Veröffentlichung eines wöchentlichen Verhandlungskalenders

Anfrage an: Landesgericht Krems
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wir ersuchen Sie um Veröffentlichung eines wöchentlichen Verhandlungskalenders, wie dies alle anderen Landesgerichte Österreichs tun. Dies wäre im Sinne des Medienerlasses (Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 23.12.2024):
"Zur Sicherstellung einer transparenten Information sollen die Medienstellen
Informationsmaterial, Pressemitteilungen und im Bereich der Gerichte nach Möglichkeit eine anonymisierte Übersicht über die für die Medien relevanten Verhandlungstermine der Dienststelle (siehe Vorlage im Intranet/Bereich Öffentlichkeitsarbeit; vgl. OGH vom 28. November 2013, 6 Ob 165/13b) über die Website der jeweiligen Dienststelle öffentlich zur Verfügung stellen (vgl. auch § 16a GOG)."

Warte auf Antwort

  • Datum
    7. September 2025
  • Frist
    5. Oktober 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesgericht Krems Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Veröffentlichung eines wöchentlichen Verhandlungskalenders [#3654]
Datum
7. September 2025 18:32
An
Landesgericht Krems
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wir ersuchen Sie um Veröffentlichung eines wöchentlichen Verhandlungskalenders, wie dies alle anderen Landesgerichte Österreichs tun. Dies wäre im Sinne des Medienerlasses (Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 23.12.2024): "Zur Sicherstellung einer transparenten Information sollen die Medienstellen Informationsmaterial, Pressemitteilungen und im Bereich der Gerichte nach Möglichkeit eine anonymisierte Übersicht über die für die Medien relevanten Verhandlungstermine der Dienststelle (siehe Vorlage im Intranet/Bereich Öffentlichkeitsarbeit; vgl. OGH vom 28. November 2013, 6 Ob 165/13b) über die Website der jeweiligen Dienststelle öffentlich zur Verfügung stellen (vgl. auch § 16a GOG)."
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3654/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in