Still legen eines Vereins.

Anfrage an: BH Mistelbach
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ist es rechtlich möglich einen Verein "still zu legen" und wenn man ihn wieder benötigt, ihn wieder zu aktivieren, oder gibt es nur die Auflösung eines Vereins? Dankeschön für ihr Feedback!

Warte auf Antwort

  • Datum
    2. April 2026
  • Frist
    30. April 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An BH Mistelbach Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Still legen eines Vereins. [#4643]
Datum
2. April 2026 15:13
An
BH Mistelbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ist es rechtlich möglich einen Verein "still zu legen" und wenn man ihn wieder benötigt, ihn wieder zu aktivieren, oder gibt es nur die Auflösung eines Vereins? Dankeschön für ihr Feedback!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4643/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in