Natura 2000-Europaschutzgebiet "Gut Walterskirchen"

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Weichlinger,

Gestatten Sie mir, dass ich 3 Fragen bezüglich des Natura2000 Europaschutzgebiet an die Abt. 8 UA Naturschutz des Amtes der Käntner Landesregierung gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und K-ISG an Sie richte:

1. Inwieweit sind "Garantieflächen" lt. §7 Europaschutzverordnung "Gut Walterskirchen" vom 01.08.2025 mit dem EU-Recht abgestimmt bzw. gesetzlich abgesichert, erläutern Sie die Rechtsgrundlage?

2. Welche Grenzen gelten für das Natura 2000-Europaschutzgebiet "Gut Walterskirchen"? Laut Anlage C "Garantieflächen " zur Verordnung ist die Parzelle 343/13 (in Richtung zur Bahn) nicht im Europaschutzgebiet befindlich, laut Plan Europaschutzgebiet "Grenzen" jedoch innerhalb des Schutzgebietes. Das sind 2 divergierende Plandarstellungen.

3. Ca. 50% (Fläche von 1.44 ha) der als zuvor schützenswert erachteten südwestlichen Mähwiese wurden in Folge der Baumaßnahmen für die konsenswidrige Errichtung eines Neubaus im Naturschutzgebiet und durch die spätere Bearbeitung durch Mähroboter aus der Sicht des Naturschutzes stark beeinträchtig, wenn nicht sogar dauerhaft geschädigt. Welche Maßnahmen wurden nach bekannt werden bezüglich einer Renaturierung und Rückführung in den Erhaltungszustand vor den erfolgten Baumaßnahmen getroffen und welche rechtlichen Folgen hatte diese genannte Vorgangsweise für den Eigentümer?

Warte auf Antwort

  • Datum
    15. Januar 2026
  • Frist
    12. Februar 2026
  • Ein:e Follower:in
Lennart Schaffert
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Lennart Schaffert
Betreff
Natura 2000-Europaschutzgebiet "Gut Walterskirchen" [#4320]
Datum
15. Januar 2026 18:38
An
Landesregierung Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Weichlinger, Gestatten Sie mir, dass ich 3 Fragen bezüglich des Natura2000 Europaschutzgebiet an die Abt. 8 UA Naturschutz des Amtes der Käntner Landesregierung gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und K-ISG an Sie richte: 1. Inwieweit sind "Garantieflächen" lt. §7 Europaschutzverordnung "Gut Walterskirchen" vom 01.08.2025 mit dem EU-Recht abgestimmt bzw. gesetzlich abgesichert, erläutern Sie die Rechtsgrundlage? 2. Welche Grenzen gelten für das Natura 2000-Europaschutzgebiet "Gut Walterskirchen"? Laut Anlage C "Garantieflächen " zur Verordnung ist die Parzelle 343/13 (in Richtung zur Bahn) nicht im Europaschutzgebiet befindlich, laut Plan Europaschutzgebiet "Grenzen" jedoch innerhalb des Schutzgebietes. Das sind 2 divergierende Plandarstellungen. 3. Ca. 50% (Fläche von 1.44 ha) der als zuvor schützenswert erachteten südwestlichen Mähwiese wurden in Folge der Baumaßnahmen für die konsenswidrige Errichtung eines Neubaus im Naturschutzgebiet und durch die spätere Bearbeitung durch Mähroboter aus der Sicht des Naturschutzes stark beeinträchtig, wenn nicht sogar dauerhaft geschädigt. Welche Maßnahmen wurden nach bekannt werden bezüglich einer Renaturierung und Rückführung in den Erhaltungszustand vor den erfolgten Baumaßnahmen getroffen und welche rechtlichen Folgen hatte diese genannte Vorgangsweise für den Eigentümer?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Lennart Schaffert Anfragenr: 4320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4320/ Postanschrift Lennart Schaffert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Schaffert