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20. Grundversorgung und Wirtschaft
Unter der Führung von Al-Sisi wurden riesige Summen für große Infrastrukturprojekte ausgegeben.
Sie führten zu einer beispiellosen Verschuldung und lähmten daher die Wirtschaft, sagen Kritiker 
(BBC 18.12.2023). Die Schulden und eine Ausweitung der Geldmenge sorgten für eine Abwertung 
der Währung und eine höhere Inflation (REU 8.12.2023). Gegenüber den letzten beiden Jahren 
hat sich die ägyptische Wirtschaft im Laufe des Sommers 2024 endlich wieder in eine positive 
Richtung entwickelt. Trotz der hohen Staatsverschuldung, der Krisen in der Region und dem Abzug 
von Investments, bessern sich die makroökonomischen Kennzahlen langsam aber stetig. Während 
für 2024 ein moderates Wirtschaftswachstum von 2,7 % erwartet wird, liegen die Prognosen für 
2025 bereits bei 4,4 % (WKO 9.2024). 
Seit Amtsantritt setzt Präsident Sisi Schwerpunkt auf Reformen im Wirtschaftsbereich, um Ägypten 
aus der Krise zu führen. Nach Zuspitzung der Wirtschaftskrise (u.a. akuter Devisenmangel)
wurden im Herbst 2016 im Rahmen eines vom IWF gestützten Reformprogramms der ägyptischen 
Regierung  die  Wechselkurse  freigegeben  und  schrittweise  Subventionskürzungen  (Strom, 
Treibstoff)  vorgenommen.  Das  Reformprogramm  zeitigte  Erfolge  bei  den  wirtschaftlichen 
Eckdaten, stellt aber kurz- bis mittelfristig eine starke Belastung für die Bevölkerung dar (starker 
Anstieg der Inflation und Verlust von Arbeitsplätzen) (ÖB 6.2024).
Die jährliche städtische Inflationsrate in Ägypten sank im Februar 2025 zum vierten Mal in Folge 
auf 12,8 %, von 24 % im Januar, und lag damit unter den Erwartungen von 14,5 %. Dies war die 
niedrigste Inflationsrate seit März 2022, da der Einfluss der starken Preiserhöhungen der letzten 
zwei Jahre nachließ. Die Lebensmittelpreise stiegen am wenigsten seit Mai 2021 (3,7 % vs 20,8 
%). Zudem moderierten sich die Preise für Wohnen und Versorgungsleistungen und in
verschiedenen anderen Lebensbereichen (TE 10.3.2025).
Der aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwartende Druck auf den Arbeitsmarkt kann 
auch durch Wachstum (5,6 % real 2018/19) nicht aufgefangen werden, auch nicht bei den besser 
Gebildeten und auch nicht durch infrastrukturelle Mega-Projekte (ÖB 6.2024) Rund ein Drittel der 
Bevölkerung ist offiziell von Armut betroffen (ÖB 6.2024; vgl. BBC 18.12.2023).
Einen positiven Ausblick bietet der Rückgang der Arbeitslosenzahlen, welche im 2. Quartal 2024 
auf 6,5 % sanken. Dies entspricht in absoluten Zahlen aber immer noch 2 Millionen Menschen. Bei 
genauerer  Betrachtung  wird  jedoch  der  drastische  Unterschied  der  Arbeitslosigkeit  unter  den 
Geschlechtern deutlich. Während bei Männern ein Rückgang der Zahlen zu verzeichnen ist, stieg 
die Arbeitslosigkeit unter Frauen und auch Jugendlichen zuletzt wieder stark an (WKO 9.2024).
Subventionen zur Absicherung der Grundversorgung der ägyptischen Bevölkerung haben eine 
lange Tradition und zehren einen erheblichen Teil des Staatshaushaltes auf. Daran ändert auch 
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das mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vereinbarte Reformprogramm, das Kürzungen
der staatlichen Subventionen für Elektrizität, Treibstoff, aber auch für Brotgetreide einschließt, 
nichts. So wurde z.B. nach Kürzung von Subventionen im Sommer 2017 und damit verbundenen 
Preissteigerungen die Zahl der Berechtigten für Lebensmittelkarten erhöht (bisher schon ca. 70 
Mio. Personen) und auch der Umfang der über diese Karten zu beziehenden Güter nochmals 
ausgedehnt. Nicht-Ägypter haben keinen Zugang zu diesem System (AA 26.1.2022). 
