aegy-lib-2025-04-03-ke

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22. Rückkehr
Formale  staatliche  Institutionen  für  die  Aufnahme  von  Rückkehrern  sind  nicht  bekannt. Nach 
Ägypten zurückkehrende abgelehnte Asylwerber sind in der Regel keiner spezifischen Gefährdung 
aufgrund ihres Asylantrags im Ausland ausgesetzt. Sie unterliegen nach ihrer Rückkehr jedoch der 
allgemeinen  Situation  staatlicher  Repression  und  der  weitgehenden  Einschränkung  der 
Menschenrechte.  Dies  gilt  besonders  für  die  gefährdeten  Gruppen  (u.  a.  Angehörige  der 
Opposition, insbesondere Muslimbrüder, religiöse Minderheiten, LGBTI-Personen, Frauen) (AA 
26.1.2022). 
In Ägypten wird ein von der EU ausgestelltes Heimreisepapier nicht anerkannt. Ägyptische
Staatsangehörige  können  bei  freiwilliger  Rückkehr  nicht  ohne  Vorlage  eines  ägyptischen 
Identitätsdokuments  oder  eines  von  einer  ägyptischen  Auslandsvertretung  ausgestellten 
Reisedokuments (Laissez-Passer) wieder nach Ägypten einreisen (AA 26.1.2022).
IOM  unterstützt  seit  2011  die  Rückkehr  von  in  Europa  gestrandeten  Ägyptern  und  ihre 
anschließende sozioökonomische Reintegration in Ägypten. Die meisten Rückkehrer entscheiden 
sich dafür, mit der geleisteten Wiedereingliederungshilfe ein eigenes Unternehmen zu gründen 
(96,8 % der Rückkehrer im Jahr 2016) und damit sowohl ihren eigenen Lebensunterhalt als auch 
den ihrer Gemeinschaft zu verbessern. Eine der wichtigsten gefährdeten Kategorien ägyptischer 
Rückkehrer, die IOM zunehmend unterstützt, sind unbegleitete Migrantenkinder (UMF), die allein 
das Mittelmeer auf der Suche nach einem neuen Leben in Europa überqueren. Für UMF
unternehmen  IOM  Ägypten  und  ihre  Regierungspartner  erhebliche  Anstrengungen,  um 
sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt ihrer Rückkehr und Wiedereingliederung 
steht (IOM o.D.).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Ägypten (Stand: Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2067246/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_%C3%84gypten_%28Stand_Dezember_2021%29%2
C_26.01.2022.pdf, Zugriff 20.2.2025
- IOM Egypt - International Organization for Migration (o.D.): Assisted Voluntary Return and 
Reintegration, https://egypt.iom.int/assisted-voluntary-return-and-reintegration, Zugriff 2.4.2025
 23. Dokumente
Totalgefälschte  Dokumente,  einschließlich  Reisedokumente,  Personenstands-  und  sonstige
Urkunden sind kommerziell erhältlich und kommen regelmäßig vor.  Es gibt keine Erkenntnisse 
über echte Dokumente unwahren Inhalts im Bereich öffentlicher Urkunden. Die Inhalte öffentlicher 
Urkunden  können  mitunter  fehlerhaft  sein.  Beispielsweise  wird  die  Abgabe  der  ägyptischen 
Staatsangehörigkeit  mitunter  in  Personenstandsregistern  nicht  nachvollzogen  oder  eine  nach 
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ägyptischem Recht unwirksame Eheschließung als gültige Ehe eingetragen. Echte Privaturkunden
unwahren  Inhalts  kommen  regelmäßig  vor,  beispielsweise  in  der  Form  von 
Gefälligkeitsbestätigungen (AA 26.1.2022).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Ägypten (Stand: Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2067246/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_%C3%84gypten_%28Stand_Dezember_2021%29%2
C_26.01.2022.pdf, Zugriff 20.2.2025
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