Zuständigkeit Bauinstanzen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich plane die Errichtung eines Carports und wollte mich daher bei der Gemeinde über die geltenden bau­rechtlichen Vorschriften erkundigen.

Der für das Bauamt zuständige Mitarbeiter teilte mir jedoch mit, dass die Gemeinde lediglich für die Abwicklung des Verfahrens zuständig sei. Zur Klärung der geltenden baurechtlichen Regelungen solle ich mich an einen Baumeister wenden. Nach Aussage des Mitarbeiters verfüge die Gemeinde selbst über keine ausreichenden Kenntnisse der Regelungen der Niederösterreichischen Bauordnung.

Auf meine Nachfrage, wie in diesem Fall eine Baugenehmigung erteilt werde, wurde mir erklärt, dass ein Sachverständiger ein Gutachten erstelle und die Gemeinde bei einem positiven Gutachten anschließend den Baubescheid ausstelle.

Ich ersuche daher um Mitteilung,

ob die Auskunft des für das Bauamt zuständigen Gemeindemitarbeiters inhaltlich korrekt ist, und

welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten einer Baubehörde erster Instanz in Niederösterreich zukommen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    14. Dezember 2025
  • Frist
    11. Januar 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Zuständigkeit Bauinstanzen [#4196]
Datum
14. Dezember 2025 17:56
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich plane die Errichtung eines Carports und wollte mich daher bei der Gemeinde über die geltenden bau­rechtlichen Vorschriften erkundigen. Der für das Bauamt zuständige Mitarbeiter teilte mir jedoch mit, dass die Gemeinde lediglich für die Abwicklung des Verfahrens zuständig sei. Zur Klärung der geltenden baurechtlichen Regelungen solle ich mich an einen Baumeister wenden. Nach Aussage des Mitarbeiters verfüge die Gemeinde selbst über keine ausreichenden Kenntnisse der Regelungen der Niederösterreichischen Bauordnung. Auf meine Nachfrage, wie in diesem Fall eine Baugenehmigung erteilt werde, wurde mir erklärt, dass ein Sachverständiger ein Gutachten erstelle und die Gemeinde bei einem positiven Gutachten anschließend den Baubescheid ausstelle. Ich ersuche daher um Mitteilung, ob die Auskunft des für das Bauamt zuständigen Gemeindemitarbeiters inhaltlich korrekt ist, und welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten einer Baubehörde erster Instanz in Niederösterreich zukommen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4196/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Niederösterreich
LAD1-SE-1042/340-2025, Aufgaben und Zuständigkeiten einer Baubehörde erster Instanz, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-SE-1042/340-2025, Aufgaben und Zuständigkeiten einer Baubehörde erster Instanz, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. Dezember 2025 09:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
407,2 KB
smime.p7s
6,9 KB


Landesregierung Niederösterreich
RU1-A-137/022-2025, Amaliendorf, Antragsteller/in Antragsteller/in vom 14. Dezember 2025; Aufgaben und Zuständigke…
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
RU1-A-137/022-2025, Amaliendorf, Antragsteller/in Antragsteller/in vom 14. Dezember 2025; Aufgaben und Zuständigkeiten einer Baubehörde , erster Instanz, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. Dezember 2025 10:46
Status
geschwärzt
1,1 MB
Mit freundlichen Grüßen