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■ AnA - Anadolu Agency (20.6.2025): Israel strikes 3rd hospital in Tehran: Iranian Health Ministry, 
https://www.aa.com.tr/en/middle-east/israel-strikes-3rd-hospital-in-tehran-iranian-health-ministry/
3605644, Zugriff 27.6.2025
■ BNE - BNE IntelliNews (13.8.2023): Nearly all of Iran’s drug supply from domestic sources, https:
//www.intellinews.com/nearly-all-of-iran-s-drug-supply-from-domestic-sources-287636/ , Zugriff 
26.2.2024
■ Guardian - The Guardian (16.6.2025): ‘A bloodbath’: doctors describe carnage at Iran’s hospitals 
after Israeli strikes, https://www.theguardian.com/world/2025/jun/16/doctors-describe-carnage-ira
n-hospitals-israel-strikes , Zugriff 27.6.2025
■ IOM - International Organization for Migration (9.2024): The Islamic Republic of Iran: Country Fact 
Sheet 2024, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-30350224/Iran_-_Country_Fact_Sheet_202
4,_Englisch.pdf?nodeid=30351552&vernum=-2, Zugriff 5.2.2025
■ IRINTL - Iran International (19.2.2025): Medicine shortages and rising costs threaten Iran’s healthcare 
system, https://www.iranintl.com/en/202502199189, Zugriff 12.6.2025
■ IRWIRE - IranWire (8.1.2025): Iran Faces Critical Shortage of Basic Medicines, https://iranwire.
com/en/features/137913-iran-faces-critical-shortage-of-basic-medicines/#:~:text=Iran is experien­
cing widespread shortages of basic medications,of common drugs and treatments for chronic con­
ditions., Zugriff 12.6.2025
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (12.8.2020): 
Iran: The Iranian Welfare System, https://www.ecoi.net/en/file/local/2036035/Report-Iran-Welfare-s
ystem-12082020.pdf, Zugriff 15.3.2023
■ ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islami­
sche Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 
7.2.2023 [Login erforderlich]
■ SAIS Rethinking Iran - Rethinking Iran Initiative at The Johns Hopkins’ School of Advanced Interna­
tional Studies (2023): Civilian Pain Without a Significant Political Gain, https://www.rethinkingiran.c
om/iran-sanctions-reports/economic-sanctions-welfare-system-9gynw-ad4hy , Zugriff 19.2.2024
■ TEHT - Tehran Times, The (19.6.2025): Did Iranian missiles target a hospital in Israel?, https://ww
w.tehrantimes.com/news/514637/Iran-denies-targeting-Israeli-hospital-says-missiles-aimed-at , 
Zugriff 27.6.2025
23 Rückkehr
Letzte Änderung 2025-07-17 12:30
Die iranische Regierung verfolgt seit Langem die Politik, keine zwangsweisen Rückführungen 
zuzulassen. Freiwillige Rückführungen sind möglich und werden manchmal von den rückfüh­
renden Regierungen oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstützt. In 
Fällen, in denen eine iranische diplomatische Vertretung vorübergehende Reisedokumente aus­
gestellt hat, werden die Behörden über die bevorstehende Rückkehr der Person informiert (DFAT 
24.7.2023).
Es gibt nur wenige Informationen über die Lage von iranischen Asylwerbern, die nach Iran 
zurückkehren (Landinfo 22.11.2024; vgl. CEDOCA 10.5.2023). Zum Thema Rückkehrer gibt es 
nach wie vor kein systematisches Monitoring, das allgemeine Rückschlüsse auf die Behandlung 
von Rückkehrern zulassen würde (ÖB Teheran 11.2021; vgl. Landinfo 22.11.2024, CEDOCA 
10.5.2023).
Dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland sind keine Fälle bekannt, in denen allein 
aufgrund einer Asylantragstellung im Ausland eine Benachteiligung erfolgt ist (AA 15.7.2024). 
Eine von der belgischen Herkunftsländerrechercheeinheit CEDOCA im Jänner 2023 durchge­
führte Recherche zu diesbezüglichen Fällen blieb ergebnislos (CEDOCA 10.5.2023) und auch 
das norwegische Landinfo hat in letzter Zeit keine konkreten Hinweise darauf gefunden, dass 
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zurückgekehrte Personen allein aufgrund ihres Asylantrags strafrechtlich verfolgt worden wären 
oder andere Reaktionen erfahren hätten, wobei es einschränkend betont, dass der Wissenstand 
dazu, was in den gemeldeten Einzelfällen zu Reaktionen geführt hat, sehr gering ist (Landinfo 
22.11.2024).
Bis zur Niederschlagung der Proteste im Herbst 2022 gab es keine Hinweise darauf, dass 
Asylwerber bzw. anerkannte Flüchtlinge oder deren in Iran lebende Familien infolge einer Kon­
taktaufnahme mit iranischen Auslandsvertretungen, z. B. in Deutschland, beispielsweise zur 
Beantragung eines neuen iranischen Passes, Repressalien ausgesetzt waren. Aufgrund der Zu­
nahme des Interesses iranischer Dienste an regimekritischen Aktivitäten auch außerhalb Irans 
ist diese Gefahr für Regimekritiker (einschließlich Asylwerber bzw. anerkannter Flüchtlinge) bei 
einer Kontaktaufnahme mit zuständigen iranischen Auslandsvertretungen deutlich gestiegen 
[Anm.: s. das Unterkapitel Rückkehr / Transnationale Repression, Behandlung von Aktivisten bei 
Rückkehr für Informationen zur Behandlung von Regimekritikern bzw. politisch aktiven Iranern] 
(AA 15.7.2024).
Im Allgemeinen schenken die Behörden abgelehnten Asylwerbern bei ihrer Rückkehr nach Iran 
wenig Beachtung. Das australische Außenministerium geht davon aus, dass ihre Aktivitäten 
(einschließlich Beiträgen in sozialen Medien über Aktivitäten vor Ort) von den Behörden nicht 
routinemäßig untersucht werden. Die Behörden können allerdings in den sozialen Medien ein­
sehbare Aktivitäten von in Australien (oder anderswo) bekannten Iranern überprüfen (DFAT 
24.7.2023) und laut einem von CEDOCA befragten Experten wird es immer üblicher, dass die 
Behörden Rückkehrer anweisen, ihre Konten in sozialen Netzwerken offenzulegen (CEDOCA 
10.5.2023). Einer vom niederländischen Außenministerium konsultierten Quelle zufolge befra­
gen die Behörden fast jede Person, von der sie wissen, dass sie einen Asylantrag gestellt hat, 
um herauszufinden, was der Grund für den Asylantrag war und ob sich die Person nicht politisch 
oder religiös betätigt hat. Ob Rückkehrer im Ausland einen Asylantrag gestellt haben, können 
die Behörden beispielsweise durch Angehörige oder Freunde der Betroffenen erfahren, durch 
abgehörte Kommunikation oder aufgrund einer Durchsicht von Inhalten in den sozialen Medien 
(MBZ 9.2023).
Es gibt leicht unterschiedliche Ansichten darüber, was das Interesse der Behörden an einem 
abgelehnten Asylwerber wecken könnte. Allgemein herrscht der Eindruck vor, dass diejenigen, 
die vor ihrer Ausreise aus Iran im Visier der Behörden waren, bei ihrer Rückkehr mit Reaktionen 
rechnen müssen (Landinfo 22.11.2024; vgl. MRAI-2 13.6.2025). Als weitere Faktoren werden 
genannt, welche Informationen die Behörden über die Aktivitäten einer Person im Ausland erhal­
ten haben und ob diese Aktivitäten als schädlich für das Regime angesehen werden (Landinfo 
22.11.2024). Einer Quelle zufolge spielt der ethnische oder religiöse Hintergrund oder die se­
xuelle Orientierung eines Rückkehrers für sich genommen keine Rolle. Einer anderen Quelle 
zufolge können diese Faktoren eine kumulierende Wirkung haben (MBZ 31.5.2022; vgl. MBZ 
9.2023).
Es ist nicht ganz klar, welche Reaktionen Rückkehrer zu erwarten haben, wenn festgestellt wird, 
dass sie Iran irregulär verlassen haben. „ Illegale Ausreise“ umfasst alles, von der Ausreise ohne 
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Pass oder mit gefälschten Dokumenten bis hin zur Missachtung eines Ausreiseverbots. Nach 
dem Passgesetz kann eine Ausreise ohne Dokumente mit einer Haft- oder Geldstrafe geahndet 
werden, wobei es laut Landinfo schwierig ist, Informationen zur aktuellen Höhe der Geldstrafe 
zu finden (Landinfo 22.11.2024). Wenn die illegale Ausreise strafrechtlich verfolgt wird, scheint 
die häufigste Strafe eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe auf Bewährung zu sein - es sei denn, 
es werden auch andere Straftaten vermutet (Landinfo 22.11.2024; vgl. MBZ 9.2023). Wenn die 
Person Iran illegal verlassen hat, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, oder in 
kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel und Menschenhandel sowie Aktivitäten militanter Gruppen 
an der Grenze verwickelt ist, ist die Reaktion wesentlich schärfer (CEDOCA 10.5.2023).
Personen, die das Land illegal verlassen und sonst keine weiteren Straftaten begangen haben, 
können von den iranischen Auslandsvertretungen ein Passersatzpapier bekommen und nach 
Iran zurückkehren. Insbesondere in Fällen, in denen Iran illegal verlassen worden ist, muss mit 
einer Befragung gerechnet werden. Im Rahmen der Befragung wird der Reisepass regelmäßig 
einbehalten und eine Ausreisesperre ausgesprochen. Bisher wurde kein Fall bekannt, in dem 
zurückgeführte Personen im Rahmen der Befragung psychisch oder physisch gefoltert wurden 
(AA 15.7.2024). Wenn Personen mit einem Laissez-Passer anstelle eines regulären Reisedo­
kuments ins Land zurückkehren, kann dies zu Befragungen führen, da dies bedeuten könnte, 
dass die betroffenen Personen illegal ausgereist sind und/oder im Ausland um internationalen 
Schutz angesucht haben (CEDOCA 10.5.2023; vgl. MBZ 9.2023). Eine kurdische Menschen­
rechtsorganisation wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Sicherheitsbehörden 
dazu neigen, Kurden als Aktivisten zu verdächtigen, und eine illegale Ausreise dann als Beweis 
für Aktivismus ansehen würden. Damit würden Kurden allein deshalb eine Verhaftung riskieren, 
weil sie illegal ausgereist seien und Asyl beantragt hätten (Landinfo 22.11.2024). Ebenso kann 
es zu Befragungen führen, wenn bei einer erneuten Einreise kein Ausreisestempel im Reisepass 
vermerkt ist (MBZ 9.2023).
