Pensionen der Politiker

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Bitte informieren Sie mich, wie hoch der Dienstnehmeranteil für Politiker (auch Politiker sind Dienstnehmer, wenn sie vom Staat bezahlt werden) an der Pensionskassa ist.
Vielen Dank im vorhinein

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    7. September 2025
  • Frist
    5. Oktober 2025
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Herbert Bitter
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Herbert Bitter
Betreff
Pensionen der Politiker [#3648]
Datum
7. September 2025 11:46
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Bitte informieren Sie mich, wie hoch der Dienstnehmeranteil für Politiker (auch Politiker sind Dienstnehmer, wenn sie vom Staat bezahlt werden) an der Pensionskassa ist. Vielen Dank im vorhinein
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Herbert Bitter Anfragenr: 3648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3648/ Postanschrift Herbert Bitter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Bitter
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Guten Tag! vielen Dank für Ihre Anfrage! Anfangs möchten wir festhalten, dass das Sozialministerium ausschließ…
Guten Tag! vielen Dank für Ihre Anfrage! Anfangs möchten wir festhalten, dass das Sozialministerium ausschließlich für die gesetzliche Pensionsversicherung – also die Pensionsversicherung für Angestellte, Arbeiter, Bauern und Gewerbetreibende – zuständig ist. Das „Pensionsrecht“ der Beamten fällt nicht in die Zuständigkeit des Sozialministeriums. Das Dienst- und Ruhegenussrecht ressortiert für Bundesbeamte zum Bundeskanzleramt, für Landes- und Gemeindebeamte ist es in den einschlägigen landes- und gemeinderechtlichen Vorschriften geregelt. Ebenso hat das Sozialministerium auf die Festsetzung der PolitikerInnenbezüge keine Einflussnahme. Hier liegt die Zuständigkeit bei den Bundespolitikern im Parlament. Für Auskünfte zu Ihrer Fragestellung ersuchen wir Sie sich an das Bundekanzleramt zu wenden: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/serv… ( https://www.bundeskanzleramt.gv.at/serv… ) Bei Anliegen im gesetzlichen Aufgabenbereich einer Stelle wird empfohlen sich vorrangig mit derselben in Verbindung zu setzen und um Überprüfung bzw. Beantwortung des Anliegens zu ersuchen. Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen