alba-lib-2024-04-12-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das UK Home-Office schätzt die Lage zur Blutrache wie folgt ein: Blutfehden gibt es nach wie vor - obwohl nicht klar ist, wie viele davon bestehende oder neue Fehden sind -, wobei das Phänomen auf das Kanun (Gewohnheitsrecht) zurückgeht. Am weitesten verbreitet sind sie in den nördlichen Gebieten Albaniens, insbesondere in Shkodra (Shkodër), Lezha, Kukes und Diber. In Gebieten, in denen Blutfehden nicht kulturell verankert sind, sind sie wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass Familien in diese Gebiete gezogen sind und die Blutfehde mit sich brachten; Blutfehden betreffen im Allgemeinen eher die männlichen Blutlinien der verfeindeten Familien als einzelne Zielpersonen. Es ist unwahrscheinlich, dass Frauen und Mädchen direkt von einer Blutfehde betroffen sind, obwohl sie von Familien, die sich selbst isolieren, betroffen sein können. Die Zahl der Blutfehden ist jedoch absolut und relativ gering und zudem rückläufig (UKHO 1.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.7.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von Albanien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Mai 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2094873/Ausw%C3%A4rtiges_Amt %2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_von_Albanien_als_sicheres_Herkunftsland_im_ Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG%2C_07.07.2023.pdf, Zugriff 3.4.2024 - UKHO - UK Home Office (1.2023): Country Policy and Information Note - Albania: Blood feuds, https://www.ecoi.net/en/file/local/2086245/ALB_CPIN_Blood_feuds.pdf, Zugriff 4.4.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 30
