Steuerbefreiiungen für Kirchen und Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages als Sonderausgabe (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) ? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
2. Befreiung von der Körperschaftsteuerpflicht (§ 5 Z 6 KStG 1988)?
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
3. Befreiung von der Stiftungseingangssteuer (§ 1 Z 6 StiftEG)
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
4. Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim unentgeltlichen Erwerb (§ 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987)
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
5. Befreiung von der Grundsteuer (§ 2 Z 5 GrStG 1955)
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
6. Befreiungen von der Gebührenpflicht (§ 14 Tarifpost 4 Auszüge (3), Tarifpost 6 Eingaben (5) Z 11, Tarifpost 6 Eingaben (5) Z 28 lit. c), Tarifpost 14 Zeugnisse (2) Z 6 GebG)
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, ist der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.

FÜR DIE MÜHEWALTUNG WIRD IM VORAUS GEDANKT

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    10. Oktober 2025
  • Frist
    7. November 2025
  • Ein:e Follower:in
Clemens Lintschinger (Autor)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Clemens Lintschinger (Autor)
Betreff
Steuerbefreiiungen für Kirchen und Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen [#3899]
Datum
10. Oktober 2025 13:24
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages als Sonderausgabe (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) ? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft. 2. Befreiung von der Körperschaftsteuerpflicht (§ 5 Z 6 KStG 1988)? Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft. 3. Befreiung von der Stiftungseingangssteuer (§ 1 Z 6 StiftEG) Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft. 4. Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim unentgeltlichen Erwerb (§ 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987) Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft. 5. Befreiung von der Grundsteuer (§ 2 Z 5 GrStG 1955) Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft. 6. Befreiungen von der Gebührenpflicht (§ 14 Tarifpost 4 Auszüge (3), Tarifpost 6 Eingaben (5) Z 11, Tarifpost 6 Eingaben (5) Z 28 lit. c), Tarifpost 14 Zeugnisse (2) Z 6 GebG) Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, ist der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft. FÜR DIE MÜHEWALTUNG WIRD IM VORAUS GEDANKT
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Clemens Lintschinger Anfragenr: 3899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3899/ Postanschrift Clemens Lintschinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Clemens Lintschinger (Autor)
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Lintschinger! Für die Einbringung von an das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informati…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Steuerbefreiiungen für Kirchen und Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen [#3899]
Datum
10. Oktober 2025 14:11
Status
Sehr geehrter Herr Lintschinger! Für die Einbringung von an das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter https://www.bmj.gv.at/service/Informati… ein Kontaktformular zur Verfügung. Andere elektronische Übermittlungsformen sind dafür im Bereich des Bundesministeriums für Justiz nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen