nformationsbegehren gemäß IFG – Registrierungsdaten der Rasse „Australian Shepherd" aus der Heimtierdatenbank gem § 24a TSchG

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich ersuche um Übermittlung folgender anonymisierter Daten aus der Heimtierdatenbank – ausdrücklich ohne personenbezogene Daten der Tierhalter (kein Name, keine Adresse, keine sonstigen personenbezogenen Angaben):

1. Liste der registrierten Hunde der Rasse „Australian Shepherd"
Eine Auflistung aller in der Heimtierdatenbank registrierten Hunde der Rasse „Australian Shepherd" (bzw. der in der Datenbank verwendeten Rassebezeichnung einschließlich allfälliger Unterkategorien wie „Miniature Australian Shepherd"), mit folgenden Datenfeldern je Eintrag:

Chipnummer (Transpondernummer)
Rasse (exakte Bezeichnung laut Datenbank)
Datum der Erstregistrierung in der Heimtierdatenbank
Bundesland des Registrierungsorts
Bezirk des Registrierungsorts (politischer Bezirk)
Geburtsdatum des Hundes (soweit erfasst)
Geschlecht des Hundes (soweit erfasst)
Status (aktiv/abgemeldet/verstorben, soweit erfasst)
Ich weise darauf hin, dass ich jedes dieser Datenfelder einzeln und unabhängig voneinander begehre. Sollte die Übermittlung eines bestimmten Feldes (z.B. der Chipnummer) aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, ersuche ich um Übermittlung der übrigen Datenfelder gemäß § 9 Abs 2 IFG. Ein teilweiser Zugang ist dem vollständigen Zugang vorzuziehen; die Verweigerung eines Feldes rechtfertigt nicht die Verweigerung der gesamten Auskunft.

2. Hilfsweise: Aggregierte Statistik
Sollte die Übermittlung der Einzeldaten nicht möglich sein, ersuche ich hilfsweise um eine aggregierte statistische Auswertung mit folgender Aufschlüsselung:

Anzahl der registrierten Australian Shepherds pro Bundesland und Bezirk
Aufgeschlüsselt nach Registrierungsjahr (ab dem frühesten verfügbaren Jahr bis einschließlich 2025)
Falls möglich, zusätzlich aufgeschlüsselt nach Erstanmeldungen vs. laufend registrierten Tieren
Rechtliche Anmerkungen
Die begehrten Daten betreffen Einträge in einer behördlichen Datenbank und sind daher Informationen iSd § 2 Abs 1 IFG. Einträge in Datenbanken und Registern stellen Aufzeichnungen dar, die dem Informationsbegriff des IFG unterfallen.
Da die Daten durch eine einfache Datenbankabfrage in der begehrten Form ausgeworfen werden können, sind sie „vorhanden und verfügbar" iSd § 2 Abs 1 IFG. Eine besondere Aufbereitung oder Neuerstellung von Daten ist nicht erforderlich.
Die personenbezogenen Daten der Halter werden ausdrücklich nicht begehrt, sodass ein Geheimhaltungsgrund nach § 6 Abs 1 Z 6 IFG (überwiegende berechtigte Interessen Dritter / Datenschutz) nicht entgegensteht.
Es besteht nach meiner Kenntnis keine bereichsspezifische Informationszugangsregelung zur Heimtierdatenbank, die das IFG gemäß § 16 verdrängen würde.
Soweit einzelne Datenfelder nicht übermittelt werden können, ist gemäß § 9 Abs 2 IFG teilweise Zugang zu gewähren. Die informationspflichtige Stelle hat die nicht zugänglichen Teile abzutrennen und die übrigen Informationen herauszugeben.
Ich ersuche um Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen (§ 8 IFG), bevorzugt in elektronischer Form (CSV, Excel oder PDF) an folgende E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>

Sollte die vollständige Auskunft aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, bitte ich um teilweise Informationserteilung gemäß § 9 Abs 2 IFG sowie um begründeten Bescheid hinsichtlich des verwehrten Teils (§ 11 IFG).

Falls Ihr Ministerium nicht zuständig sein sollte, ersuche ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle (§ 3 Abs 3 IFG).

