Twitter Nutzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Twitter/X ist in der Vergangenheit schon mehrmals durch fragwürdige Praktiken und wahrscheinliche Rechtsverletzungen aufgefallen, wie vermutliche Verstöße gegen die DSGVO und den DSA[0][1][2].
Auch der Inhaber ist kein unbeschriebenes Blatt und tritt immer wieder mit fragwürdigen Äußerungen in Erscheinung[3][4][5][6][7].

Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1. Sind Ihnen die mutmaßlichen Verstöße von Twitter gegen die DSGVO/den DSA bekannt?
2. Sind Ihnen die Äußerungen bzw. das Verhalten von Elon Musk bekannt?
2. Das Land Steiermark ist auf Twitter vertreten (http://x.com/Land_Steiermark/).
2a. Warum?
2b. Ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen?
2b1. Wenn ja, wann?
2b2. Wenn nein, warum nicht?
3. Ich bitte um Übermittlung Ihrer Social Media Strategie o.ä., so vorhanden.

Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz.

[0] https://ec.europa.eu/commission/pressco…
[1] https://dr-dsgvo.de/twitter-account-dat…
[2] https://noyb.eu/de/twitters-ai-plans-hi…
[3] https://orf.at/stories/3382447/
[4] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/x-…
[5] https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-podc…
[6] https://www.fr.de/politik/trump-berater…
[7] https://www.derstandard.at/story/300000…

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2025
  • Frist
    19. März 2025
  • 0 Follower:innen
Sebastian Pfeifer
Sehr geehrte Damen und Herren, Twitter/X ist in der Vergangenheit schon mehrmals durch fragwürdige Praktiken und…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Sebastian Pfeifer
Betreff
Twitter Nutzung [#3293]
Datum
22. Januar 2025 09:17
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Twitter/X ist in der Vergangenheit schon mehrmals durch fragwürdige Praktiken und wahrscheinliche Rechtsverletzungen aufgefallen, wie vermutliche Verstöße gegen die DSGVO und den DSA[0][1][2]. Auch der Inhaber ist kein unbeschriebenes Blatt und tritt immer wieder mit fragwürdigen Äußerungen in Erscheinung[3][4][5][6][7]. Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1. Sind Ihnen die mutmaßlichen Verstöße von Twitter gegen die DSGVO/den DSA bekannt? 2. Sind Ihnen die Äußerungen bzw. das Verhalten von Elon Musk bekannt? 2. Das Land Steiermark ist auf Twitter vertreten (http://x.com/Land_Steiermark/). 2a. Warum? 2b. Ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen? 2b1. Wenn ja, wann? 2b2. Wenn nein, warum nicht? 3. Ich bitte um Übermittlung Ihrer Social Media Strategie o.ä., so vorhanden. Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. [0] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_3761 [1] https://dr-dsgvo.de/twitter-account-datenschutzkonform-nutzbar-oder-nicht/ [2] https://noyb.eu/de/twitters-ai-plans-hit-9-more-gdpr-complaints [3] https://orf.at/stories/3382447/ [4] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/x-werbekunden-kritik-musk-100.html [5] https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-podcast-fruehdenker/elon-musk-bereitet-afd-chefin-alice-weidel-bei-x-die-buehne-faz-fruehdenker-110219572.html [6] https://www.fr.de/politik/trump-berater-musk-unterstuetzung-haft-rechtsextremen-grossbritannien-tommy-robinson-93495309.html [7] https://www.derstandard.at/story/3000000236880/und-niemand-versucht-kamala-zu-toeten-eklat-um-tweet-von-elon-musk Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pfeifer Anfragenr: 3293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3293/ Postanschrift Sebastian Pfeifer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesregierung Steiermark
Sehr geehrter Herr Pfeifer, ich darf Ihre Anfrage vom 22. Jänner 2025 (Twitter Nutzung) mit der Anfragenummer 329…
Von
Landesregierung Steiermark
Betreff
Twitter Nutzung [#3293] Land Steiermark
Datum
7. März 2025 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pfeifer, ich darf Ihre Anfrage vom 22. Jänner 2025 (Twitter Nutzung) mit der Anfragenummer 3293 an die LAD Land Steiermark wie folgt beantworten: 1. Sind Ihnen die mutmaßlichen Verstöße von Twitter gegen die DSGVO/den DSA bekannt? Datenschutzrechtliche Verstöße sind von der Datenschutzbehörde aufzugreifen und festzustellen. Der Landesamtsdirektion kommt hier keine gesetzliche Kontroll- und Prüfbefugnis über die Tätigkeit von Social Media Unternehmen zu. Die Frage fällt daher nicht in den Wirkungsbereich der Landesamtsdirektion. 2. Sind Ihnen die Äußerungen bzw. das Verhalten von Elon Musk bekannt? Der Fragestellung ist nicht zu entnehmen, auf welche Äußerungen konkret Bezug genommen wird. Es gibt zahlreiche Berichte von Äußerungen und Verhaltensschilderungen des Herrn Musk. Diese Frage kann daher nicht beantwortet werden. 2. Das Land Steiermark ist auf Twitter vertreten (http://x.com/Land_Steiermark/). 2a. Warum? Das Land Steiermark hat die Plattform Twitter als zusätzliches Kommunikationsmedium vorrangig für regionale und überregionale Journalisten genutzt. Presseaussendungen des Landes wurden auf diesem Wege Interessierten zur Kenntnis gebracht. 2b. Ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen? 2b1. Wenn ja, wann? Die Bespielung des Twitter Kanals endete bereits Anfang Dezember 2024, der Löschungsantrag wurde mit 23.01.2025 durchgesetzt. 2b2. Wenn nein, warum nicht? 3. Ich bitte um Übermittlung Ihrer Social Media Strategie o.ä., so vorhanden. Im Anhang übermitteln wir Ihnen gerne unseren Social Media Erlass und die zugehörigen Richtlinien. Diese Dokumente sollen nicht auf der Plattform fragdenstaat.at veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen, [cid:image001.jpg@01DB8F45.D4DF7010] [geschwärzt] Bereichsleitung Digitale Medien Amt der Steiermärkischen Landesregierung Kommunikation Land Steiermark Hofgasse 16/EG | 8010 Graz t +43 (316) 877- [geschwärzt]<[geschwärzt]+[geschwärzt]> | m +43 [geschwärzt]<[geschwärzt]+[geschwärzt]> e [geschwärzt]<[geschwärzt]> e kommunikation@stmk.gv.at<mailto:kommunikation@stmk.gv.at> i www.kommunikation.steiermark.at d https://datenschutz.stmk.gv.at<https://datenschutz.stmk.gv.at/> Diese Information ist vertraulich und ausschließlich zur Kenntnisnahme durch den genannten AdressatInnenkreis bestimmt. Wenn Sie kein/e vorgesehene Adressat/in sind, so bitten wir Sie, uns unverzüglich zu informieren und die Nachricht danach gemäß den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes zu löschen.