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Auslegung des § 9 Abs. 1 AlVG durch den Verwaltungsgerichtshof (II)
Verwaltungsgerichtshof – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Woche, 4 Tage herdurch § 2 Abs. 5 AMFG (»Jede auf Arbeitsvermittlung gerichtete Tätigkeit, die den Vorschriften dieses Bundesgesetzes betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei den jeweiligen regionalen Geschäftsstellen der Bundesbehörde durch § 2 Abs. 5 AMFG (»Jede auf Arbeitsvermittlung gerichtete Tätigkeit, die den Vorschriften dieses Bundesgesetzes betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei den jeweiligen regionalen Geschäftsstellen der Bundesbehörde Weiters erinnern wir daran, dass der erste Teil unseres Begehrens nach IFG (fragdenstaat - IB Nr 4488
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