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iraqdtm.iom.int/files/BorderMonitoring/20237133622750_IOM Returning from Abroad - Experiences, 
Needs and Vulnerabilities of Migrants Returning to Iraq.pdf, Zugriff 12.9.2023
■ IOM - International Organization for Migration (18.6.2021): Information on the socio-economic situ­
ation in the light of COVID-19 in Iraq and in the Kurdish Region, requested by the Austrian Federal 
Office for Immigration and Asylum
■ IOM - International Organization for Migration (2021): Home Again? Categorising Obstacles to 
Returnee Reintegration in Iraq, https://iraq.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1316/files/documents/IOM Iraq 
Home Again, Categorising Obstacles to Returnee Reintegration in Iraq.pdf, Zugriff 13.3.2021
■ Presse - Presse, Die (12.9.2023): Was Schallenberg im Irak vorhat, https://www.diepresse.com/15
613204/was-schallenberg-im-irak-vorhat , Zugriff 12.9.2023
■ UNSC - United Nations Security Council (3.8.2021): Implementation of resolution 2576 (2021); 
Report of the Secretary-General [S/2021/700], https://www.ecoi.net/en/file/local/2058500/S_2021_
700_E.pdf, Zugriff 15.5.2021
25 Staatsbürgerschaft und Dokumente
Letzte Änderung 2023-10-09 16:24
Artikel 18 der irakischen Verfassung besagt, dass jede Person, die zumindest über einen iraki­
schen Elternteil verfügt, die Staatsbürgerschaft erhält und somit Anspruch auf Ausweispapiere 
hat (RIL 15.10.2005; vgl. USDOS 20.3.2023, DFAT 16.1.2023, S.41). Dies wird in Artikel 3 
des irakischen Staatsbürgerschaftsgesetzes von 2006 bestätigt, jedoch wird in Artikel 4 dar­
auf hingewiesen, dass Personen, die außerhalb des Iraks von einer irakischen Mutter geboren 
werden und deren Vater entweder unbekannt oder staatenlos ist, vom Minister für die irakische 
Staatsbürgerschaft in Betracht gezogen werden können. Dies geschieht, wenn sich die besagte 
Person innerhalb eines Jahres nach ihrer Volljährigkeit für die irakische Staatsbürgerschaft ent­
scheidet. Wenn dies aus schwierigen Gründen unmöglich ist, kann die Person trotzdem noch um 
die irakische Staatsbürgerschaft ansuchen. In jedem Fall muss der Antragsteller zum Zeitpunkt 
seiner Bewerbung aber im Irak ansässig sein (RIL 7.3.2006). Eine Doppelstaatsbürgerschaft 
ist gemäß Artikel 10 des Staatsbürgerschaftsgesetzes No. 26/2006 möglich (RoI MoFA 2022a; 
vgl. AA 28.10.2022, S.25). Hohe Positionen in Politik, Verwaltung oder dem Sicherheitssektor 
setzen die Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit voraus (Art. 18 Abs. 4 der Verfassung). 
Diese Regelung wird jedoch nicht konsequent umgesetzt (AA 28.10.2022, S.25-26).
Jeder Iraker, der seine irakische Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, weil er eine andere Staats­
angehörigkeit angenommen hat, kann auf Antrag wieder eingebürgert werden (Art. 18 Abs. 3 
lit. a der Verfassung i.V.m. Artikel 10 Abs. 3 des irakischen Staatsangehörigkeitsgesetzes). 
Jeder Iraker, dessen Staatsangehörigkeit aus politischen, religiösen, rassischen oder konfes­
sionellen Gründen entzogen wurde, hat das Recht, seine irakische Staatsangehörigkeit (ohne 
Einbürgerung) zurückzufordern (Art. 18 Abs. 3 lit. a der Verfassung i.V.m. Art. 18 Abs. 1 des 
irakischen Staatsangehörigkeitsgesetzes) (AA 28.10.2022, S.25-26; vgl. DFAT 16.1.2023, S.41). 
Die Staatsangehörigkeit kann durch die irakischen Auslandsvertretungen festgestellt werden. 
Über die Gründlichkeit der Prüfung liegen keine Erkenntnisse vor (AA 28.10.2022, S.26; vgl. 
DFAT 16.1.2023, S.41).
Es gibt weder ein vergleichbares Meldewesen noch ein zentrales Personenstandsregister. Auch 
existiert kein einheitliches oder übliches Adressenformat (AA 28.10.2022, S.25).
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Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde für ein im Ausland geborenes Kind ist eine Regis­
trierung bei der Konsularabteilung einer irakischen Botschaft notwendig. Der Vater des Kindes 
muss in der Konsularabteilung der Botschaft anwesend sein. Im Fall seines Ablebens ist der 
Ehevertrag ein erforderliches Dokument, um die Vaterschaft des Kindes zu belegen. Innerhalb 
von zwei Monaten nach dem Geburtstermin muss eine beglaubigte Geburtsbestätigung von der 
zuständigen Behörde des Landes, in dem die Geburt erfolgte, vorgelegt werden. Bei Verspä­
tung ist eine Gebühr für die verzögerte Registrierung in Höhe von 10.000 irakischen Dinar (IQD) 
[Anm.: 7,18 € (Stand August 2023)] zu bezahlen (RoI MoFA 2022b).
Laut dem irakischen Passgesetz kann jede Person über 18 Jahren, unabhängig von ihrem 
Geschlecht und ohne Erlaubnis des Vormunds, einen Pass erhalten. Personen jünger als 18 
benötigen die Erlaubnis ihres Vormunds (RIL 9.9.2015). Ein Personalausweis wird etwa für 
den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Nahrungsmittelhilfe, Gesundheitsversorgung, 
Beschäftigung, Bildung und Wohnen benötigt (USDOS 20.3.2023; vgl. FIS 17.6.2019). Er wird 
auch für die Beantragung anderer amtlicher Dokumente, wie den Reisepass, benötigt (FIS 
17.6.2019).
Im Oktober 2015 ist ein neues nationales Ausweisgesetz in Kraft getreten. Laut diesem soll ein 
neuer biometrischer Personalausweis vier Karten ersetzen: den alten Personalausweis, den 
Staatsangehörigkeitsnachweis, den Aufenthaltsnachweis (FIS 17.6.2019; vgl. DFAT 16.1.2023, 
S.41) und den Lebensmittelausweis (FIS 17.6.2019). Seit der Jahreswende 2015/2016 wer­
den die neuen Ausweise sukzessive ausgestellt (FIS 17.6.2019; vgl. DFAT 16.1.2023, S.41). 
Es ist unklar, wie weit die neuen Personalausweise verteilt und angenommen wurden (DFAT 
16.1.2023, S.41). In den seit 2016 ausgestellten Personalausweisen ist die Religionszugehö­
rigkeit des Inhabers nicht mehr vermerkt, obwohl bei der Online-Beantragung immer noch nach 
dieser Information gefragt wird, und ein Datenchip auf dem Ausweis weiterhin Angaben zur 
Religion enthält (USDOS 2.6.2022; vgl. DFAT 16.1.2023, S.42). Die einzigen Religionen, die auf 
dem Antrag für den nationalen Personalausweis angegeben werden können, sind: Christ, Sa­
bäer-Mandäer, Jeside, Jude und Muslim. Es wird nicht zwischen schiitischen und sunnitischen 
Muslimen unterschieden, und es werden auch keine christlichen Konfessionen angegeben. Per­
sonen, die anderen Glaubensrichtungen angehören, können nur dann einen Personalausweis 
erhalten, wenn sie eine der angegebenen religiösen Optionen auswählen (DFAT 16.1.2023, 
S.42). Viele Iraker besitzen nach wie vor ihren alten Personalausweis und den erforderlichen 
Staatsbürgerschaftsnachweis. Zwar haben die alten Ausweise kein Ablaufdatum, doch werden 
sie laut irakischen Behörden im Jahr 2024 ihre Gültigkeit verlieren. Die alten Ausweise werden 
dabei nach wie vor an Orten ausgegeben, an denen die notwendigen Gegebenheiten für die 
Ausstellung der neuen Dokumente nicht vorhanden sind. Da Ausweise in der Regel nur an den 
Orten der Aufenthaltsmeldung ausgestellt werden, benötigen IDPs häufig die Hilfe anderer, um 
zumindest an einen alten Ausweis zu kommen ( FIS 17.6.2019).
Jedoch können Frauen ohne die Zustimmung eines männlichen Vormunds oder gesetzlichen 
Vertreters weder einen Reisepass beantragen noch einen Personalausweis bekommen (USDOS 
20.3.2023; vgl. FH 24.2.2022).
