Verkehrssicherheit L37 bei Gummern
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft:
Seit 2013 wurde der Bahnübergang von Gummern in Richtung Töplitsch durch eine neue Draubrücke (L43) ersetzt. Diese stellt nunmehr auch für Fußgänger und Radfahrer die einzige Möglichkeit dar, direkt von Gummern nach Töplitsch zu gelangen, und ist gezwungenermaßen auch ein Teil eines Rundgangs von Gummern über Puch, die dortige Brücke und Töplitsch zurück nach Gummern.
Für Autofahrer – allen voran Lastkraftwagen – barg die Gummerner Eisenbahnkreuzung zweifelsohne ein Gefahrenpotenzial, wie u.a. die tragischen Unfälle von 2007 und 2008 zeigen.
Die derzeitige Lösung ist jedoch für Fußgänger – besonders mit einem Kinderwagen – deutlich gefährlicher. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt überwiegend 70 km/h, in einem kleinen Abschnitt 50 km/h. Ein Überholverbot scheint dort nicht gegeben zu sein. Es gibt vor Ort keine bauliche Schutzmaßnahme, wie zum Beispiel einen Bürgersteig. Die Breite zwischen Bankett, das im Wesentlichen einen steilen Abgrund darstellt, und der Seitenlinie ist so gering, dass zwei Personen nicht nebeneinander gehen können. Sie beträgt ungefähr die Breite eines Standard-Kinderwagens.
Auf diesem Abschnitt fahren häufig landwirtschaftliche KFZ (Traktoren mit Mähwerk) und Lastkraftwagen, letztere teilweise mit leicht erhöhter Geschwindigkeit. Aufgrund der Zweispurigkeit fahren diese auch durchaus bis an die Seitenlinie hinaus. Es ergibt sich dadurch, dass man einen deutlichen Windstoß spürt, sollte man dort zu Fuß gehen. Abgesehen davon könnte in dieser Situation selbst der kleinste Fahrfehler oder auch nur ein schlecht befestigter Teil irgendeiner Plane oder eines Gurtes am LKW leicht zum Verhängnis für Fußgänger werden.
Dass immer wieder KFZ in diesem Abschnitt eine unangepasste Fahrweise zeigen, wird u.a. dadurch untermauert, dass es zumindest im November 2018 und im September 2016 dort zu schweren Unfällen kam.
Es scheint, als ob zumindest zwei Sockel für Radargeräte in diesem Abschnitt vorhanden sind, die jeweiligen Geräte selbst jedoch nicht mehr vor Ort sind. Eine regelmäßige Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Abschnitt durch die Polizei konnte nicht festgestellt werden.
Es stellen sich mir daher, insbesondere als Vater eines Kindes, folgende Fragen:
1. Von wann bis wann waren etwaige Radargeräte in diesem Abschnitt in Betrieb? Weshalb wurden sie entfernt bzw. nach dem leider tödlichen Unfall 2018 nicht wieder aufgestellt?
2. Wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h über den gesamten Abschnitt zwischen Brücke und Ortschaft, der nicht über einen Bürgersteig verfügt, jemals erwogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Gründe gab es dagegen?
3. Wurde ein Überholverbot über den gesamten Abschnitt zwischen Brücke und Ortschaft, der nicht über einen Bürgersteig verfügt, jemals erwogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Gründe gab es dagegen?
4. Wurde ein Durchfahrverbot für LKWs erwogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Gründe gab es dagegen?
5. Wie viele Unfälle gab es seit der Sperre der Eisenbahnkreuzung für Fußgänger bzw. seit der Fertigstellung der neuen Draubrücke in dem fraglichen Abschnitt? Bei wie vielen kam es zu Personenschäden? Bei wie vielen kam es zu tödlichen Folgen für eine oder mehrere beteiligte Personen?
6. Gab es jemals eine Art von "Schwerpunktaktion" mit Bezug zur Überwachung der Verkehrssischerheit durch die Polizei vor Ort?
Im Falle der Weigerung, diese Auskünfte zu erteilen, erbitte ich einen Bescheid im Sinne des K-ISG, um den Rechtsweg beschreiten zu dürfen.
Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache.
Ich bitte außerdem um Informationen bezüglich der Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten.
Mit freundlichen Grüßen,
Warte auf Antwort
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Datum17. Januar 2025
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14. März 2025
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