Nachweis der Anspruchsberechtigung mittels Bürgerkarte

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Vorweg, gemeint als Empfänger die die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) aber das Formular auf fragdenstaat hat noch die alte Bezeichnung der SVA.

§ 2 (2) 1. der SVS Krankenordnung erwähnt als Möglichkeit für den Nachweis der Anspruchsberechtigung eine "Bürgerkarte nach § 4 E-Government-Gesetz (BGBl. I Nr. 10/2004 idF BGBl. I Nr. 7/2008)". Inzwischen ist die Bürgerkarte ein Auslaufmodell und die ID Austria an ihre Stelle getreten im Zuge der Umsetzung der eIDAS Verordnung (910/2014).

Ist geplant dass die SVS hier eine Aktualisierung vornimmt und in Zukunft eine E-ID nach dem seit BGBl. I Nr. 121/2017 aktualisierten § 4 E-Government-Gesetz des Nachweis der Anspruchsberechtigung ermöglicht?

Warte auf Antwort

  • Datum
    22. Oktober 2025
  • Frist
    19. November 2025
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Thomas Koll
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Details
Von
Thomas Koll
Betreff
Nachweis der Anspruchsberechtigung mittels Bürgerkarte [#3965]
Datum
22. Oktober 2025 11:35
An
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Vorweg, gemeint als Empfänger die die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) aber das Formular auf fragdenstaat hat noch die alte Bezeichnung der SVA. § 2 (2) 1. der SVS Krankenordnung erwähnt als Möglichkeit für den Nachweis der Anspruchsberechtigung eine "Bürgerkarte nach § 4 E-Government-Gesetz (BGBl. I Nr. 10/2004 idF BGBl. I Nr. 7/2008)". Inzwischen ist die Bürgerkarte ein Auslaufmodell und die ID Austria an ihre Stelle getreten im Zuge der Umsetzung der eIDAS Verordnung (910/2014). Ist geplant dass die SVS hier eine Aktualisierung vornimmt und in Zukunft eine E-ID nach dem seit BGBl. I Nr. 121/2017 aktualisierten § 4 E-Government-Gesetz des Nachweis der Anspruchsberechtigung ermöglicht?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Thomas Koll Anfragenr: 3965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3965/ Postanschrift Thomas Koll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Koll
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Oktober 2025 11:45
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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