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Auch 2021 wurden Personen, denen ein Naheverhältnis zum Islamischen Staat (IS) vorge­
worfen wurde, eine Sicherheitsfreigabe, wichtige Identifikationskarten und andere zivile Pa­
piere vorenthalten (HRW 13.1.2022). Der IS konfiszierte und zerstörte routinemäßig zivile und 
andere staatlich ausgestellte Dokumente und stellte stattdessen eigene Dokumente aus, die 
vom irakischen Staat nicht anerkannt werden, z.B. Heiratsurkunden (CCiC 1.4.2021; vgl. NRC 
30.4.2019). Viele Familien haben ihre Dokumente während der Kämpfe verloren oder sie wur­
den von Sicherheitskräften beschlagnahmt - entweder nachdem die Betroffenen aus den vom IS 
kontrollierten Gebieten geflohen waren, oder als sie in den Lagern für Binnenvertriebene (IDPs) 
ankamen. Fehlende Sicherheitsfreigaben hindern Familien daran, zivile Dokumente zu erhalten 
oder zu erneuern. Bis heute fehlen schätzungsweise 37.980 Irakern, die in Binnenvertriebe­
nenlagern leben, diverse zivile Dokumente. Die Zahl der Menschen, die außerhalb der Lager 
ohne Ausweispapiere leben, wird noch höher geschätzt, insbesondere angesichts der jüngs­
ten Lagerschließungen. Internationale Organisationen warnen besonders vor der hohen Zahl 
von Kindern, denen zivile Dokumente fehlen (CCiC 1.4.2021). [Siehe dazu auch das Kapitel: 
(Mutmaßliche) IS-Mitglieder, IS-Sympathisanten und „ IS-Familien“ (Dawa‘esh)]
Jedes Dokument, ob als Totalfälschung oder als echte Urkunde mit unrichtigem Inhalt, ist gegen 
Bezahlung zu beschaffen. Auch gefälschte Beglaubigungsstempel des irakischen Außenminis­
teriums sind im Umlauf (AA 28.10.2022, S.25; vgl. DFAT 16.1.2023, S.44). Zudem kann nicht von 
einer verlässlichen Vorbeglaubigungskette ausgegangen werden (AA 28.10.2022, S.25). Doku­
mente, die im Rahmen religiöser Verfahren ausgestellt werden, wie Heirats-, Scheidungs- und 
Sorgerechtsurkunden, weisen schwache oder gar keine Sicherheitsmerkmale auf. Die durch 
den Personalausweis abgelösten Dokumente weisen schwächere Sicherheitsmerkmale auf als 
die biometrischen Ausweise und wurden möglicherweise nach veralteten oder unzuverlässigen 
Verfahren ausgestellt (DFAT 16.1.2023, S.44).
Quellen
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abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak (Stand: Oktober 2022), https://www.ecoi.net/e
n/file/local/2082728/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_
Lage_in_der_Republik_Irak_(Stand_Oktober_2022),_28.10.2022.pdf , Zugriff 23.3.2023 [Login 
erforderlich]
■ CCiC - Center for Civilians in Conflict (1.4.2021): Ignoring Iraq’s Most Vulnerable: The Plight of 
Displaced Persons, https://civiliansinconflict.org/wp-content/uploads/2021/04/CIVIC_Iraq_Report_F
inal-Web.pdf, Zugriff 18.8.2023
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (16.1.2023): DFAT Country Information 
Report Iraq, https://www.ecoi.net/en/file/local/2085737/country-information-report-iraq.pdf , Zugriff 
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■ FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Iraq, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2068634.html, Zugriff 11.7.2023
■ FIS - Finnische Einwanderungsbehörde [Finnland] (17.6.2019): Irak: Tiendonhankintamatka 
Bagdadiin Helmikuussa 2019 Paluut Kotialueille (Entisille ISIS-Alueille); Ajankohtaista Irakilai­
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dadiin helmikuussa 2019 Paluut kotialueille (entisille ISIS-alueille); ajankohtaista irakilaisista 
asiakirjoista.pdf/c5019f7f-e3f7-981b-7cea-3edc1303aa78/Irak Tiedonhankintamatka Bagdadiin 
helmikuussa 2019 Paluut kotialueille (entisille ISIS-alueille); ajankohtaista irakilaisista asiakir­
joista.pdf, Zugriff 21.7.2023
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■ HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Iraq, https://www.ecoi.net/en/docu
ment/2066472.html, Zugriff 13.7.2023
■ NRC - Norwegian Refugee Council (30.4.2019): Barriers from birth: Undocumented children in Iraq 
sentenced to a life on the margins, https://www.nrc.no/globalassets/pdf/reports/iraq/barriers-from-b
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■ RIL - Republik Irak, Legislative [Iraq] (9.9.2015): Iraq: Passports Law (2015), inoffizielle englische 
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■ RIL - Republik Irak, Legislative [Iraq] (15.10.2005): Constitution of the Republic of Iraq, inoffizielle 
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■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Iraq, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089064.html, Zugriff 11.7.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious 
Freedom: Iraq, https://www.ecoi.net/de/dokument/2073956.html, Zugriff 21.7.2023
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