenen Kosten hervorgehen.
3. Falls bereits eine Kosten-Nutzen-Analyse oder Wirtschaftlichkeitsprüfung im Vorfeld der Entscheidung zur Abschaffung erstellt wurde, bitte ich um Übermittlung dieser Unterlagen bzw. eine zusammenfassende Darstellung der eingesetzten Methodik und Ergebnisse.

B. Organisatorische und inhaltliche Gründe für die Abschaffung der Live-Übertragungen
1. Eine Darstellung der organisatorischen Gründe, die zur Einstellung der Live-Übertragungen geführt haben.
2. Eine Darstellung der inhaltlichen Gründe für die Abschaffung des bisherigen Formats, insbesondere:
o welche inhaltlichen Nachteile oder Probleme im Rahmen der Live-Übertragungen gesehen wurden,
o ob und in welcher Form Aspekte wie Verständlichkeit, Qualität der Darstellung oder missverständliche Wahrnehmungen eine Rolle gespielt haben.
3. Falls vorhanden, Angaben dazu, ob diese organisatorischen und inhaltlichen Aspekte intern dokumentiert, bewertet oder in Beschlüssen, Protokollen, Vorlagen oder Stellungnahmen festgehalten wurden, und gegebenenfalls eine Übermittlung entsprechender Unterlagen.

C. Neues bzw. geplantes Format
1. Angaben dazu, welches konkrete Format künftig anstelle der Live-Übertragungen vorgesehen ist (z. B. Aufzeichnungen, Zusammenfassungen, redaktionelle Beiträge).
2. Die voraussichtlichen bzw. budgetierten Kosten dieses neuen Formats, ebenfalls aufgeschlüsselt nach:
o Personalkosten,
o technischen bzw. infrastrukturellen Kosten,
o sonstigen laufenden oder einmaligen Kosten.
3. Falls bereits vorhanden, eine Gegenüberstellung oder Abschätzung, inwiefern sich die Kosten des neuen Formats im Vergleich zu den bisherigen Live-Übertragungen verändern (Einsparungen, Mehrkosten oder Kostenneutralität).

D. Transparenz und Öffentlichkeit der Gemeinderatsarbeit
1. Informationen darüber, wie die Stadtgemeinde Wörgl im Rahmen des neuen Formats sicherstellt, dass die Transparenz der Gemeinderatsarbeit sowie der barrierefreie Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen für die gesamte Bevölkerung weiterhin in angemessener Weise gewährleistet sind.

2. Informationen darüber, welche konkreten organisatorischen, redaktionellen oder verfahrensmäßigen Mechanismen im neuen Format vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass die Inhalte der Gemeinderatssitzungen transparent, vollständig und unvoreingenommen zusammengefasst und veröffentlicht werden.
3. In diesem Zusammenhang ersuche ich insbesondere um Auskunft,
• ob es verbindliche Kriterien, Leitlinien oder Kontrollmechanismen für die inhaltliche Aufbereitung gibt,
• ob eine Mitwirkung mehrerer Funktionsträger oder Fraktionen vorgesehen ist,
• und ob eine Überprüfungs- oder Einspruchsmöglichkeit für Gemeinderatsmitglieder hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit und Ausgewogenheit der veröffentlichten Zusammenfassungen besteht.
4. Vor dem Hintergrund des § 46 Tiroler Gemeindeordnung 2001 (Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates), wonach die Niederschrift nur vom Vorsitzenden, zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderates und dem Schriftführer zu unterfertigen ist, ersuche ich um Auskunft, inwieweit ergänzende oder darüber hinausgehende Maßnahmen vorgesehen sind, um im neuen Format eine über diese Mindestvorgaben hinausgehende inhaltliche Nachvollziehbarkeit, Ausgewogenheit und Transparenz für die Öffentlichkeit sicherzustellen.

5. Da mit der Abschaffung der Live-Übertragungen bzw. Videoaufzeichnungen ein unmittelbarer und objektiver Nachweis über den tatsächlichen Wortlaut und Verlauf der Gemeinderatssitzungen entfällt, ersuche ich um Auskunft darüber, welche alternativen Mechanismen oder Dokumentationsformen vorgesehen sind, um künftig eine nachprüfbare, vollständige und objektive Rekonstruktion der getätigten Wortmeldungen und Beschlüsse sicherzustellen (z. B. audiovisuelle Aufzeichnungen ohne Veröffentlichung, wörtliche Protokolle, erweiterte Niederschriften oder vergleichbare Maßnahmen).

Warte auf Antwort

  • Datum
    11. Januar 2026
  • Frist
    8. Februar 2026
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wörgl, Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Live-Übertragungen der Gemeinderatssitzungen [#4294]
Datum
11. Januar 2026 11:02
An
Wörgl, Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
im Zusammenhang mit der aktuellen Entscheidung, die Live-Übertragungen der Gemeinderatssitzungen der Stadtgemeinde Wörgl künftig nicht mehr durchzuführen, wurde in der medialen Berichterstattung angeführt, dass die Entscheidung zur Einstellung der Übertragung nach sorgfältiger Abwägung organisatorischer, finanzieller und inhaltlicher Aspekte getroffen worden sei. Ich ersuche daher um Übermittlung folgender Informationen: A. Bisherige Live-Übertragungen 1. Gesamtkosten je Kalenderjahr seit Beginn der Live-Übertragungen, getrennt nach: a) Personalkosten (z. B. Personalstunden, Einsatz externer Dienstleister) b) Technische Kosten (z. B. Streaming-Plattform, Kamera- und Tontechnik, Software/Hardware) c) Sonstige direkte Kosten (z. B. Nachbearbeitung, Archivierung, Lizenzkosten) 2. Falls vorhanden: Jahresvergleiche oder Budget-Planungen, aus denen die erwarteten versus die tatsächlich angefallenen Kosten hervorgehen. 3. Falls bereits eine Kosten-Nutzen-Analyse oder Wirtschaftlichkeitsprüfung im Vorfeld der Entscheidung zur Abschaffung erstellt wurde, bitte ich um Übermittlung dieser Unterlagen bzw. eine zusammenfassende Darstellung der eingesetzten Methodik und Ergebnisse. B. Organisatorische und inhaltliche Gründe für die Abschaffung der Live-Übertragungen 1. Eine Darstellung der organisatorischen Gründe, die zur Einstellung der Live-Übertragungen geführt haben. 2. Eine Darstellung der inhaltlichen Gründe für die Abschaffung des bisherigen Formats, insbesondere: o welche inhaltlichen Nachteile oder Probleme im Rahmen der Live-Übertragungen gesehen wurden, o ob und in welcher Form Aspekte wie Verständlichkeit, Qualität der Darstellung oder missverständliche Wahrnehmungen eine Rolle gespielt haben. 3. Falls vorhanden, Angaben dazu, ob diese organisatorischen und inhaltlichen Aspekte intern dokumentiert, bewertet oder in Beschlüssen, Protokollen, Vorlagen oder Stellungnahmen festgehalten wurden, und gegebenenfalls eine Übermittlung entsprechender Unterlagen. C. Neues bzw. geplantes Format 1. Angaben dazu, welches konkrete Format künftig anstelle der Live-Übertragungen vorgesehen ist (z. B. Aufzeichnungen, Zusammenfassungen, redaktionelle Beiträge). 2. Die voraussichtlichen bzw. budgetierten Kosten dieses neuen Formats, ebenfalls aufgeschlüsselt nach: o Personalkosten, o technischen bzw. infrastrukturellen Kosten, o sonstigen laufenden oder einmaligen Kosten. 3. Falls bereits vorhanden, eine Gegenüberstellung oder Abschätzung, inwiefern sich die Kosten des neuen Formats im Vergleich zu den bisherigen Live-Übertragungen verändern (Einsparungen, Mehrkosten oder Kostenneutralität). D. Transparenz und Öffentlichkeit der Gemeinderatsarbeit 1. Informationen darüber, wie die Stadtgemeinde Wörgl im Rahmen des neuen Formats sicherstellt, dass die Transparenz der Gemeinderatsarbeit sowie der barrierefreie Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen für die gesamte Bevölkerung weiterhin in angemessener Weise gewährleistet sind. 2. Informationen darüber, welche konkreten organisatorischen, redaktionellen oder verfahrensmäßigen Mechanismen im neuen Format vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass die Inhalte der Gemeinderatssitzungen transparent, vollständig und unvoreingenommen zusammengefasst und veröffentlicht werden. 3. In diesem Zusammenhang ersuche ich insbesondere um Auskunft, • ob es verbindliche Kriterien, Leitlinien oder Kontrollmechanismen für die inhaltliche Aufbereitung gibt, • ob eine Mitwirkung mehrerer Funktionsträger oder Fraktionen vorgesehen ist, • und ob eine Überprüfungs- oder Einspruchsmöglichkeit für Gemeinderatsmitglieder hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit und Ausgewogenheit der veröffentlichten Zusammenfassungen besteht. 4. Vor dem Hintergrund des § 46 Tiroler Gemeindeordnung 2001 (Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates), wonach die Niederschrift nur vom Vorsitzenden, zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderates und dem Schriftführer zu unterfertigen ist, ersuche ich um Auskunft, inwieweit ergänzende oder darüber hinausgehende Maßnahmen vorgesehen sind, um im neuen Format eine über diese Mindestvorgaben hinausgehende inhaltliche Nachvollziehbarkeit, Ausgewogenheit und Transparenz für die Öffentlichkeit sicherzustellen. 5. Da mit der Abschaffung der Live-Übertragungen bzw. Videoaufzeichnungen ein unmittelbarer und objektiver Nachweis über den tatsächlichen Wortlaut und Verlauf der Gemeinderatssitzungen entfällt, ersuche ich um Auskunft darüber, welche alternativen Mechanismen oder Dokumentationsformen vorgesehen sind, um künftig eine nachprüfbare, vollständige und objektive Rekonstruktion der getätigten Wortmeldungen und Beschlüsse sicherzustellen (z. B. audiovisuelle Aufzeichnungen ohne Veröffentlichung, wörtliche Protokolle, erweiterte Niederschriften oder vergleichbare Maßnahmen).
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4294/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in