2025-09-09-coi-cms-laenderinformationen-iran-version-10-33ca
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Zeitungen und Medien sind stets der Gefahr ausgesetzt, bei unliebsamer Berichterstattung geschlossen zu werden. Dies gilt auch für Regimemedien. Oft werden in diesem Zusammenhang die Zeitungsherausgeber verhaftet. Mitarbeiter von ausländischen Nachrichtenorganisationen (insbesondere kritische farsisprachige Medien wie BBC, DW oder Voice of America) sowie unabhängige Journalisten sind Berichten zufolge oft mit Verzögerungen bei der Gewährung der Presselizenz durch die iranischen Behörden, Verhaftungen, körperlicher Züchtigung (ÖB Teheran 11.2021) oder Einschüchterung ihrer Angehörigen konfrontiert (ÖB Teheran 11.2021; vgl. RSF 17.4.2024,FAZ 28.11.2023). Auch 2025 wurde von Einschüchterungen, Vorladungen und Strafanzeigen von Journalisten berichtet, z. B. um die Berichterstattung über eine großflächige Explosion im Hafen von Shahid Rajaee im April mit 65 Toten zu behindern (CPJ 6.5.2025; vgl. Guardian 29.4.2025). Ebenso wurden Herausgeber von Zeitungen und Nachrichtenagenturen - darunter der staatlichen Agentur IRNA - vor Pressegerichten verurteilt (CPJ 6.5.2025). Iranische Journalisten waren auch in Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Schweden und den USA mit Einschüchterungsversuchen und Angriffen konfrontiert (RSF 17.4.2024), darunter ein Mordkomplott gegen zwei bekannte Fernsehmoderatoren eines exi liranischen Senders in Großbritannien (Guardian 30.1.2024; vgl. RSF 17.4.2024). Künstlerische und akademische Freiheit Unter Druck stehen auch Künstler, vor allem dann, wenn ihre Kunst als „ unislamisch“ oder regimekritisch angesehen wird, oder sie ihre Filme an ausländische Filmproduktionsfirmen ver kaufen oder auch nur im Ausland aufführen (dies unterliegt einer Genehmigungspflicht). Über zahlreiche Künstler wurden Strafen wegen zumeist „ regimefeindlicher Propaganda“ und an deren Anschuldigungen verhängt. Viele sind regelmäßig in Haft bzw. wurden zu langjährigen Tätigkeits- und Interviewverboten verurteilt (ÖB Teheran 11.2021). 2024 und 2025 wurde bei spielsweise über Verurteilungen von international bekannten Regisseuren zu Haftstrafen berich tet (BAMF 14.4.2025, Profil 9.12.2024), ebenso wie über die Verurteilung einer Karikaturistin, der die „ Beleidigung heiliger Werte“ und „ Propaganda“ vorgeworfen wurde (RFE/RL 13.6.2024). Eine bekannte Sängerin wurde im Februar 2025 nach Behördenangaben wegen Sologesangs ohne Lizenz vorübergehend inhaftiert und die Inhalte ihres Instagram-Accounts wurden gelöscht (BAMF 3.3.2025). Ein gegen den Rapper Toomaj Salehi verhängtes Todesurteil wurde im Juni 2024 wieder aufgehoben, im Dezember 2024 wurde er aus der Haft entlassen. Der bekannte Musiker hatte die „ Frau, Leben, Freiheit“-Proteste öffentlich unterstützt und war darauf im Okto ber 2022 inhaftiert worden. Salehi, der die politische Führung scharf in seinen Texten kritisierte, war schon zuvor mit einem Konzertverbot belegt worden (BBC 2.12.2024). Die akademische Freiheit ist weiterhin eingeschränkt. Der Oberste Führer Khamenei hat davor gewarnt, dass die Universitäten nicht in Zentren für politische Aktivitäten verwandelt werden sollten. Universitätsprofessoren sind in großer Zahl entlassen worden, weil sie die „ Frau, Le ben, Freiheit“-Proteste unterstützt haben, oder aus anderen politischen Gründen (FH 2025). Im August 2024 berichtete eine iranische Tageszeitung, dass der im Juli gewählte Präsident Pezeshkian den Minister für Gesundheit und medizinische Bildung, Mohammad Reza Zafarg handi, gebeten habe, die Fälle aller entlassenen oder gekündigten Professoren zu überprüfen 87

und die entlassenen Studenten, die nach den Protesten im Jahr 2022 von den Universitäten verwiesen worden waren, wieder aufzunehmen. Im September 2024 ordnete Zafarghandi die Aussetzung aller Urteile gegen Studenten an, die in den letzten zwei Jahren suspendiert worden waren (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2025). Zumindest ein Professor durfte wieder unterrichten, viele andere sagten aber aus, dass sie weiterhin ausgeschlossen blieben (FH 2025). Quellen ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (14.4.2025): Briefing Notes KW 16, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/ briefingnotes-kw16-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 23.5.2025 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (3.3.2025): Briefing Notes KW 10, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/ briefingnotes-kw10-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 