Einige Mitglieder der iranischen Diaspora kehren regelmäßig nach Iran zurück, zum Beispiel 
für einen Urlaub oder um Verwandte zu besuchen (MBZ 9.2023). Die große Mehrheit dieser 
Exiliraner hat bei ihrer Rückkehr keine Probleme (Landinfo 22.11.2024). Andere Auslandsiraner 
schrecken aus Angst, aufgrund ihrer politischen Aktivitäten oder regimekritischer Äußerungen 
inhaftiert oder an einer Ausreise gehindert zu werden, vor Reisen nach Iran zurück (IRINTL 
9.1.2024). Manche Iraner können nach Iran ein- und ausreisen, obwohl das angesichts ihres 
öffentlichen Profils verwunderlich ist. Manche betreiben Regimepropaganda und/oder wurden 
möglicherweise vom Regime angeworben. Es ist schwer zu durchschauen, wer nach Iran reisen 
kann, und wer nicht, auch ist die Vorgehensweise nicht unbedingt kohärent (Posch 5.7.2024). Es 
hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob jemand nach der Rückkehr befragt wird. Oft 
wird erst im Laufe der Zeit klar, ob eine echte Bedrohung vorliegt (MBZ 31.5.2022). Iranreisende 
müssen seit einiger Zeit verstärkt damit rechnen, dort willkürlich verhaftet und in diesem Fall 
auch angeklagt zu werden. Ferner nutzten die iranischen Dienste auch 2024 offenbar bevorzugt 
gezielte nachrichtendienstliche Ansprachen mit dem Zweck einer Verpflichtung zur Zusam­
menarbeit mit iranischen Nachrichtendiensten. Dies gilt insbesondere für Personen, die durch 
iranische Stellen mit einer oppositionellen Gruppierung in Verbindung gebracht werden oder 
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bei denen Kontakte zu Personen aus der oppositionellen Szene vermutet werden. Betroffenen 
drohen mehrtägige Befragungen durch iranische Nachrichtendienste, bei denen erheblicher 
Druck auf sie ausgeübt wird. Zudem können dabei Mobilfunkgeräte und Informations- und Kom­
munikationshardware ausgelesen oder manipuliert werden (BMI-D 10.6.2025).
Iran erkennt Doppelstaatsangehörigkeiten rechtlich nicht an und behandelt Iraner mit doppelter 
Staatsbürgerschaft als iranische Staatsbürger. Gleichzeitig nutzt Iran die zweite Staatsbürger­
schaft zur Ausübung politischen Drucks. Es ist davon auszugehen, dass Iran auch weiterhin 
gezielt westliche Staatsangehörige unter konstruierten Vorwänden festnimmt und als Druck­
mittel in einer Art „ Geiselpolitik“ einsetzt. Dies dient der Durchsetzung seiner politischen Ziele, 
um beispielsweise den Austausch gegen im Ausland inhaftierte Personen zu erreichen (BMI-D 
10.6.2025). Eine Reihe von Doppelstaatsbürgern, die nach Iran zurückkehrten, werden so im 
Land festgehalten (CHRI 22.1.2022; vgl. BBC 7.6.2022, IRWIRE 14.2.2024).
Das iranische Außenministerium hat im Dezember 2021 ein Webportal eingerichtet, auf dem 
Iraner, die sich im Ausland aufhalten und eine Rückkehr nach Iran erwägen, ihre Daten hochla­
den können, woraufhin ihnen mitgeteilt wird, ob sie sicher und ungehindert ein- und ausreisen 
können oder ob es offene Fälle gegen sie gibt. Allerdings ist nicht jeder in der iranischen Dia­
spora davon überzeugt, dass dieses System funktioniert und dass er oder sie ohne Bedenken 
nach Iran reisen kann. Ein Grund dafür ist, dass nicht alle iranischen Nachrichtendienste koor­
diniert zusammenarbeiten und daher immer die Möglichkeit besteht, dass Rückkehrer dennoch 
aufgegriffen werden (IRINTL 7.1.2022; vgl. MBZ 9.2023).
Anmerkung: s. Kap. Rechtsschutz / Justizwesen / Doppelbestrafung, im Ausland begangene 
Vergehen, Verurteilung in Abwesenheit für Informationen zu Doppelbestrafung und Verurteilung 
in Abwesenheit.
