Zweitwohnsitzabgabe Ausnahmeregelung LF
Anfrage an:
Dechantskirchen, Steiermark
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Welche konkreten Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Ausnahmeregelung LF benötigt die Gemeinde, dass bei Zweitwohnsitz" die Ausnahmeregelung LF zum tragen kommt?
Ist es Bedingung für die Ausnahmeregelung, dass die Bewirtschaftung von Almen und Forstkulturen mit einem finanziellen Ertrag verbunden ist oder ist die regelmäßige Bewirtschaftung auch ohne finanziellen Ertrag ausschlaggebend?
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Datum28. Februar 2026
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28. März 2026
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