aegy-lib-2025-04-03-ke

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Die Versorgung mit Medikamenten im örtlichen Markt ist ausreichend. Häufig sind Generika zu
niedrigen Preisen verfügbar. Preise für Importe werden staatlich kontrolliert (AA 26.1.2022).
Das grundlegend funktionierende Sozialversicherungssystem mit Elementen der Kranken- und 
Unfallversicherung ist eingeschränkt leistungsfähig. Eine minimale kostenlose Grundversorgung ist 
gegeben. Notfälle werden behandelt; die Grundversorgung chronischer Krankheiten ist minimal 
und oft nur mit Zuzahlungen gegeben (AA 26.1.2022). 
Ägypten hat 2018 ein Gesetz über die universelle Krankenversicherung (UHI) erlassen, um die 
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auszuweiten (Khalifa et al 1.11.2021; vgl. AI 30.7.2024). 
Das  Gesetz,  dessen  Umsetzung  im  Juli  2019  begonnen  hat,  birgt  ein  enormes  Potenzial, 
wesentliche Fortschritte auf dem Weg zur universellen Gesundheitsversorgung (UHC) zu erzielen. 
Bei vollständiger Umsetzung über einen Zeitraum von 12-15 Jahren sollen alle Ägypterinnen und 
Ägypter im Rahmen des UHI-Systems versichert sein und ein Leistungspaket mit hochwertigen 
Gesundheitsleistungen und finanziellem Schutz erhalten (Khalifa et al 1.11.2021). Während der 
ersten Phase der Einführung des ägyptischen universellen Krankenversicherungssystems (UHIS) 
in sechs Gouvernements beliefen sich die Kosten für die Vorbereitung und Verbesserung der 
Effizienz  der  Gesundheitseinrichtungen  auf  über  51  Milliarden  LE,  um  sechs  Millionen  von 
insgesamt 107 Millionen Bürgern zu versorgen (Ahram 16.2.2025).  
Bis 2023 wurde das neue System nur in sechs Gouvernements umgesetzt, obwohl die Regierung 
angekündigt  hatte,  es  bis  2028  gemäß  den  Richtlinien  von  Präsident  al-Sisi  auf  alle  27 
Gouvernements auszuweiten. Am 23.6.2024 ratifizierte Präsident Abdel Fattah al-Sisi das Gesetz 
Nr. 87  aus  dem  Jahr 2024  über  Gesundheitseinrichtungen, das  es  dem  Privatsektor  erlaubt, 
öffentliche Gesundheitseinrichtungen auf gewinnorientierter Basis zu betreiben und zu verwalten. 
Das  Gesetz  enthält  keine  Preisvorschriften  und  überlässt  es  privaten  Investoren  und  der 
Regierung, die Preise von Fall zu Fall festzulegen. Das neue Gesetz geht nicht auf das Risiko ein, 
dass Menschen, einschließlich derjenigen, die nicht versichert sind und in Armut leben, sich die 
Gesundheitsversorgung nicht mehr leisten können, wenn eine neue, privatwirtschaftliche Leitung 
die Preise erhöht, die zuvor auf gemeinnütziger Basis berechnet wurden (AI 30.7.2024).
In einer Umfrage zur sozio-ökonomischen Lage wurde im Jahr 2024 ein repräsentatives Sample in 
drei großen Städten (Kairo, Alexandira, Port-Said) befragt. Zu beachten ist dabei, dass es sich bei 
den  Befragten  um  die  gebildete  urbane  Mittelschicht  handelt  –  eventuelle  Abweichungen  in 
weniger gebildeten, ärmeren und ländlichen Gebieten wird nicht abgebildet. Die Ergebnisse waren 
bzgl. medizinischer Versorgung wie folgt:
- Was die medizinische Grundversorgung, z. B. durch einen Hausarzt, betrifft, so haben 61 % der 
Befragten immer Zugang und können sich einen Besuch beim Hausarzt leisten, während 28 % 
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zwar Zugang haben, sich aber den Besuch beim Hausarzt nicht leisten können. 10 % haben
keinen Zugang zur medizinischen Grundversorgung. 1 % hat keine Antwort gegeben.
- 65 % der Umfrageteilnehmer haben immer Zugang zu Medikamenten und Arzneimitteln und 
können sich  diese  leisten, während 26  % zwar  Zugang haben, sich  diese  aber nicht leisten 
können. 8 % haben überhaupt keinen Zugang zu Medikamenten oder Arzneimitteln. 1 % hat keine 
Antwort gegeben.
- 72 % der Befragten haben immer Zugang zu Impfungen und können sie sich 19 % haben Zugang 
zu Impfungen, können sie sich jedoch nicht leisten. 8 % haben keinen Zugang zu Impfungen. 1 % 
hat keine Antwort gegeben.
-  58  %  der  Teilnehmer  haben  immer  Zugang  zu  einem  Facharzt  (Zahnarzt,  Augenarzt, 
Gynäkologe, Kinderarzt) und können sich diesen auch leisten, während 29 % Zugang haben, sich
den Besuch aber nicht leisten können. 13 % haben überhaupt keinen Zugang zu einem Facharzt.
- 34 % der Teilnehmer haben immer Zugang zu fortgeschrittenen Behandlungen wie Chirurgie oder 
Krebsbehandlung  und  können  sich  diese  leisten.  38  %  haben  Zugang  zu  fortgeschrittenen 
Behandlungen, können sie sich aber nicht leisten, während 22 % überhaupt keinen Zugang haben. 
6 % haben keine Antwort gegeben.
