aeth-lib-2025-09-05-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld etc. werden von der äthiopischen Regierung nicht erbracht (AA 19.7.2024). Nach Angaben von UNOCHA waren im Jahr 2024 rund 21,4 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen (ADA 2.2025). Die Kindersterblichkeit ist zwar seit 2006 um mehr als die Hälfte auf 31 Todesfälle pro 1.000 Geburten gesunken, zuletzt aber wieder auf 39 angestiegen. Im Jahr 2018 hatten 65,7% der Bevölkerung Zugang zu sauberem Wasser, auch dieser Indikator hat sich auf 50% verschlechtert (ADA 2.2025). 55% der Bevölkerung haben Zugang zu Strom, in städtischen Gebieten sind es 94%, auf dem Land hingegen nur 43% (CIA 13.8.2025). Humanitäre Lage: Laut Berichten ist die Lage in Tigray weiterhin katastrophal. Die Zivilbevölkerung wird vom gezielten Entzug lebenswichtiger Güter wie Nahrungsmittel, Trinkwasser und medizinischer Hilfe getroffen. Eritreische Truppen, Kräfte der Amharen und andere haben sich nicht vollständig aus Tigray zurückgezogen und verweigern zeitweise den humanitären Zugang (USDOS 12.8.2025). Tigray ist zudem mit einer akuten humanitären Krise konfrontiert, die durch Treibstoffknappheit, eine Liquiditätskrise und galoppierende Preise gekennzeichnet ist und die Grundversorgung lahmlegt (SFH 5.2025). Das WFP kann auch viele Teile von Amhara aufgrund von Sicherheitsbedenken nur eingeschränkt versorgen (TNH 12.11.2024). Generell wird der Zugang zu humanitärer Hilfe durch Unsicherheit, administrative Beschränkungen und den Rückgang der internationalen Hilfe erheblich behindert (SFH 5.2025). Im Jahr 2025 ist Äthiopien weiterhin mit einer komplexen humanitären Krise konfrontiert, die durch wiederkehrende Klimakatastrophen, Konflikte und massive Vertreibungen verschärft wird. Im Jahr 2024 haben fast 20 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigt. Für 2025 plant die UNO, rund 10 Millionen Menschen zu unterstützen, darunter 5,3 Millionen, die von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen sind. Im April 2025 gab das Welternährungsprogramm (WFP) bekannt, dass es aufgrund von Kürzungen der internationalen humanitären Hilfe seine Ernährungshilfe für 650.000 Frauen und Kinder ab Mai einstellen muss, wodurch das Leben von Millionen Menschen gefährdet ist (SFH 5.2025). Äthiopien war eines der Hauptempfängerländer von USAID in Afrika, das Land erhielt 2023 eine Milliarde US-Dollar, seit 2020 insgesamt 3,6 Milliarden. Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit in Äthiopien lag bei der Lieferung von Lebensmitteln. Folglich wirkt sich das Ausbleiben der Hilfe aus den USA negativ auf die Nahrungsmittelversorgung aus (BAMF 30.6.2025). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (17.2.2025): Äthiopien: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/aethiopien-node/politisches- portraet-209758, Zugriff 20.8.2025 - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien (Stand:März 2024), .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 40 von 44

https://www.ecoi.net/en/file/local/2113360/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Äthiopien,_19.07.2024.pdf, Zugriff 20.8.2025 - ADA - Austrian Development Agency [Österreich] (2.2025): Länderinformation – Äthiopien, https://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/ Aethiopien_2025.pdf, Zugriff 20.8.2025 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2025): Das Ende von USAID und die Folgen für Ostafrika, https://www.ecoi.net/en/file/local/2127055/2025+06+E- Brief+Ostafrika_13D_bf.pdf, Zugriff 1.9.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.8.2025): The World Factbook – Ethiopia, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/ethiopia/#transnational-issues, Zugriff 20.8.2025 - SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (5.2025): Factsheet Äthiopien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2127599/250513_ETH_Factsheet_DE_Web.pdf, Zugriff 2.9.2025 - TNH - The New Humanitarian / Simon Vera (12.11.2024): Who is Fano? Inside Ethiopia’s Amhara rebellion, https://www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2024/11/12/who-fano- inside-ethiopia-amhara-rebellion, Zugriff 1.9.2025 - USDOS - US Department of State (12.8.2025): 2024 Country Reports on Human Rights Practices: Ethiopia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2128504.html, Zugriff 20.8.2025 - WKO - Wirtschaftskammer Österreich (2025): Länderprofil Äthiopien, https://www.wko.at/oe/statistik/laenderprofile/lp-aethiopien.pdf, Zugriff 20.8.2025 21. Medizinische Versorgung Qualität: Es fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal (AA 20.8.2025). Krankenhäuser entsprechen nicht dem europäischen Standard, die medizinischen Versorgungsmöglichkeiten sind begrenzt (BMEIA 20.8.2025). Es gibt einige gut ausgestattete Einrichtungen, Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet (AA 20.8.2025). Die Behandlung einiger akuter Erkrankungen oder