23.5.2025 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (2.12.2024): Iranian rapper freed after death sentence over turned, https://www.bbc.com/news/articles/cx269dr42vko, Zugriff 23.5.2025 ■ CPJ - Committee to Protect Journalists (6.5.2025): 6 media executives convicted in Iran amid crack down on journalists, https://cpj.org/2025/05/6-media-executives-convicted-in-iran-amid-crackdown -on-journalists/, Zugriff 23.5.2025 ■ FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (28.11.2023): Iran bedroht Mitarbeiter der Deutschen Welle, https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/iranisches-regime-bedroht-mitarbeiter-der-deutschen -welle-18495413.html, Zugriff 10.1.2024 ■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Iran, https://freedomhouse.org/country/i ran/freedom-world/2025, Zugriff 10.3.2025 ■ Guardian - The Guardian (29.4.2025): Iranian journalists say they are being muzzled over reporting port explosion, https://www.theguardian.com/world/2025/apr/29/iranian-press-fear-crackdown-after -second-deadly-explosion , Zugriff 23.5.2025 ■ Guardian - The Guardian (30.1.2024): Sanctions will not stop Iran killing and kidnapping on UK soil, officials warned, https://www.theguardian.com/global-development/2024/jan/30/sanctions-will-not-s top-iran-killing-and-kidnapping-on-uk-soil-officials-warned , Zugriff 6.3.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Iran, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2120038.html, Zugriff 22.1.2025 ■ ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islami sche Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 7.2.2023 [Login erforderlich] ■ Profil - Profil (9.12.2024): Terror und Widerstand im Iran: Filmemacher Mohammad Rasoulof im Gespräch, https://www.profil.at/kultur/terror-und-widerstand-im-iran-filmemacher-mohammad-ras oulof-im-gespraech/402989577, Zugriff 22.1.2025 ■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (13.6.2024): Iranian Cartoonist Sentenced To 6 Years In Prison For Activism, https://www.rferl.org/a/iranian-cartoonist-sentenced-activism-farghadani/3299 1452.html, Zugriff 23.5.2025 ■ RSF - Reporter ohne Grenzen (o.D.b): Iran, https://rsf.org/en/country/iran, Zugriff 3.5.2024 ■ RSF - Reporter ohne Grenzen (16.9.2024): Iran: RSF profiles cases of repression against women journalists since the death of Mahsa Amini, https://rsf.org/en/iran-rsf-profiles-cases-repression-aga inst-women-journalists-death-mahsa-amini , Zugriff 22.1.2025 ■ RSF - Reporter ohne Grenzen (17.4.2024): “Watch out because we’re coming for you”: Transnational Repression of Iranian Journalists in the UK, https://rsf.org/sites/default/files/medias/file/2024/04/ Rapport Iran V6 Web_2.pdf, Zugriff 23.5.2025 12.3 Meinungsfreiheit und Zensur im Internet Letzte Änderung 2025-07-17 12:31 Die regimekritische Debatte findet weitgehend in den sozialen Medien statt. Für illegale Oppo sitionsparteien ist das Internet der bevorzugte Kanal für den Informationsaustausch (Landinfo 88

9.11.2022). Die „ Frau, Leben, Freiheit“-Proteste haben online (wie auch offline) zu einer in die sem Ausmaß zuvor nicht vorhandenen kritischen Meinungsäußerung geführt, von Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern ebenso, wie von einfachen Bürgern (FH 16.10.2024). Irans vage definierte Redebeschränkungen, harte strafrechtliche Sanktionen und die staatliche Überwa chung der Online-Kommunikation gehören zu den Faktoren, welche die Bürger davon abhalten, sich an offenen und freien privaten Diskussionen zu beteiligen. Selbstzensur ist online weit verbreitet, obwohl viele ihre abweichende Meinung trotz der Risiken und Einschränkungen in den sozialen Medien äußern, in einigen Fällen unter Umgehung der staatlichen Sperren für bestimmte Plattformen (FH 2025). Angesichts der israelischen Militäroperation gegen Iran Mitte 2025 haben die iranischen Behör den die inneren Sicherheitsmaßnahmen im ganzen Land verschärft (REU 26.6.2025a). Unter anderem wurde auch von Festnahmen aufgrund der „ Verbreitung von Gerüchten“ in den sozialen Medien berichtet (FR24 24.6.2025). Die NGO Miaan Group erfasste im zweiten Halbjahr 2024 folgende Aktivitäten im digitalen Raum, die sie der Politik der digitalen Kontrolle und Repression der Islamischen Republik Iran zuschrieb: gezieltes „ content management“ wie z. B. die Löschung von Beiträgen in den sozialen Medien durch massenhaftes Melden [beim Betreiber, d. h. i. d. R. westlichen Plattformen], das Zerschneiden von SIM-Karten von Journalisten sowie Zwang gegenüber diesen, ihre Beiträ ge in den sozialen Medien zu löschen, Löschung von Social Media-Konten von Aktivisten und auch die Verbreitung von Falschinformationen, um Aktivisten zu diskreditieren und irreführen de Informationen in der Öffentlichkeit zu verbreiten; gezielte Cyberangriffe, z. B. Hacking von Konten, Phishing, Verbreitung von Malware und Identitätsbetrug; sowie Verhaftungen und die Beschlagnahmung von Geräten, u. a. um auf die Online-Konten und persönlichen Daten von Aktivisten zuzugreifen (MIAAN 25.2.2025). Der Internetverlauf wird „ gefiltert“ bzw. kann mitgelesen werden. Jede Person, die sich re gimekritisch im Internet äußert, läuft Gefahr, mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden, einen „ Cyber-Krieg“ gegen das Land führen zu wollen und Proteste anzustacheln (AA 15.7.2024). Der Staat überwacht soziale Medien auf Aktivitäten, die er für illegal hält. Im Mai 2020 kündigte die Cyberpolizei FATA beispielsweise an, dass das Nichttragen des Hijabs im Internet als Straf tat gilt und Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgt werden (FH 16.10.2024). Mit den „ Frau, Leben, Freiheit“-Protesten nahmen Berichte zu, wonach die iranischen Behörden KI-gestützte Technologien, u. a. zur Gesichtserkennung, verwenden, um Protestierende zu identifizieren - insbesondere auch Frauen, die gegen die Hijab-Gesetzgebung verstoßen (FH 16.10.2024; vgl. FES 6.2024). Bislang ist der einzige Beweis, dass die iranischen Behörden KI-gestützte Gesichtserkennungstechnologien einsetzen, allerdings ihre eigene Behauptung. In welchem Ausmaß sie diese Technologien tatsächlich einsetzen, ist nicht bekannt. Recherchen einer darauf spezialisierten Organisation haben jedoch gezeigt, dass die Islamische Republik klar versucht, Technologien zur Gesichtserkennung sowie Bildverarbeitungssoftware zu entwickeln, mit der Online-Bilder daraufhin untersucht werden können, ob sie gegen iranische Gesetze verstoßen. Die im Entstehen begriffenen Überwachungstechnologien umfassen darüber hinaus 89

auch Melde-Apps und ein auf Big Data gestütztes System zur Überwachung des Lebensstils (FES 6.2024). Die iranischen Behörden üben direkten Druck auf die Urheber von Inhalten aus, indem sie Online-Aktivisten, gesellschaftliche und politische Persönlichkeiten, Prominente und Influencer bedrohen, verhören, verhaften und mit Strafmaßnahmen belegen (FES 6.2024). Nach [groß flächigen] Explosionen am Hafen Shahid Rajaee in Bandar Abbas versuchten die Behörden beispielsweise, den Informationsfluss unter anderem dadurch zu stoppen, dass in den sozialen Medien aktive Aktivisten und einflussreiche Instagram-Nutzer von den Behörden vorgeladen und gezwungen wurden, ihre Online-Beiträge zu löschen (Filterwatch 16.5.2025). Sicherheitsbehörden wie die Revolutionsgarden drängen inhaftierte Aktivisten dazu, ihre Zu gangsdaten zu sozialen Medien bekannt zu geben. Sie werden dann zur Überwachung und für Phishing-Attacken genutzt. Staatliche iranische Akteure führen oftmals Hacking-Angriffe gegen Aktivisten durch, auch gegen jene in der Diaspora (FH 16.10.2024). Rund 70 % aller von der Miaan Group in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfassten Cyberangriffe betrafen die Sicherheit von Benutzerkonten (MIAAN 25.2.2025). Darüber hinaus führen die iranischen Behörden auch Distributed Denial-of-Service (DDoS)-Angriffe durch, bei denen Websites von unabhängigen Medien lahmgelegt werden (FH 16.10.2024). Nach Erhebungen der Miaan Group waren in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 (MIAAN 25.2.2025) - ähnlich wie auch schon 2023 (Filterwatch 27.11.2023) - insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten wie der Belutschen, Kurden oder Turkmenen bzw. Aktivisten für die Rechte dieser Gruppen, von Cyberangriffen betroffen, zudem auch Dissidenten, Teilnehmer an Protesten, Frauenrechtsaktivisten und Künstler (MIAAN 25.2.2025). Das iranische Regime setzt auch eine „ Cyber-Armee“ ein (IRWIRE 5.6.2023), um Narrative in den sozialen Medien zu beeinflussen (NLM 5.9.2023 vgl. IRWIRE 5.6.2023) und Desinforma tion zu verbreiten. Ziel der Desinformationskampagnen ist es dabei weniger, Personen vom eigenen Narrativ zu überzeugen, als Zweifel zu säen, sodass Internetnutzer schließlich gar keinen Quellen in den sozialen Medien - auch per se glaubwürdigen Personen - mehr vertrauen. Neben dem Stiften von Verwirrung ist die Diskreditierung und Unterminierung der Oppositi on ein wesentlicher Bestandteil der iranischen Cyberaktivitäten. Zum Teil geschieht das auch durch Hacking-Angriffe auf Oppositionsmitglieder