aeth-lib-2025-09-05-ke

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Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld etc. werden von der äthiopischen  
Regierung nicht erbracht (AA 19.7.2024). Nach Angaben von UNOCHA waren im Jahr 2024 rund  
21,4 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen (ADA 2.2025).
Die Kindersterblichkeit ist zwar seit 2006 um mehr als die Hälfte auf 31 Todesfälle pro 1.000  
Geburten gesunken, zuletzt aber wieder auf 39 angestiegen. Im Jahr 2018 hatten 65,7% der  
Bevölkerung Zugang zu sauberem Wasser, auch dieser Indikator hat sich auf 50% verschlechtert  
(ADA 2.2025). 55% der Bevölkerung haben Zugang zu Strom, in städtischen Gebieten sind es  
94%, auf dem Land hingegen nur 43% (CIA 13.8.2025). 
Humanitäre  Lage:  Laut  Berichten  ist  die  Lage  in  Tigray  weiterhin  katastrophal.  Die 
Zivilbevölkerung wird vom gezielten Entzug lebenswichtiger Güter wie Nahrungsmittel, Trinkwasser 
und medizinischer Hilfe getroffen. Eritreische Truppen, Kräfte der Amharen und andere haben sich  
nicht vollständig aus Tigray zurückgezogen und verweigern zeitweise den humanitären Zugang  
(USDOS 12.8.2025). Tigray ist zudem mit einer akuten humanitären Krise konfrontiert, die durch  
Treibstoffknappheit, eine Liquiditätskrise und galoppierende Preise gekennzeichnet ist und die  
Grundversorgung lahmlegt (SFH 5.2025). Das WFP kann auch viele Teile von Amhara aufgrund  
von  Sicherheitsbedenken  nur  eingeschränkt  versorgen  (TNH  12.11.2024).  Generell  wird  der 
Zugang  zu  humanitärer  Hilfe  durch  Unsicherheit,  administrative  Beschränkungen  und  den 
Rückgang der internationalen Hilfe erheblich behindert (SFH 5.2025).
Im Jahr 2025 ist Äthiopien weiterhin mit einer komplexen humanitären Krise konfrontiert, die durch  
wiederkehrende Klimakatastrophen, Konflikte und massive Vertreibungen verschärft wird. Im Jahr  
2024 haben fast 20 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigt. Für 2025 plant die UNO, rund  
10  Millionen  Menschen  zu  unterstützen,  darunter  5,3  Millionen,  die  von  akuter  
Ernährungsunsicherheit betroffen sind. Im April 2025 gab das Welternährungsprogramm (WFP)  
bekannt,  dass  es  aufgrund  von  Kürzungen  der  internationalen  humanitären  Hilfe  seine 
Ernährungshilfe für 650.000 Frauen und Kinder ab Mai einstellen muss, wodurch das Leben von  
Millionen Menschen gefährdet ist (SFH 5.2025). Äthiopien war eines der Hauptempfängerländer  
von USAID in Afrika, das Land erhielt 2023 eine Milliarde US-Dollar, seit 2020 insgesamt 3,6  
Milliarden.  Ein  wichtiger  Schwerpunkt  der  Arbeit  in  Äthiopien  lag  bei  der  Lieferung  von 
Lebensmitteln.  Folglich  wirkt  sich  das  Ausbleiben  der  Hilfe  aus  den  USA  negativ  auf  die 
Nahrungsmittelversorgung aus (BAMF 30.6.2025).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (17.2.2025): Äthiopien: Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/aethiopien-node/politisches-
portraet-209758, Zugriff 20.8.2025
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien (Stand:März 2024), 
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https://www.ecoi.net/en/file/local/2113360/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Äthiopien,_19.07.2024.pdf, Zugriff 20.8.2025
- ADA - Austrian Development Agency [Österreich] (2.2025): Länderinformation – Äthiopien, 
https://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/
Aethiopien_2025.pdf, Zugriff 20.8.2025
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2025): Das Ende von 
USAID und die Folgen für Ostafrika, https://www.ecoi.net/en/file/local/2127055/2025+06+E-
Brief+Ostafrika_13D_bf.pdf, Zugriff 1.9.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.8.2025): The World Factbook – Ethiopia, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/ethiopia/#transnational-issues, Zugriff 
