Steuerbefreiiungen für Kirchen und Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen
1. Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages als Sonderausgabe (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) ? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
2. Befreiung von der Körperschaftsteuerpflicht (§ 5 Z 6 KStG 1988)?
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
3. Befreiung von der Stiftungseingangssteuer (§ 1 Z 6 StiftEG)
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
4. Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim unentgeltlichen Erwerb (§ 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987)
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
5. Befreiung von der Grundsteuer (§ 2 Z 5 GrStG 1955)
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
6. Befreiungen von der Gebührenpflicht (§ 14 Tarifpost 4 Auszüge (3), Tarifpost 6 Eingaben (5) Z 11, Tarifpost 6 Eingaben (5) Z 28 lit. c), Tarifpost 14 Zeugnisse (2) Z 6 GebG)
Wie hoch ist auf Grund der gesetzlichen Ausnahmeregel für Kirchen bzw. für Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen, ist der jährliche Steuer- bzw. Gebührenausfall für die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden)? Ich bitte um eine Bekanntgabe der Beträge für die letzten 10 Jahre und getrennt nach Religionsgesellschaft.
FÜR DIE MÜHEWALTUNG WIRD IM VORAUS GEDANKT
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum10. Oktober 2025
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7. November 2025
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