notwendiger Sprachstand deutsch für Freizeitpädagogen des Vereins BIM Bildung im Mittelpunkt

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

die Stadt Wien betreibt Ganztagesschulen und hat die Freizeitbetreuung an den Verein BIM Bildung im Mittelpunkt ausgelagert. Bitte um Auskunft, welche Mindestsprachanforderungen lt. Vergabe an die Freizeitpädagogen vorgegeben sind (B2, C1, C2) und wie die Einhaltung kontrolliert wird.

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  • Datum
    3. Dezember 2025
  • Frist
    31. Dezember 2025
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
notwendiger Sprachstand deutsch für Freizeitpädagogen des Vereins BIM Bildung im Mittelpunkt [#4152]
Datum
3. Dezember 2025 13:54
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
die Stadt Wien betreibt Ganztagesschulen und hat die Freizeitbetreuung an den Verein BIM Bildung im Mittelpunkt ausgelagert. Bitte um Auskunft, welche Mindestsprachanforderungen lt. Vergabe an die Freizeitpädagogen vorgegeben sind (B2, C1, C2) und wie die Einhaltung kontrolliert wird.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4152/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000005236030: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Guten Tag, hiermit möchten wir Sie darüber info…
Von
Wien
Betreff
INC000005236030: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
3. Dezember 2025 14:53
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
email2738350121319620087.eml
6,5 KB
e10-6673090823341842835.png
3,7 KB


Guten Tag, hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Magistratsabteilung 56 - Schulen abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen