aeth-lib-2025-09-05-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 44
PDF herunterladen
23. Dokumente und Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft: Mindestens ein Elternteil muss äthiopischer Staatsbürger sein, damit bei der  
Geburt Anspruch auf die äthiopische Staatsbürgerschaft erhoben werden kann (CIA 13.8.2025; vgl. 
AA 19.7.2024). Den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten lässt das äthiopische Recht nicht zu.  
Kinder,  die  durch  ein  ausländisches  Elternteil  auch  dessen  Staatsangehörigkeit  durch  Geburt 
erworben haben, können sich mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) binnen Jahresfrist für eine  
Staatsangehörigkeit entscheiden. Keine Entscheidung wird grundsätzlich als Entscheidung gegen  
die äthiopische Staatsangehörigkeit ausgelegt (AA 19.7.2024).
Die Staatsangehörigkeit wird nachgewiesen durch den Pass, die Kebele-ID (vergleichbar dem  
Personalausweis) oder hilfsweise durch die Geburtsurkunde. Der Beweiswert der letzteren ist als  
geringer  einzuschätzen,  weil  Prüfungen  der  vorzunehmenden  Eintragungen  kaum  stattfinden, 
insbesondere dann, wenn die Beurkundung der Geburt nicht im engen zeitlichen Zusammenhang  
mit dem Standesfall erfolgt ist (AA 19.7.2024).
Gefälligkeitsbescheinigungen sind in Äthiopien relativ leicht erhältlich. Gegen entsprechende  
Zahlungen  können  Zeugen  für  Aussagen  vor  Gericht  oder  Behörden  gekauft  werden.  Häufig 
stellen  äthiopische  Beamte  auf  Bitten  der  Antragsteller  Urkunden  aus,  die  den  geltenden 
gesetzlichen  Bestimmungen  widersprechen.  Ebenfalls  weit  verbreitet  sind  
Gefälligkeitsbescheinigungen  z.B.  von  privaten  Arbeitgebern,  die  Arbeitsverhältnisse  oder 
Monatseinkommen bestätigen, die nicht existieren (AA 19.7.2024).
Fälschungen, falscher Inhalt: Komplettfälschungen von Ausweisdokumenten oder Urkunden sind 
in Äthiopien wegen ihrer schlechten Qualität meist als solche erkennbar. Äthiopische Dokumente  
(außer  dem  Pass)  enthalten  kaum  fälschungssichere  Merkmale.  Viel  schwerer  aufzudecken, 
jedoch weitaus stärker verbreitet, sind dagegen echte Dokumente mit falschem Inhalt. Dies betrifft  
v.a. Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunden) und Pässe, die auf der Grundlage  
von  unrichtigen  Dokumenten  und/oder  von  Zeugenaussagen  ausgestellt  worden  sind. 
Geburtsurkunden werden erst seit einigen Jahren – und nicht in allen Fällen – auf der Grundlage  
von Geburtsbescheinigungen von Krankenhäusern ausgestellt (AA 19.7.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien (Stand:März 2024), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2113360/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Äthiopien,_19.07.2024.pdf, Zugriff 20.8.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.8.2025): The World Factbook – Ethiopia, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/ethiopia/#transnational-issues, Zugriff 
20.8.2025 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 44 von 44
44