Zahlungen an Erzdiözese Salzburg rund um Ausbau der Mönchsberggarage
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem. § 2 ADDSG-Gesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Laut einem Medienbericht tritt die Salzburger Erzdiözese im Zuge der geplanten Erweiterung der Mönchsberg-Garage Kellerrechte an die Betreiberfirma ab (Der Standard vom 28.10.2016, http://derstandard.at/2000046567821/Moe…). Diese Betreiberfirma, die Salzburger Parkgaragen Gesellschaft m.b.H., steht im Eigentum von Stadt Salzburg (60%) und Land Salzburg (40%).
Ich bitte Sie, mir folgende Auskunft zu erteilen, soweit diese bei Ihrer Behörde als Eigentümerin bzw. Kontrollorgan der Betreiberfirma vorhanden ist:
Wie hoch ist die Summe, die der Salzburger Erzdiözese im Zuge der Garagenerweiterung erstattet werden wird, sofern die Erweiterung, wie derzeit geplant, umgesetzt werden sollte?
Von welchen Kriterien und Faktoren hängt die Höhe der vereinbarten Zahlungen ab? Wie hoch sind vereinbarte Einmalzahlungen, wie hoch etwaige von Umsätzen und anderen Faktoren abhängige Zahlungen?
Wann und in welchen Schritten soll die Zahlung bzw. sollen Teilzahlungen erfolgen?
Welche Rechte tritt die Erzdiözese dafür der Parkgaragen Gesellschaft ab?
Laut Medienberichten soll der Vertrag auf 99 Jahre geschlossen werden. Ist dies korrekt?
Geht das Land Salzburg direkte oder indirekte Haftungen für Zahlungen an die Erzdiözese ein?
Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. Oktober 2016
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23. Dezember 2016
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