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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
im Erwachsenenleben zu schützen. Frauen lassen sich nach einer Scheidung häufig eine neue Shenasnameh ausstellen, aus der die vorige Ehe nicht hervorgeht (AA 15.7.2024). Es wird auch von einem „ boomenden“ Markt für die „ Vermietung“ von Kart-e melli-Ausweisen berichtet. Die Ausweise werden dabei für eine Gebühr weitergegeben, um beispielsweise aus dem Ausland importierte Autos anzumelden. Aufgrund der für ausländische Staatsbürger in Iran geltenden Aufenthalts- und Arbeitsbeschränkungen sind viele von ihnen dazu übergegangen, iranische Personalausweise über Zwischenhändler zu mieten, um beispielsweise eine Wohnung zu mieten oder Mobilfunkanschlüsse zu erwerben [Anm.: betrifft v. a. afghanische Staatsbürger]. Die Weitergabe von Identitätsdokumenten stellt eine Straftat dar, die laut Ankündigungen der Justiz und Polizei auch strafrechtlich verfolgt wird (IP 3.11.2024). Sowohl die von iranischen Behörden als auch von der afghanischen Botschaft in Iran ausge stellten Dokumente bestätigen unrichtige Angaben. Eine Überprüfung ist seitens der österrei chischen Botschaft nicht möglich (ÖB Teheran 11.2021). Anmerkung: Informationen zu Gerichtsdokumenten und der Justizdatenbank Adliran bzw. SANA können dem Unterkapitel Rechtsschutz / Justizwesen / Gerichtsdokumente entnommen werden. Meldewesen und Personenstandsregister Es gibt kein, etwa mit dem deutschen, vergleichbares Meldewesen (AA 15.7.2024). Es gibt eine zentrale Registerbehörde (saseman-e sabt-e Ahwal keschwar), die Daten über Geburt, Eheschließung/Scheidung und Tod als elektronisches Register führt. Registereinträ ge können von dem jeweiligen Bezirksamt für Personenstandsangelegenheiten erteilt werden. Auskünfte über die bei der Ehe grundsätzlich geschlossenen Eheverträge können zudem von dem Notar erteilt werden, bei dem sie geschlossen worden sind (AA 15.7.2024). Die offizielle Registrierungsbehörde nimmt alle iranischen Staatsangehörigen in ihre Datenbank auf, nachdem zuvor die Identität durch Polizei- und Informationsdienste festgestellt worden ist. Auslandsvertretungen sind nicht ermächtigt, Auskünfte einzuholen. Ein formales Staatsangehö rigkeitsfeststellungsverfahren ist nicht bekannt (AA 15.7.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211 2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024 ■ ARKA - Arka Novin Taraz (o.D.): یداصتقا هرامش ،یلم هسانش ،یلم هرامش نایم توافت تبث هرامش و [Der Unterschied zwischen einer nationalen Nummer, einer nationalen ID, einer Wirtschaftsnummer und einer Registrierungsnummer], https://arkanovintaraz.ir/education/------/ , Zugriff 4.4.2025 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT Country Information Report Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2095685/country-information-report-iran.pdf , Zugriff 4.1.2024 ■ IP - Independent Persian (3.11.2024): بسک رد یتیوه قاروا هراجا یدرایلیم و قنوررپ راکو ناریا [Ein boomendes und milliardenschweres Geschäft mit der Vermietung von Ausweisdoku menten im Iran], https://www.independentpersian.com/node/410735/--/-------- , Zugriff 2.12.2024 222

■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (5.1.2021a): Iran Passports, ID and civil status documents, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2021/01/Ira n-Passports-ID-and-civil-status-documnents-05012021.pdf , Zugriff 9.2.2023 ■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (5.1.2021b): Iran: Passports, ID and civil status documents, https://www.ecoi.net/en/file/local/2044494/Iran-Pas sports-ID-and-civil-status-documnents-05012021.pdf , Zugriff 4.4.2025 ■ ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islami sche Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 7.2.2023 [Login erforderlich] 25 Impressum Herausgegeben von der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Wien (BFA - https://bfa.gv.at), Österreich Telefon: +43 59133 98 7271 Mail: BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at https://staatendokumentation.at https://cloud.staatendokumentation.at https://coi-cms.staatendokumentation.at 25.1 Urheberrecht Diese Publikation und alle darin enthaltenen Daten sind urheberrechtlich geschützt. Alle Ver wertungsrechte liegen bei der Fachstelle für Herkunftsländerinformationen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Die Vervielfältigung und Verbreitung in jeglicher Form - zu kom merziellen und nichtkommerziellen Zwecken - ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Referat Herkunftsländerinformationen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gestattet. 25.2 Hinweis zum Datenschutz Die Herkunftsländer-Informationsstelle des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl verarbei tet Daten in Übereinstimmung mit der General Data Protection Regulation (GDPR. Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (Bundes gesetz über den Schutz personenbezogener Daten, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF). Zum Zweck der Verteilung werden Name, Post- und/oder E-Mail-Adressen gespeichert. Den Empfängern stehen die allgemeinen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertrag barkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Das Abonnement kann jederzeit gekündigt werden (E-Mail mit dem Betreff „ unsubscribe“ an BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at). Informationen zum E-Mail-Verkehr mit dem BMI (Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 AVG)https: //www.bmi.gv.at/Impressum/email_richtlinien.aspx 223

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