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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Kriterien für den Erhalt der finanziellen Starthilfe und der Reintegrationsunterstützung (Ausnah­
men im Einzelfall möglich):
• Freiwillige Ausreise
• Finanzielle Bedürftigkeit bzw. Mittellosigkeit
• Erstmaliger Bezug der Unterstützungsleistung
• Nachhaltigkeit der Ausreise
• Keinerlei Evidenz eines Sicherheitsrisikos durch die freiwillige Rückkehr
• Keine schwere Straffälligkeit
Ausgeschlossen vom Bezug der finanziellen Starthilfe sind EWR-Bürger, Personen aus den 
Westbalkan-Staaten sowie Staatsangehörige von Ländern mit visumsfreier Einreise nach Ös­
terreich (z.B. Georgien, Moldawien). Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende aus 
diesen Regionen, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann 
nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 
ein einmaliger Betrag von €  250,00 pro Person gewährt werden
Reintragrationsunterstützung
Für 42 Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer im Sinne des Leitgedankens „ Rückkehr 
mit Perspektiven“ Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen.
Die Abwicklung des Reintegrationsangebots erfolgt mit den Kooperationspartnern:
• Frontex (EU Reintegrationsprogramm EURP)
• IOM Österreich (Reintegrationsprogramm RESTART IV)
• Caritas Österreich (Reintegratonsprogramm IRMA plus III)
• OFII (französische Migrationsbehörde „French Office for Immigration and Integration“)
• ETTC (im Irak tätige NGO „European Technology and Training Centre“)
Im Rahmen der Reintegrationsprogramme erhalten Rückkehrende umfassende Unterstützung 
bei der Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland. Dazu gehören individuelle, persönliche 
Beratung und vorwiegend Sachleistungen z. B. wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Hilfen. 
Die Programme bieten ein breites Spektrum an Leistungen, um einen optimalen Einsatz der 
Mittel zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Programmen bzw. für welche Herkunftsländer diese 
angeboten werden, sind den oben angeführten Seiten zu entnehmen (BMI 6.12.2024).
Quelle
■ BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (6.12.2024): Österreichische Rückkehrunter­
stützung – Übersicht der Leistungen
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24 Dokumente, Meldewesen und Personenstandsregister
Letzte Änderung 2025-07-17 12:30
Alle iranischen Staatsangehörigen erhalten bei der Geburtsregistrierung ein Ausweisheft (Shen­
asnameh) [auch: Familienbuch/Stammbuch] (Landinfo 5.1.2021a; vgl. DFAT 24.7.2023). Dieses 
ist in zwei Versionen erhältlich: eines für Kinder bis zu 15 Jahren und eines für Personen über 
15 Jahren. Das Shenasnameh wird bei Änderungen des Familienstandes und der Familienver­
hältnisse aktualisiert. Darüber hinaus stellen die iranischen Behörden für iranische Staatsbürger 
über 15 Jahren einen nationalen Personalausweis aus (Kart-e melli). Dabei handelt es sich in­
zwischen um eine elektronische Chipkarte, die allmählich zum wichtigsten Ausweisdokument der 
Iraner im täglichen Leben geworden ist (Landinfo 5.1.2021a). Sie ist beispielsweise zur Bean­
tragung von Reisepässen, Führerscheinen und für Bankgeschäfte notwendig (DFAT 24.7.2023). 
Sowohl das Shenasnameh als auch die Kart-e melli werden von der Nationalen Organisation für 
Zivilregistrierung (NOCR) ausgestellt. Die Pass- und Einwanderungspolizei stellt Reisepässe 
auf der Grundlage von Shenasnameh und Kart-e melli aus (Landinfo 5.1.2021a).
Iranische Staatsbürger erhalten bei der Geburtsregistrierung eine nationale ID-Nummer, die 
sowohl in der Shenasnameh als auch der Kart-e melli und dem Reisepass vermerkt ist. Die 
zehnstellige ID-Nummer besteht aus einer Gebietszahl, die den Geburtsort einer Person angibt, 
einer Seriennummer und eine Kontrollziffer. Das Geburtsdatum ist in der ID-Nummer nicht 
enthalten (Landinfo 5.1.2021b; vgl. ARKA o.D.).
Nach Angaben des australischen Außenministeriums haben iranische Identitätsdokumente Si­
cherheitsmerkmale, deren Fälschung aufwendig ist, sodass diese für die meisten Iraner uner­
schwinglich sind (DFAT 24.7.2023). Während die neuesten Ausgaben des Shenasnameh und 
der Kart-e melli über fortschrittlichere Sicherheitsstandards als die Vorgängermodelle verfü­
gen, sind allerdings auch noch alte Versionen in Gebrauch, die weitaus leichter manipuliert 
werden können (Landinfo 5.1.2021a). Andere Arten von Dokumenten, wie z. B. Ausweise für 
die Wehrdienstbefreiung, sind technisch anfälliger für Fälschungen, da sie weniger robuste 
Sicherheitsmerkmale haben, allerdings sind sie ebenfalls teuer. Papierdokumente, wie z. B. 
Gerichtsurkunden, Vorladungen und Grundstücksurkunden sind dagegen relativ leicht durch 
betrügerische Mittel zu erhalten (DFAT 24.7.2023). Nach Erkenntnissen des deutschen Aus­
wärtigen Amts ist es für iranische Staatsangehörige relativ leicht, an gefälschte Dokumente zu 
gelangen, was auch mit der regelmäßig schlechten Qualität originaler Unterlagen zu erklären 
ist. Die Bandbreite der Fälschungen reicht von falschen Stempeln über spürbare Klebekanten 
bis zu einfachen Reproduktionen. Dokumente mit festgestellten Fälschungsmerkmalen werden 
innerhalb kürzester Zeit angepasst. Qualitativ hochwertige Fälschungen iranischer Reisepässe 
sind dagegen eher untypisch und konnten nur im Einzelfall festgestellt werden (AA 15.7.2024).
Echte Dokumente unrichtigen Inhaltes sind einfach zu beschaffen. Dies betrifft insbesondere 
die Shenasnameh. So ist es relativ einfach, in eine echte Shenasnameh ein anderes Geburts­
datum eintragen zu lassen. Bei Kindern, die außerehelich geboren werden, wird zumeist ein 
beliebiger Name als Vater eingetragen, um die Kinder vor Benachteiligungen in der Schule und 
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im Erwachsenenleben zu schützen. Frauen lassen sich nach einer Scheidung häufig eine neue 
Shenasnameh ausstellen, aus der die vorige Ehe nicht hervorgeht (AA 15.7.2024).
Es wird auch von einem „ boomenden“ Markt für die „ Vermietung“ von Kart-e melli-Ausweisen 
berichtet. Die Ausweise werden dabei für eine Gebühr weitergegeben, um beispielsweise aus 
dem Ausland importierte Autos anzumelden. Aufgrund der für ausländische Staatsbürger in Iran 
geltenden Aufenthalts- und Arbeitsbeschränkungen sind viele von ihnen dazu übergegangen, 
iranische Personalausweise über Zwischenhändler zu mieten, um beispielsweise eine Wohnung 
zu mieten oder Mobilfunkanschlüsse zu erwerben [Anm.: betrifft v. a. afghanische Staatsbürger]. 
Die Weitergabe von Identitätsdokumenten stellt eine Straftat dar, die laut Ankündigungen der 
Justiz und Polizei auch strafrechtlich verfolgt wird (IP 3.11.2024).
Sowohl die von iranischen Behörden als auch von der afghanischen Botschaft in Iran ausge­
stellten Dokumente bestätigen unrichtige Angaben. Eine Überprüfung ist seitens der österrei­
chischen Botschaft nicht möglich (ÖB Teheran 11.2021).
Anmerkung: Informationen zu Gerichtsdokumenten und der Justizdatenbank Adliran bzw. SANA 
können dem Unterkapitel Rechtsschutz / Justizwesen / Gerichtsdokumente entnommen werden.
Meldewesen und Personenstandsregister
Es gibt kein, etwa mit dem deutschen, vergleichbares Meldewesen (AA 15.7.2024).
Es gibt eine zentrale Registerbehörde (saseman-e sabt-e Ahwal keschwar), die Daten über 
Geburt, Eheschließung/Scheidung und Tod als elektronisches Register führt. Registereinträ­
ge können von dem jeweiligen Bezirksamt für Personenstandsangelegenheiten erteilt werden. 
Auskünfte über die bei der Ehe grundsätzlich geschlossenen Eheverträge können zudem von 
dem Notar erteilt werden, bei dem sie geschlossen worden sind (AA 15.7.2024).
Die offizielle Registrierungsbehörde nimmt alle iranischen Staatsangehörigen in ihre Datenbank 
auf, nachdem zuvor die Identität durch Polizei- und Informationsdienste festgestellt worden ist. 
Auslandsvertretungen sind nicht ermächtigt, Auskünfte einzuholen. Ein formales Staatsangehö­
rigkeitsfeststellungsverfahren ist nicht bekannt (AA 15.7.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
■ ARKA - Arka Novin Taraz (o.D.):  یداصتقا هرامش ،یلم هسانش ،یلم هرامش نایم توافت 
تبث هرامش و [Der Unterschied zwischen einer nationalen Nummer, einer nationalen ID, einer 
Wirtschaftsnummer und einer Registrierungsnummer], https://arkanovintaraz.ir/education/------/ , 
Zugriff 4.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT Country Information 
Report Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2095685/country-information-report-iran.pdf , Zugriff 
4.1.2024
■ IP - Independent Persian (3.11.2024): بسک   رد یتیوه قاروا هراجا یدرایلیم و قنوررپ راکو 
ناریا [Ein boomendes und milliardenschweres Geschäft mit der Vermietung von Ausweisdoku­
menten im Iran], https://www.independentpersian.com/node/410735/--/‌-------- , Zugriff 2.12.2024
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■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (5.1.2021a): 
Iran Passports, ID and civil status documents, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2021/01/Ira
n-Passports-ID-and-civil-status-documnents-05012021.pdf , Zugriff 9.2.2023
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (5.1.2021b): 
Iran: Passports, ID and civil status documents, https://www.ecoi.net/en/file/local/2044494/Iran-Pas
sports-ID-and-civil-status-documnents-05012021.pdf , Zugriff 4.4.2025
■ ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islami­
sche Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 
7.2.2023 [Login erforderlich]
25 Impressum
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• Version 9, Gültig von 17-10-2024 bis 17-07-2025
• Version 8, Gültig von 26-06-2024 bis 17-10-2024
• Version 7, Gültig von 26-01-2024 bis 26-06-2024
• Version 6, Gültig von 13-04-2023 bis 26-01-2024
• Version 5, Gültig von 23-05-2022 bis 13-04-2023
• Version 4, Gültig von 22-12-2021 bis 23-05-2022
• Version 3, Gültig von 01-07-2021 bis 22-12-2021
• Version 2, Gültig von 29-01-2021 bis 01-07-2021
• Version 1, Gültig von 29-06-2020 bis 29-01-2021
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