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
■ BBC - British Broadcasting Corporation (7.6.2022): Who are the dual nationals jailed in Iran?, https:
//www.bbc.com/news/uk-41974185, Zugriff 13.3.2023
■ BMI-D - Bundesministerium des Innern/ Bundesamt für Verfassungsschutz [Deutschland] (10.6.2025): 
Verfassungsschutzbericht 2024, https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/v
erfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024-startseitenmodul.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=3, Zugriff 17.6.2025
■ CEDOCA - Center for Documentation and Research of the Office of the Commissioner General for 
Refugees and Stateless Persons [Belgien] (10.5.2023): Iran Surveillance van de diaspora door de 
Iraanse autoriteiten, https://www.ecoi.net/en/file/local/2092670/coi_focus_iran._surveillance_van_
de_diaspora_door_de_iraanse_autoriteiten_20230510.pdf, Zugriff 21.7.2023
■ CHRI - Center for Human Rights in Iran (22.1.2022): New Interrogations at Iran’s Airports, Jailing of 
Dual Citizens Challenge Officials’ Calls for Expatriates to Return, https://iranhumanrights.org/2022
/01/new-interrogations-at-irans-airports-jailing-of-dual-citizens-challenge-officials-calls-for-expatri
ates-to-return/, Zugriff 13.3.2023
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT Country Information 
Report Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2095685/country-information-report-iran.pdf , Zugriff 
4.1.2024
210
216

■ IRINTL - Iran International (9.1.2024): Judiciary Chief Claims Iranians Abroad Want To Return But 
Lack Trust, https://www.iranintl.com/en/202401095533, Zugriff 7.6.2024
■ IRINTL - Iran International (7.1.2022): Intelligence Officers Interrogate Iranian Expats Arriving In 
Tehran, https://www.iranintl.com/en/202201077358, Zugriff 13.3.2023
■ IRWIRE - IranWire (14.2.2024): Iranian-British National Jailed in Iran for Half a Year, https://iranwire
.com/en/prisoners/125350-iranian-british-national-jailed-in-iran-for-half-a-year/ , Zugriff 7.6.2024
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (22.11.2024): 
Iran: Mottagelse og behandling av returnerte asylsøkere, https://www.ecoi.net/en/file/local/21202
20/Iran-temanotat-Mottagelse-og-behandling-av-returnerte-asylsokere-22112024.pdf , Zugriff 
18.6.2025
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (9.2023): Algemeen ambtsbericht Iran, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2098089/Algemeen ambtsbericht Iran van september 2023.pdf, Zu­
griff 30.11.2023
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (31.5.2022): Algemeen ambtsbericht 
Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2073802/Algemeen ambtsbericht Iran 2022-05.pdf, Zugriff 
13.3.2023
■ MRAI-2 - Menschenrechtsanwältin aus Iran-2 (13.6.2025): Auskunft per E-Mail
■ ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islami­
sche Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 
7.2.2023 [Login erforderlich]
■ Posch - Posch, Walter (5.7.2024): Telefongespräch
23.1 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Letzte Änderung 2025-07-04 10:31
Zurückgeführte unbegleitete Minderjährige werden vom „Amt für soziale Angelegenheiten beim 
iranischen Außenministerium“ betreut und in Waisenheime überführt, wenn eine vorherige Un­
terrichtung erfolgt (AA 15.7.2024).
Quelle
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
23.2 Transnationale Repression, Behandlung von Aktivisten bei Rückkehr
Letzte Änderung 2025-07-17 12:30
Das vorrangige Ziel Irans ist die Sicherung und Stärkung seines Regimes. Dies ist eng mit dem 
Wunsch der Führung verbunden, Iran vor vermeintlichen Bedrohungen von außen zu schützen. 
Ein zentraler Punkt auf der Agenda Irans in dieser Hinsicht ist die Sammlung von Informationen 
und die Bekämpfung von Dissidentenbewegungen und der iranischen Diaspora, unabhängig 
davon, wo auf der Welt sie sich befinden (SÄPO 2025), wobei die weit gefasste Definition des 
iranischen Regimes, wer eine Bedrohung für die Islamische Republik darstellt, zum Umfang und 
der Intensität der transnationalen Repressionsbemühungen beiträgt (FH 2021). Die Bekämpfung 
oppositioneller Gruppierungen und Einzelpersonen stellt im In- wie auch Ausland den Schwer­
punkt iranischer nachrichtendienstlicher Aktivitäten dar (BMI-D 10.6.2025; vgl. SÄPO 2025). 
Iranische Nachrichtendienste streben auch in Österreich danach, die Interessen ihres Staates 
zu fördern und das Regime vor möglichen Bedrohungen abzuschirmen. Sie identifizieren und 
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beobachten kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien, Menschenrechtsorganisationen 
oder Minderheiten und suchen nach Möglichkeiten, sie zu unterdrücken oder verstummen zu 
lassen (BMI/DSN 26.5.2025).