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    3. April 2026
  • Frist
    1. Mai 2026
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
nformationsbegehren gemäß IFG – Registrierungsdaten der Rasse „Australian Shepherd" aus der Heimtierdatenbank gem § 24a TSchG [#4649]
Datum
3. April 2026 09:15
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich ersuche um Übermittlung folgender anonymisierter Daten aus der Heimtierdatenbank – ausdrücklich ohne personenbezogene Daten der Tierhalter (kein Name, keine Adresse, keine sonstigen personenbezogenen Angaben): 1. Liste der registrierten Hunde der Rasse „Australian Shepherd" Eine Auflistung aller in der Heimtierdatenbank registrierten Hunde der Rasse „Australian Shepherd" (bzw. der in der Datenbank verwendeten Rassebezeichnung einschließlich allfälliger Unterkategorien wie „Miniature Australian Shepherd"), mit folgenden Datenfeldern je Eintrag: Chipnummer (Transpondernummer) Rasse (exakte Bezeichnung laut Datenbank) Datum der Erstregistrierung in der Heimtierdatenbank Bundesland des Registrierungsorts Bezirk des Registrierungsorts (politischer Bezirk) Geburtsdatum des Hundes (soweit erfasst) Geschlecht des Hundes (soweit erfasst) Status (aktiv/abgemeldet/verstorben, soweit erfasst) Ich weise darauf hin, dass ich jedes dieser Datenfelder einzeln und unabhängig voneinander begehre. Sollte die Übermittlung eines bestimmten Feldes (z.B. der Chipnummer) aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, ersuche ich um Übermittlung der übrigen Datenfelder gemäß § 9 Abs 2 IFG. Ein teilweiser Zugang ist dem vollständigen Zugang vorzuziehen; die Verweigerung eines Feldes rechtfertigt nicht die Verweigerung der gesamten Auskunft. 2. Hilfsweise: Aggregierte Statistik Sollte die Übermittlung der Einzeldaten nicht möglich sein, ersuche ich hilfsweise um eine aggregierte statistische Auswertung mit folgender Aufschlüsselung: Anzahl der registrierten Australian Shepherds pro Bundesland und Bezirk Aufgeschlüsselt nach Registrierungsjahr (ab dem frühesten verfügbaren Jahr bis einschließlich 2025) Falls möglich, zusätzlich aufgeschlüsselt nach Erstanmeldungen vs. laufend registrierten Tieren Rechtliche Anmerkungen Die begehrten Daten betreffen Einträge in einer behördlichen Datenbank und sind daher Informationen iSd § 2 Abs 1 IFG. Einträge in Datenbanken und Registern stellen Aufzeichnungen dar, die dem Informationsbegriff des IFG unterfallen. Da die Daten durch eine einfache Datenbankabfrage in der begehrten Form ausgeworfen werden können, sind sie „vorhanden und verfügbar" iSd § 2 Abs 1 IFG. Eine besondere Aufbereitung oder Neuerstellung von Daten ist nicht erforderlich. Die personenbezogenen Daten der Halter werden ausdrücklich nicht begehrt, sodass ein Geheimhaltungsgrund nach § 6 Abs 1 Z 6 IFG (überwiegende berechtigte Interessen Dritter / Datenschutz) nicht entgegensteht. Es besteht nach meiner Kenntnis keine bereichsspezifische Informationszugangsregelung zur Heimtierdatenbank, die das IFG gemäß § 16 verdrängen würde. Soweit einzelne Datenfelder nicht übermittelt werden können, ist gemäß § 9 Abs 2 IFG teilweise Zugang zu gewähren. Die informationspflichtige Stelle hat die nicht zugänglichen Teile abzutrennen und die übrigen Informationen herauszugeben. Ich ersuche um Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen (§ 8 IFG), bevorzugt in elektronischer Form (CSV, Excel oder PDF) an folgende E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Sollte die vollständige Auskunft aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, bitte ich um teilweise Informationserteilung gemäß § 9 Abs 2 IFG sowie um begründeten Bescheid hinsichtlich des verwehrten Teils (§ 11 IFG). Falls Ihr Ministerium nicht zuständig sein sollte, ersuche ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle (§ 3 Abs 3 IFG).
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4649/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: nformationsbegehren gemäß IFG – Registrierungsdaten der Rasse „Australian Shepherd" aus der Heimtierdatenbank gem § 24a TSchG [#4649] [2749510]
Datum
3. April 2026 12:02
Status
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.gv.at ( https://www.sozialministerium.gv.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMASGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMASGPK zur Kenntnis.