Speicherung und Verarbeitung von Blutbefunden, Röntgen-, MRT- und CT-Bilder ab Juli 2025 im ELGA
Die Novelle der ELGA-Verordnung sorgt dafür, dass künftig niedergelassene Ärzte ab Juli 2025 Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Röntgen-, MRT- und CT-Bilder in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA speichern. Ab 1.1.2026 gilt diese Verpflichtung auch für Krankenanstalten. Spätestens bis 2030 müssen schließlich alle fachärztlichen Befunde in der ELGA digital zur Verfügung stehen.
Der digitale gläserne Patient im digitalen Gesundheitsdatenraum, der bis in die EU nach Brüssel reicht ist längst Wirklichkeit geworden. Bei manchen Gesundheitsregistern wie dem Impfregister/Impfpass herrscht ein gesetzlicher Zwang. Bei anderen Registern wie hier beim betroffenen eBefunde-Register in ELGA kann der Patient mit einem „OptOut“ aussteigen oder gewisse Bereiche ausblenden.
Datenschatz über 9 Millionen Österreicher
Ab 1.7.25 entsteht im digitalen österreichischen Gesundheitsdatenraum ein riesiger digitaler Datenschatz an besonderen personenbezogenen Gesundheitsdaten. Alle Blutbefunde die durch niedergelassene Ärzte verordnet werden, müssen in ELGA unter eBefunde gespeichert werden. Bis jetzt waren diese heiklen Gesundheitsheitsdaten nur beim Arzt des Vertrauens und dem jeweiligen Blutlabor gespeichert und vor Zugriffen Dritter geschützt. Dies ändert sich nun mit 1.7.2025 schlagartig. Die Blutbefunde von 9 Millionen Österreichern landen nun auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung in ELGA und sind dort für die Zugriffsberechtigten und auch tausende GDA (Gesundheitsdienstleister) und durch den Staat in Form des Gesundheitsministers und seiner Beamten einsehbar und auch auswertbar.
Datenschatz für die Gesundheitsforschung
Selbstverständlich wird die Forschung auf Grundlage gesetzlicher Möglichkeiten durch das FOG (Forschungsorganisationsgesetz) bereits ein Auge auf diesen zukünftigen digitalen Datenschatz der Österreicher geworfen haben. Denn jetzt stehen wirklich aussagekräfte Daten der Österreicher mit mehr als 100 Datenfeldern eines Blutbefundes zur Verfügung. Ein Blutbefund gibt detaillierte Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand und das Krankheitsbild eines Patienen frei. Diese Informationen waren bis jetzt nur einem kleinen Personenkreis (Hausarzt – Patient – Blutlabor) vorbehalten.
Ab 1. Juli 2025 müssen niedergelassene Ärzt:innen Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Bilder speichern, also zum Beispiel Röntgenbilder, MRT, CT etc.
Ich beantrage die Beantwortung nachstehender Fragen:
Wie viele Blutbefunde wurden ab 1. Juli 2025 im ELGA gespeichert.
Wie viele Laborbefunde wurden ab 1. Juli 2025 im ELGA gespeichert.
Wie viele Radiologiebefunde wurden ab 1. Juli 2025 im ELGA gespeichert.
Wie viele Röngtenbilder wurden ab 1. Julie 2025 im ELGA gespeichert.
Welche Ministerien, Dienstleister und Dienststellen in Bund, Land, Gemeinde haben Zugriff darauf.
Wie viele Zugriffe erfolgten auf die gespeicherten Befunde und mit welchem Sicherheitsverfahren ist die datenschutzrechtliche Anonymisierung sichergestellt.
Wo überall werden die oben angeführten Befunde verarbeitet und gespeichert.
Werden die angeführten Befunde im Klartext oder anonymisiert an Dienststellen in der EU weitergegeben.
Werden die angeführten Befunde anonymisiert auf Grundlage des Forschungsorganisationsgesetz an forschende Dienststellen weitergegeben, wenn ja an welche.
Gibt es zu verarbeiten, speichern und weiterleiten der angeführten Befunde eine Datenschutzfolgenabschätzung. Wo ist diese Datenschutzfolgenabschätzung öffentlich einsehbar.
Waren die Datenschutzbehörde, der Datenschutzrat und der Gesundheitsausschuss im Parlament eingebunden.
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Datum17. November 2025
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15. Dezember 2025
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