Iraner, die im Ausland leben und sich dort öffentlich (offline wie online) regimekritisch äußern, 
müssen mit Repressionen und Strafverfolgung rechnen, wenn sie nach Iran zurückkehren. Ak­
tivitäten werden von iranischen Diensten genau beobachtet. Ihre in Iran lebenden Familien 
werden regelmäßig unter Druck gesetzt (AA 15.7.2024). Die „ roten Linien“ für Aktivisten sind in 
Iran sehr unklar. Für aktivistische Tätigkeiten im Ausland sind sie etwas klarer. Vor allem soge­
nannte „ high profile“-Aktivisten, beispielsweise mit großer Online-Followerschaft, sind dabei von 
Verfolgung betroffen. Hinsichtlich der Themen, mit denen sich Aktivisten beschäftigen, kommt es 
mitunter allerdings vor, dass es scheinbar keinen Unterschied macht, ob eine Person Handlun­
gen setzt, von denen das Land sogar profitiert. Manchmal scheinen die Behörden auch einfach 
falsch informiert zu sein. Die iranischen Behörden fokussieren vor allem auf Vereinigungen, 
d. h. darauf, wer mit wem zusammenarbeitet, und für welche Organisation. Die Teilnahme an 
Straßenprotesten steht dagegen weniger im Zentrum der Aufmerksamkeit (IRMEX 6.6.2025). Im 
Fokus der iranischen Sicherheitsbehörden in Österreich stehen Organisationen verschiedener 
Volksgruppen, Oppositionsgruppen wie die Volksmudschahedin (MEK) sowie alle Auslandsi­
raner, die sich öffentlich politisch äußern. An Mitgliedern von Ahwazi-Organisationen besteht 
beispielsweise definitiv ein Verfolgungsinteresse (Posch 5.7.2024).
Die Aktivitäten iranischer Nachrichtendienste umfassen in Europa, dem Nahen Osten und Nord­
amerika unter anderem Ermordungen, Entführungen, Einschüchterung im digitalen Raum, den 
Einsatz von Spionagesoftware (FH 2021; vgl. Landinfo 28.11.2022), Bewegungseinschränkun­
gen und Interpol-Missbrauch [Anm.: durch das Erstellen von „ Red Notices“, sodass Personen in 
Drittstaaten festgehalten werden] sowie Nötigung durch Dritte (FH 2021). Abseits seiner Nach­
richtendienste stützt sich das Regime hierbei auch auf kriminelle Netzwerke (SÄPO 2025; vgl. 
LWJ 17.3.2025, ICCT 16.10.2024).
Bei den bekannten Opfern von Mord, versuchtem Mord und Entführung durch iranische Re­
gimekräfte im Ausland handelt es sich um Führungskräfte großer Oppositionsgruppen oder 
separatistischer Organisationen wie der MEK und dem Arab Struggle Movement for the Libera­
tion of Ahwaz (ASMLA), sowie um Anführer und Aktivisten der iranisch-kurdischen Exilparteien 
und Aktivisten im Ausland, die in Iran durch ihre Online-Kampagnen viel Aufmerksamkeit erregt 
haben (Landinfo 28.11.2022; vgl. IRINTL 7.1.2024). Es sind Fälle bekannt, in denen iranische 
Staatsangehörige, insbesondere wenn diese als Journalisten oder Blogger eine große Reichwei­
te haben und sich kritisch zu politischen Themen in Iran (Menschrechtsverletzungen, Korruption 
und Bereicherung von Amtsträgern, Frauenrechte, interne Machtkämpfe) geäußert haben, in 
Drittländern entführt wurden, um sie nach Iran zu verbringen, wo sie in (Schau-)Prozessen 
verurteilt worden sind (AA 15.7.2024). Unter Journalisten stehen jene besonders im Fokus der 
iranischen Sicherheitsbehörden, die für bekannte Medienplattformen wie die BBC, Iran Inter­
national, Deutsche Welle, Radio France Internationale, Voice of America, Radio Zamaneh oder 
andere auf Farsi tätig sind, da sie am ehesten in der Lage sind, ein großes Publikum in Iran zu 
erreichen (RSF 1.4.2024).
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Die iranischen Nachrichtendienste bemühen sich aktiv um die Anwerbung von Informanten 
innerhalb der Oppositionsgruppen (Landinfo 28.11.2022). Ein Experte merkte im Juni 2019 
gegenüber ACCORD an, dass es den iranischen Behörden gelungen sei, die meisten oppositio­
nellen Organisationen [im Exil] zu unterwandern (ACCORD 5.7.2019). Im Fokus der Behörden 
stehen dabei unter anderem die MEK, ethnische Gruppen (ACCORD 5.7.2019; vgl. Landinfo 
28.11.2022) und sunnitische Dschihadisten (ACCORD 5.7.2019). Fälle von aufgedeckten Infor­
manten sind zum Beispiel aus Schweden (betreffend der ASMLA) und den USA (betreffend der 
MEK) bekannt (Landinfo 28.11.2022).
Während das Geheimdienstministerium (VAJA/MOIS) bei der Überwachung der iranischen 
Staatsbürger im Ausland eine wichtige Rolle spielt, kommt auch den Konsular- und Protokoll­
abteilungen von iranischen Botschaften im Ausland hierbei eine Bedeutung zu, da diese bei 
Inanspruchnahme von Konsulatsdiensten Informationen an Teheran weiterleiten, beispielsweise 
bezüglich des Melderegisters. Die iranischen Behörden sind untereinander sehr gut vernetzt 
und tauschen Informationen aus. Aus diesem Grund erscheinen die iranischen Geheimdienste 
so mächtig. Darüber hinaus gehört die Beobachtung der Lage und Meldung an die Behörden 
im Heimatland zur Routinearbeit jeder Auslandsvertretung (Posch 5.7.2024).
Verfolgung von in Iran lebenden Familienmitgliedern
Ob in Iran lebende Familienmitglieder von Auslandsiranern verfolgt werden, hängt u. a. von 
den folgenden Faktoren ab: das Verhalten der Familienmitglieder in Iran und ihr Verhältnis zu 
den Tätigkeiten oder Aussagen ihrer Verwandten im Ausland; das Profil der auslandsiranischen 
Verwandten; sowie persönliche Umstände wie z. B. missgünstige Nachbarn, die Basij-Mitglie­
der sind und somit eine Machtposition innehaben. Im konkreten Einzelfall lässt sich die Ge­
fährdungslage schwer vorhersagen (Posch 5.7.2024). Die meisten Fälle von stellvertretender 
Bestrafung von Familienmitgliedern lassen sich gemäß Recherchen von CEDOCA folgenden 
Kategorien zuordnen: Dissidenten, die politischen Gruppen angehören, bekannte oder einfluss­
reiche politische und Menschenrechtsaktivisten, regimekritische Social-Media-Influencer mit 
großer Anhängerschaft oder Dissidenten, die in den Medien auftreten.Ein von CEDOCA befrag­
ter Experte wies jedoch auch darauf hin, dass die Repressionen gegen Familienangehörige von 
Dissidenten im Ausland willkürlich seien und darauf abzielen würden, Unsicherheit zu schaffen 
und alle Mitglieder der Dissidenten-Diaspora in Angst zu versetzen, dass ihren Familienange­
hörigen etwas zustoßen könnte. Es gibt auch Berichte über Handlungen gegen Familien von 
Anti-Regierungs-Demonstranten und Christen in Iran (CEDOCA 16.10.2024).
In Hinblick auf vereinzelte bekannte Fälle von in Österreich politisch aktiven Auslandsiranern ist 
davon auszugehen, dass insbesondere die Familienmitglieder von exponierten Auslandsiranern 
betroffen sind, und nicht so sehr jene, die lediglich ein- oder zweimal eine Demonstration be­
sucht haben. Betroffen sind beispielsweise Angehörige von Personen, die regelmäßig iranischen 
Diaspora-Medien Interviews geben. Medien wie Iran International haben z. B eine sehr hohe 
Reichweite, was dem iranischen Regime ein Dorn im Auge ist. Angehörige erhalten beispiels­
weise Anrufe, wobei sich die Anrufer nicht vorstellen und vermutet wird, dass sie dem MOIS 
angehören. Der Familie wird dann gesagt, dass die Angehörigen in Europa bzw. Österreich 
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keine Interviews mehr geben und sich nicht mehr zur politischen Lage in Iran äußern sollen, 
sonst kommt es vielleicht zu einer Verhaftung (Zehetner-Hashemi 28.8.2024).
In Iran lebende Familienmitglieder von Journalisten der Farsi-sprachigen Sparte der BBC, BBC 
Persian (BBC 12.1.2023), und der Farsi-Redaktion der Deutschen Welle berichteten von Drohun­
gen der iranischen Behörden (FAZ 28.11.2023). Familienmitglieder von BBC Persian-Journalis­
ten sind nach Angaben der BBC vom Juni 2025 einer „ verstörenden Zunahme“ an Verfolgung 
ausgesetzt. Unter anderem sind sie von willkürlichen Befragungen, Reiseverboten, Konfiszierun­
gen von Reisepässen und Drohungen zur Einfrierung von Vermögen betroffen (BBC 2.6.2025).
Gemäß Recherchen der exiliranischen Nachrichtenplattform Iran Wire wurden zuletzt auch 
vermehrt Familienangehörige von ins Ausland geflohenen ethnischen arabischen Aktivisten von 
den Sicherheitsbehörden unter Druck gesetzt (IRWIRE 27.3.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation 
(5.7.2019): Anfragebeantwortung zum Iran: Überwachung von Aktivitäten im Ausland (exilpolitische 
Aktivitäten, Konversion) [a-11025], https://www.ecoi.net/en/document/2012531.html , Zugriff 
10.1.2024
■ BBC - British Broadcasting Corporation (2.6.2025): Iran escalating persecution of Persian staff and 
relatives, BBC says, https://www.bbc.com/news/articles/cgle5w6rpwlo, Zugriff 18.6.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (12.1.2023): Why reporting on Iran comes at a heavy price, 
https://www.bbc.com/news/world-middle-east-64222261 , Zugriff 10.1.2024
■ BMI/DSN - Bundesministerium für Inneres [Österreich], Direktion Staatsschutz und Nachrichten­
dienst (26.5.2025): Verfassungsschutzbericht 2024, https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/205_2025
_VSB_2024_V20250528_Web_BF.pdf, Zugriff 6.6.2025
■ BMI-D - Bundesministerium des Innern/ Bundesamt für Verfassungsschutz [Deutschland] (10.6.2025): 
Verfassungsschutzbericht 2024, https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/v
erfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024-startseitenmodul.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=3, Zugriff 17.6.2025
■ CEDOCA - Center for Documentation and Research of the Office of the Commissioner General for 
Refugees and Stateless Persons [Belgien] (16.10.2024): IRAN Treatment by the authorities of family 
members of dissidents residing abroad, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116703/coi_focus_iran.
