Zuverdienstgrenze Asylwerber*innen in Grundversorgung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Angeblich gilt österreichweit die Regelung, dass Asylwerber*innen monatlich nur 110 Euro zusätzlich verdienen dürfen (sowie angeblich weitere 80 Euro pro Angehörigen). Bei einem höheren Einkommen soll die Grundversorgung entzogen werden. Zuständig für die Kontrolle sei das Innenministerium, das in manchen Fällen auch Rückforderungen erhebt.
Sollte dies zutreffen (oder auch andere Höchstsätze gelten), bitten wir um Übermittlung der gesetzlichen Grundlagen und Schriftstücke, auf denen diese Einkommensgrenzen beruhen. Weiters ersuchen wir um Zusendung einer Beschreibung des Verfahrens, das angewendet wird, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird. Ebenfalls bitten wir um Auskunft, welcher Betrag Asylwerber*innen mindestens verbleiben muss, selbst wenn eine Rückzahlung der zu viel erhaltenen Grundversorgung erfolgen muss (vergleichbar mit dem Existenzminimum).
Sollte die oben genannte Regelung nicht zutreffen, bitten wir um Übermittlung der tatsächlichen Höchstgrenzen, bis zu denen Asylwerber*innen Einkommen erzielen dürfen, ohne die Grundversorgung zu verlieren.

Warte auf Antwort

  • Datum
    16. September 2025
  • Frist
    14. Oktober 2025
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Plattform Asyl für Menschen Rechte
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Plattform Asyl für Menschen Rechte
Betreff
Zuverdienstgrenze Asylwerber*innen in Grundversorgung [#3737]
Datum
16. September 2025 14:30
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Angeblich gilt österreichweit die Regelung, dass Asylwerber*innen monatlich nur 110 Euro zusätzlich verdienen dürfen (sowie angeblich weitere 80 Euro pro Angehörigen). Bei einem höheren Einkommen soll die Grundversorgung entzogen werden. Zuständig für die Kontrolle sei das Innenministerium, das in manchen Fällen auch Rückforderungen erhebt. Sollte dies zutreffen (oder auch andere Höchstsätze gelten), bitten wir um Übermittlung der gesetzlichen Grundlagen und Schriftstücke, auf denen diese Einkommensgrenzen beruhen. Weiters ersuchen wir um Zusendung einer Beschreibung des Verfahrens, das angewendet wird, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird. Ebenfalls bitten wir um Auskunft, welcher Betrag Asylwerber*innen mindestens verbleiben muss, selbst wenn eine Rückzahlung der zu viel erhaltenen Grundversorgung erfolgen muss (vergleichbar mit dem Existenzminimum). Sollte die oben genannte Regelung nicht zutreffen, bitten wir um Übermittlung der tatsächlichen Höchstgrenzen, bis zu denen Asylwerber*innen Einkommen erzielen dürfen, ohne die Grundversorgung zu verlieren.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> für Menschen Rechte Anfragenr: 3737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3737/ Postanschrift << Adresse entfernt >> für Menschen Rechte << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Plattform Asyl für Menschen Rechte