Sicherheitslage in den Bundesländern - Terrorgefährdung Überwachung von "Schläfern" und „Gefährdern“

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
Sehr geehrte Frau Landeshauptmann,
Sehr geehrter zuständiger Landesrat für „Sicherheit“

Zur Sicherstellung der personellen Durchhaltefähigkeit der polizeilichen Einsatzkräfte bei anhaltender Gefährdungslage ist die sicherheitspolizeiliche Assistenzleistung des Bundesheeres insbesondere im Bereich der Landespolizeidirektion Wien erforderlich, damit die gegenwärtigen Herausforderungen weiterhin in vollem Umfang erfüllt werden können. Quelle: BMI: 2024-0.404.945 Juni 2024

In der Kronenzeitung vom 09.08.2024 wird der Terrorexperte Dr. Stockhammer mit folgender Überschrift zitiert: Terrorexperte: „Wir können so nicht weitermachen!“
Quelle: https://www.krone.at/3487867
In einem Heute Artikel vom 08.08.2024 wird ebenfalls Dr. Stockhammer als Terrorexperte zitiert: Terror-Alarm: "70 Hochrisiko-Gefährder in Österreich"
Der Verfassungsschutz spricht von einer mittleren zweistelligen Zahl, Stockhammer: "Es sind wohl etwa 70 Hochrisiko-Gefährder in Österreich, die unmittelbar Gewalt anwenden würden." Die Dunkelziffer – so der Experte – liegt wohl bei ein paar Hundert, die noch nicht ganz so weit sind.
Quelle: https://www.heute.at/s/terror-alarm-70-…

2019 - Geheimdienstler kennen 320 Gefährder in Österreich.
Die Dunkelziffer liegt höher. Schätzungen variieren stark und gehen von 600 bis 1.000 „Schläfern“ in Österreich aus.
Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/politik…

Seit 18. Oktober 2023 ist die Terrorwarnstufe durchgehend als „hoch“ eingestuft.

Ich ersuche um Beantwortung nachstehender Fragen:

• Sind Ihnen die Terror „Gefährder“ und Terror „Schläfer“ in ihrem Bundesland bekannt? (Bezirk, Gemeinde)

• Wenn Ihnen keine Details bekannt sind, können Sie zumindest die genaue oder ungefähre Zahl nehmen, von der ihr Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ausgeht?

• Wie viele Terror „Gefährder“ und Terror „Schläfer“ werden oder wurden in den letzten 3 Jahren konkret in Ihrem Bundesland überwacht?

• Werden Sie als Landeshauptmann regelmäßig über die Gefahrenlage in Ihrem Bundesland (seit Okt 2023 Terrorwarnstufe „hoch“ durch ihr Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert?

Laut Terrorexperten Dr. Stockhammer herrscht Streit unter den politischen Parteien, wie weit Überwachung der Menschen in Österreich gehen darf.

Begriff „Bundestrojaner“ irreführend
Der Begriff „Bundestrojaner“ sei irreführend, er stamme von den Gegnern der Überwachungsmöglichkeiten. Man brauche diesen allumfassenden Angriff auf die Daten auch gar nicht. „Derzeit haben wir Technologien, die Back Doors, also Hintertüren. Es gibt fehlerhafte Teile von Applikationen, die von der Software geknackt werden können. Man erhält so Zutritt. Man braucht keine Gesamtlösung mehr, wo man ein Handy gesamt aufbrechen muss, um etwa bei WhatsApp mitzulesen.“

• Sind Sie für weitere neue Überwachungsmaßnahmen wie sie derzeit der ÖVP-Innenminister und der ÖVP-Bundeskanzler fordert?

• Sind sie konkret für die Einführung eines österreichischen Bundestrojaners?

• Es sollen auch sogenannte „Back Doors“ Hintertüren und Sicherheitslücken oder Fehler in Programmen oder Applikationen für die Überwachung genutzt werden. Sind Sie für die Nutzung solcher Sicherheitslücken oder für die jeweilige Schließung und Bekanntmachung von gefährlichen Sicherheitslücken, damit die Wirtschaft, Bürger und Softwarekonzerne zeitnah darauf reagieren können, um Computer und Handys sicher zu machen für die Menschen?