_treatment_by_the_authorities_of_family_members_of_dissidents_residing_abroad_20241016.pdf, 
Zugriff 18.6.2025
■ FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (28.11.2023): Iran bedroht Mitarbeiter der Deutschen Welle, 
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/iranisches-regime-bedroht-mitarbeiter-der-deutschen
-welle-18495413.html, Zugriff 10.1.2024
■ FH - Freedom House (2021): Iran: Transnational Repression Origin Country Case Study, https:
//freedomhouse.org/report/transnational-repression/iran, Zugriff 10.1.2024
■ ICCT - International Centre for Counter-Terrorism (16.10.2024): Iranian External Operations in 
Europe: The Criminal Connection, https://icct.nl/publication/iranian-external-operations-europe-
criminal-connection?utm_source=ICCT Updates&utm_campaign=5762c08dcd-EMAIL_CAMPAIGN_-
2021_06_12_02_06_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_e742a7c20c-5762c08dcd-546519632, 
Zugriff 18.6.2025
■ IRINTL - Iran International (7.1.2024): Iran’s Former Intelligence Minister Describes Foreign Abduc­
tions, https://www.iranintl.com/en/202401079769, Zugriff 9.1.2024
■ IRMEX - Experte für die Menschenrechtslage in Iran (6.6.2025): Auskunft per E-Mail
214
220

■ IRWIRE - IranWire (27.3.2024): IranWire Exclusive: Iran Systematically Targets Families of Arab 
Activists Abroad, https://iranwire.com/en/features/126749-iranwire-exclusive-iran-systematically-tar
gets-families-of-arab-activists-abroad/ , Zugriff 18.6.2025
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (28.11.2022): 
Iran Reaksjoner mot iranere i eksil, https://www.ecoi.net/en/file/local/2083379/Temanotat-Iran-Rea
ksjoner-mot-iranere-i-eksil-28112022.pdf , Zugriff 7.4.2023
■ LWJ - Long War Journal (17.3.2025): Iran’s ties to Western organized crime networks, https://www.
longwarjournal.org/archives/2025/03/irans-ties-to-western-organized-crime-networks.php , Zugriff 
18.6.2025
■ Posch - Posch, Walter (5.7.2024): Telefongespräch
■ RSF - Reporter ohne Grenzen (1.4.2024): „ Watch Out Because We’re Coming For You“: Transna­
tional Repression of Iranian Journalists in the UK, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107555/Rapport 
Iran V6 Web_2.pdf, Zugriff 7.6.2024
■ SÄPO - Säkerhetspolisen (2025): The Swedish Security Service 2024 – 2025, https://www.sakerhet
spolisen.se/download/18.735e45f81966926b8381f6/1746455132395/SP_Årsbok_ENG_2025_An
passad.pdf, Zugriff 18.6.2025
■ Zehetner-Hashemi - Zehetner-Hashemi, Shoura (28.8.2024): Interview, via Videotelefonie
23.2.1 Teilnahme an Straßenprotesten 2022/2023 im Ausland, insbesondere in Öster­
reich
Letzte Änderung 2025-07-04 11:19
Eine große Zahl von Exiliranern hat [ab September 2022] an Protesten und Solidaritätsmärschen 
in der ganzen Welt teilgenommen (Landinfo 5.7.2023). In Wien fanden beispielsweise über Mo­
nate wöchentlich Demonstrationen statt (Zehetner-Hashemi 28.8.2024). Iranische Aktivisten 
berichteten im Zusammenhang mit den Protesten ab September 2022 von Einschüchterungs­
versuchen in Österreich, beispielsweise durch auffälliges Filmen und Fotografieren von Protes­
tierenden sowie durch Drohanrufe oder -nachrichten. Sie gehen davon aus, dass die iranischen 
Behörden hinter den Vorfällen stecken (Zehetner-Hashemi 28.8.2024, Datum 11.2022).
Teilnehmer an den Mahnwachen vor der iranischen Botschaft in Wien erhielten nach Angaben 
einer in der Protestbewegung engagierten leitenden Mitarbeiterin einer NGO beispielsweise 
WhatsApp-Nachrichten mit sehr detaillierten Informationen zu ihren Protestaktivitäten und der 
Aufforderung, nicht mehr an den Protesten teilzunehmen, da die Sicherheit von in Iran lebenden 
Familienmitgliedern sonst nicht mehr gewährleistet werden könne. Es wird vermutet, dass die 
iranischen Behörden die Kontaktdaten der Protestteilnehmer hatten, da diese beispielsweise 
zur Verlängerung von iranischen Ausweisdokumenten mit der iranischen Botschaft in Kontakt 
treten müssen (Zehetner-Hashemi 28.8.2024). Schon während der Proteste, die im Jahr 2009 
im Rahmen der Grünen Bewegung vor der iranischen Botschaft in London stattfanden, berich­
teten Iraner, dass das iranische Konsulat sie als Demonstranten identifizierte und sich weigerte, 
ihre Konsularangelegenheiten zu bearbeiten. Die Bildqualität der Kameras vor Botschaften hat 
sich inzwischen allerdings verbessert und der iranische Staat verwendet nach Eigenangaben 
Gesichtserkennungstechnologie (CEDOCA 10.5.2023). Andererseits zirkulierten nach Beginn 
der Proteste auch Screenshots von Nachrichten, wonach die iranische Botschaft in Wien dazu 
aufgerufen habe, Demonstrierende zu melden, was die Botschaft allerdings dementierte (Datum 
11.2022).
215
221

Von den zuvor geschilderten Anrufen oder Nachrichten waren insbesondere jene betroffen, 
die die Proteste in Wien organisierten, oder die besonders häufig bei den Demonstrationen 
anwesend waren. Eine Person, die in die Organisation der Proteste in Wien stark involviert 
war, berichtete auch von einem Besuch eines Botschaftsmitarbeiters an ihrem Arbeitsplatz, 
was als Drohversuch interpretiert wurde, auch wenn weiter nichts passierte (Zehetner-Hashemi 
28.8.2024). Laut einem von CEDOCA befragten Experten ist es unwahrscheinlich, dass die 
iranischen Behörden Personen, die lediglich an Demonstrationen im Ausland teilnehmen, als 
hochrangige Ziele betrachten. Der Experte gibt jedoch auch an, dass er sich um Personen, die an 
den Protesten teilgenommen haben und nach Iran zurückkehren, Sorgen machen würde, wobei 
dies nicht bedeutet, dass diese Personen bei der Rückkehr sofort verhaftet würden. Dies hängt 
vom Profil der Personen ab. Die Organisatoren der Proteste würden bei einer Rückkehr auf 
Probleme stoßen (CEDOCA 10.5.2023). Die von der Staatendokumentation befragte leitende 
NGO-Mitarbeiterin berichtete, dass ihr keine Fälle bekannt seien, wonach jene, die lediglich 
ein- oder zweimal an einer Demonstration teilgenommen haben, bei der Ein- oder Ausreise 
nach Iran Probleme gehabt hätten, diejenigen, die öfter bei den Demonstrationen dabei waren, 
allerdings schon (Zehetner-Hashemi 28.8.2024).
Seit der blutigen Niederschlagung der Proteste nach dem Tod von Mahsa Amini werden Rück­
kehrer verstärkt von den Sicherheitsdiensten überprüft. Iranische Nachrichtendienste beobach­
ten seitdem Aktivitäten von Personen auch außerhalb Irans, z. B. Äußerungen in den sozialen 
Medien oder eine Teilnahme an Protesten im Ausland. Diese Personen werden dann bei einer 
Einreise nach Iran eingehenden Durchsuchungen und Verhören unterzogen. Dies gilt sowohl für 
Schrifterzeugnisse im Gepäck als auch für elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefo­
ne, Notebooks oder Tablets, deren ausgelesene Daten als Vorwand für strafrechtliche Vorwürfe 
genutzt werden. Es sind Fälle von hohen Haftstrafen bekannt, die auf einer solchen Grund­
lage erfolgten. Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen 
konnten, können willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe fest­
genommen werden. Lange Haftstrafen unter harten Bedingungen und Folter sind möglich; bei 
schwerwiegenderen Vorwürfen auch die Verhängung von Körperstrafen oder der Todesstrafe. 
Bereits vor den aktuellen Protesten ist es in Einzelfällen zu einer Befragung durch die Sicher­
heitsbehörden über den Auslandsaufenthalt gekommen, deren Ausgang sich der Kenntnis des 
Auswärtigen Amts entzieht (AA 15.7.2024). Personen aus der iranischen Diaspora, die beispiels­
weise im Frühjahr 2023 wieder nach Iran gereist sind, wurden bei der Einreise oft aufgehalten. 
Ihre Handys oder I-Pads wurden dann kontrolliert, und es wurde überprüft, ob sie in Europa, vor 
allem in Österreich, auf Demonstrationen waren. Dabei wurden Personen zum Teil auch einige 
Tage festgehalten. Der von der Staatendokumentation befragten leitenden NGO-Mitarbeiterin 
sind jedoch persönlich keine Fälle von längerer Haft bekannt, kurzzeitige Anhaltungen aber 
schon(Zehetner-Hashemi 28.8.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
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