Zuständigkeit Bauinstanzen
Ich plane die Errichtung eines Carports und wollte mich daher bei der Gemeinde über die geltenden baurechtlichen Vorschriften erkundigen.
Der für das Bauamt zuständige Mitarbeiter teilte mir jedoch mit, dass die Gemeinde lediglich für die Abwicklung des Verfahrens zuständig sei. Zur Klärung der geltenden baurechtlichen Regelungen solle ich mich an einen Baumeister wenden. Nach Aussage des Mitarbeiters verfüge die Gemeinde selbst über keine ausreichenden Kenntnisse der Regelungen der Niederösterreichischen Bauordnung.
Auf meine Nachfrage, wie in diesem Fall eine Baugenehmigung erteilt werde, wurde mir erklärt, dass ein Sachverständiger ein Gutachten erstelle und die Gemeinde bei einem positiven Gutachten anschließend den Baubescheid ausstelle.
Ich ersuche daher um Mitteilung,
ob die Auskunft des für das Bauamt zuständigen Gemeindemitarbeiters inhaltlich korrekt ist, und
welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten einer Baubehörde erster Instanz in Niederösterreich zukommen.
Anfrage muss klassifiziert werden
-
Datum14. Dezember 2025
-
11. Januar 2026
-
0 Follower:innen