Als Kernpfeiler des neuesten IWF-Hilfspakets wird eine Reform der staatlichen “Subsidies” (vor 
allem  für  Brot  und  Benzin)  sowie  eine  Neuorganisation  der  staatlichen  Beteiligungen  an 
Privatunternehmen gefordert. Während die Senkung der “Subsidies” bereits im Laufen ist, gibt es 
bei den gewünschten Privatisierungen nur sehr schleppend konkrete Schritte. Zwar wurde 2023 
eine State-Ownership Policy veröffentlicht, die erst im August 2024 überarbeitet wurde. Jedoch
kam  es  bisher  nur  zur  vereinzelten  tatsächlichen  Privatisierungen  von  staatlichen  oder 
militäreigenen Unternehmen, die im Privatbereich tätig sind. Hier wird man sehr genau beobachten 
müssen, ob es tatsächlich einen Rückzug aus den oftmals lukrativen Unternehmen gibt (WKO 
9.2024) 
Ein weiteres Instrument der sozialen Sicherung liegt im Mietrecht begründet. Für einen Großteil 
von Mietverträgen, die in den 1950er- und 1960er-Jahren geschlossen und seitdem innerhalb der 
Großfamilie weitergegeben wurden, gilt noch eine Mietpreisbindung, die im Altbestand zu teilweise 
grotesk niedrigen Mieten führt. Für neue Verträge seit ca. 1990 gelten ohnehin die Gesetze des 
Marktes. Im Rahmen der Erschließung von Wüstenregionen wird ein gewisser Prozentsatz an 
Land und Wohnungen an arme Bevölkerungsteile verlost (AA 26.1.2022). 
Im Rahmen von zwei Sozialhilfeprogrammen KARAMA und TAKAFUL werden zudem verstärkte 
Schritte für eine gezielte Unterstützung der Ärmsten vorgenommen. Das Karama Projekt sieht 
monatliche Geldleistungen im Umfang von 40-80 USD an besonders Bedürftige sowie an ältere 
Menschen  und  Behinderte  vor.  Das  konditionierte  Takaful  Projekt  zielt  auf  die  finanzielle 
Unterstützung von Familien mit Kindern ab, vorausgesetzt diese besuchen regelmäßig eine Schule 
(AA 26.1.2022). 
Darüber hinaus existiert ein zwar in seiner Leistungsfähigkeit beschränktes, aber funktionierendes 
Sozialversicherungssystem,  welches  Arbeitslosen-,  Kranken-,  Renten-  und 
Unfallversicherungselemente enthält und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam bezahlt 
wird. Die größten Probleme ergeben sich hier aus relativ geringen tatsächlichen Auszahlungen und 
der Nichterfassung der großen Anzahl an Personen ohne formelle Erwerbsaktivitäten (informeller 
Sektor) bzw. solche die arbeitslos sind. Einen erheblichen Beitrag zur sozialen Sicherung leisten 
karitative Einrichtungen, vornehmlich auf religiöser Basis und wohltätige Stiftungen (AA 26.1.2022). 
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Subventionsabbau droht – trotz langsam sinkender Inflation und sozialen Gegenmaßnahmen der
Regierung die wirtschaftliche Situation vor allem der armen Segmente der Gesellschaft weiter zu 
verschlechtern (AA 26.1.2022).
In einer Umfrage zur sozio-ökonomischen Lage wurde im Jahr 2024 ein repräsentatives Sample in 
drei großen Städten (Kairo, Alexandria, Port-Said) befragt. Zu beachten ist dabei, dass es sich bei 
den  Befragten  um  die  gebildete  urbane  Mittelschicht  handelt  –  eventuelle  Abweichungen  in 
weniger gebildeten, ärmeren und ländlichen Gebieten wird nicht abgebildet. Die Ergebnisse waren 
bzgl. wirtschaftlicher Lage wie folgt:
- Gefragt nach den Auswirkungen der aktuellen Wohnkosten einschließlich Miete, Heizung, Strom 
und Wasser, so können sich 50 % die Wohnkosten leisten. 25 % der Befragten können sich die 
Wohnkosten gerade so leisten. 18 % der Befragten können sich die Wohnkosten kaum leisten, 
während 7 % der Befragten sich die Wohnkosten nicht leisten können.
-  53%  der  Befragten  schaffen  es,  ihre  Familie  ausreichend  mit  Lebensmitteln  zu  versorgen, 
während 28% der Befragten es gerade so schaffen, ihre Familie ausreichend zu versorgen. 13 % 
der  Befragten  schaffen  es  kaum,  ihre  Familie  ausreichend  mit  Lebensmitteln  zu  versorgen, 
während 5 % ihre Familie nicht ausreichend mit Lebensmitteln versorgen können. 1 % hat keine 
Antwort gegeben.
- 46 % aller Befragten schaffen es, ihre Familie mit grundlegenden Konsumgütern wie Kleidung 
oder Schuhen zu versorgen, während 30 % es gerade so schaffen, ihre Familie mit grundlegenden 
Konsumgütern  zu  versorgen.  14  %  der  Befragten  schaffen  es  kaum,  ihre  Familie  mit 
grundlegenden Konsumgütern zu versorgen, während 10 % ihre Familie nicht mit grundlegenden
Konsumgütern versorgen können.
- 81 % der Teilnehmer haben immer Zugang zu sauberem Trinkwasser, während 14 % manchmal 
Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. 3% der Umfrageteilnehmer haben selten Zugang zu 
sauberem Trinkwasser, während 2% nie Zugang zu sauberem Trinkwasser haben.
- 72 % der Umfrageteilnehmer haben immer Zugang zu den notwendigen Hygieneprodukten, zu 
denen  alle  Produkte  für  die  Körperpflege  wie  Seife,  Shampoo,  Zahnpasta,  Lotion, 
Desinfektionsmittel, Damenhygieneprodukte usw. gehören.  19  %  der  Befragten  haben  gerade 
noch  Zugang  zu  den  notwendigen  Hygieneartikeln,  während  5  %  kaum  Zugang  zu  den 
notwendigen  Hygieneartikeln  haben.  4  %  der  Befragten  haben  nie  Zugang  zu  notwendigen 
Hygieneprodukten (STDOK 2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Ägypten (Stand: Dezember 2021), 
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https://www.ecoi.net/en/file/local/2067246/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_%C3%84gypten_%28Stand_Dezember_2021%29%2
C_26.01.2022.pdf, Zugriff 20.2.2025
- BBC - British Broadcasting Corporation (18.12.2023): Egypt election: President Sisi wins third 
term, https://www.bbc.com/news/world-middle-east-67751459, Zugriff 2.4.2025
- ÖB - Österreichische Botschaft Kairo [Österreich] (6.2024): Asylländerbericht Ägypten, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2111305/AEGY_%C3%96B-Bericht_2024_06.pdf, Zugriff 
18.2.2025
- REU - Reuters (8.12.2023): Explainer: How deep are Egypt’s economic troubles?, 
https://www.reuters.com/world/middle-east/how-deep-are-egypts-economic-troubles-2023-03-
03/, Zugriff 2.4.2025
- STDOK - BFA Staatendokumentation (2024): Egypt - Socio-Economic Survey 2024, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2122661/Egypt_Bericht_final.pdf, Zugriff 31.3.2025
- TE - Trading Aconomics (10.3.2025): Ägyptens Inflationsrate auf fast 3-Jahres-Tief, 
https://de.tradingeconomics.com/egypt/inflation-cpi/news/450872, Zugriff 2.4.2025
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich - AußenwirtschaftsCenter Kairo (9.2024): Ägypten - 
Wirtschaftsbericht, https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/aegypten-wirtschaftsbericht.pdf, 
Zugriff 31.3.2024
 21. Medizinische Versorgung
Das  Niveau  der  medizinischen  Versorgung  ist  sehr  unterschiedlich.  Ägypten  verfügt  über 
zahlreiche, sehr teure Kliniken und Krankenhäuser von internationalem Ruf. Außerdem gibt es ein 
Netz  von  öffentlichen  Gesundheitseinrichtungen,  deren  Leistungsniveau  von  europäischen 
Standards abweicht (MSZ  o.D). In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die 
medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, 
dennoch entspricht sie nach wie vor oft nicht westeuropäischem Standard (AA 21.3.2025). 
Es gibt im Großraum Kairo über 100 staatliche Krankenhäuser, unter anderem die Unikliniken Kasr 
El  Aini  und  Ain  Shams,  in  denen  überlebensnotwendige  Behandlungen  durchgeführt  werden 
können und die auch Behandlungsmöglichkeiten für chronische Krankheiten – hauptsächlich aus 
dem Bereich der Inneren Medizin und Psychiatrie –  bieten. Im öffentlichen Gesundheitswesen 
besteht für letztere nur eine minimale Versorgung (AA 26.1.2022). 
Ägyptens Bettenkapazität liegt immer noch unter dem weltweiten Standard. Während der
internationale Richtwert bei 28 Betten pro 10.000 Einwohner liegt, verfügt Ägypten derzeit nur über 
12 Betten pro 10.000 Einwohner. Der Anteil privater Krankenhausbetten und -einrichtungen hat 
deutlich zugenommen, was ihre wachsende Rolle im Gesundheitssystem widerspiegelt. Der Anteil 
der privaten Krankenhausbetten stieg von 21 % im Jahr 2011 auf 29,3 % im Jahr 2022, während 
der Anteil der privaten Krankenhäuser an der Gesamtzahl der Betten von 59 % im Jahr 2011 auf 
63,3 % gestiegen ist (Ahram 16.2.2025).
Derzeit werden 54 % der Gesundheitsausgaben von den Patienten selbst getragen. Die Regierung 
übernimmt 38 % der Kosten und der Rest wird von Nichtregierungsorganisationen und anderen 
getragen (Ahram 16.2.2025).
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Die Versorgung mit Medikamenten im örtlichen Markt ist ausreichend. Häufig sind Generika zu
niedrigen Preisen verfügbar. Preise für Importe werden staatlich kontrolliert (AA 26.1.2022).
Das grundlegend funktionierende Sozialversicherungssystem mit Elementen der Kranken- und 
Unfallversicherung ist eingeschränkt leistungsfähig. Eine minimale kostenlose Grundversorgung ist 
gegeben. Notfälle werden behandelt; die Grundversorgung chronischer Krankheiten ist minimal 
und oft nur mit Zuzahlungen gegeben (AA 26.1.2022). 
Ägypten hat 2018 ein Gesetz über die universelle Krankenversicherung (UHI) erlassen, um die 
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auszuweiten (Khalifa et al 1.11.2021; vgl. AI 30.7.2024). 
Das  Gesetz,  dessen  Umsetzung  im  Juli  2019  begonnen  hat,  birgt  ein  enormes  Potenzial, 
wesentliche Fortschritte auf dem Weg zur universellen Gesundheitsversorgung (UHC) zu erzielen. 
Bei vollständiger Umsetzung über einen Zeitraum von 12-15 Jahren sollen alle Ägypterinnen und 
Ägypter im Rahmen des UHI-Systems versichert sein und ein Leistungspaket mit hochwertigen 
Gesundheitsleistungen und finanziellem Schutz erhalten (Khalifa et al 1.11.2021). Während der 
ersten Phase der Einführung des ägyptischen universellen Krankenversicherungssystems (UHIS) 
in sechs Gouvernements beliefen sich die Kosten für die Vorbereitung und Verbesserung der 
Effizienz  der  Gesundheitseinrichtungen  auf  über  51  Milliarden  LE,  um  sechs  Millionen  von 
insgesamt 107 Millionen Bürgern zu versorgen (Ahram 16.2.2025).  
Bis 2023 wurde das neue System nur in sechs Gouvernements umgesetzt, obwohl die Regierung 
angekündigt  hatte,  es  bis  2028  gemäß  den  Richtlinien  von  Präsident  al-Sisi  auf  alle  27 
Gouvernements auszuweiten. Am 23.6.2024 ratifizierte Präsident Abdel Fattah al-Sisi das Gesetz 
Nr. 87  aus  dem  Jahr 2024  über  Gesundheitseinrichtungen, das  es  dem  Privatsektor  erlaubt, 
öffentliche Gesundheitseinrichtungen auf gewinnorientierter Basis zu betreiben und zu verwalten. 
Das  Gesetz  enthält  keine  Preisvorschriften  und  überlässt  es  privaten  Investoren  und  der 
Regierung, die Preise von Fall zu Fall festzulegen. Das neue Gesetz geht nicht auf das Risiko ein, 
dass Menschen, einschließlich derjenigen, die nicht versichert sind und in Armut leben, sich die 
Gesundheitsversorgung nicht mehr leisten können, wenn eine neue, privatwirtschaftliche Leitung 
die Preise erhöht, die zuvor auf gemeinnütziger Basis berechnet wurden (AI 30.7.2024).
In einer Umfrage zur sozio-ökonomischen Lage wurde im Jahr 2024 ein repräsentatives Sample in 
drei großen Städten (Kairo, Alexandira, Port-Said) befragt. Zu beachten ist dabei, dass es sich bei 
den  Befragten  um  die  gebildete  urbane  Mittelschicht  handelt  –  eventuelle  Abweichungen  in 
weniger gebildeten, ärmeren und ländlichen Gebieten wird nicht abgebildet. Die Ergebnisse waren 
bzgl. medizinischer Versorgung wie folgt:
- Was die medizinische Grundversorgung, z. B. durch einen Hausarzt, betrifft, so haben 61 % der 
Befragten immer Zugang und können sich einen Besuch beim Hausarzt leisten, während 28 % 
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zwar Zugang haben, sich aber den Besuch beim Hausarzt nicht leisten können. 10 % haben
keinen Zugang zur medizinischen Grundversorgung. 1 % hat keine Antwort gegeben.
- 65 % der Umfrageteilnehmer haben immer Zugang zu Medikamenten und Arzneimitteln und 
können sich  diese  leisten, während 26  % zwar  Zugang haben, sich  diese  aber nicht leisten 
können. 8 % haben überhaupt keinen Zugang zu Medikamenten oder Arzneimitteln. 1 % hat keine 
Antwort gegeben.
- 72 % der Befragten haben immer Zugang zu Impfungen und können sie sich 19 % haben Zugang 
zu Impfungen, können sie sich jedoch nicht leisten. 8 % haben keinen Zugang zu Impfungen. 1 % 
hat keine Antwort gegeben.
-  58  %  der  Teilnehmer  haben  immer  Zugang  zu  einem  Facharzt  (Zahnarzt,  Augenarzt, 
Gynäkologe, Kinderarzt) und können sich diesen auch leisten, während 29 % Zugang haben, sich
den Besuch aber nicht leisten können. 13 % haben überhaupt keinen Zugang zu einem Facharzt.
- 34 % der Teilnehmer haben immer Zugang zu fortgeschrittenen Behandlungen wie Chirurgie oder 
Krebsbehandlung  und  können  sich  diese  leisten.  38  %  haben  Zugang  zu  fortgeschrittenen 
Behandlungen, können sie sich aber nicht leisten, während 22 % überhaupt keinen Zugang haben. 
6 % haben keine Antwort gegeben.
- 54 % der Teilnehmer haben immer Zugang zu medizinischer Diagnostik (z. B. Radiologen, 
Labors) und können sie sich leisten, während 31 % Zugang haben, ihn sich aber nicht leisten 
können. 14 % haben keinen Zugang. 1 % hat keine Antwort gegeben (STDOK 2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.3.2025): Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aegypten-
node/aegyptensicherheit/212622#content_5, Zugriff 1.4.2025
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Ägypten (Stand: Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2067246/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_%C3%84gypten_%28Stand_Dezember_2021%29%2
C_26.01.2022.pdf, Zugriff 20.2.2025
- Ahram - Ahram online (16.2.2025): Healthcare for all by 2030, 
https://english.ahram.org.eg/News/540286.aspx, Zugriff 1.4.2025
- AI - Amnesty International (30.7.2024): Egypt: New law threatens to reduce access to 
healthcare for millions, https://www.amnesty.org/en/latest/news/2024/07/egypt-new-law-
threatens-to-reduce-access-to-healthcare-for-millions/, Zugriff 1.4.2025
- Khalifa et al (1.11.2021): Purchasing health services under the Egypt's new Universal Health 
Insurance law: What are the implications for universal health coverage?, 
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/hpm.3354, Zugirff 1.4.2025
- MSZ - Ministerstwo Spraw Zagranicznych / Außenministerium [Polen] (o.D.): Informacje dla 
podróżujących - Egipt, https://www.gov.pl/web/dyplomacja/egipt, Zugriff 1.4.2025 
- STDOK - BFA Staatendokumentation (2024): Egypt - Socio-Economic Survey 2024, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2122661/Egypt_Bericht_final.pdf, Zugriff 31.3.2025
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22. Rückkehr
Formale  staatliche  Institutionen  für  die  Aufnahme  von  Rückkehrern  sind  nicht  bekannt. Nach 
Ägypten zurückkehrende abgelehnte Asylwerber sind in der Regel keiner spezifischen Gefährdung 
aufgrund ihres Asylantrags im Ausland ausgesetzt. Sie unterliegen nach ihrer Rückkehr jedoch der 
allgemeinen  Situation  staatlicher  Repression  und  der  weitgehenden  Einschränkung  der 
Menschenrechte.  Dies  gilt  besonders  für  die  gefährdeten  Gruppen  (u.  a.  Angehörige  der 
Opposition, insbesondere Muslimbrüder, religiöse Minderheiten, LGBTI-Personen, Frauen) (AA 
26.1.2022). 