- 54 % der Teilnehmer haben immer Zugang zu medizinischer Diagnostik (z. B. Radiologen, 
Labors) und können sie sich leisten, während 31 % Zugang haben, ihn sich aber nicht leisten 
können. 14 % haben keinen Zugang. 1 % hat keine Antwort gegeben (STDOK 2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.3.2025): Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aegypten-
node/aegyptensicherheit/212622#content_5, Zugriff 1.4.2025
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Ägypten (Stand: Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2067246/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_%C3%84gypten_%28Stand_Dezember_2021%29%2
C_26.01.2022.pdf, Zugriff 20.2.2025
- Ahram - Ahram online (16.2.2025): Healthcare for all by 2030, 
https://english.ahram.org.eg/News/540286.aspx, Zugriff 1.4.2025
- AI - Amnesty International (30.7.2024): Egypt: New law threatens to reduce access to 
healthcare for millions, https://www.amnesty.org/en/latest/news/2024/07/egypt-new-law-
threatens-to-reduce-access-to-healthcare-for-millions/, Zugriff 1.4.2025
- Khalifa et al (1.11.2021): Purchasing health services under the Egypt's new Universal Health 
Insurance law: What are the implications for universal health coverage?, 
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/hpm.3354, Zugirff 1.4.2025
- MSZ - Ministerstwo Spraw Zagranicznych / Außenministerium [Polen] (o.D.): Informacje dla 
podróżujących - Egipt, https://www.gov.pl/web/dyplomacja/egipt, Zugriff 1.4.2025 
- STDOK - BFA Staatendokumentation (2024): Egypt - Socio-Economic Survey 2024, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2122661/Egypt_Bericht_final.pdf, Zugriff 31.3.2025
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22. Rückkehr
Formale  staatliche  Institutionen  für  die  Aufnahme  von  Rückkehrern  sind  nicht  bekannt. Nach 
Ägypten zurückkehrende abgelehnte Asylwerber sind in der Regel keiner spezifischen Gefährdung 
aufgrund ihres Asylantrags im Ausland ausgesetzt. Sie unterliegen nach ihrer Rückkehr jedoch der 
allgemeinen  Situation  staatlicher  Repression  und  der  weitgehenden  Einschränkung  der 
Menschenrechte.  Dies  gilt  besonders  für  die  gefährdeten  Gruppen  (u.  a.  Angehörige  der 
Opposition, insbesondere Muslimbrüder, religiöse Minderheiten, LGBTI-Personen, Frauen) (AA 
26.1.2022). 
In Ägypten wird ein von der EU ausgestelltes Heimreisepapier nicht anerkannt. Ägyptische
Staatsangehörige  können  bei  freiwilliger  Rückkehr  nicht  ohne  Vorlage  eines  ägyptischen 
Identitätsdokuments  oder  eines  von  einer  ägyptischen  Auslandsvertretung  ausgestellten 
Reisedokuments (Laissez-Passer) wieder nach Ägypten einreisen (AA 26.1.2022).
IOM  unterstützt  seit  2011  die  Rückkehr  von  in  Europa  gestrandeten  Ägyptern  und  ihre 
anschließende sozioökonomische Reintegration in Ägypten. Die meisten Rückkehrer entscheiden 
sich dafür, mit der geleisteten Wiedereingliederungshilfe ein eigenes Unternehmen zu gründen 
(96,8 % der Rückkehrer im Jahr 2016) und damit sowohl ihren eigenen Lebensunterhalt als auch 
den ihrer Gemeinschaft zu verbessern. Eine der wichtigsten gefährdeten Kategorien ägyptischer 
Rückkehrer, die IOM zunehmend unterstützt, sind unbegleitete Migrantenkinder (UMF), die allein 
das Mittelmeer auf der Suche nach einem neuen Leben in Europa überqueren. Für UMF
unternehmen  IOM  Ägypten  und  ihre  Regierungspartner  erhebliche  Anstrengungen,  um 
sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt ihrer Rückkehr und Wiedereingliederung 
steht (IOM o.D.).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Ägypten (Stand: Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2067246/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_%C3%84gypten_%28Stand_Dezember_2021%29%2
C_26.01.2022.pdf, Zugriff 20.2.2025
- IOM Egypt - International Organization for Migration (o.D.): Assisted Voluntary Return and 
Reintegration, https://egypt.iom.int/assisted-voluntary-return-and-reintegration, Zugriff 2.4.2025
 23. Dokumente
Totalgefälschte  Dokumente,  einschließlich  Reisedokumente,  Personenstands-  und  sonstige
Urkunden sind kommerziell erhältlich und kommen regelmäßig vor.  Es gibt keine Erkenntnisse 
über echte Dokumente unwahren Inhalts im Bereich öffentlicher Urkunden. Die Inhalte öffentlicher 
Urkunden  können  mitunter  fehlerhaft  sein.  Beispielsweise  wird  die  Abgabe  der  ägyptischen 
Staatsangehörigkeit  mitunter  in  Personenstandsregistern  nicht  nachvollzogen  oder  eine  nach 
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ägyptischem Recht unwirksame Eheschließung als gültige Ehe eingetragen. Echte Privaturkunden
unwahren  Inhalts  kommen  regelmäßig  vor,  beispielsweise  in  der  Form  von 
Gefälligkeitsbestätigungen (AA 26.1.2022).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Ägypten (Stand: Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2067246/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_%C3%84gypten_%28Stand_Dezember_2021%29%2
C_26.01.2022.pdf, Zugriff 20.2.2025
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