Rechtgrundlage für Twitter-Blockierungen
Anfrage an:
Wien
Verwendetes Gesetz:
Wiener Auskunftspflichtsgesetz
Die Verwaltung darf nur auf Basis von Gesetzen und Verordnungen tätig werden (Art. 18 B-VG)
Der Empfang von Mitteilungen ist verfassungsrechtlich durch die Meinungsfreiheit geschützt. Gleiches gilt für das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK).
Die Stadt Wien betreibt einen Twitter-Account (https://twitter.com/Stadt_Wien).
1.) Nach welchen Kriterien blockiert die Stadt Wien Nutzer:innen auf Twitter?
2.) Auf Basis welcher Rechtsgrundlage blockiert die Stadt Wien Twitter-Nutzer:innen?
3.) Wie viele Nutzer:innen wurden vom Account der Stadt Wien blockiert?
4.) Auf Basis welcher Rechtsgrundlage betreibt die Stadt Wien den Twitter-Account?
Vielen Dank vorab für die Auskunft!
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum19. Juli 2023
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13. September 2023
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