In Ägypten wird ein von der EU ausgestelltes Heimreisepapier nicht anerkannt. Ägyptische
Staatsangehörige  können  bei  freiwilliger  Rückkehr  nicht  ohne  Vorlage  eines  ägyptischen 
Identitätsdokuments  oder  eines  von  einer  ägyptischen  Auslandsvertretung  ausgestellten 
Reisedokuments (Laissez-Passer) wieder nach Ägypten einreisen (AA 26.1.2022).
IOM  unterstützt  seit  2011  die  Rückkehr  von  in  Europa  gestrandeten  Ägyptern  und  ihre 
anschließende sozioökonomische Reintegration in Ägypten. Die meisten Rückkehrer entscheiden 
sich dafür, mit der geleisteten Wiedereingliederungshilfe ein eigenes Unternehmen zu gründen 
(96,8 % der Rückkehrer im Jahr 2016) und damit sowohl ihren eigenen Lebensunterhalt als auch 
den ihrer Gemeinschaft zu verbessern. Eine der wichtigsten gefährdeten Kategorien ägyptischer 
Rückkehrer, die IOM zunehmend unterstützt, sind unbegleitete Migrantenkinder (UMF), die allein 
das Mittelmeer auf der Suche nach einem neuen Leben in Europa überqueren. Für UMF
unternehmen  IOM  Ägypten  und  ihre  Regierungspartner  erhebliche  Anstrengungen,  um 
sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt ihrer Rückkehr und Wiedereingliederung 
steht (IOM o.D.).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Ägypten (Stand: Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2067246/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_%C3%84gypten_%28Stand_Dezember_2021%29%2
C_26.01.2022.pdf, Zugriff 20.2.2025
- IOM Egypt - International Organization for Migration (o.D.): Assisted Voluntary Return and 
Reintegration, https://egypt.iom.int/assisted-voluntary-return-and-reintegration, Zugriff 2.4.2025
 23. Dokumente
Totalgefälschte  Dokumente,  einschließlich  Reisedokumente,  Personenstands-  und  sonstige
Urkunden sind kommerziell erhältlich und kommen regelmäßig vor.  Es gibt keine Erkenntnisse 
über echte Dokumente unwahren Inhalts im Bereich öffentlicher Urkunden. Die Inhalte öffentlicher 
Urkunden  können  mitunter  fehlerhaft  sein.  Beispielsweise  wird  die  Abgabe  der  ägyptischen 
Staatsangehörigkeit  mitunter  in  Personenstandsregistern  nicht  nachvollzogen  oder  eine  nach 
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ägyptischem Recht unwirksame Eheschließung als gültige Ehe eingetragen. Echte Privaturkunden
unwahren  Inhalts  kommen  regelmäßig  vor,  beispielsweise  in  der  Form  von 
Gefälligkeitsbestätigungen (AA 26.1.2022).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Ägypten (Stand: Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2067246/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_%C3%84gypten_%28Stand_Dezember_2021%29%2
C_26.01.2022.pdf, Zugriff 20.2.2025
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