Nutzung von Datenanalyse- und Überwachungssoftware
Ich bitte Sie um Beantwortung der folgender Fragen:
Wurde Software von Palantir oder vergleichbaren Anbietern (z. B. Datenanalyse-, KI‑basierten Überwachungstools) im Bundesministerium für Inneres getestet oder genutzt?
Falls ja, bitte Zeitraum, konkrete Abteilungen und Art der Nutzung angeben.
Gibt es laufende oder abgeschlossene Verträge, Aufträge oder Ausschreibungen mit Palantir oder vergleichbaren Firmen für Software, Dienstleistungen oder Beratung im Bereich Datenanalyse / Überwachung?
Wenn ja, bitte Vertragsgegenstand, Laufzeit und beteiligte Abteilungen nennen.
Wurden in den letzten 5 Jahren Pilotprojekte, Testläufe oder Evaluierungen von Software zur Datenanalyse, Gesichtserkennung oder Überwachung durchgeführt?
Wenn ja, bitte Art der Software, beteiligte Abteilungen und Ergebnisse kurz beschreiben.
Gibt es interne Richtlinien oder Vorschriften, die die Nutzung solcher Software regeln?
Falls ja, bitte allgemeine Informationen zur Art der Richtlinien und zur Kontrolle der Softwarebereitstellung bereitstellen.
Wie wird die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze (DSGVO, Datenschutzgesetz) bei Nutzung von externen Softwarelösungen sichergestellt?
Gibt es Risikoanalysen oder Datenschutz-Folgenabschätzungen, die dokumentiert sind?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung dieser Anfrage gemäß IFG. Sollte eine vollständige Auskunft aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, bitte ich um eine teilweise Auskunft unter Angabe der rechtlichen Grundlage für Einschränkungen.
Warte auf Antwort
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Datum10. März 2026
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7. April 2026
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