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Bundeseinheitliches Antragsformular der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herim Abschnitt 13 des bundeseinheitlichen Antragsformulars die allgemeinen Geschäftsbedingungen des (privatwirtschaftliche im Abschnitt 13 des bundeseinheitlichen Antragsformulars die allgemeinen Geschäftsbedingungen des (privatwirtschaftliche im Abschnitt 13 des bundeseinheitlichen Antragsformulars die allgemeinen Geschäftsbedingungen des (privatwirtschaftliche im Abschnitt 13 des bundeseinheitlichen Antragsformulars die allgemeinen Geschäftsbedingungen des (privatwirtschaftliche im Abschnitt 13 des bundeseinheitlichen Antragsformulars die allgemeinen Geschäftsbedingungen des (privatwirtschaftliche -
eSM & ELGA
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Monate herDie Staatsanwaltschaft muss den Beschuldigten unverzüglich über den Rücktritt informieren und ihn entsprechend belehren (sinngemäß § 207 StPO) aber da in diesen oft sehr speziellen Fällen oft nie eine Staatsanwaltschaft und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien -
Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) im Zuge der Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 5 Monate, 1 Woche herkommt das AMS der Aufgabe der Erstellung des Betreuungsplans/der Betreuungsvereinbarung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der unmissverständlichen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gilt, dass »die Durchführung der Privatwirtschaftsverwaltung kommt das AMS der Aufgabe der Erstellung des Betreuungsplans/der Betreuungsvereinbarung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der unmissverständlichen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gilt, dass »die Durchführung der Privatwirtschaftsverwaltung der unmissverständlichen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gilt, dass »die Durchführung der Privatwirtschaftsverwaltung -
Informationsbegehren gemäß §§ 7 ff IFG zu 2641/AB des BMASGPK betreffend die “flächendeckende Versorgung” von ME/CFS und PAIS Betroffenen
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Wochen, 4 Tage herMit freundlichen Grüßen Österreichische Gesellschaft für ME/CFS Anfragenr: 3980 Antwort Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien lt;[geschwärzt]> [[geschwärzt]] -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Österreichische Gesellschaft Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3980/ Postanschrift Österreichische Gesellschaft Mit freundlichen Grüßen Österreichische Gesellschaft für ME/CFS Anfragenr: 3980 Antwort an: <
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