Regelunen bezüglich Baubewilligung/Bauverhandlung/Parteistellung
unter Bezugnahme auf die rechtswirksame Bebauungsplanänderung Froschberg 09 045 01 00 Johann-Sebastian-Bach-Straße - Ziegeleistraße in der KG Waldegg, ersuche ich um Auskunft auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Nach diesem Gesetz besteht ein verfassungsgesetzlich verankertes Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen, sofern keine zwingenden Ausnahmegründe bestehen. Eine Verweigerung oder Verzögerung der Information ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Da die Bebauungsplanänderung 09 045 01 00 bereits vom Gemeinderat beschlossen wurde, ist davon auszugehen, dass darauf basierend ein einreichpflichtiges Bauvorhaben der WAG/EBS Wohnungsgesellschaft vorliegt oder sich in Vorbereitung befindet. Für derartige Vorhaben sieht die OÖ Bauordnung vor, dass Bauverhandlungen öffentlich kundzumachen sind. Die öffentliche Kundmachung ist wesentlicher Bestandteil rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze und Voraussetzung für die Wahrnehmung allfälliger Nachbar und Parteirechte.
In Wahrnehmung meines gesetzlichen Informationsanspruchs ersuche ich daher um vollständige und präzise Beantwortung folgender Fragen:
Ich ersuche um eine gültige Definition der in Linz angewandten Kriterien für eine Parteienstellung im gegenständlichem Fall einer Bauverhandlung. (Abstandsregelung (10m, 50m dazu die Entscheidungskriterien, etc.)
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum5. Februar 2026
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5. März 2026
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