aeth-lib-2025-09-05-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
23. Dokumente und Staatsbürgerschaft Staatsbürgerschaft: Mindestens ein Elternteil muss äthiopischer Staatsbürger sein, damit bei der Geburt Anspruch auf die äthiopische Staatsbürgerschaft erhoben werden kann (CIA 13.8.2025; vgl. AA 19.7.2024). Den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten lässt das äthiopische Recht nicht zu. Kinder, die durch ein ausländisches Elternteil auch dessen Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben, können sich mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) binnen Jahresfrist für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Keine Entscheidung wird grundsätzlich als Entscheidung gegen die äthiopische Staatsangehörigkeit ausgelegt (AA 19.7.2024). Die Staatsangehörigkeit wird nachgewiesen durch den Pass, die Kebele-ID (vergleichbar dem Personalausweis) oder hilfsweise durch die Geburtsurkunde. Der Beweiswert der letzteren ist als geringer einzuschätzen, weil Prüfungen der vorzunehmenden Eintragungen kaum stattfinden, insbesondere dann, wenn die Beurkundung der Geburt nicht im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Standesfall erfolgt ist (AA 19.7.2024). Gefälligkeitsbescheinigungen sind in Äthiopien relativ leicht erhältlich. Gegen entsprechende Zahlungen können Zeugen für Aussagen vor Gericht oder Behörden gekauft werden. Häufig stellen äthiopische Beamte auf Bitten der Antragsteller Urkunden aus, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Ebenfalls weit verbreitet sind Gefälligkeitsbescheinigungen z.B. von privaten Arbeitgebern, die Arbeitsverhältnisse oder Monatseinkommen bestätigen, die nicht existieren (AA 19.7.2024). Fälschungen, falscher Inhalt: Komplettfälschungen von Ausweisdokumenten oder Urkunden sind in Äthiopien wegen ihrer schlechten Qualität meist als solche erkennbar. Äthiopische Dokumente (außer dem Pass) enthalten kaum fälschungssichere Merkmale. Viel schwerer aufzudecken, jedoch weitaus stärker verbreitet, sind dagegen echte Dokumente mit falschem Inhalt. Dies betrifft v.a. Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunden) und Pässe, die auf der Grundlage von unrichtigen Dokumenten und/oder von Zeugenaussagen ausgestellt worden sind. Geburtsurkunden werden erst seit einigen Jahren – und nicht in allen Fällen – auf der Grundlage von Geburtsbescheinigungen von Krankenhäusern ausgestellt (AA 19.7.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien (Stand:März 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113360/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Äthiopien,_19.07.2024.pdf, Zugriff 20.8.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.8.2025): The World Factbook – Ethiopia, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/ethiopia/#transnational-issues, Zugriff 20.8.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 44 von 44