Verletzungen ist durch eine medizinische Basisversorgung gewährleistet, jedoch fehlt es an Impfstoffen und Medikamenten. Chronische Krankheiten, die auch in Äthiopien weit verbreitet sind, wie Diabetes, aber auch Immunsystemschwächen können eingeschränkt behandelt werden. Komplizierte Behandlungen können wegen fehlender Ausstattung mit entsprechendem Gerät nicht durchgeführt werden. Auf dem Land ist die medizinische Versorgung wegen fehlender Infrastruktur erheblich schlechter als in den größeren Städten (AA 19.7.2024). In Amhara wurden im Zuge des Konflikts 40% der Gesundheitseinrichtungen beschädigt, zerstört oder geplündert (UKHO 6.2025). Äthiopische Streitkräfte verübten in Amhara zahlreiche Angriffe gegen medizinisches Personal, Patienten und Gesundheitseinrichtungen, die Kriegsverbrechen gleichkamen. Soldaten haben medizinisches Personal mitunter geschlagen, willkürlich verhaftet und eingeschüchtert. Zudem werden medizinische Transporte angegriffen und die Lieferung humanitärer Hilfe behindert (HRW 16.1.2025). Anfang Juni 2025 hat die Regierung den äthiopischen Gesundheitsfachverband (EHPA) als Verein suspendiert, nachdem Beschäftigte des öffentlichen Gesundheitswesens über ein Monat lang für bessere Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung gestreikt hatten. Während des Streiks .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 44

haben die Behörden Dutzende Beschäftigte des öffentlichen Gesundheitswesens willkürlich fest genommen. Die Polizei hat keine Anklage gegen sie erhoben und sie alle bis zum 12.6.2025 wieder freigelassen (HRW 25.6.2025). Statistik: Pro 1.000 Einwohnern finden sich nur 0,14 Ärzte und 0,3 Spitalsbetten (CIA 13.8.2025). Die öffentlichen Gesundheitsausgaben sind von 5,5% des BIP im Jahr 2010 auf 2,9% zurückgegangen. Trotzdem konnten die Kindersterblichkeit von 83 von 1.000 Lebendgeborenen im Jahr 2010 auf 48 im Jahr 2022 gesenkt und die Lebenserwartung von 59,7 Jahren auf 67,3 Jahre gesteigert werden (WKO 2025). Kosten: Es gibt in Äthiopien weder eine kostenlose medizinische Grundversorgung noch beitragsabhängige Leistungen. Die medizinische Behandlung, die grundsätzlich direkt zu bezahlen ist, erfolgt entweder in staatlichen Gesundheitszentren bzw. Krankenhäusern oder in privaten Kliniken (AA 19.7.2024). USAID hatte in Äthiopien stark in den Gesundheitsbereich investiert. Allein die HIV/AIDS-Todesrate soll mit Unterstützung von USAID um 50% reduziert worden sein. Auch bezüglich der Sterblichkeitsraten bei Tuberkulose und Malaria hat die Arbeit von USAID einen sehr positiven Effekt gehabt. Das Wegfallen der Hilfe schwächt die Systeme (BAMF 30.6.2025). Medikamente: Durch die negative Entwicklung der Devisenreserven in Äthiopien sind Einfuhren von im Ausland hergestellten Medikamenten von Devisenzuteilungen durch die Nationalbank zur Bezahlung von Handelspartnern im Ausland abhängig. Deswegen kommt es bei bestimmten Medikamenten zu Versorgungsengpässen (AA 19.7.2024). Nach neueren Angaben haben die Apotheken ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor (AA 20.8.2025). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (20.8.2025): Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/aethiopien-node/ aethiopiensicherheit-209504?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 20.8.2025 - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien (Stand:März 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113360/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Äthiopien,_19.07.2024.pdf, Zugriff 20.8.2025 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2025): Das Ende von USAID und die Folgen für Ostafrika, https://www.ecoi.net/en/file/local/2127055/2025+06+E- Brief+Ostafrika_13D_bf.pdf, Zugriff 1.9.2025 - BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (20.8.2025): Reiseinformation – Äthiopien, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/aethiopien/, Zugriff 20.8.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.8.2025): The World Factbook – Ethiopia, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/ethiopia/#transnational-issues, Zugriff 20.8.2025 - HRW - Human Rights Watch (25.6.2025): Ethiopia - Crackdown on Health Workers’ Protests, https://www.ecoi.net/de/dokument/2126692.html, Zugriff 1.9.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 44

- UKHO - UK Home Office [Großbritannien] (6.2025): Country Policy and Information Note Ethiopia: Amhara and Amhara opposition groups [Version 1.0], https://www.ecoi.net/en/file/local/2127107/ETH_CPIN_Amhara_and_Amhara_opposition_group s.pdf, Zugriff 20.8.2025 - WKO - Wirtschaftskammer Österreich (2025): Länderprofil Äthiopien, https://www.wko.at/oe/statistik/laenderprofile/lp-aethiopien.pdf, Zugriff 20.8.2025 22. Rückkehr Für Rückkehrer aus Europa bestehen EU-finanzierte Programme zur Reintegration (AA 19.7.2024). Für äthiopische Staatsbürger, die aus Österreich zurückkehren wollen, gibt es entsprechende Unterstützungsangebote (BBU 2025). Rückkehrer können nicht mit staatlicher Unterstützung durch ihr Heimatland rechnen, ihre Versorgung ist lückenhaft. Dies ist auch in Zusammenhang mit der extrem hohen Zahl an Rückkehrern von der arabischen Halbinseln zu betrachten, alleine aus Saudi Arabien werden mitunter über 100.000 Personen pro Jahr nach Äthiopien zurückgeführt. Für schutzbedürftige Rückkehrer – insbesondere für unbegleitete Minderjährige – gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen, die von IOM betrieben werden (AA 19.7.2024). Die Versorgung der Rückkehrer (z.B. Erstunterbringung, medizinische Untersuchung, Familienzusammenführung, Weitertransport in die Heimatregionen) wird großteils durch Organisationen der Vereinten Nationen (z.B. IOM) sowie durch NGOs übernommen. Die Programme werden zum Teil von der EU (z.B. EU-IOM-Joint Initiative) mitfinanziert. Die äthiopische Regierung übernimmt die Registrierung der Rückkehrer und unterstützt auch die Erstunterbringung in Addis Abeba und anderen Orten auf den wichtigsten Migrationsrouten. Die staatlichen Transitzentren in Addis Abeba sind nach Auskunft von NGOs massiv überfüllt (AA 19.7.2024). Die Asylantragstellung im Ausland bleibt, soweit bekannt, ohne Konsequenzen. Dem deutschen Auswärtigen Amt sind keine Fälle bekannt, in denen zurückgekehrte Äthiopier Benachteiligungen oder gar Festnahme oder Misshandlung ausgesetzt waren. Eine Rückkehr wird jedoch häufig im direkten persönlichen (familiären) Umfeld als Scheitern gewertet. Es gibt viele Berichte über Personen, die nach einer Rückführung erneut den Weg nach Europa suchen (AA 19.7.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien (Stand:März 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113360/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Äthiopien,_19.07.2024.pdf, Zugriff 20.8.2025 - BBU - Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (2025): Return from Austria – Äthiopien, https://www.returnfromaustria.at/aethiopien/aethiopien_deutsch.html, Zugriff 20.8.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 43 von 44

23. Dokumente und Staatsbürgerschaft Staatsbürgerschaft: Mindestens ein Elternteil muss äthiopischer Staatsbürger sein, damit bei der Geburt Anspruch auf die äthiopische Staatsbürgerschaft erhoben werden kann (CIA 13.8.2025; vgl. AA 19.7.2024). Den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten lässt das äthiopische Recht nicht zu. Kinder, die durch ein ausländisches Elternteil auch dessen Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben, können sich mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) binnen Jahresfrist für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Keine Entscheidung wird grundsätzlich als Entscheidung gegen die äthiopische Staatsangehörigkeit ausgelegt (AA 19.7.2024). Die Staatsangehörigkeit wird nachgewiesen durch den Pass, die Kebele-ID (vergleichbar dem Personalausweis) oder hilfsweise durch die Geburtsurkunde. Der Beweiswert der letzteren ist als geringer einzuschätzen, weil Prüfungen der vorzunehmenden Eintragungen kaum stattfinden, insbesondere dann, wenn die Beurkundung der Geburt nicht im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Standesfall erfolgt ist (AA 19.7.2024). Gefälligkeitsbescheinigungen sind in Äthiopien relativ leicht erhältlich. Gegen entsprechende Zahlungen können Zeugen für Aussagen vor Gericht oder Behörden gekauft werden. Häufig stellen äthiopische Beamte auf Bitten der Antragsteller Urkunden aus, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Ebenfalls weit verbreitet sind Gefälligkeitsbescheinigungen z.B. von privaten Arbeitgebern, die Arbeitsverhältnisse oder Monatseinkommen bestätigen, die nicht existieren (AA 19.7.2024). Fälschungen, falscher Inhalt: Komplettfälschungen von Ausweisdokumenten oder Urkunden sind in Äthiopien wegen ihrer schlechten Qualität meist als solche erkennbar. Äthiopische Dokumente (außer dem Pass) enthalten kaum fälschungssichere Merkmale. Viel schwerer aufzudecken, jedoch weitaus stärker verbreitet, sind dagegen echte Dokumente mit falschem Inhalt. Dies betrifft v.a. Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunden) und Pässe, die auf der Grundlage von unrichtigen Dokumenten und/oder von Zeugenaussagen ausgestellt worden sind. Geburtsurkunden werden erst seit einigen Jahren – und nicht in allen Fällen – auf der Grundlage von Geburtsbescheinigungen von Krankenhäusern ausgestellt (AA 19.7.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien (Stand:März 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113360/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Äthiopien,_19.07.2024.pdf, Zugriff 20.8.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.8.2025): The World Factbook – Ethiopia, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/ethiopia/#transnational-issues, Zugriff 20.8.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 44 von 44