20.8.2025
- SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (5.2025): Factsheet Äthiopien, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2127599/250513_ETH_Factsheet_DE_Web.pdf, Zugriff 
2.9.2025
- TNH - The New Humanitarian / Simon Vera (12.11.2024): Who is Fano? Inside Ethiopia’s 
Amhara rebellion, https://www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2024/11/12/who-fano-
inside-ethiopia-amhara-rebellion, Zugriff 1.9.2025
- USDOS - US Department of State (12.8.2025): 2024 Country Reports on Human Rights 
Practices: Ethiopia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2128504.html, Zugriff 20.8.2025
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich (2025): Länderprofil Äthiopien, 
https://www.wko.at/oe/statistik/laenderprofile/lp-aethiopien.pdf, Zugriff 20.8.2025
 21. Medizinische Versorgung
Qualität: Es  fehlt  vielerorts  medizinisches  Fachpersonal  (AA  20.8.2025).  Krankenhäuser 
entsprechen nicht dem europäischen Standard, die medizinischen Versorgungsmöglichkeiten sind  
begrenzt  (BMEIA  20.8.2025).  Es  gibt  einige  gut  ausgestattete  Einrichtungen,  Notfall-  und 
Basisversorgung sind  in den großen  staatlichen Krankenhäusern sowie  etlichen Privatkliniken 
gewährleistet (AA 20.8.2025). Die Behandlung einiger akuter Erkrankungen oder Verletzungen ist  
durch  eine  medizinische  Basisversorgung  gewährleistet,  jedoch  fehlt  es  an  Impfstoffen  und 
Medikamenten. Chronische Krankheiten, die auch in Äthiopien weit verbreitet sind, wie Diabetes,  
aber  auch  Immunsystemschwächen  können  eingeschränkt  behandelt  werden.  Komplizierte 
Behandlungen können wegen fehlender Ausstattung mit entsprechendem Gerät nicht durchgeführt  
werden. Auf dem Land ist die medizinische Versorgung wegen fehlender Infrastruktur erheblich  
schlechter als in den größeren Städten (AA 19.7.2024). 
In Amhara wurden im Zuge des Konflikts 40% der Gesundheitseinrichtungen beschädigt, zerstört  
oder geplündert (UKHO 6.2025). Äthiopische Streitkräfte verübten in Amhara zahlreiche Angriffe  
gegen medizinisches Personal, Patienten und Gesundheitseinrichtungen, die Kriegsverbrechen  
gleichkamen. Soldaten haben medizinisches Personal mitunter geschlagen, willkürlich verhaftet  
und  eingeschüchtert.  Zudem  werden  medizinische  Transporte  angegriffen  und  die  Lieferung 
humanitärer Hilfe behindert (HRW 16.1.2025).
Anfang Juni 2025 hat die Regierung den äthiopischen Gesundheitsfachverband (EHPA) als Verein  
suspendiert, nachdem Beschäftigte des öffentlichen Gesundheitswesens über ein Monat lang für  
bessere Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung gestreikt hatten. Während des Streiks  
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haben die Behörden Dutzende Beschäftigte des öffentlichen Gesundheitswesens willkürlich fest  
genommen. Die Polizei hat keine Anklage gegen sie erhoben und sie alle bis zum 12.6.2025  
wieder freigelassen (HRW 25.6.2025).
Statistik: Pro 1.000 Einwohnern finden sich nur 0,14 Ärzte und 0,3 Spitalsbetten (CIA 13.8.2025).  
Die  öffentlichen  Gesundheitsausgaben  sind  von  5,5%  des  BIP  im  Jahr  2010  auf  2,9% 
zurückgegangen. Trotzdem konnten die Kindersterblichkeit von 83 von 1.000 Lebendgeborenen im 
Jahr 2010 auf 48 im Jahr 2022 gesenkt und die Lebenserwartung von 59,7 Jahren auf 67,3 Jahre  
gesteigert werden (WKO 2025).
Kosten:  Es  gibt  in  Äthiopien  weder  eine  kostenlose  medizinische  Grundversorgung  noch 
beitragsabhängige Leistungen. Die medizinische Behandlung, die grundsätzlich direkt zu bezahlen  
ist, erfolgt  entweder  in  staatlichen  Gesundheitszentren  bzw.  Krankenhäusern  oder  in  privaten 
Kliniken (AA 19.7.2024).  USAID hatte in Äthiopien stark in den Gesundheitsbereich investiert.  
