2025-09-09-coi-cms-laenderinformationen-iran-version-10-33ca

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 230
PDF herunterladen
Anmerkung zu Währungsumrechnungen
In Iran gibt es verschiedene Wechselkurse für die Landeswährung Rial (IRR), die mitunter be­
trächtlich variieren und mit unterschiedlichen Berechtigungen zugänglich sind. Informationen 
zum System der multiplen Wechselkurse in Iran können dem im Dezember 2024 veröffent­
lichten Themenbericht der Staatendokumentation „ Finanztransfers zwischen Iran und Europa“
entnommen werden, der im COI-CMS und auf ecoi.net zu finden ist. Bei Währungsumrech­
nungen von IRR in EUR oder USD wird nachstehend auf den Kurs auf dem freien Markt Bezug 
genommen, so nicht anders angegeben. Hierzu wurden Nachrichtenartikel sowie die Wäh­
rungsrechner https://www.bonbast.com/  und https://alanchand.com/en/currencies-price/eur  
verwendet.
Anmerkung zur Datenlage
Iran zählt zu den repressivsten Staaten für Journalisten weltweit (s. Kap. Meinungs- und Pres­
sefreiheit). Hinzu kommt, dass es sich bei der jüngst auch militärisch eskalierten Auseinander­
setzung zwischen Iran und Israel (und in weiterer Folge den USA) auch um einen Konflikt um 
Narrative handelt. So sind sowohl bestimmte Angaben über Vorfälle in Iran - oder ihrer Anzahl 
- als auch Aussagen von Regierungsvertretern, die sich auf nachrichtendienstliche Informatio­
nen berufen, nicht verifizierbar. Nachstehend wurde versucht, mittels Triangulation und unter 
Rückgriff auf Wissen von externen Experten sowie dem in der Staatendokumentation vorhan­
denen Amtswissen dem gesetzlich festgelegten Auftrag der Staatendokumentation nachzukom­
men, Tatsachen nach objektiven Kriterien wissenschaftlich aufzuarbeiten. Es wird in diesem 
Zusammenhang jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei den bereitgestellten In­
formationen immer nur um eine vorläufige Annäherung an die Wirklichkeit handeln kann und 
insbesondere quantitative Angaben eher als ungefähre Richtwerte, denn als absolute Größen 
gesehen werden sollten.
Die im Kapitel Sicherheitslage zitierte Vorfallsdatenbank ACLED (Armed Conflict Location and 
Event Data) erfasst sicherheitsrelevante Vorfälle und Todesopfer mittels Medienbeobachtung 
sowie unter Rückgriff auf lokale Partnerorganisationen und diverse Berichte, d. h. es werden 
öffentlich verfügbare Meldungen über sicherheitsrelevante Vorfälle gesammelt und die relevan­
ten Ereignisse anhand eines vorgegebenen Codierschemas und vorgegebener Definitionen 
in den Vorfallsdatensatz aufgenommen. ACLED erfasst dabei verschiedene Arten von gewalt­
samen Vorfällen, wobei in den vorliegenden Länderinformationen aufgrund der Art des be­
schriebenen Konflikts nur die Kategorien „ battles“ (Kämpfe) und „ explosions/remote violence“
(Explosionen/Gewalt ohne die physische Anwesenheit des Gewaltausübenden, z. B. Luftan­
schläge/Drohnenangriffe, Raketenangriffe etc.) berücksichtigt wurden. ACLED verwendet bei 
der Zählung der Todesopfer die kleinste in den Quellen zu findende Anzahl an Todesopfern. Sind 
die Angaben zu den Todesopfern in den Quellen ungenau (z. B. „ zahlreiche“, „ einige“, „ mehrere“) 
oder unbekannt, so codiert ACLED automatisch zehn Todesopfer - oder drei Todesopfer, sofern 
bekannt ist, dass es sich um weniger als zehn Todesopfer handelt. Die Angaben zu den Todes­
opfern sind somit Schätzungen von ACLED (s. das Codebuch von ACLED, zuletzt aktualisiert 
am 3.10.2024, für weitergehende Informationen).
2
8

2 Vergleichende Länderkundliche Analyse (VLA) i.S. §3 Abs 4a AsylG
Letzte Änderung 2025-07-15 08:39
Erläuterung
Bei der Erstellung der vorliegenden Länderinformationen wurde die im § 3 Abs 4a AsylG festge­
schriebene Aufgabe der Staatendokumentation zur Analyse „ wesentlicher, dauerhafter Verände­
rungen der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse, die für die Furcht vor Verfolgung 
maßgeblich sind“, berücksichtigt. Hierbei wurden die vorliegenden mit vorhergehenden Länder­
informationen abgeglichen und auf relevante, im o. g. Gesetz definierte Verbesserungen hin 
untersucht.
Als den oben definierten Spezifikationen genügend eingeschätzte Verbesserungen wurden 
einer durch Qualitätssicherung abgesicherten Methode zur Feststellung eines tatsächlichen 
Vorliegens einer maßgeblichen Verbesserung zugeführt (siehe Methodologie der Staatendoku­
mentation). Wurde hernach ein tatsächliches Vorliegen einer Verbesserung i.S. des Gesetzes 
festgestellt, erfolgte zusätzlich die Erstellung eines entsprechenden Themenberichts der Staa­
tendokumentation zur betroffenen Thematik.
Verbesserung i.S. § 3 Abs. 4a AsylG
Titel Kapitel
Ein Vergleich der Informationen zu asylre­
levanten Themengebieten in der vorliegen­
den Länderinformation mit jenen der vormals 
aktuellen Länderinformationen hat ergeben, 
dass es zu keinen, wie im § 3 Abs. 4a AsylG 
beschriebenen Verbesserungen in Iran ge­
kommen ist.
                                      
3 Politische Lage
Letzte Änderung 2025-07-17 12:30
Iran ist seit 1979 eine Islamische Republik (FAZ 24.3.2023). Sie kombiniert republikanisch-de­
mokratische Elemente mit einem theokratischen System, wobei die theokratischen Aspekte die 
republikanischen Prinzipien größtenteils überschatten und untergraben (BS 19.3.2024). Das 
Kernkonzept der Verfassung ist die „ Rechtsgelehrtenherrschaft“ (velayat-e faqih). Nach schiiti­
schem Glauben gibt es einen verborgenen Zwölften Imam, den als Erlöser am Jüngsten Gericht 
von Gott gesandten Muhammad al-Mahdi (BPB 10.1.2020). Gemäß diesem Prinzip soll ein 
schiitischer Theologe praktisch in Stellvertretung des seit dem Jahr 874 im Verborgenen wei­
lenden Mahdi agieren und die Geschicke des Gemeinwesens lenken (BAMF 5.2022). Darauf 
aufbauend schuf Ayatollah Ruhollah Khomeini 1979 ein auf ihn zugeschnittenes Amt, das über 
allen gewählten Organen steht und somit die republikanischen Verfassungselemente des Präsi­
denten und des Parlaments neutralisiert: das Amt des „ Herrschenden Rechtsgelehrten“ (vali-ye 
faqih), dessen Inhaber auch „ Revolutionsführer“ (rahbar) genannt wird. Der Revolutionsführer 
3
9

übt quasi stellvertretend für den Zwölften Imam bis zu dessen Rückkehr die Macht aus (BPB 
10.1.2020).
Der Revolutionsführer (auch Oberster Führer, Oberster Rechtsgelehrter, religiöser Führer) ist 
seit 1989 Ayatollah Seyed Ali Hosseini Khamenei (ÖB Teheran 11.2021; vgl. FH 2025). Er wird 
von einer Klerikerversammlung (Expertenrat) auf Lebenszeit gewählt (AA 19.3.2025), ist höchste 
Autorität des Landes, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und ernennt den Leiter des Justizwe­
sens sowie des staatlichen Rundfunks und die Mitglieder des Schlichtungsrats (FH 2025). Ihm 
unterstehen die Islamischen Revolutionsgarden (Pasdaran oder IRGC [Korps der Islamischen 
Revolutionsgarden]) inkl. der mehrere Millionen Mitglieder umfassenden, paramilitärischen Ba­
sij-Milizen. In der Hand religiöser Stiftungen und der „ Garden“ liegen mächtige Wirtschaftsunter­
nehmen, die von der infolge der US-Sanktionen wachsenden Schattenwirtschaft profitieren (ÖB 
Teheran 11.2021). Dem Revolutionsführer steht ein auf 5.000 Personen geschätztes Büro (beyt-
e rahbari) mit einer militärischen und nachrichtendienstlichen Abteilung zur Verfügung, um über 
die aktuellen Entwicklungen informiert zu bleiben. Zur ideologisch-politischen Überwachung 
stützt er sich auf die Struktur der „ Vertreter des Revolutionsführers“ (nemayandegan) und der 
ideologisch-politischen Büros, denen noch die Freitagsprediger in den wichtigsten Moscheen 
des Landes hinzuzurechnen sind (Posch/LVAk 7.2024).
Die ultimative Macht liegt trotz der in der Islamischen Republik Iran abgehaltenen Wahlen in den 
Händen des Obersten Führers und den nicht gewählten Institutionen unter seiner Kontrolle. Die­
se Institutionen, einschließlich der Sicherheitskräfte und der Justiz, spielen eine wichtige Rolle 
bei der Unterdrückung von abweichenden Meinungen und anderen Einschränkungen der bür­
gerlichen Freiheiten (FH 2025). Revolutionsführer Khamenei ist oberste Entscheidungsinstanz, 
kann zentrale Entscheidungen aber nicht gegen wichtige Machtzentren treffen. Die Revoluti­
onsgarden, die direkt dem Revolutionsführer unterstehen, bleiben ein militärischer, politischer 
und wirtschaftlicher Machtfaktor (AA 15.7.2024).
Entscheidende Gremien sind der vom Volk direkt gewählte Expertenrat sowie der Wächterrat 
(ÖB Teheran 11.2021). Des Weiteren gibt es noch den Schlichtungsrat. Er vermittelt im Gesetz­
gebungsverfahren und hat darüber hinaus die Aufgabe, auf die Wahrung der „ Gesamtinteressen 
des Systems“ zu achten (AA 19.3.2025). Der Expertenrat ernennt den Obersten Führer und 
kann diesen (theoretisch) auch absetzen (ÖB Teheran 11.2021). Er sollte die Arbeit des Revo­
lutionsführers kontrollieren. In der Praxis scheint er die Entscheidungen des Revolutionsführers 
jedoch nicht herauszufordern (FH 2025). Der Expertenrat wird zwar direkt von der Bevölke­
rung gewählt, jedoch müssen die Kandidaten zunächst vom Wächterrat bestätigt werden (BS 
19.3.2024). Sechs der zwölf Mitglieder des Wächterrats sind vom Obersten Führer ernannte 
Geistliche und sechs von der Judikative bestimmte (klerikale) Juristen, die vom Parlament be­
stätigt werden müssen. Der Wächterrat hat mit einem Verfassungsgerichtshof vergleichbare 
Kompetenzen (ÖB Teheran 11.2021), er überwacht die Übereinstimmung der vom Parlament 
verabschiedeten Gesetze mit dem islamischen Recht (Scharia) (BS 19.3.2024), ist jedoch noch 
wesentlich mächtiger (ÖB Teheran 11.2021). Er entscheidet, wer bei Parlaments- und Präsi­
dentschaftswahlen antreten darf (BS 19.3.2024). Der Wächterrat ist somit das zentrale Mittel 
zur Machtausübung des Revolutionsführers (GIZ 2020).
4
10

Der Präsident ist nach dem Revolutionsführer der zweithöchste Amtsträger im Staat. Er bildet 
ein Regierungskabinett, das vom Parlament bestätigt werden muss (FH 2025). Das iranische 
Regierungssystem ist damit ein semipräsidiales und an der Spitze der Regierung steht der 
vom Volk für vier Jahre direkt gewählte Präsident (ÖB Teheran 11.2021), der jeweils für zwei 
hintereinanderfolgende Amtszeiten zur Wahl antreten darf (FH 2025). Der Präsident ist für das 
tagespolitische Geschäft zuständig und hat einen bedeutsamen Einfluss auf die Innen- und Au­
ßenpolitik des Landes (BBC 1.7.2024). Seine Macht ist allerdings vergleichsweise beschränkt, 
vor allem in Sicherheitsfragen (BBC 1.7.2024; vgl. BPB 10.1.2020). Die Befugnisse des ge­
wählten Präsidenten werden durch den Revolutionsführer und andere nicht gewählte Instanzen 
eingeschränkt (FH 2025), wie auch durch das Parlament (BBC 1.7.2024).
Das iranische Parlament mit 290 Abgeordneten, genannt Majles, hat eine Kammer und wird 
alle vier Jahre direkt gewählt. Das Majles ist die Legislative des Landes, genehmigt das Staats­
budget, ratifiziert internationale Abkommen (DW 20.6.2025) und kann Ministern das Misstrauen 
aussprechen (ÖB Teheran 11.2021; vgl. AA 19.3.2025). Neben den Parlamentsabgeordneten 
können auch Minister Gesetzesvorschläge einbringen (DW 16.6.2021; vgl. AA 19.3.2025). Die 
Autorität des Parlaments wird durch den Wächterrat eingeschränkt, der alle Parlamentskandi­
daten vorselektiert (DW 20.6.2025) und [vom Parlament beschlossene] Gesetze ablehnen kann, 
die seiner Meinung nach nicht mit der Verfassung oder den Grundsätzen des Islam vereinbar 
sind (DW 20.6.2025; vgl. FH 2025). Die Kandidaten für Parlamentssitze erhalten ihre Unterstüt­
zung nicht von Parteien, sondern von klerikalen und wirtschaftlichen Interessengruppen (DW 
16.6.2021; vgl. FP 7.3.2024).
Quelle 1: BPB 10.1.2020
5
11

Jüngste Wahlen
Nachdem der 2021 gewählte Präsident Ebrahim Raisi am 19.5.2024 bei einem Hubschrauber­
absturz ums Leben gekommen ist (Standard 20.5.2024), wurden für Ende Juni Neuwahlen für 
das Präsidentenamt angesetzt (Zeit Online 20.5.2024). Der Wächterrat hat unter 80 Bewerbern 
sechs Kandidaten zur Wahl zugelassen (Tagesschau 9.6.2024). Ausgeschlossen wurden vor 
allem Bewerber, die als moderat oder reformorientiert gelten (BAMF 10.6.2024), auch wenn 
mit Massoud Pezeshkian ein Kandidat antreten durfte, der den Reformisten zugerechnet wird 
(Guardian 11.6.2024). Pezeshkian gewann die Stichwahl um das Präsidentenamt am 5.7.2024 
mit einem Stimmenanteil von 53 % gegen den konservativen Kandidaten Saeed Jalili. Die Wahl­
beteiligung betrug fast 50 %, nachdem sie im ersten Wahldurchgang nur bei 40 % gelegen hatte 
(Soufan 8.7.2024).
Pezeshkian erhielt - auch mangels Alternativen - die Unterstützung des Reformlagers. Es ge­
lang ihm, bei der Wahl eine Allianz aus Reformern und moderaten Konservativen zu bilden (FA 
16.7.2024; vgl. ICG 26.6.2024), allerdings hatte er nie tiefgreifende Verbindungen zu reformori­
entierten Parteien oder Gruppen. Er wird auch als „ konservativer Reformer“ beschrieben (Orient 
XXI 11.7.2024), und verschiedene Beobachter bezweifeln, dass es unter seiner Führung zu 
tiefgreifenden Änderungen in der iranischen Politik kommen wird (Orient XXI 11.7.2024, IRINTL 
17.7.2024, Chatham 8.7.2024, FA 16.7.2024). Seinem im August vom Parlament bestätigten 
Kabinett (AA 19.3.2025) gehören der Geheimdienst- wie auch Justizminister der vorherigen 
Regierung des Hardliners Ebrahim Raisi an (IRJ 11.8.2024). Diese und andere Nominierungen 
wurden von Reformern kritisiert (IRJ 11.8.2024; vgl. Standard 12.8.2024).
Die letzten Parlamentswahlen fanden am 1.3.2024 statt, wobei der Wettbewerb im Wesentli­
chen zwischen Hardlinern und unauffälligen Konservativen stattfand, die alle ihre Loyalität zu 
den revolutionären Idealen bekundeten, während einflussreiche Gemäßigte und Konservative 
der Wahl fernblieben und Reformisten die Wahl als nicht frei und unfair bezeichneten (REU 
4.3.2024; vgl. FP 7.3.2024). Der für die Kandidatenselektion zuständige Wächterrat hatte im 
Vorfeld massenhaft Kandidaten disqualifiziert (Standard 4.3.2024; vgl. IRINTL 23.1.2024) und 
die Namen der schlussendlich antretenden Kandidaten wurden weniger als zwei Wochen vor 
der Wahl bekannt gegeben. Der Wahlkampf dauerte nur zehn Tage, sodass die Wähler wenig 
Zeit hatten, um die Kandidaten kennenzulernen (NYT 28.2.2024). Aktivisten wie auch Opposi­
tionsgruppen haben im Vorfeld zu einem Boykott der Wahlen aufgerufen (REU 4.3.2024; vgl. 
NYT 28.2.2024), was auch zu Verhaftungen geführt hat (Standard 4.3.2024). Die Wahlbeteili­
gung lag landesweit bei 41 %, was die niedrigste Wahlbeteiligung bei einer Parlamentswahl seit 
1979 darstellt (REU 4.3.2024). Sie hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen (Clingendael 
3.6.2024). Die Wahlbeteiligung wird sowohl von Anhängern als auch Kritikern der Regierung als 
Gradmesser für die Legitimität des Regimes angesehen (NYT 28.2.2024).
Am 1.3.2024 wurde auch der Expertenrat neu gewählt (Standard 4.3.2024; vgl. REU 4.3.2024). 
Die Wahlen wurden vom Regime dafür genützt, den Expertenrat zu verjüngen (Standard 
4.3.2024). Die 88 Mitglieder des auf acht Jahre gewählten Gremiums bestimmen den religiösen 
Führer, eine Aufgabe, von der angenommen wird, dass sie der Expertenrat in Anbetracht des 
6
12

gesundheitlichen Zustands des über 80-jährigen Ayatollahs Khamenei in dieser Amtszeit auch 
wahrnehmen wird müssen. Durch die Auswahl der zur Wahl stehenden Kandidaten wurde 
sichergestellt, welche politische Richtung gewinnt. Es wurden nur Kandidaten im Sinne Kha­
meneis und seines islamistischen geistlichen Erbes zugelassen, von denen erwartet wird, dass 
sie im Fall seines Ablebens „ keine Schwierigkeiten machen“ und nicht auf reformerische Ideen 
kommen (Standard 4.3.2024; vgl. Tagesschau 11.2.2024).
Demokratische Teilhabe und Proteste
Präsident, Parlament und Expertenrat werden in geheimen und direkten Wahlen vom Volk ge­
wählt. Den OECD-Standards entspricht das Wahlsystem jedoch schon aus dem Grund nicht, 
dass sämtliche Kandidaten im Vorfeld durch den vom Revolutionsführer und Justizchef er­
nannten Wächterrat zugelassen werden müssen (AA 15.7.2024; vgl. FH 2025). In kaum einem 
anderen Land des Nahen Ostens kam es in der Vergangenheit jedoch zu derart umkämpf­
ten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. Die bestehenden programmatischen Differenzen 
spiegelten einen Pluralismus wider, der allerdings phasenweise aufs Schärfste bedroht war 
(BPB 31.1.2020a). Nach demokratischen Maßstäben gibt es in Iran weder freie noch faire Wah­
len, aber lange Zeit durften verschiedene systemtreue Gruppen antreten. Infolgedessen haben 
verschiedene politische Lager die Regierung gebildet, darunter Hardliner ebenso wie sogenann­
te Reformer und Gemäßigte. Dies änderte sich ab 2019 und wurde bei den Parlamentswahlen 
2020, vor allem aber bei den Präsidentschaftswahlen 2021 sichtbar (Clingendael 3.6.2024; vgl. 
NYT 28.2.2024).
Der Tod von Mahsa Amini im September 2022, der weitverbreitete Proteste auslöste, fand bereits 
im Kontext einer Wende zur schärferen Durchsetzung von „ islamischen Werten“ statt. Dies wird 
auch damit in Verbindung gebracht, dass das Regime beim Ableben von Khamenei mit einem 
Übergangsszenario konfrontiert werden wird, bei dem die Entscheidungsträger nichts dem Zufall 
überlassen wollen (Standard 4.3.2024). In dieser Hinsicht befindet sich die Islamische Republik 
Iran laut einer Expertin in einer „ kritischen Übergangsphase“ (Zamirirad/SWP 19.4.2023). Die 
Präsidentschaftswahlen im Juli 2024 fielen allerdings wettbewerbsorientierter aus als von man­
chen zu Beginn vorhergesagt (ISPI 27.6.2024). Mit Pezeshkian gewann ein vom Reformlager 
unterstützter Kandidat, was manche Beobachter überraschend fanden (FA 16.7.2024), ebenso 
wie allein schon dessen Zulassung zur Präsidentschaftswahl (TWI 18.7.2024), nachdem ihm 
eine Kandidatur bei den zuvor stattfindenden Parlamentswahlen zuerst verweigert und dann 
erst nach einer persönlichen Intervention Khameneis erlaubt worden war (FA 16.7.2024). Beob­
achter deuteten die Erlaubnis zur Präsidentschaftskandidatur unter anderem als Versuch, die 
erwartete niedrige Wahlbeteiligung zu heben (TWI 18.7.2024; vgl. EPC 15.7.2024).
Frauen haben das aktive Wahlrecht, werden bei der politischen Teilhabe allerdings mit be­
deutsamen rechtlichen, religiösen und kulturellen Hindernissen konfrontiert. Nach Interpretation 
des Wächterrats verwehrt die iranische Verfassung es Frauen, die Ämter des Revolutionsfüh­
rers oder Präsidenten, Funktionen im Experten-, Wächter- und Schlichtungsrat sowie manche 
Richterposten anzutreten (USDOS 23.4.2024). Frauen sind in der Politik, einschließlich der 
Regierung, deutlich unterrepräsentiert (FH 2025). Bei den Parlamentswahlen 2024 waren 1.713 
7
13

der insgesamt 15.200 Kandidaten Frauen. Gegenüber den Parlamentswahlen im Jahr 2020 hat 
sich ihre Anzahl damit allerdings mehr als verdoppelt (NYT 28.2.2024). Während Frauen bei 
Präsidentschaftswahlen bis jetzt noch nie als Kandidatinnen antreten durften (FH 2025), gehört 
dem Kabinett von Pezeshkian mit Farzaneh Sadegh als Ministerin für Straßen- und Städte­
bau eine Frau an. Sie ist die zweite Frau in der Geschichte der Islamischen Republik, die ein 
Ministeramt bekleidet (IRJ 11.8.2024).
Unter-40-Jährige, die etwa drei Viertel der iranischen Bevölkerung ausmachen, waren bislang 
größtenteils von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen. Politische Ämter werden 
überwiegend von Männern der ersten Generation der Elite der Islamischen Republik - den 
heute über 70-jährigen Gründungsvätern - und der zweiten Generation - den heute über 60-
jährigen Veteranen des Iran-Irak-Kriegs sowie Vertretern der Revolutionsgarden - regiert (BPB 
31.1.2020a).
Nachdem viele Iraner in den Wahlen keine Möglichkeit mehr sehen, einen grundlegenden Wan­
del herbeizuführen, wandten sie sich aktiveren Formen des Widerstands zu. Sowohl 2017/2018 
als auch 2019/2020 gab es landesweite Proteste großen Ausmaßes, eine Entwicklung, die es 
seit der Grünen Bewegung 2009 nicht mehr gegeben hatte (Clingendael 3.6.2024). Im Sep­
tember 2022 löste der Tod von Mahsa Amini durch die Sittenpolizei eine noch nie dagewesene 
Welle des Protests und der Solidarität im ganzen Land aus. Zum ersten Mal gingen Menschen 
unterschiedlichen Alters, ethnischer Herkunft und sozialer Schichten gemeinsam auf die Straße 
(Clingendael 3.6.2024; vgl. UNHRC 19.3.2024). Die Proteste wurden insbesondere von Frauen, 
jungen Menschen und marginalisierten Ethnien - v. a. Kurden und Belutschen - getragen. Sie 
zeichneten sich durch ihre Dezentralität, die Bedeutung von zivilem Ungehorsam und Flashmobs 
als Protestform - insbesondere durch Frauen, die ihr Kopftuch ablegen - und durch fehlende Or­
ganisations- und Führungsstrukturen aus (BPB 16.2.2023). Schon die Proteste 2017/2018 und 
2019/2020 hatten keine Anbindung zu bestehenden politischen Lagern (Clingendael 3.6.2024). 
Die fehlenden Führungsstrukturen waren sowohl Stärke als auch Schwäche der Proteste, bei 
welchen das Internet und soziale Medien eine große Rolle bei der Mobilisierung und Verbreitung 
der Protestbotschaften gespielt haben. Einerseits machen die fehlenden Führungsstrukturen 
staatliche Repression schwieriger, andererseits erschweren sie auch die Herausbildung einer 
Bewegung, welche eine politische Alternative zum derzeitigen System darstellen könnte (FR24 
16.12.2022; vgl. USIP 6.9.2023b). Bis zum Sommer 2023 sind die Straßenproteste schließ­
lich abgeflaut (USIP 6.9.2023a). Die Islamische Republik blieb weiterhin funktionsfähig und im 
Zuge der Proteste konnte nicht beobachtet werden, dass eine Einheit des hochkompetitiven 
iranischen Sicherheitsapparats geschwächelt oder sich illoyal verhalten hätte (Posch/Chatham 
5.5.2023). Abgesehen von gezielten Zugeständnissen an bestimmte Gruppen hat die Regierung 
nicht mit grundlegenden Reformen auf die Proteste reagiert (FES 3.2024).
Auswirkungen der israelischen Operation „ Rising Lion“ auf Iran (13.6.-24.6.2025) [Stand 
3.7.2025]
Mit der Operation „ Rising Lion“, die Israel am 13.6.2025 startete, erlebte Iran den größten Angriff 
auf sein Territorium seit Ende des Iran-Irak-Kriegs in den 1980er-Jahren (NYT 23.6.2025b; 
8
14

vgl. RUSI 16.6.2025). Nach Angaben des israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu 
war das Atom- und Raketenprogramm das Hauptziel der israelischen Militäroffensive, allerdings 
griffen die israelischen Streitkräfte darüber hinaus ein breites Spektrum an unterschiedlichen 
Zielen an [Anm.: s. Kap. Sicherheitslage dazu] (FR24 17.6.2025; vgl. RUSI 16.6.2025), darunter 
beispielsweise den staatlichen Rundfunksender IRIB (Stimson 1.7.2025). Zudem hatte sich 
Netanyahu in einer Reihe von Medienauftritten für einen Regimewechsel ausgesprochen (Axios 
17.6.2025; vgl. Stimson 1.7.2025). Er forderte die iranische Bevölkerung dazu auf, sich gegen 
das iranische Regime aufzulehnen, und bemühte dabei unter anderem auch den während 
der Proteste ab September 2022 benutzten Slogan „ Frau, Leben, Freiheit“ (TIS 14.6.2025). 
Weiters schloss er auch eine Ermordung des Obersten Führers Ali Khamenei nicht aus (Monde 
18.6.2025), wobei der israelische Verteidigungsminister dieses letztlich nicht durchgeführte 
Vorhaben später bestätigt hat (TIS 27.6.2025; vgl. RFE/RL 27.6.2025). Khamenei schottete 
sich im Verlauf des Konflikts weitgehend von der Außenwelt ab und legte dem Expertenrat, 
der für die Auswahl seines Nachfolgers zuständig ist, einen Dreiervorschlag vor, aus dem der 
nächste Oberste Führer im Falle von Khameneis Ableben gewählt werden sollte. Dies sollte 
angesichts des Kriegs einen schnellen und geordneten Übergang garantieren (NYT 23.6.2025b). 
Khamenei überlebte den Krieg allerdings, auch besteht die Islamische Republik weiterhin (NYT 
29.6.2025b).
Angesichts des Umfangs und Musters der Angriffe auf zivile Ziele haben iranische Analys­
ten von einer Strategie der „ Vergesellschaftung“ von Krieg gesprochen, nämlich der gezielten 
Anstrengung, durch Angriffe auf symbolträchtige und zivile Infrastruktur öffentlichen Druck auf 
das Regime auszuüben (MECGA 18.6.2025). Die Handlungen haben jedoch weder zu Massen­
unruhen (MECGA 18.6.2025; vgl. Stimson 1.7.2025) noch zu einem politischen Bruch innerhalb 
der Islamischen Republik geführt. Es gibt keine Anzeichen für eine Mobilisierung separatisti­
scher Kräfte, doch Behörden, die für die innere Sicherheit zuständig sind, scheinen zunehmend 
alarmiert über die Möglichkeit bewaffneter Aufstände, lokaler Rebellionen oder Sabotageakte 
durch infiltrierte Netzwerke (MECGA 18.6.2025). Die beispiellose Art der Anschläge und die 
Intensität der israelischen Geheimdienstinfiltration, die durch Bombenanschläge und Sabotage­
akte in Teheran offenbar geworden sind (MECGA 18.6.2025; vgl. RFE/RL 25.6.2025), haben den 
Fokus der Regierung teils auf die Verhinderung innerer Unruhen verlagert (MECGA 18.6.2025; 
vgl. REU 26.6.2025a). Es wurde u. a. von umfangreichen Verhaftungen seit Beginn der israeli­
schen Angriffe am 13.6.2025 berichtet (REU 26.6.2025a), nach Angaben regimenaher Medien 
auch aufgrund von Spionagevorwürfen (RFE/RL 25.6.2025; vgl. KP 2.7.2025). Nach Angaben 
von Menschenrechtsorganisationen betrifft das Vorgehen der Behörden ethnische und religiöse 
Minderheiten, Oppositionsfiguren und ausländische Staatsbürger derzeit überproportional stark 
(NYT 28.6.2025).
Nach Ende des zwölftägigen Kriegs hat die iranische Regierung die Kooperation mit der Auf­
sichtsbehörde IAEA (International Atomic Energy Agency) offiziell ausgesetzt (Tagesschau 
2.7.2025; vgl. AlMon 2.7.2025). Öffentliche Drohungen iranischer Politiker, aus dem Atomwaf­
fensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty, NPT) auszutreten, wurden [bislang] nicht umgesetzt 
(MECGA 18.6.2025; vgl. AJ 17.6.2025). Iran ist seit 1970 Vertragspartei dieses Abkommens, das 
9
15

Unterzeichnerstaaten ohne Atomwaffen die Herstellung und den Kauf von Atomwaffen unter­
sagt (Tagesschau 22.6.2025b). Gemäß dem „Annual Threat Assessment of the U.S. Intelligence 
Community“, einem gemeinsamen Bericht von 18 US-amerikanischen Nachrichtendiensten, der 
im März 2025 vom Director of National Intelligence (DNI) gegenüber dem US-Kongress vor­
getragen wurde [Anm.: und mit Stand Ende Juni 2025 von diversen Quellen zitiert wird, da es 
sich um die derzeit aktuellste öffentlich verfügbare nachrichtendienstliche Einschätzung handelt, 
während öffentliche Primärquellen zu diesem Thema nicht existieren], gehen die an diesem 
Bericht beteiligten Nachrichtendienste weiterhin davon aus, dass Iran derzeit keine Atomwaffen 
baut, und dass der Oberste Führer Khamenei das 2003 ausgesetzte Atomwaffenprogramm nicht 
wieder aufgenommen hat. Gleichzeitig ist dem Bericht jedoch auch zu entnehmen, dass im ver­
gangenen Jahr eine „ Erosion des jahrzehntelangen Tabus“ in Iran, über Atomwaffen öffentlich zu 
diskutieren, wahrzunehmen war, was die Befürworter von Atomwaffen innerhalb des iranischen 
Entscheidungsapparats stärken könnte. Darüber hinaus verfügt Iran über einen Vorrat an ange­
reichertem Uran auf „ höchstem Niveau“, was für einen Staat ohne Atomwaffen „ beispiellos“ sei 
(ODNI 25.3.2025; vgl. WoR 20.6.2025, BBC 19.6.2025), d. h. Iran hat Uran bis zu einem Niveau 
angereichert, für das es so gut wie keine zivile Nutzung mehr gibt, und bis zur Herstellung von 
bombenfähigem Material ist es damit nur ein vergleichsweise kurzer Weg. Das bedeutet aber 
nicht, dass man mit einer ausreichenden Menge an hochangereichertem, waffenfähigem Uran 
auch gleich eine Bombe hat (ÖAW 18.6.2025).
Wie sehr das iranische Atomprogramm durch die Angriffe Israels und der USA im Juni 2025 
beschädigt wurde, ist derzeit unklar. Die Einschätzungen reichen von einer Verzögerung von 
wenigen Monaten bis zu zwei Jahren (HB 3.7.2025). Momentan wird erwartet, dass die USA und 
Iran Verhandlungen rund um das iranische Atomprogramm in naher Zukunft wiederaufnehmen 
könnten (ISW 26.6.2025; vgl. HB 3.7.2025). Die Positionen bleiben allerdings verhärtet. Iran 
will weiterhin nicht auf die Urananreicherung verzichten, angeblich für zivile Zwecke. Die USA 
fordern, wie schon vor dem Krieg, dass es in Iran zu keiner Anreicherung kommt (Tagesschau 
3.7.2025; vgl. ISW 26.6.2025). Das Gesetz, mit dem Iran die Zusammenarbeit mit der IAEA 
ausgesetzt hat, fordert neben einem Recht auf Urananreicherung auch Garantien, dass Iran 
nicht erneut angegriffen wird. Dabei beruft sich das Regime auf den Atomwaffensperrvertrag. 
Erst wenn es diese Sicherheiten erhält, will es wieder mit der IAEA kooperieren (HB 3.7.2025).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.3.2025): Iran: Politisches Porträt, https://www.auswaertig
es-amt.de/de/service/laender/iran-node/politisches-portrait/202450 , Zugriff 3.7.2025
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
■ AJ - Al Jazeera (17.6.2025): What is the NPT, and why has Iran threatened to pull out of the treaty?, 
https://www.aljazeera.com/news/2025/6/17/what-is-the-npt-and-why-has-iran-threatened-to-pull-o
ut-of-the-treaty , Zugriff 2.7.2025
■ AlMon - Al Monitor (2.7.2025): Iran ends cooperation with UN nuclear watchdog after Israel, US 
strikes, https://www.al-monitor.com/originals/2025/07/iran-ends-cooperation-un-nuclear-watchdo
g-after-israel-us-strikes , Zugriff 2.7.2025
10
16

■ Axios - Axios (17.6.2025): Regime change emerges as unstated goal of Israel’s war in Iran, https:
//www.axios.com/2025/06/17/iran-regime-change-israel-war-trump , Zugriff 3.7.2025
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (10.6.2024): Briefing Notes KW 24, 
https://www.ecoi.net/en/document/2110781.html, Zugriff 13.6.2024
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (5.2022): Länderreport 52 Iran: 
Konversion und Evangelikalismus aus der Sicht der staatlichen Verfolger, https://www.ecoi.net/en/fi
le/local/2079128/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_Iran_-_Konversion_u
nd_Evangelikalismus_aus_der_Sicht_der_staatlichen_Verfolger,_01.05.2022._(Länderreport___52
).pdf, Zugriff 16.3.2023
■ BBC - British Broadcasting Corporation (19.6.2025): Was Iran months away from producing a nuclear 
bomb?, https://www.bbc.com/news/articles/cn840275p5yo, Zugriff 3.7.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (1.7.2024): Who is in charge of Iran?, https://www.bbc.com/
news/world-middle-east-57260831 , Zugriff 3.7.2025
■ BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (16.2.2023): Der revolutionäre Prozess 
in Iran, https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/iran/518072/der-revolutionaere-prozess-i
n-iran/, Zugriff 24.3.2023
■ BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (31.1.2020a): Machtgefüge Iran: Kleriker, 
Garden – und eine Generation ohne Einfluss, https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/ira
n/40113/machtgefuege-iran-kleriker-garden-und-eine-generation-ohne-einfluss/ , Zugriff 24.3.2023
■ BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (10.1.2020): Machtkonstante Theokratie: 
Iran nach 1979, https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/iran/40110/machtkonstante-the
okratie-iran-nach-1979/ , Zugriff 24.3.2023
■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Iran, https://www.ecoi.net/en/file/l
ocal/2105885/country_report_2024_IRN.pdf, Zugriff 26.3.2024
■ Chatham - Chatham House (8.7.2024): Iran under Masoud Pezeshkian: Aiming for change without 
rocking the boat, https://www.chathamhouse.org/2024/07/iran-under-masoud-pezeshkian-aiming-c
hange-without-rocking-boat , Zugriff 25.7.2024
■ Clingendael - Clingendael - The Netherlands Institute of International Relations (3.6.2024): How to 
complete the revolution? Khamenei´s vision and its disruption after Raisi´s death, https://www.clin
gendael.org/publication/how-complete-revolution-khameneis-vision-and-its-disruption-after-raisi
s-death, Zugriff 26.7.2024
■ DW - Deutsche Welle (20.6.2025): Iran’s complex political and military power structure, https://www.
dw.com/en/irans-complex-political-and-military-power-structure/a-72976165 , Zugriff 3.7.2025
■ DW - Deutsche Welle (16.6.2021): Irans Regierungssystem kurz erklärt, https://www.dw.com/de/ir
ans-regierungssystem-kurz-erklärt/a-57888174 , Zugriff 24.3.2023
■ EPC - Emirates Policy Center (15.7.2024): Return of Reformists: Consequences on Iran’s Political 
Landscape, https://www.epc.ae/en/details/brief/return-of-reformists-consequences-on-iran-s-politic
al-landscape, Zugriff 25.7.2024
■ FA - Foreign Affairs (16.7.2024): Why Iran’s New President Won’t Change His Country, https://
www.foreignaffairs.com/iran/why-irans-new-president-wont-change-his-country?utm_medium=
newsletters&utm_source=twofa&utm_campaign=The Imperial Presidency Unleashed&utm_content
=20240719&utm_term=FA This Week - 112017, Zugriff 25.7.2024 [kostenpflichtig, Login erforderlich]
■ FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (24.3.2023): Schlaglicht auf einen Schattenkrieg, https://www.
faz.net/aktuell/politik/thema/iran, Zugriff 24.3.2023
■ FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (3.2024): Iran: Gewerkschaftsmonitor, https://library.fes.de/pdf-files/i
nternational/gm-mona/21130/2024-iran.pdf, Zugriff 10.5.2024
■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Iran, https://freedomhouse.org/country/i
ran/freedom-world/2025, Zugriff 10.3.2025
■ FP - Foreign Policy (7.3.2024): Iran’s New Wave of Political Conservatives Is Here, https://
foreignpolicy.com/2024/03/07/iran-election-parliament-assembly-experts-conservatives-hardliners/
?utm_source=Sailthru&utm_medium=email&utm_campaign=Must-Read - 03072024&utm_term=
oneoff_iran_elections_03072024, Zugriff 8.3.2024
■ FR24 - France 24 (17.6.2025): What does Israel really want in Iran?, https://www.france24.com/en/
middle-east/20250617-what-israel-really-wants-in-iran , Zugriff 1.7.2025
■ FR24 - France 24 (16.12.2022): Lack of leadership is both a strength and weakness of Iran’s protest 
movement, https://www.france24.com/en/middle-east/20221216-ni, Zugriff 27.3.2023
11
17

Go to next pages