Zweitwohnsitzabgabe Ausnahmeregelung LF

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Welche konkreten Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Ausnahmeregelung LF benötigt die Gemeinde, dass bei Zweitwohnsitz" die Ausnahmeregelung LF zum tragen kommt?
Ist es Bedingung für die Ausnahmeregelung, dass die Bewirtschaftung von Almen und Forstkulturen mit einem finanziellen Ertrag verbunden ist oder ist die regelmäßige Bewirtschaftung auch ohne finanziellen Ertrag ausschlaggebend?

Warte auf Antwort

  • Datum
    28. Februar 2026
  • Frist
    28. März 2026
  • Ein:e Follower:in
claudia renner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Dechantskirchen, Steiermark Details
Von
claudia renner
Betreff
Zweitwohnsitzabgabe Ausnahmeregelung LF [#4511]
Datum
28. Februar 2026 18:23
An
Dechantskirchen, Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Welche konkreten Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Ausnahmeregelung LF benötigt die Gemeinde, dass bei Zweitwohnsitz" die Ausnahmeregelung LF zum tragen kommt? Ist es Bedingung für die Ausnahmeregelung, dass die Bewirtschaftung von Almen und Forstkulturen mit einem finanziellen Ertrag verbunden ist oder ist die regelmäßige Bewirtschaftung auch ohne finanziellen Ertrag ausschlaggebend?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen claudia renner Anfragenr: 4511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4511/ Postanschrift claudia renner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen claudia renner