Allein die HIV/AIDS-Todesrate soll mit Unterstützung von USAID um 50% reduziert worden sein.  
Auch bezüglich der Sterblichkeitsraten bei Tuberkulose und Malaria hat die Arbeit von USAID  
einen  sehr  positiven  Effekt  gehabt.  Das  Wegfallen  der  Hilfe  schwächt  die  Systeme  (BAMF 
30.6.2025).
Medikamente: Durch die negative Entwicklung der Devisenreserven in Äthiopien sind Einfuhren  
von im Ausland hergestellten Medikamenten von Devisenzuteilungen durch die Nationalbank zur  
Bezahlung  von  Handelspartnern  im  Ausland  abhängig.  Deswegen  kommt  es  bei  bestimmten 
Medikamenten  zu  Versorgungsengpässen  (AA 19.7.2024).  Nach  neueren  Angaben  haben  die 
Apotheken  ein  ausreichendes  Sortiment  wichtiger  Standardmedikamente.  
Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor (AA 20.8.2025).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (20.8.2025): Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/aethiopien-node/
aethiopiensicherheit-209504?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 20.8.2025
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien (Stand:März 2024), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2113360/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Äthiopien,_19.07.2024.pdf, Zugriff 20.8.2025
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2025): Das Ende von 
USAID und die Folgen für Ostafrika, https://www.ecoi.net/en/file/local/2127055/2025+06+E-
Brief+Ostafrika_13D_bf.pdf, Zugriff 1.9.2025
- BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(20.8.2025): Reiseinformation – Äthiopien, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/aethiopien/, Zugriff 20.8.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.8.2025): The World Factbook – Ethiopia, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/ethiopia/#transnational-issues, Zugriff 
20.8.2025 
- HRW - Human Rights Watch (25.6.2025): Ethiopia - Crackdown on Health Workers’ Protests, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2126692.html, Zugriff 1.9.2025
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- UKHO - UK Home Office [Großbritannien] (6.2025): Country Policy and Information Note 
Ethiopia: Amhara and Amhara opposition groups [Version 1.0], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2127107/ETH_CPIN_Amhara_and_Amhara_opposition_group
s.pdf, Zugriff 20.8.2025
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich (2025): Länderprofil Äthiopien, 
https://www.wko.at/oe/statistik/laenderprofile/lp-aethiopien.pdf, Zugriff 20.8.2025
 22. Rückkehr
Für  Rückkehrer  aus  Europa  bestehen  EU-finanzierte  Programme  zur  Reintegration  (AA 
19.7.2024).  Für  äthiopische  Staatsbürger,  die  aus  Österreich  zurückkehren  wollen,  gibt  es 
entsprechende Unterstützungsangebote (BBU 2025).
Rückkehrer  können  nicht  mit  staatlicher  Unterstützung  durch  ihr  Heimatland  rechnen,  ihre 
Versorgung  ist  lückenhaft.  Dies  ist  auch  in  Zusammenhang  mit  der  extrem  hohen  Zahl  an 
Rückkehrern von der arabischen Halbinseln zu betrachten, alleine aus Saudi Arabien werden  
mitunter über 100.000 Personen pro Jahr nach Äthiopien zurückgeführt. Für schutzbedürftige  
Rückkehrer – insbesondere für unbegleitete Minderjährige – gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen,  
die von IOM betrieben werden (AA 19.7.2024).
Die  Versorgung  der  Rückkehrer  (z.B.  Erstunterbringung,  medizinische  Untersuchung,  
Familienzusammenführung,  Weitertransport  in  die  Heimatregionen)  wird  großteils  durch 
Organisationen  der  Vereinten  Nationen  (z.B.  IOM)  sowie  durch  NGOs  übernommen.  Die 
Programme  werden  zum  Teil  von  der  EU  (z.B.  EU-IOM-Joint  Initiative)  mitfinanziert.  Die 
äthiopische  Regierung  übernimmt  die  Registrierung  der  Rückkehrer  und  unterstützt  auch  die 
Erstunterbringung in Addis Abeba und anderen Orten auf den wichtigsten Migrationsrouten. Die  
staatlichen Transitzentren in Addis Abeba sind nach Auskunft von NGOs massiv überfüllt (AA  
19.7.2024).
Die Asylantragstellung im Ausland bleibt, soweit bekannt, ohne Konsequenzen. Dem deutschen  
Auswärtigen Amt sind keine Fälle bekannt, in denen zurückgekehrte Äthiopier Benachteiligungen  
oder gar Festnahme oder Misshandlung ausgesetzt waren. Eine Rückkehr wird jedoch häufig im  
direkten  persönlichen  (familiären)  Umfeld  als  Scheitern  gewertet.  Es  gibt  viele  Berichte  über 
Personen, die nach einer Rückführung erneut den Weg nach Europa suchen (AA 19.7.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien (Stand:März 2024), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2113360/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Äthiopien,_19.07.2024.pdf, Zugriff 20.8.2025
- BBU - Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (2025): Return from 
Austria – Äthiopien, https://www.returnfromaustria.at/aethiopien/aethiopien_deutsch.html, 
Zugriff 20.8.2025
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23. Dokumente und Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft: Mindestens ein Elternteil muss äthiopischer Staatsbürger sein, damit bei der  
Geburt Anspruch auf die äthiopische Staatsbürgerschaft erhoben werden kann (CIA 13.8.2025; vgl. 
AA 19.7.2024). Den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten lässt das äthiopische Recht nicht zu.  
Kinder,  die  durch  ein  ausländisches  Elternteil  auch  dessen  Staatsangehörigkeit  durch  Geburt 
erworben haben, können sich mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) binnen Jahresfrist für eine  
Staatsangehörigkeit entscheiden. Keine Entscheidung wird grundsätzlich als Entscheidung gegen  
die äthiopische Staatsangehörigkeit ausgelegt (AA 19.7.2024).
Die Staatsangehörigkeit wird nachgewiesen durch den Pass, die Kebele-ID (vergleichbar dem  
Personalausweis) oder hilfsweise durch die Geburtsurkunde. Der Beweiswert der letzteren ist als  
geringer  einzuschätzen,  weil  Prüfungen  der  vorzunehmenden  Eintragungen  kaum  stattfinden, 
insbesondere dann, wenn die Beurkundung der Geburt nicht im engen zeitlichen Zusammenhang  
mit dem Standesfall erfolgt ist (AA 19.7.2024).
Gefälligkeitsbescheinigungen sind in Äthiopien relativ leicht erhältlich. Gegen entsprechende  
Zahlungen  können  Zeugen  für  Aussagen  vor  Gericht  oder  Behörden  gekauft  werden.  Häufig 
stellen  äthiopische  Beamte  auf  Bitten  der  Antragsteller  Urkunden  aus,  die  den  geltenden 
gesetzlichen  Bestimmungen  widersprechen.  Ebenfalls  weit  verbreitet  sind  
Gefälligkeitsbescheinigungen  z.B.  von  privaten  Arbeitgebern,  die  Arbeitsverhältnisse  oder 
Monatseinkommen bestätigen, die nicht existieren (AA 19.7.2024).
Fälschungen, falscher Inhalt: Komplettfälschungen von Ausweisdokumenten oder Urkunden sind 
in Äthiopien wegen ihrer schlechten Qualität meist als solche erkennbar. Äthiopische Dokumente  
(außer  dem  Pass)  enthalten  kaum  fälschungssichere  Merkmale.  Viel  schwerer  aufzudecken, 
jedoch weitaus stärker verbreitet, sind dagegen echte Dokumente mit falschem Inhalt. Dies betrifft  
v.a. Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunden) und Pässe, die auf der Grundlage  
von  unrichtigen  Dokumenten  und/oder  von  Zeugenaussagen  ausgestellt  worden  sind. 
Geburtsurkunden werden erst seit einigen Jahren – und nicht in allen Fällen – auf der Grundlage  
von Geburtsbescheinigungen von Krankenhäusern ausgestellt (AA 19.7.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien (Stand:März 2024), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2113360/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Äthiopien,_19.07.2024.pdf, Zugriff 20.8.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.8.2025): The World Factbook – Ethiopia, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/ethiopia/#transnational-issues, Zugriff 
20.8.2025 
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