• Wann wurden Sie als Landeschef von den Behörden über den aktuellen Terrorfall in NÖ informiert?

• Wie schätzen Sie die Personallage in den beiden Sicherheitsministerien BMLV und BMI in Bezug auf den aktuellen Stand einsatzbereiter, dienstfähiger Polizisten und Soldaten in ihrem Bundesland ein?

• Ist Ihnen bekannt wie viele Soldaten und Polizisten in den nächsten 5 Jahren in den Ruhestand treten?

• Werden in Ihrem Bundesland genügend junge Polizisten und Soldaten rekrutiert, ausgebildet und letztlich in den Dienst gestellt, um die innere und äußere Sicherheit in Ihrem Bundesland sicherzustellen?

• Können mit dem aktuellen Sicherheitspersonal in Ihrem Bundesland alle in Ihrem Bundesland aufhältigen Schläfer und Terrorgefährder überwacht werden?

• Können mit dem aktuellen Sicherheitspersonal in Ihrem Bundesland die gesamte kritische Infrastruktur der Kategorie 1, 2 und 3 geschützt werden?

• Was sagen Sie zu den laufenden angeordneten Personalabstellung bei der Polizei von Polizisten Ihres Bundeslands nach Wien in die Bundeshauptstadt?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Sollte die öffentliche Beantwortung dieser Fragen aus Gründen der nationalen Sicherheit nicht möglich sein, ersuche ich Sie Ihre Landesregierung und den Landtag in Ihrem Bundesland im Rahmen einer vertraulichen nicht öffentlichen Sitzung darüber zu informieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2024
  • Frist
    4. Oktober 2024
  • 0 Follower:innen
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft: Sehr geehr…
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
Sicherheitslage in den Bundesländern - Terrorgefährdung Überwachung von "Schläfern" und „Gefährdern“ [#3172]
Datum
9. August 2024 23:36
An
Landesregierung Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft:
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, Sehr geehrte Frau Landeshauptmann, Sehr geehrter zuständiger Landesrat für „Sicherheit“ Zur Sicherstellung der personellen Durchhaltefähigkeit der polizeilichen Einsatzkräfte bei anhaltender Gefährdungslage ist die sicherheitspolizeiliche Assistenzleistung des Bundesheeres insbesondere im Bereich der Landespolizeidirektion Wien erforderlich, damit die gegenwärtigen Herausforderungen weiterhin in vollem Umfang erfüllt werden können. Quelle: BMI: 2024-0.404.945 Juni 2024 In der Kronenzeitung vom 09.08.2024 wird der Terrorexperte Dr. Stockhammer mit folgender Überschrift zitiert: Terrorexperte: „Wir können so nicht weitermachen!“ Quelle: https://www.krone.at/3487867 In einem Heute Artikel vom 08.08.2024 wird ebenfalls Dr. Stockhammer als Terrorexperte zitiert: Terror-Alarm: "70 Hochrisiko-Gefährder in Österreich" Der Verfassungsschutz spricht von einer mittleren zweistelligen Zahl, Stockhammer: "Es sind wohl etwa 70 Hochrisiko-Gefährder in Österreich, die unmittelbar Gewalt anwenden würden." Die Dunkelziffer – so der Experte – liegt wohl bei ein paar Hundert, die noch nicht ganz so weit sind. Quelle: https://www.heute.at/s/terror-alarm-70-hochrisiko-gefaehrder-in-oesterreich-120052353 2019 - Geheimdienstler kennen 320 Gefährder in Österreich. Die Dunkelziffer liegt höher. Schätzungen variieren stark und gehen von 600 bis 1.000 „Schläfern“ in Österreich aus. Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/politik/320-is-schlaefer-leben-in-oesterreich/373586442 Seit 18. Oktober 2023 ist die Terrorwarnstufe durchgehend als „hoch“ eingestuft. Ich ersuche um Beantwortung nachstehender Fragen: • Sind Ihnen die Terror „Gefährder“ und Terror „Schläfer“ in ihrem Bundesland bekannt? (Bezirk, Gemeinde) • Wenn Ihnen keine Details bekannt sind, können Sie zumindest die genaue oder ungefähre Zahl nehmen, von der ihr Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ausgeht? • Wie viele Terror „Gefährder“ und Terror „Schläfer“ werden oder wurden in den letzten 3 Jahren konkret in Ihrem Bundesland überwacht? • Werden Sie als Landeshauptmann regelmäßig über die Gefahrenlage in Ihrem Bundesland (seit Okt 2023 Terrorwarnstufe „hoch“ durch ihr Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert? Laut Terrorexperten Dr. Stockhammer herrscht Streit unter den politischen Parteien, wie weit Überwachung der Menschen in Österreich gehen darf. Begriff „Bundestrojaner“ irreführend Der Begriff „Bundestrojaner“ sei irreführend, er stamme von den Gegnern der Überwachungsmöglichkeiten. Man brauche diesen allumfassenden Angriff auf die Daten auch gar nicht. „Derzeit haben wir Technologien, die Back Doors, also Hintertüren. Es gibt fehlerhafte Teile von Applikationen, die von der Software geknackt werden können. Man erhält so Zutritt. Man braucht keine Gesamtlösung mehr, wo man ein Handy gesamt aufbrechen muss, um etwa bei WhatsApp mitzulesen.“ • Sind Sie für weitere neue Überwachungsmaßnahmen wie sie derzeit der ÖVP-Innenminister und der ÖVP-Bundeskanzler fordert? • Sind sie konkret für die Einführung eines österreichischen Bundestrojaners? • Es sollen auch sogenannte „Back Doors“ Hintertüren und Sicherheitslücken oder Fehler in Programmen oder Applikationen für die Überwachung genutzt werden. Sind Sie für die Nutzung solcher Sicherheitslücken oder für die jeweilige Schließung und Bekanntmachung von gefährlichen Sicherheitslücken, damit die Wirtschaft, Bürger und Softwarekonzerne zeitnah darauf reagieren können, um Computer und Handys sicher zu machen für die Menschen? • Wann wurden Sie als Landeschef von den Behörden über den aktuellen Terrorfall in NÖ informiert? • Wie schätzen Sie die Personallage in den beiden Sicherheitsministerien BMLV und BMI in Bezug auf den aktuellen Stand einsatzbereiter, dienstfähiger Polizisten und Soldaten in ihrem Bundesland ein? • Ist Ihnen bekannt wie viele Soldaten und Polizisten in den nächsten 5 Jahren in den Ruhestand treten? • Werden in Ihrem Bundesland genügend junge Polizisten und Soldaten rekrutiert, ausgebildet und letztlich in den Dienst gestellt, um die innere und äußere Sicherheit in Ihrem Bundesland sicherzustellen? • Können mit dem aktuellen Sicherheitspersonal in Ihrem Bundesland alle in Ihrem Bundesland aufhältigen Schläfer und Terrorgefährder überwacht werden? • Können mit dem aktuellen Sicherheitspersonal in Ihrem Bundesland die gesamte kritische Infrastruktur der Kategorie 1, 2 und 3 geschützt werden? • Was sagen Sie zu den laufenden angeordneten Personalabstellung bei der Polizei von Polizisten Ihres Bundeslands nach Wien in die Bundeshauptstadt? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Sollte die öffentliche Beantwortung dieser Fragen aus Gründen der nationalen Sicherheit nicht möglich sein, ersuche ich Sie Ihre Landesregierung und den Landtag in Ihrem Bundesland im Rahmen einer vertraulichen nicht öffentlichen Sitzung darüber zu informieren.
Im Falle der Weigerung, diese Auskunft zu erteilen, erbitte ich um einen Bescheid im Sinne des K-ISG, um den Rechtsweg beschreiten zu dürfen. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Herbert Unger Anfragenr: 3172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3172/ Postanschrift Herbert Unger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Landesregierung Kärnten
Sehr geehrter Herr Unger! Zu Ihrer auf § 2 K-ISG gestützten Anfrage an Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser weise ic…
Von
Landesregierung Kärnten
Betreff
AW: Sicherheitslage in den Bundesländern - Terrorgefährdung Überwachung von "Schläfern" und „Gefährdern“ [#3172]
Datum
13. August 2024 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,0 KB


