alba-lib-2024-04-12-ke

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Das UK Home-Office schätzt die Lage zur Blutrache wie folgt ein: Blutfehden gibt es nach wie vor -
obwohl nicht klar ist, wie viele davon bestehende oder neue Fehden sind -, wobei das Phänomen 
auf das Kanun (Gewohnheitsrecht) zurückgeht. Am weitesten verbreitet sind sie in den nördlichen 
Gebieten Albaniens, insbesondere in Shkodra (Shkodër), Lezha, Kukes und Diber. In Gebieten, in 
denen Blutfehden nicht kulturell verankert sind, sind sie wahrscheinlich darauf zurückzuführen, 
dass Familien in diese Gebiete gezogen sind und die Blutfehde mit sich brachten; Blutfehden 
betreffen im Allgemeinen eher die männlichen Blutlinien der verfeindeten Familien als einzelne 
Zielpersonen.  Es  ist  unwahrscheinlich,  dass  Frauen  und  Mädchen  direkt  von  einer  Blutfehde 
betroffen sind, obwohl sie von Familien, die sich selbst isolieren, betroffen sein können. Die Zahl 
der Blutfehden ist jedoch absolut und relativ gering und zudem rückläufig (UKHO 1.2023).
Quellen:
-  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.7.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Albanien  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  Mai  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2094873/Ausw%C3%A4rtiges_Amt
%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_von_Albanien_als_sicheres_Herkunftsland_im_
Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG%2C_07.07.2023.pdf, Zugriff 3.4.2024
-  UKHO - UK Home Office (1.2023): Country Policy and Information Note - Albania: Blood feuds, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2086245/ALB_CPIN_Blood_feuds.pdf, Zugriff 4.4.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 30
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