Rechtsgrundlage für Abwesenheitsregelung in der Grundversorgung für Asylwerber:innen in Tirol
laut aktueller Praxis dürfen Asylwerber:innen in Tirol im Rahmen der Grundversorgung pro Quartal nur an höchstens 3 Nächten von der zugewiesenen Unterkunft abwesend sein.
Mir ist bewusst, dass es für Asylwerber:innen eine gesetzliche Regelung gibt, nach der sie das Bundesland nicht ohne Genehmigung wechseln dürfen. Allerdings konnte ich keine gesetzliche Grundlage finden, die ausdrücklich festlegt, dass eine längere Abwesenheit (z. B. ein einwöchiger Besuch bei Familienangehörigen innerhalb Tirols, etwa in Kufstein) automatisch zum Verlust der Grundversorgung führt.
Daher ersuche ich um Auskunft:
Auf welches Gesetz, Verordnung oder welche rechtliche Grundlage stützt sich die Regelung, dass Asylwerber:innen pro Quartal lediglich 3 Nächte von der Unterkunft abwesend sein dürfen?
Falls es sich um eine Verwaltungspraxis oder interne Richtlinie handelt: Bitte senden Sie mir das entsprechende Dokument oder die einschlägige Rechtsgrundlage.
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Datum16. September 2025
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14. Oktober 2025
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