Videoüberwachung gemäß § 54 Abs. 6 SPG
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Auflistung aller Orte, welche gemäß § 54 Abs. 6 SPG von einer Video- oder Tonüberwachung betroffen sind, sowie die diesbezüglichen Verordnungen, Anordnungen, Verhältnismäßigkeits- bzw. Datenschutzfolgeabschätzungen. Aufgrund der Verpflichtung der öffentlichen Ankündigung derartiger Maßnahmen ist nicht von einem Geheimhaltungsinteresse auszugehen. Für jeden der überwachten Orte ersuche ich weiters um die Übermittlung jener bestimmter Tatsachen, aufgrund derer die Maßnahme als geboten angesehen wird.
Warte auf Antwort
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Datum1. September 2025
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29. September 2025
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