und durch falsche Konten in den sozialen Medien (sog. sock puppet-Konten). Unterschiedliche Fraktionen der Opposition sollen so ge geneinander ausgespielt werden. Diese Bemühungen sind ebenfalls Teil einer umfassenderen Anstrengung, den Eindruck zu erwecken, dass niemand vertrauenswürdig und glaubwürdig sei (Wired 21.3.2023). Im Jänner 2024 deckten „ Cyber-Agenten“ des Regimes laut der oppositio nellen Nachrichtenseite Iran International zudem die Identitäten von Personen auf, die bislang anonym oppositionelle Social Media-Auftritte betrieben haben. Im Rahmen der Online-Kampa gne wurden mehrere Personen verhaftet, was als eine breit angelegte Einschüchterungsaktion gegen Regimekritiker interpretiert wird (IRINTL 6.1.2024). Anmerkung: Informationen zu jenen iranischen Sicherheitsbehörden, welche mit der Überwa chung des Internets betraut wurden, können dem Unterkapitel 90

Sicherheitsbehörden / Behörden zur Überwachung von Internetaktivitäten entnommen werden. Informationen dazu, welche Arten von Online-Aktivitäten von im Ausland lebenden Iranern u. U. die Aufmerksamkeit der iranischen Behörden erregen, finden sich im Unterkapitel Rückkehr / Transnationale Repression, Behandlung von Aktivisten bei Rückkehr / Online-Aktivitäten. Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211 2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024 ■ FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (6.2024): The Internet in the Women, Life, Freedom Era, https://librar y.fes.de/pdf-files/international/21296.pdf, Zugriff 15.1.2025 ■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Iran, https://freedomhouse.org/country/i ran/freedom-world/2025, Zugriff 10.3.2025 ■ FH - Freedom House (16.10.2024): Freedom on the Net 2024 - Iran, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2116549.html, Zugriff 15.1.2025 ■ Filterwatch - Filterwatch (16.5.2025): Digital Repression in Bandar Abbas: Explosions, Crackdowns, and Connectivity Blackouts, https://filter.watch/english/2025/05/16/network-and-policy-monitoring-a pril-2025-digital-silence-imposed-in-bandar-abbas/ , Zugriff 3.6.2025 ■ Filterwatch - Filterwatch (27.11.2023): The Rising Wave Of Impersonation, https://filter.watch/en/wp -content/uploads/sites/2/2023/11/Hacker-Watch-Jan-Nov-2023.pdf , Zugriff 8.1.2024 ■ FR24 - France 24 (24.6.2025): How Iran is using the war with Israel to ramp up repression by arresting ‘spies’, https://www.france24.com/en/asia-pacific/20250624-how-iran-using-war-with-isr ael-ramp-up-repression-arresting-spies , Zugriff 25.6.2025 ■ IRINTL - Iran International (6.1.2024): Iran Unleashes Cyber Campaign To Expose Dissident Ac counts, https://www.iranintl.com/en/202401053844, Zugriff 8.1.2024 ■ IRWIRE - IranWire (5.6.2023): Islamic Republic’s Cyber Army: Cheerleaders, Zombies and Trolls, https://iranwire.com/en/technology/117218-islamic-republics-cyber-army-cheerleaders-zombies-a nd-trolls/, Zugriff 8.1.2024 ■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (9.11.2022): Iran: Internett og sosiale medier, https://www.ecoi.net/en/file/local/2083376/Temanotat-Iran-Interne tt-og-sosiale-medier-09112022.pdf , Zugriff 23.3.2023 ■ MIAAN - Miaan Group (25.2.2025): Iran Cyber Threat Intelligence Report: The Silent War Against Ethnic Minorities and Civil Society, https://miaan.org/2024-iran-cyber-threat-intelligence-report/ , Zugriff 3.6.2025 ■ NLM - New Lines Magazine (5.9.2023): Tweeting Is Banned in Iran, but Not for the Regime’s Sup porters, https://newlinesmag.com/spotlight/tweeting-is-banned-in-iran-but-not-for-the-regimes-sup porters/, Zugriff 8.1.2024 ■ REU - Reuters (26.6.2025a): Iran turns to internal crackdown in wake of 12-day war, https://www.re uters.com/world/middle-east/iran-turns-internal-crackdown-wake-12-day-war-2025-06-25/ , Zugriff 26.6.2025 ■ Wired - Wired (21.3.2023): The Scorched-Earth Tactics of Iran’s Cyber Army, https://www.wired.co m/story/iran-cyber-army-protests-disinformation/#intcid=_wired-bottom-recirc_e84fe6dd-23cf-4ca 1-a3de-79815af6fc93_entity-topic-similarity-v2-reranked-by-vidi , Zugriff 8.1.2024 13 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Letzte Änderung 2025-07-17 12:30 In der Verfassung heißt es, dass öffentliche Demonstrationen zulässig sind, wenn sie „ den Grundprinzipien des Islams nicht abträglich sind“. In der Praxis sind i. d. R. nur staatlich geneh migte Demonstrationen erlaubt (FH 2025). Die Ausübung der verfassungsrechtlich garantierten 91

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit steht für öffentliche Versammlungen unter einem Ge nehmigungsvorbehalt. Demonstrationen systemnaher Organisationen finden anlassbezogen und in der Regel staatlich orchestriert statt; Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende werden zur Teilnahme verpflichtet, u. a. bei Kundge bungen vor westlichen Botschaften. Demonstrationen der politischen Opposition sind hingegen seit den Wahlen 2009 nicht mehrgenehmigt worden (AA 15.7.2024). Die Sicherheitskräfte lösten in den letzten Jahren nicht genehmigte Versammlungen gewaltsam auf, nahmen Teilnehmer fest und wandten auch tödliche Gewalt an (FH 2025). Proteste gegen das Regime fanden in der Islamischen Republik Iran in der Vergangenheit immer wieder statt, beispielsweise 2009 wegen massivem Betrug bei den Präsidentschaftswahlen 2009 (TWI 28.9.2022), oder im Dezember 2017/Jänner 2018, wegen Preiserhöhungen für Grundgüter (BBC 2.1.2018) und 2019, nach Erhöhungen der Benzinpreise (TWI 28.9.2022). Die iranischen Sicherheitsbehörden setzten zur Unterdrückung der Proteste im Jahr 2019 tödliche Gewalt ein, darunter scharfe Munition, die wahllos auf Demonstranten abgefeuert wurde (DIS 1.7.2020). Auch 2021 gab es Proteste von Arbeitnehmern, Pensionisten und Landwirten in Bezug auf Löh ne, Arbeitsplatzsicherheit und das Recht auf kollektive Organisierung (UNHRC 13.1.2022) sowie in der Provinz Khuzestan Proteste aufgrund mangelnden Zugangs zu Wasser (HRW 22.7.2021). Letztere wurden gewaltsam niedergeschlagen (HRW 22.7.2021; vgl. UNHRC 13.1.2022). Nach dem Tod der 22-jährigen Mahsa Jina Amini Mitte September 2022, die von den Sicherheits behörden aufgrund angeblich unangemessener Kleidung in Gewahrsam genommen worden war, kam es unter der Parole „ Frau, Leben, Freiheit“ zu den größten Protesten seit Jahren. Sie wurden von den iranischen Behörden ebenfalls gewaltsam niedergeschlagen (EN 1.2.2023; vgl. Guardian 17.2.2023). Rund 550 Protestteilnehmer wurden getötet, wobei die Behörden in von ethnischen Minderheiten bewohnten Gebieten besonders brutal vorgingen und militarisierte Ge walt einsetzten (UNHRC 19.3.2024). Nach Angaben der iranischen Regierung wurden zeitweise über 20.000 Protestteilnehmer inhaftiert (DW 13.3.2023). Auch 2025 wurde von vereinzelten regierungskritischen Demonstrationen berichtet, z. B. im Februar (IRINTL 12.2.2025 vgl. IRWIRE 10.2.2025) und März (Media Line 19.3.2025). Im Fe bruar 2025 wurde auch von Verhaftungen berichtet, die eine Protestkundgebung anlässlich des inzwischen 14 Jahre andauernden Hausarrests des Oppositionspolitikers Mir Hossein Mousa vi und seiner Frau Zahra Rahnavard verhindern sollten (DW 6.3.2025; vgl. BAMF 17.2.2025). Angesichts der israelischen Militäroperation gegen Iran Mitte Juni 2025 haben die iranischen Be hörden die inneren Sicherheitsmaßnahmen im ganzen Land verschärft, um mögliche Unruhen zu verhindern (REU 26.6.2025a). Beobachterinnen der Proteste ab September 2022 berichteten, dass viele Demonstranten nicht auf den Straßen verhaftet wurden, sondern ein oder zwei Tage später zu Hause (Wired 10.1.2023).Es ist wenig über konkrete technische Aspekte bei der Vorgehensweise der Be hörden zur Unterdrückung der Proteste bekannt. Es wird vermutet, dass die Behörden ein Computersystem verwenden, das hinter den Kulissen der iranischen Mobilfunknetze arbeitet und den Betreibern eine breite Palette von Fernbefehlen zur Verfügung stellt, mit denen sie die Nutzung der Telefone ihrer Kunden verändern, stören und überwachen können, wie zum 92

Beispiel die Datenverbindungen verlangsamen, die Verschlüsselung von Telefongesprächen knacken, die Bewegungen von Einzelpersonen oder großen Gruppen verfolgen und detaillierte Zusammenfassungen von Metadaten darüber erstellen, wer mit wem, wann und wo gespro chen hat (Intercept 28.10.2022). Ein Überwachungssystem, das auf Pickups nahe Universitäten und Protestzentren installiert wird und über das schon 2020 berichtet wurde, fängt beispiels weise Bluetooth-Übertragungen ab, um politische Aktivisten, Dissidenten und Demonstranten zu überwachen (Intel471 8.7.2020; vgl. Khorrami/TWI 29.3.2024). Iranische Mobiltelefonnutzer berichteten von SMS, die sie von lokalen Polizeistationen mit dem Hinweis erhalten haben, dass sie sich in einem „ Unruhegebiet“ aufgehalten hätten und dieses Gebiet nicht noch einmal aufsu chen oder nicht noch einmal mit „ anti-revolutionären“ Regierungsgegnern online in Verbindung treten sollten (Intercept 28.10.2022). Weiters wird von lokalen Unterbrechungen (Filterwatch 16.4.2025, FH 16.10.2024, HRW 22.11.2023) und Geschwindigkeitsdrosselungen des Internets im Zusammenhang mit Protesten berichtet (NatGeo 17.10.2022), wobei das Projekt Filterwatch, das sich auf die Analyse von Internetausfällen in Iran spezialisiert hat, beispielsweise 10 % aller im März 2025 registrierten Internetausfälle mit Protesten in Verbindung brachte (Filterwatch 16.4.2025). Anmerkung: Ausführliche Informationen zu den umfangreichen „ Frau, Leben, Freiheit“-Protesten zwischen September 2022 und Frühling/Sommer 2023 können dem Unterkapitel „ Protestwelle 2022/2023“ der Version 9 der Länderinformationen zu Iran der Staatendokumentation vom 17.10.2024 entnommen werden. Gewerkschaftliche Aktivitäten In Iran gibt es ausführliche Vorschriften zur Arbeitnehmerorganisation und -vereinigung. Diese rechtlichen Grundlagen institutionalisieren ein schwaches System der Arbeitnehmervertretung, das geltende Arbeitsrecht schränkt die Vereinigungsfreiheit stark ein. Jede Firma oder Berufs gruppe darf nur eine einzige Gewerkschaft bilden. Diese Organisationen sind schwach und existieren hauptsächlich auf lokaler Betriebs- oder Bezirksebene. Formelle Gewerkschaftsor ganisationen bleiben mit marginalisierten reformistischen Fraktionen in der iranischen Poli tik verbunden, die unter [dem im Mai 2024 verstorbenen] Präsident Raisi von der politischen Einflussnahme weitgehend ausgeschlossen waren. Neben den formellen Gewerkschaftsorga nisationen bestehen in Iran auch zahlreiche unabhängige Gewerkschaftsinitiativen. Aufgrund staatlicher Repression sind diese Initiativen jedoch oft lokal begrenzt und nur von kurzer Dau er (FES 3.2024). Es gibt keine Betätigungsmöglichkeit für unabhängige Gewerkschaften (ÖB Teheran 11.2021; vgl. FH 2025), nur staatlich geförderte Arbeitsräte sind erlaubt. Arbeitnehmer rechtsgruppen sind in den letzten Jahren unter Druck geraten (FH 2025). Führende Vertreter und Aktivisten wurden aufgrund von Anschuldigungen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit zu Haftstrafen verurteilt (FH 2025; vgl. AA 15.7.2024). Zusätzlich zu den oben genannten Beschränkungen bei der Gewerkschaftsbildung bestehen klare de-jure-Beschränkungen für das Streikrecht und das Recht auf kollektive Verhandlungen. Obwohl beides formell erlaubt ist, machen umfangreiche Anforderungen an Schlichtung und Streikverfahren diese Rechte in der Praxis unpraktikabel. Gleichzeitig toleriert die Regierung 93

informell Streiks und stellt sich während der Streikaktionen oft auf die Seite der Arbeitnehmer. Diese werden wegen ihrer Beteiligung an Streiks nur selten rechtlich verfolgt. Im Gegensatz dazu sehen sich unabhängige Formen der Arbeitnehmerorganisation, längerfristige und „ nicht spontane“ Formen des Streiks sowie Proteste mit politischen Forderungen einer systematischen staatlichen Unterdrückung gegenüber (FES 3.2024). Streikende Arbeitnehmer können von Ent lassung und Verhaftung bedroht sein. Trotz solcher Repressalien haben die Arbeiterproteste in den letzten Jahren aufgrund der wachsenden wirtschaftlichen Not zugenommen (AA 15.7.2024). Ende Mai 2025 wurde von über eine Woche andauernden Streiks von LKW-Fahrern in mehr als 130 iranischen Städten berichtet, die sich gegen deutliche Erhöhungen von Versicherungsprä mien und Subventionskürzungen für Diesel richteten. Dies ist einer der umfangreichsten Streiks der letzten Jahre (RFE/RL 30.5.2025; vgl. BBC 30.5.2025). Er wird von der Gewerkschaft der LKW-Fahrer getragen. Die Behörden reagierten Ende Mai mit Ankündigungen, auf die Forde rungen der Gewerkschaft einzugehen. Gleichzeitig wurde allerdings auch von Verhaftungen von Protestierenden berichtet (BBC 30.5.2025). Politische Parteien und Opposition Die Verfassung lässt die Gründung politischer Parteien, von Berufsverbänden oder religiösen Organisationen so lange zu, als sie nicht gegen islamische Prinzipien, die nationale Einheit oder die Souveränität des Staates verstoßen und nicht den Islam als Grundlage des Regie rungssystems infrage stellen (ÖB Teheran 11.2021; vgl. FH 2025). Hinzu kommen immer wieder verhängte, drakonische Strafen aufgrund diffuser Straftatbestände („ regimefeindliche Propa ganda“, „ Beleidigung des Obersten Führers“ etc.) (ÖB Teheran 11.2021). Es gibt zwar politische Parteien und Gruppierungen (BS 19.3.2024; vgl. MEHR 10.2.2024), aber sie stehen nicht im Mittelpunkt des politischen Prozesses. Insbesondere dienen sie nicht als Drehscheibe für die politische Willensbildung, die Einbeziehung von Forderungen der Bevölke rung in den politischen Prozess, die Umsetzung von Maßnahmen, die Kontrolle der Regierung oder die Rekrutierung von politischem Personal (BS 19.3.2024). Vielmehr wird die Politik in der Islamischen Republik über (zuweilen etwas fließende) personelle Netzwerke zwischen den Eliten des Regimes betrieben (BS 19.3.2024; vgl. FP 7.3.2024). Einflussreiche Bewegungen, Gruppierungen und Persönlichkeiten veröffentlichen bei Wahlen Listen ihrer bevorzugten Kan didaten (FP 7.3.2024). Im Parlament existiert keine mit europäischen Demokratien vergleichbare, in festen Fraktio nen organisierte parlamentarische Opposition. Sowohl bei Präsidentschafts- als auch bei Par lamentswahlen nimmt der Wächterrat die Auswahl der Kandidaten vor. Kandidaten werden unter fadenscheinigen Gründen aussortiert (ÖB Teheran 11.2021). Dort, wo es bei den Parla ments- und Expertenratswahlen im März 2024 einen Wettbewerb gab, fand dieser zwischen verschiedenen konservativen Fraktionen statt. Beispielsweise in der Hauptstadt Teheran for derten neue Konservative mit vergleichsweise strikten Positionen zu islamischem Recht sowie einer ablehnenden Haltung zu Reformen etablierte Konservative heraus (FP 7.3.2024). Die vorhandenen Reformparteien sind eher schwach (Stimson 10.3.2025). Innerhalb des Systems agierende, reformorientierte Politiker stehen zunehmend unter Druck und werden von großen 94

Teilen der Bevölkerung nicht als legitime Alternative wahrgenommen (AA 15.7.2024). Der im Sommer 2024 ins Amt gewählte Präsident Massoud Pezeshkian bezeichnete sich selbst als „ re formistischen Prinzipisten“, eine Wortkombination aus den beiden vorherrschenden politischen Strömungen in Iran. Er war formal nie Teil der Fraktion der Reformisten und unterscheidet sich in seinen Forderungen von anderen zeitgenössischen Reformisten, von denen viele von der „ offiziellen“ Politik ausgeschlossen sind und sich teils auch in Hausarrest oder Haft befinden (Stimson 30.7.2024). Zwar gab es in der Vergangenheit einen gewissen Spielraum für Macht verschiebungen zwischen anerkannten Fraktionen innerhalb des Establishments, doch stellen die ungewählten Institutionen des politischen Systems ein dauerhaftes Hindernis für Wahlsiege der Opposition und echte Machtwechsel dar (FH 2025). An sich gäbe es ein breites Spektrum an Ideologien, welche die Islamische Republik ablehnen, angefangen von den Nationalisten bis hin zu Monarchisten und Kommunisten. Der Spielraum für die außerparlamentarische Opposition wird vor allem durch einen Überwachungsstaat einge schränkt, was die Vernetzung oppositioneller Gruppen extrem riskant macht (Einschränkung des Versammlungsrechts, Telefon- und Internetüberwachung, Spitzelwesen, Omnipräsenz von Ba sij-Vertretern u. a. in Schulen, Universitäten sowie Basij-Sympathisanten im öffentlichen Raum, etc.). Angehörige der außerparlamentarischen Opposition werden immer wieder unter anderen Vorwürfen festgenommen (ÖB Teheran 11.2021). Viele Anhänger der Oppositionsbewegungen wurden verhaftet, haben Iran verlassen oder sind nicht mehr politisch aktiv (AA 15.7.2024). Füh rende Oppositionelle sind in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Mir Hossein Mousavi, Zahra Rahnavard und Mehdi Karroubi, die Führer der reformorientierten Grünen Bewegung, deren Proteste nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen von 2009 gewaltsam niedergeschla gen wurden, stehen seit 2011 ohne offizielle Anklage unter Hausarrest (FH 2025). Auch bei den Protesten im Herbst 2022 war keine Führungsfigur erkennbar, der Sicherheitsapparat verhaf tete umgehend alle Personen, die einen erkennbaren Grad an Sichtbarkeit oder Vernetzung mitbrachten. Der Protest zeichnete sich durch einen hohen Grad an dezentralen Aktivitäten aus, die weniger Sichtbarkeit als Großdemonstrationen mit sich bringen, aber dadurch auch weniger leicht kontrollierbar sind. Die Opposition der Bevölkerung, vor allem junger Menschen, zeigt sich zudem durch Akte des zivilen Ungehorsams (AA 15.7.2024; vgl. USIP 6.9.2023b). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211 2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (17.2.2025): Briefing Notes KW 8, https://www.ecoi.net/de/dokument/2121758.html, Zugriff 17.3.2025 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (30.5.2025): و دندرک باصتعا ارچ نویماک ناگدننار هتساوخ ؟تسیچ ناش [Warum haben die Lkw-Fahrer gestreikt und was sind ihre Forderungen?], https://www.bbc.com/persian/articles/cgleg7p4l60o, Zugriff 4.6.2025 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (2.1.2018): Iran protests: Why is there unrest?, https://www. bbc.com/news/world-middle-east-42544618 , Zugriff 17.3.2025 ■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Iran, https://www.ecoi.net/en/file/l ocal/2105885/country_report_2024_IRN.pdf, Zugriff 26.3.2024 95