Sehr geehrter Herr Unger! Zu Ihrer auf § 2 K-ISG gestützten Anfrage an Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser weise ich zunächst einleitend darauf hin, dass nach dem K-ISG alle Organe des Landes über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen haben, soweit dem eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nicht entgegensteht, wobei unter Auskünften Wissenserklärungen über Angelegenheiten zu verstehen sind, die dem zur Auskunft verpflichteten Organ zum Zeitpunkt der Einbringung des Auskunftsbegehrens aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit bekannt sind und nicht erst zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht beschafft oder erarbeitet werden müssen. Bei den in Ihren Fragen angesprochenen Themen Terrorismus und öffentliche Sicherheit handelt es sich um Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung, die in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres und auf Landesebene in jenen der Landespolizeidirektionen fallen. Diesbezügliche Fragen wären daher an die Organe der Sicherheitsverwaltung zu richten und von diesen zu beantworten. Die an den Herrn Landeshauptmann in seiner Funktion als Landeshauptmann gerichteten Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Sind Ihnen die Terror „Gefährder“ und Terror „Schläfer“ in ihrem Bundesland bekannt? (Bezirk, Gemeinde) Dem Herrn Landeshauptmann sind die „Terror Gefährder“ und „Terror Schläfer“ im Land Kärnten nicht bekannt. Die Beurteilung obliegt den Organen der Sicherheitsverwaltung, insbesondere dem LVT. Grundsätzlich wird das Land Kärnten bei konkreten Bedrohungen durch die damit befassten Organisationen bzw. Behörden informiert. 4. Werden Sie als Landeshauptmann regelmäßig über die Gefahrenlage in Ihrem Bundesland (seit Okt 2023 Terrorwarnstufe „hoch“ durch ihr Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert? Das Land Kärnten trifft sich im Rahmen des Sicherheitsgipfels seit 2015 regelmäßig auf höchster politischer Ebene mit Vertreter:innen der Polizei, Bundesheer, Rotes-Kreuz, Wasserrettung, Feuerwehr und den betreffenden Fachbeamten der Abteilungen um eine Abstimmung zu sicherheitsrelevanten Themenstellungen betreffend das Bundesland Kärnten zu gewährleisten. Diese seit Jahren sehr gute Abstimmung zum Wohle der Kärntner:innen ist aus Sicht des Herrn Landeshauptmannes immens wichtig. Sicherheitsrelevante Themen bilden zudem immer wieder einen Schwerpunkt bei der Landeshauptleutekonferenz. Hierzu darf nicht zuletzt auf die erfolgte Erörterung mit dem Bundespräsidenten im Rahmen der letzten Landeshauptleute-Konferenz in Kärnten verwiesen werden, wobei auf die innen- sowie außenpolitisch gebotene Vertraulichkeit hinzuweisen ist. 8. Wann wurden Sie als Landeschef von den Behörden über den aktuellen Terrorfall in NÖ informiert? Die Information erfolgt grundsätzlich an und durch die zuständigen (Bundes)Behörden welche durch ihr Einschreiten die notwendigen Schritte zur Verhinderung des Attentates vorgenommen haben. Landesbehörden werden über aktuelle Ermittlungen, sofern sie den Wirkungsbereich des Landes betreffen, informiert. Mangels Berührung des Wirkungsbereiches des Landes erfolgte eine offizielle behördliche Information über den „Terrorfall in NÖ“ nicht. Die Fragen 2 und 3 sowie 9 bis 14 betreffen inhaltlich den Bereich der Sicherheitsverwaltung und wären, wie eingangs erwähnt, an die zuständigen Organe der Sicherheitsverwaltung zu richten. Die Fragen 5 bis 7 betreffen hingegen überhaupt keine Wissenserklärungen, sondern politische Positionierungen bzw. Meinungen und fallen damit nicht in den Anwendungsbereich des Auskunftsrechts. Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme und freundlichen Grüßen