Sitzgelegenheiten in Wien

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Möglichst vollständige Liste aller Standorte von Sitzbänken und anderen öffentlich zugänglichen Sitzgelegenheiten auf dem Gebiet der Stadt Wien oder, sollte das nicht mit vertretbarem Aufwand zur Verfügung gestellt werden können, auf dem Gebiet des 3. Gemeindebezirkes (Landstraße).

Ich ersuche um Übermittlung der vorhandenen Informationen in elektronischer, bevorzugt maschinenlesbarer Form als Geodaten oder, sofern nicht digital vorhanden, als Ausdruck. Falls Kopierkosten anfallen, die das geringfügige Ausmaß überschreiten und von mir zu tragen wären, bitte ich vorab um eine kurze Information.

Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags.

Sollte die Information nicht bei Ihnen vorliegen, ersuche ich gemäß § 7 Abs. 3 um Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Sollte diese Information nicht vollständig zugänglich sein, ersuche ich um Übermittlung der zugänglichen Teile und um Ausstellung eines formellen Bescheids gemäß § 11 IFG für die nicht zugänglichen Teile.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. Oktober 2025
  • Frist
    8. November 2025
  • 3 Follower:innen
Stefan Soher
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Wien Details
Von
Stefan Soher
Betreff
Sitzgelegenheiten in Wien [#3904]
Datum
11. Oktober 2025 17:00
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Möglichst vollständige Liste aller Standorte von Sitzbänken und anderen öffentlich zugänglichen Sitzgelegenheiten auf dem Gebiet der Stadt Wien oder, sollte das nicht mit vertretbarem Aufwand zur Verfügung gestellt werden können, auf dem Gebiet des 3. Gemeindebezirkes (Landstraße). Ich ersuche um Übermittlung der vorhandenen Informationen in elektronischer, bevorzugt maschinenlesbarer Form als Geodaten oder, sofern nicht digital vorhanden, als Ausdruck. Falls Kopierkosten anfallen, die das geringfügige Ausmaß überschreiten und von mir zu tragen wären, bitte ich vorab um eine kurze Information. Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags. Sollte die Information nicht bei Ihnen vorliegen, ersuche ich gemäß § 7 Abs. 3 um Weiterleitung an die zuständige Stelle. Sollte diese Information nicht vollständig zugänglich sein, ersuche ich um Übermittlung der zugänglichen Teile und um Ausstellung eines formellen Bescheids gemäß § 11 IFG für die nicht zugänglichen Teile.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Stefan Soher Anfragenr: 3904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3904/ Postanschrift Stefan Soher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Soher
INC000004860548: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Soher, hiermit möchten wir S…
Von
Wien
Betreff
INC000004860548: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. Oktober 2025 12:57
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
email11285350832082797802.eml
7,2 KB
e10-8037093481329681026.png
3,7 KB


Sehr geehrter Herr Soher, hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Abteilung für Straßenverwaltung und Straßenbau (Magistratsabteilung 28) abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen