Schulschwänzen - Strafdrohung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Die Strafdrohung soll ab 1. September 2026 von 110 bis 440 Euro auf 150 bis 1.000 Euro steigen.
Wieviele Strafen und in welcher Höhe wurden die letzten zehn Jahre verhängt?

Warte auf Antwort

  • Datum
    6. Oktober 2025
  • Frist
    3. November 2025
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Hermann Aigner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Hermann Aigner
Betreff
Schulschwänzen - Strafdrohung [#3867]
Datum
6. Oktober 2025 11:31
An
Bundesministerium für Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Die Strafdrohung soll ab 1. September 2026 von 110 bis 440 Euro auf 150 bis 1.000 Euro steigen. Wieviele Strafen und in welcher Höhe wurden die letzten zehn Jahre verhängt?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Hermann Aigner Anfragenr: 3867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3867/ Postanschrift Hermann Aigner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hermann Aigner