Verkehrsberuhigung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Welche Kriterien sind für die Errichtung einer 30er-Zone bzw. für das Aufstellen einer Radarbox ausschlaggebend / welche muss eine Gasse/Straße unbedingt erfüllen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. September 2025
  • Frist
    16. Oktober 2025
  • Ein:e Follower:in
Elisabeth Solly
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Elisabeth Solly
Betreff
Verkehrsberuhigung [#3758]
Datum
18. September 2025 15:02
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Welche Kriterien sind für die Errichtung einer 30er-Zone bzw. für das Aufstellen einer Radarbox ausschlaggebend / welche muss eine Gasse/Straße unbedingt erfüllen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Solly Anfragenr: 3758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3758/ Postanschrift Elisabeth Solly << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Solly
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthalt…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ: 2025-0.753.219; Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Verkehrsberuhigung [#3758]
Datum
8. Oktober 2025 08:44
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bmimi-externeinzelversand.pdf
299,5 KB
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen