Speicherung von Lichtbildern für die e-Card

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Aufgrund der Regelung des ASVG §31a (9) Z2, wonach nur österreichische Staatsbürger ihr Lichtbild bei den Dienststellen der Sozialversicherungsträger abgeben dürfen (was ich als eine Ungeleichbehandlung und damit einen Verstoß gegen Artikel 45 des AVEU ansehe) und §31a (10) die eine Verarbeitung (ergo Speicherung) der Lichtbilder für eine später Registrierung einer E-ID vorsieht, gehe ich davon aus dass mein Lichtbild über die Erstellung einer e-Card hinaus gespeichert würde.

Ich möchte daher gerne wissen ob es mir als Unionsbürger möglich ist der Speicherung/Verarbeitung meines Lichtbild über den Zwecke der e-Card-Erstellung hinaus zu widersprechen.
Als Unionsbürger habe ich ja schon eine E-ID aus meinem Herkunftsstaat, die ist übrigens ein bisher absolut problemloser ID Austria Ersatz. Eine längere Speicherung des Lichtbilds erscheint mir daher überflüssig und ich habe kein Problem damit nochmals ein Lichtbild bei einer Dienststelle der SVS abzugeben falls meine e-Card erneut ausgestellt werden muss.

Warte auf Antwort

  • Datum
    20. Oktober 2025
  • Frist
    17. November 2025
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Thomas Koll
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Thomas Koll
Betreff
Speicherung von Lichtbildern für die e-Card [#3945]
Datum
20. Oktober 2025 10:53
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Aufgrund der Regelung des ASVG §31a (9) Z2, wonach nur österreichische Staatsbürger ihr Lichtbild bei den Dienststellen der Sozialversicherungsträger abgeben dürfen (was ich als eine Ungeleichbehandlung und damit einen Verstoß gegen Artikel 45 des AVEU ansehe) und §31a (10) die eine Verarbeitung (ergo Speicherung) der Lichtbilder für eine später Registrierung einer E-ID vorsieht, gehe ich davon aus dass mein Lichtbild über die Erstellung einer e-Card hinaus gespeichert würde. Ich möchte daher gerne wissen ob es mir als Unionsbürger möglich ist der Speicherung/Verarbeitung meines Lichtbild über den Zwecke der e-Card-Erstellung hinaus zu widersprechen. Als Unionsbürger habe ich ja schon eine E-ID aus meinem Herkunftsstaat, die ist übrigens ein bisher absolut problemloser ID Austria Ersatz. Eine längere Speicherung des Lichtbilds erscheint mir daher überflüssig und ich habe kein Problem damit nochmals ein Lichtbild bei einer Dienststelle der SVS abzugeben falls meine e-Card erneut ausgestellt werden muss.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Thomas Koll Anfragenr: 3945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3945/ Postanschrift Thomas Koll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Koll