■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (1.7.2020): Iran: November 2019 Protests, https: //www.ecoi.net/en/file/local/2033026/COI_brief_report_iran_nov_2019_protest_july_2020.pdf , Zugriff 23.3.2023 ■ DW - Deutsche Welle (6.3.2025): Fearing new protests, Iran regime starts wave of arrests, https: //www.dw.com/en/fearing-new-protests-iran-regime-starts-wave-of-arrests/a-71848842 , Zugriff 17.3.2025 ■ DW - Deutsche Welle (13.3.2023): Iran: Khamenei’s regime pardons 22,000 protesters, https: //www.dw.com/en/iran-khameneis-regime-pardons-22000-protesters/a-64967754 , Zugriff 23.3.2023 ■ EN - Euronews (1.2.2023): Iran protests: What caused them? Are they different this time? Will the regime fall?, https://www.euronews.com/2022/12/20/iran-protests-what-caused-them-who-is-gener ation-z-will-the-unrest-lead-to-revolution , Zugriff 14.3.2023 ■ FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (3.2024): Iran: Gewerkschaftsmonitor, https://library.fes.de/pdf-files/i nternational/gm-mona/21130/2024-iran.pdf, Zugriff 10.5.2024 ■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Iran, https://freedomhouse.org/country/i ran/freedom-world/2025, Zugriff 10.3.2025 ■ FH - Freedom House (16.10.2024): Freedom on the Net 2024 - Iran, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2116549.html, Zugriff 15.1.2025 ■ Filterwatch - Filterwatch (16.4.2025): Network Disruptions and Restrictive Policymaking in Iran, https://filter.watch/english/2025/04/16/network-and-policy-monitoring-march-2025-network-disrupt ions-and-restrictive-policymaking-in-iran/ , Zugriff 3.6.2025 ■ FP - Foreign Policy (7.3.2024): Iran’s New Wave of Political Conservatives Is Here, https:// foreignpolicy.com/2024/03/07/iran-election-parliament-assembly-experts-conservatives-hardliners/ ?utm_source=Sailthru&utm_medium=email&utm_campaign=Must-Read - 03072024&utm_term= oneoff_iran_elections_03072024, Zugriff 8.3.2024 ■ Guardian - The Guardian (17.2.2023): Iran protests flare in several cities amid continuing unrest, https://www.theguardian.com/world/2023/feb/17/iran-protests-flare-in-several-cities-amid-continuin g-unrest, Zugriff 23.3.2023 ■ HRW - Human Rights Watch (22.11.2023): Iran: Security Forces Violently Repress Anniversary Protest, https://www.hrw.org/news/2023/11/22/iran-security-forces-violently-repress-anniversary-p rotest, Zugriff 7.3.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (22.7.2021): Iran: Deadly Response to Water Protests, https://www.hr w.org/news/2021/07/22/iran-deadly-response-water-protests , Zugriff 23.3.2023 ■ Intel471 - Intel471 (8.7.2020): Iran’s domestic espionage: Lessons from recent data leaks, https: //intel471.com/blog/irans-domestic-espionage, Zugriff 4.4.2024 ■ Intercept - Intercept, The (28.10.2022): HACKED DOCUMENTS: HOW IRAN CAN TRACK AND CONTROL PROTESTERS’ PHONES, https://theintercept.com/2022/10/28/iran-protests-phone-sur veillance/?mc_cid=1909e734fc&mc_eid=3e61af82a4, Zugriff 23.3.2023 ■ IRINTL - Iran International (12.2.2025): Sporadic anti-government protests continue in Iran for fourth day, https://www.iranintl.com/en/202502126755, Zugriff 4.6.2025 ■ IRWIRE - IranWire (10.2.2025): Anti-Government Protests Erupt Across Tehran as Residents Chant Against Khamenei, https://iranwire.com/en/news/138921-anti-government-protests-erupt-across-t ehran-as-residents-chant-against-khamenei/ , Zugriff 4.6.2025 ■ Media Line - Media Line, The (19.3.2025): Chaharshanbe Suri Celebrations in Iran Turn Deadly, Spark Protests, https://themedialine.org/mideast-daily-news/chaharshanbe-suri-celebrations-in-ira n-turn-deadly-spark-protests/ , Zugriff 4.6.2025 ■ MEHR - Mehr News Agency (10.2.2024): What role political parties, minorities play in Iran’s votes, https://en.mehrnews.com/news/211803/What-role-political-parties-minorities-play-in-Iran-s-votes , Zugriff 29.3.2024 ■ NatGeo - National Geographic (17.10.2022): „ Frau, Leben, Freiheit”: Die Proteste in Iran und ihre Geschichte, https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/2022/10/frau-leben-freiheit-p roteste-iran-geschichte-frauenrechte , Zugriff 14.3.2023 ■ ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islami sche Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 7.2.2023 [Login erforderlich] ■ REU - Reuters (26.6.2025a): Iran turns to internal crackdown in wake of 12-day war, https://www.re uters.com/world/middle-east/iran-turns-internal-crackdown-wake-12-day-war-2025-06-25/ , Zugriff 26.6.2025 96
