Prüfung Bundesrechnungshof 2025 Stand der Schlussempfehlungen

Anfrage an: Deutschlandsberg
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Der Bundesrechnungshof hat in der Reihe Steiermark 2025/5 unter der GZ 2025-0.310.978 (005.175) die Gebarung des Gemeindehaushaltes für die Jahre 2020 – 2023 überprüft.

Der Bericht enthält auf den Seiten 85 bis 90 zusammenfassend 48 Schlussempfehlungen.

Es wird um Übermittlung einer Aufstellung des aktuellen Bearbeitungsstandes zu diesen 48 Schlussempfehlungen ersucht.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    1. Dezember 2025
  • Frist
    29. Dezember 2025
  • 0 Follower:innen
Marc Ortner ZDL
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Deutschlandsberg Details
Von
Marc Ortner ZDL
Betreff
Prüfung Bundesrechnungshof 2025 Stand der Schlussempfehlungen [#4140]
Datum
1. Dezember 2025 19:12
An
Deutschlandsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Der Bundesrechnungshof hat in der Reihe Steiermark 2025/5 unter der GZ 2025-0.310.978 (005.175) die Gebarung des Gemeindehaushaltes für die Jahre 2020 – 2023 überprüft. Der Bericht enthält auf den Seiten 85 bis 90 zusammenfassend 48 Schlussempfehlungen. Es wird um Übermittlung einer Aufstellung des aktuellen Bearbeitungsstandes zu diesen 48 Schlussempfehlungen ersucht.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Marc Ortner ZDL Anfragenr: 4140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4140/ Postanschrift Marc Ortner ZDL << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Ortner ZDL
Deutschlandsberg
Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz vom 01.12.2025 Lieber Marc, deine Anfrage betreffend das Informationsf…
Von
Deutschlandsberg
Betreff
Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz vom 01.12.2025
Datum
22. Dezember 2025 10:32
Status
image001.png
9,4 KB


Lieber Marc, deine Anfrage betreffend das Informationsfreiheitsgesetz ist am 01.12.2025 bei der Stadtgemeinde Deutschlandsberg eingelangt. Innerhalb der gesetzlichen Frist erteilen wir folgende Auskunft: Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht keine Auskunftspflicht über laufende interne Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse. Da sämtliche Empfehlungen des Rechnungshofes aktuell noch in Bearbeitung sind und keine abgeschlossenen Ergebnisse bzw. keine Bericht an den Bundesrechnungshof vorliegen, kann derzeit keine inhaltliche Auskunft erteilt werden. Die Erläuterungen zum Informationsfreiheitsgesetz führen aus, dass die Information bereits vorhanden und verfügbar sein muss (im Sinn der Rsp. des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [EGMR] zu Art. 10 MRK "ready and available", vgl. zB EGMR 14.4.2009, Társaság a Szabadságjogokért, BeschwNr. 37374/05, Z 36; EGMR 8.11.2016, Magyar Helsinki Bizottság, BeschwNr. 18030/11, Z 169 ff; EGMR 30.1.2020, Studio Monitori ua., BeschwNr. 44920/09 ua., Z 39 ff). Wie auch bereits den Mitgliedern des Prüfungsausschusses in der Sitzung vom 22.10.2025 mitgeteilt, befindet sich die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in Umsetzung. Als noch nicht fertige Informationen können auch im internen Entscheidungsprozess befindliche Vorentwürfe in einem Vorstadium und zum ausschließlichen Zweck der internen Entscheidungsfindung des entwurfserstellenden Organs anzusehen sein. Informationen beziehen sich auf bereits bekannte Tatsachen und müssen nicht erst erhoben, recherchiert, gesondert aufbereitet oder erläutert werden. Mit freundlichen Grüßen