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27.6.2019a, S. 7f). Dementsprechend wird die Gruppe von Minderheitsangehörigen eher als 
gerecht oder sogar attraktiv erachtet (DI 6.2019, S. 11; vgl. ÖB Nairobi 10.2024), wobei die 
Unterstützung mit dem Machtverlust von al Shabaab wieder abnimmt (ÖB Nairobi 10.2024) bzw. 
sich die anfangs gegebene Zustimmung zu al Shabaab z. B. bei vielen Bantu in Misstrauen 
gewandelt hat (Sahan/Menkhaus 23.8.2023).
Generell steht bei Entscheidungen immer die Sicherheit des eigenen Clans als höchstes Ziel 
im Vordergrund. Manche Clans schließen sich freiwillig al Shabaab an; mit anderen Clans hat 
al Shabaab Abkommen geschlossen (AQ21 11.2023). Eine Quelle erklärt, dass al Shabaab oft 
’eigene’ Älteste installiert, welche die Gruppe repräsentieren. Diese werden zu Bindegliedern 
zwischen den einzelnen Gemeinschaften und al Shabaab. So werden zuvor legitime Strukturen 
in Geiselhaft genommen (Sahan/SWT 26.10.2022). Auch eine Quelle der FFM Somalia 2023 gibt 
an, dass al Shabaab in den meisten Teilen Süd-/Zentralsomalias über ’eigene’ Älteste verfügt. 
Es werden parallele Clanführungsstrukturen unterhalten - und zwar in allen Gebieten, in denen 
al Shabaab aktiv ist. Manchmal sind dann die eigentlichen Ältesten zur Flucht gezwungen (Re­
searcher/STDOK/SEM 4.2023). Eine andere Quelle erklärt, dass dies eher nur in jenen Teilen 
des Landes der Fall ist, wo al Shabaab keine direkte Kontrolle ausüben kann (BMLV 7.8.2024). 
Die von al Shabaab eingesetzten Ältesten dienen der Konfliktlösung und polizeilicher Arbeit 
sowie dem Standeswesen (Eheschließungen, Scheidungen). Sie können vor den Gerichten der 
al Shabaab auch eigene Clanmitglieder vertreten. Und wenn ein Clanmitglied ein Problem mit 
al Shabaab hat, dann wendet es sich an den entsprechenden Ältesten, der sich wiederum an 
al Shabaab wendet (Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Älteste dienen al Shabaab zur Verwal­
tung, Koordination, Rekrutierung, Besteuerung und Propaganda (AQ21 11.2023; vgl. Mubarak/
Jackson A./ODI 8.2023; MBZ 6.2023).
Wenn sich Clans mit der Regierung arrangiert haben, und das Gebiet später wieder an al Shaba­
ab zurückfällt, droht den Gemeinden eine Bestrafung durch die Gruppe - etwa in der Form von 
Exekutionen Ältester (Sahan/SWT 13.9.2023). Unter militärischem Druck neigt al Shabaab hin­
gegen eher dazu, versöhnlicher zu agieren, Friedensabkommen mit Clans zu schließen und 
die brutaleren Aspekte ihrer Regierungsführung zu lockern. Abkommen mit Clans gehen i.d.R. 
Verhandlungen zwischen Clanältesten und hochrangigen Funktionären der al Shabaab voraus. 
Diese münden mitunter in einer formellen schriftlichen Vereinbarung, in welcher sich beide Sei­
ten zu bestimmten Maßnahmen verpflichten. Im Falle der Saleban gestaltete sich dies z. B. 
so: Al Shabaab verpflichtete sich, 67 Gefangene der Saleban zu entlassen, auf ihren Gebieten 
keine Waffen zu tragen und Bewegungs- und Handelsfreiheit zu gewährleisten. Im Gegenzug 
bekannten sich die Saleban u. a. zur Neutralität und Nichteinmischung (u. a. „ Fernhalten von 
feindlichen Lagern“, keine Zusammenarbeit mit dem Feind), zur Umsetzung der Scharia, zur 
Landesverteidigung und zum Umweltschutz sowie zur guten Nachbarschaft mit anderen Clans 
(Mubarak/Jackson A./ODI 8.2023).
Rückhalt: Es gibt einige wenige, ideologisch positionierte Anhänger; Personen, die religiös 
gebildet sind und sich bewusst auf dieser Ebene mit al Shabaab solidarisieren. Es gibt aber eine 
viel größere Anzahl von Menschen, die pragmatisch agieren. Sie akzeptieren al Shabaab als 
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geringeres Übel (ACCORD 31.5.2021). Die Präsenz von al Shabaab bietet besorgten Gemein­
den eine Form der Schirmherrschaft und des Schutzes, welche die somalische Regierung nur 
sporadisch gewähren kann. Die Gruppe verspricht Vorteile und faire Behandlung für diejenigen, 
die ihren Geboten folgen. Allen anderen droht sie mit Vergeltung (Sahan/SWT 25.8.2023). Nach 
anderen Angaben ist das Verhältnis zwischen Zivilisten und al Shabaab nicht nur eines von 
Gewalt und Opfern. Al Shabaab versucht in ihrer Indoktrination die Bundesregierung als Verge­
waltiger, Räuber und Erpresser darzustellen. In Gebieten unter Kontrolle der Gruppe haben die 
Menschen kaum Zugang zu Informationen, die diesem Narrativ widersprechen. Wenn Zivilisten 
auf dem Gebiet der Gruppe Probleme haben, wenden sie sich i.d.R. durchaus an al Shabaab, 
um Hilfe zu erhalten. Zudem unterstützt die Gruppe fallweise lokale Gemeinden und gibt so 
einen Teil des eingenommenen Zakat wieder zurück. Die zu al Shabaab gehörende Stiftung 
al Ihsan verteilt Hilfe gezielt, um die Unterstützung der Bevölkerung zu sichern. Unterstützt 
werden etwa jene, die von al Shabaab als „ unterprivilegiert“ erachtet werden (Mubarak/Jackson 
A./ODI 8.2023).
Stärke: Der US-Kongress berichtet von einer Zahl von 7.000-10.000 Kämpfern (CRS 6.5.2024), 
Voice of America von 12.000-13.000 (VOA/Babb 18.6.2024), eine weitere Quelle von mindes­
tens 12.000 „ Vollzeitkämpfern“ (BMLV 7.8.2024). Schließlich nennt eine Quelle eine Zahl von 
7.000 „ Vollzeitkämpfern“. Insgesamt sind die Zahlen also sehr unterschiedlich. Dies ist auch dar­
auf zurückzuführen, dass al Shabaab über zahlreiche „Teilzeitkräfte“ und „ Freiberufler“ verfügt,  
die nur bei Bedarf zum Einsatz kommen. Ein Experte schätzt die Gesamtzahl allen verfügbaren 
Personals auf 25.000-30.000 (AQ21 11.2023).
Al Shabaab hat im Rahmen der Offensive in Zentralsomalia seit August 2022 erhebliche Verluste 
erlitten (BMLV 4.7.2024). Zur Kompensation hat die Gruppe neue Kräfte rekrutiert und die 
erlittenen Verluste mehr als ausgeglichen. Der sogenannte „ Hafendeal“ zwischen Somaliland 
und Äthiopien hat al Shabaab zahlreiche Freiwillige zugetrieben (BMLV 7.8.2024).
Generell hat al Shabaab die somalische Gesellschaft dermaßen tief infiltriert, dass es schwierig 
oder sogar unmöglich ist, zu erkennen, wer Mitglied der Gruppe ist. Hinzugezählt werden die 
Kämpfer der Jabhat, die Agenten des Amniyat und die Polizisten der Hisba; alle Schätzungen 
zur Größe von al Shabaab scheinen sich auf dieses Personal zu konzentrieren. Doch die Gruppe 
verfügt auch über einen beträchtlichen Kader, der nicht direkt an der Gewalt beteiligt ist, aber für 
die Reichweite der Organisation in Somalia gleichermaßen wichtig ist. Es handelt sich um eine 
komplexe Organisation, die eine Mischung aus Terroristengruppe, Rebellenorganisation, Mafia 
und Schattenregierung ist. Und es gibt Personal für all diese Funktionen. Al Shabaab beschäftigt 
u. a. Verwaltungsbeamte, Richter und Steuereintreiber. Der Amniyat verfügt neben Agenten über 
Doppelagenten, Quellen und Informanten, die in die Institutionen, die Wirtschaft und die ganze 
Gesellschaft Somalias eingedrungen sind. Einige arbeiten heimlich, in Teilzeit oder auf ad-
hoc-Basis mit der Gruppe zusammen. Sie bewegen Nachschub, überbringen Nachrichten und 
berichten über alles - von der Zusammenarbeit mit der Regierung bis hin zur Wirtschaftstätigkeit. 
Es ist unmöglich, sie zu zählen (Sahan/Bacon/Guiditta 7.8.2023).
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Die Gruppe ist technisch teilweise besser ausgerüstet als die Bundesarmee und kann selbst 
gegen ATMIS manchmal mit schweren Waffen eine Überlegenheit herstellen. Außerdem verfügt 
al Shabaab mit dem Amniyat über das landesweit beste Aufklärungsnetzwerk (BMLV 7.8.2024), 
er bildet ihre wichtigste Stütze (JF 18.6.2021). Al Shabaab verfügt jedenfalls über ein extensi­
ves Netzwerk an Informanten und ist in der Lage, der Bevölkerung Angst einzuflößen (UNSC 
6.10.2021; vgl. INGO-C/STDOK/SEM 4.2023).
Gebiete: Al Shabaab kontrolliert auch weiterhin den größeren Teil Süd-/Zentralsomalias (BMLV 
7.8.2024; vgl. Rollins/HIR 27.3.2023) und verfügt über ein starkes Hinterland (AQ21 11.2023). 
Die Gruppe bleibt auf dem Land in herausragender Position bzw. hat sie dort eine feste Basis. 
Zudem schränkt sie in vielen Fällen regionale sowie Kräfte des Bundes auf städtischen Raum ein, 
ohne dass diese die Möglichkeit hätten, sich zwischen den Städten frei zu bewegen. Nachdem 
al Shabaab in den vergangenen zehn Jahren weiter Gebiete und Städte verlustig ging, hat sich 
die Gruppe angepasst. Ohne Städte physisch kontrollieren zu müssen, übt al Shabaab durch 
eine Mischung aus Zwang und administrativer Effektivität auf Gebiete unter Kontrolle staatlicher 
Kräfte Einfluss und Macht aus (BMLV 7.8.2024).
Die Hochburgen von al Shabaab finden sich in den Bundesstaaten Jubaland, SWS, HirShabelle 
und Galmudug (TRN/Khalil/Abdi Y./Glazzard/Nor/Zeuthen 12.2023b). Die Gruppe kontrolliert 
Gebiete in den Regionen Lower Juba und Gedo (Jubaland); Bakool, Bay und Lower Shabelle 
(SWS); Hiiraan und - in sehr geringem Maße - Middle Shabelle (HirShabelle); Galgaduud und 
- in sehr geringem Maße - Mudug (Galmudug). Die Region Middle Juba wird zur Gänze von 
al Shabaab kontrolliert (PGN 28.6.2024; vgl. BMLV 7.8.2024).
Gemeinschaften, die unter der Kontrolle von al Shabaab stehen, werden häufig vom Rest Soma­
lias und von der internationalen Unterstützung abgekoppelt. Die Kontrollpunkte und Blockaden 
der militanten Gruppe schränken den Personen- und Warenverkehr ein (Sahan/SWT 15.9.2023). 
In Gebieten, die an von der Regierung kontrollierte und von al Shabaab unter Blockade gestell­
te Städte grenzen, hat die Gruppe strenge Regeln hinsichtlich ökonomischer und beruflicher 
Tätigkeiten eingeführt. Al Shabaab setzt diese mit Drohungen und Gewalt durch und bestraft 
jene, die diese Regeln brechen (UNSC 10.10.2022).
Kapazitäten: Prinzipiell hat al Shabaab wiederholt gezeigt, dass sie gegenüber Druck anpas­
sungsfähig und in der Lage ist, sich zurückzuziehen und neu zu formieren, bevor sie zurück­
schlägt (Sahan/SWT 4.8.2023). Al Shabaab ist weiterhin in der Lage, komplexe Angriffe z. B. 
in und um Mogadischu durchzuführen. Die Fähigkeit der Gruppe, Waffen zu beschaffen und 
Kämpfer neu zu verteilen, bleibt weitgehend intakt (BMLV 7.8.2024; vgl. Sahan/SWT 22.5.2023). 
Dabei geht die Einflusssphäre der Gruppe über jene Gebiete, die sie tatsächlich unter Kontrol­
le hat, hinaus (UNSC 10.10.2022). Al Shabaab hat im ganzen Land Institutionen und Organe, 
aber auch den Privatsektor (z. B. Banken und Telekomunternehmen) unterwandert (Sahan/SWT 
12.2.2024; vgl. Williams/ACSS 27.3.2023). Dies gilt auch für die NISA (Geheimdienst) und die 
Polizei. Bis zu 30 % der Polizisten in Mogadischu sind demnach kompromittiert (Williams/ACSS 
27.3.2023; vgl. BMLV 7.8.2024).
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Al Shabaab hat jedoch nicht genügend Kapazitäten, um ständig und überall präsent zu sein. Das 
Einsatzgebiet der Gruppe ist fast so groß wie Deutschland. In diesem weitläufigen und infra­
strukturell wenig erschlossenen Gebiet muss die Gruppe mit ca. 10.000 bewaffneten Kämpfern 
auskommen. Das bedeutet, dass al Shabaab zu keinem Zeitpunkt eine permanente Kontrolle 
über alle strategisch wichtigen Punkte ausüben kann. Die Gruppe kann nicht alle wichtigen Stra­
ßen kontrollieren, kann nicht in allen Orten des Hinterlandes mit permanenter Präsenz aufwarten, 
kann sich nicht um alle Konflikte vor Ort gleichzeitig kümmern (ACCORD 31.5.2021). Gemäß 
einer Quelle verfügt al Shabaab bei Clans über Verbindungsleute (Kilmurry/RUSI 1.4.2022); 
laut einer anderen Quelle hält al Shabaab in ihrem Gebiet vor allem in Städten und größeren 
Dörfern eine permanente Präsenz aufrecht. Abseits davon operiert die Gruppe in kleinen, mo­
bilen Gruppen und zielt damit in erster Linie auf das Einheben von Steuern ab und übt Einfluss 
aus (Landinfo 21.5.2019a). Nach anderen Informationen sieht die Strategie von al Shabaab 
unterschiedliche Taktiken vor. In jenen Gebieten, in welchen die Gruppe über das größte Maß 
an Einfluss und Präsenz verfügt, gibt es entwickelte Verwaltungsstrukturen. Dadurch, dass 
al Shabaab dort für Sicherheit und Ordnung sorgt und gleichzeitig Konflikte zwischen rivalisie­
renden Clans beigelegt hat, erhält die Gruppe die Zustimmung der dort lebenden Bevölkerung. 
In jenen Gebieten aber, die entweder unter Kontrolle der Regierung stehen oder die umstritten 
sind, unterwandert al Shabaab bestehende Strukturen und übt mit Zwang Einfluss aus. Der 
Staat wird dort durch Drohungen und Gewalt untergraben. Die Gruppe kann durch geheim­
dienstlich eingeholte Informationen Drohungen gezielt einsetzen, Steuern eintreiben und ganz 
allgemein Einfluss auf das Verhalten von Zivilisten nehmen, ohne dass eine nennenswerte ter­
ritoriale Präsenz oder Einfluss besteht (Mubarak/Jackson A./ODI 8.2023). Eine andere Quelle 
erklärt, dass, auch wenn es dort keine permanenten Stationen gibt, die Polizei von al Shabaab 
regelmäßig auch entlegene Gebiete besucht. Nominell ist die Reichweite von al Shabaab in 
Süd-/Zentralsomalia unbegrenzt. Sie ist in den meisten Landesteilen offen oder verdeckt präsent. 
Die Gruppe ist in der Lage, überall zuzuschlagen, bzw. kann sie sich auch in vielen Gebieten 
Süd-/Zentralsomalias frei bewegen (BMLV 7.8.2024). Al Shabaab funktioniert in nahezu ganz 
Südsomalia als Schattenregierung bzw. -Verwaltung (GITOC/Bahadur 8.12.2022).
„ Kontrolliert“ wird - wie es ein Experte ausdrückt - durch „ exemplarische Gewalt“, etwa durch 
Körperstrafen; durch das Streuen von Gerüchten; durch terroristische Anschläge zur Einschüch­
terung der Bevölkerung. All das erfolgt aber nur so intensiv und so oft, wie es nötig ist, um die 
lokale Bevölkerung zu erschrecken und dafür zu sorgen, dass ein Großteil der Menschen sich 
tatsächlich - zwangsläufig - mit der Herrschaft von al Shabaab arrangiert (ACCORD 31.5.2021). 
Dort wo die Strukturen von al Shabaab vollumfänglich zum Einsatz kommen - wo also die Kon­
trolle der Gruppe unbestritten ist - dort schafft sie ein strenges, aber stabiles Umfeld, in welchem 
sie Steuern einzieht, für Sicherheit sorgt und Streitigkeiten zwischen Clans und Einzelpersonen 
beilegt. Unternehmen, die Steuern zahlen und sich an die Regeln von al Shabaab halten, kön­
nen mit einem höheren Maß an Vorhersehbarkeit und Stabilität arbeiten, da Gerichte Verträge 
durchsetzen. In ihrer „ Hauptstadt“ Jilib ist aber auch die Überwachung stärker ausgeprägt. So 
müssen die Bewohner etwa melden, wenn ein Verwandter von Außen zu Besuch kommt (Muba­
rak/Jackson A./ODI 8.2023). Dort wo al Shabaab nicht in der Lage ist, ein angemessenes Maß 
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an Gewaltandrohung glaubhaft darstellen zu können, sind die Erpressungsversuche auch weni­
ger erfolgreich. So lehnen etwa Wirtschaftstreibende, die ausschließlich in Baidoa und Kismayo 
agieren, Zahlungsforderungen mitunter ab (Williams/ACSS 27.3.2023). Andererseits schreckt 
al Shabaab auch nicht vor Zwang und Gewalt, vor direkten Angriffen oder der Zerstörung lokaler 
Ressourcen zurück, um ihre Ansprüche durchzusetzen (HI 4.2023; vgl. UNSC 6.10.2021). Zu­
dem hat die Gruppe aus vergangenen Fehlern gelernt und so die Kontrolle über einige Gebiete 
zurückerlangt, die sie 2022 verloren hatte. Einige Übereinkommen mit Clans in Zentralsomalia 
wurden wieder aufgenommen. Al Shabaab hebt weiter illegale Steuern ein, ohne dabei so weit 
zu gehen, lokale Clans zu gewalttätigem Widerstand zu provozieren. Die Gruppe ist nun darauf 
bedacht, die Gemeinschaften, von denen sie abhängig ist, nicht zu sehr auszubeuten (Sahan/
SWT 12.6.2023).
Wirtschaftsmacht al Shabaab: Al Shabaab gilt als „ wohlhabend“, verfügt über einen finanziellen 
Polster und damit auch über einen Hebel hinsichtlich Neurekrutierungen (AQ21 11.2023). Die 
Gruppe nimmt pro Jahr 100 Millionen US-Dollar ein, obwohl die Bundesregierung mit zahlreichen 
Maßnahmen versucht hat, die Gruppe von Geldflüssen abzuschneiden (GO 12.3.2024). Gemäß 
Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 lukriert die Gruppe sogar rund 180 Millionen US-
Dollar pro Jahr - bei Ausgaben von nur etwa 100 Millionen (Researcher/STDOK/SEM 4.2023). 
Eine weitere Quelle bestätigt diese Angaben (Rollins/HIR 27.3.2023).
Die ganze Wirtschaft ist von al Shabaab abhängig, wenn es z. B. um den Warentransport geht 
(Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Zudem sind die tief wurzelnden Strukturen der Gruppe im 
Wirtschaftsbereich Mogadischus nur schwer zu beseitigen (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Nicht 
nur in den Gebieten unter direkter Kontrolle von al Shabaab, sondern auch anderswo fließen 
Überschüsse aus dem jährlich eingesammelten Zakat und aus „ Steuern“ häufig an Unterstützer 
der Gruppe, die kleine und mittlere Unternehmen betreiben (Sahan/SWT 25.8.2023; vgl. Wil­
liams/ACSS 27.3.2023). Al Shabaab schafft sich ein Wirtschaftsimperium, die Gruppe verfügt 
über entsprechende Kompetenzen. Auch Morde gegen Bezahlung scheinen für al Shabaab zum 
Geschäftsmodell zu werden. Zudem hat die Gruppe in vielen Sparten investiert, Reichtümer 
angehäuft (Sahan/STDOK/SEM 4.2023) und betreibt einige Unternehmen (Researcher/STDOK/
SEM 4.2023). Die Gruppe agiert - v. a. außerhalb des eigenen Gebietes - wie ein Kartell bzw. 
wie eine Mafia (IO-D/STDOK/SEM 4.2023; vgl. Sahan/STDOK/SEM 4.2023; HIPS 4.2021, S. 5).
Zum sich nicht nur auf das eigentlich kontrollierte Gebiet beschränkende „ Steuer“- und Abga­
bewesen von al Shabaab siehe Recht und „ Steuer“-Wesen bei al Shabaab
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mine Al-Shabaab’s ideology? in: The Somali Wire Issue No. 552, per e-Mail [kostenpflichtig, Login 
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https://reliefweb.int/attachments/17a953bc-861a-348a-a59b-1e182f053030/S_2021_849_E.pdf , 
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102
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4.2 Somaliland
Letzte Änderung 2025-08-07 08:37
Zum Konflikt um Laascaanood siehe Konflikt um Laascaanood / Khatumo-SSC
Somaliland weist im regionalen Vergleich ein erhöhtes Maß an Sicherheit, Stabilität und De­
mokratie auf (AA 25.4.2025; vgl. ÖB Nairobi 10.2024; HO 5.4.2025). Das Land ist ein [Zitat] 
’Leuchtturm relativen Friedens am Horn von Afrika’ (Cannon/Conversation 22.11.2024). Die Si­
tuation dort ist wesentlich besser als in Süd-/Zentralsomalia, die Sicherheitslage ist weitgehend 
stabil (ÖB Nairobi 10.2024). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt dazu, dass Somaliland 
viele Fortschritte gemacht hat, dass Peacebuilding, Versöhnung und Staatsaufbau zu den gro­
ßen Erfolgen gehören, die das Land erzielt hat (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Bereits in den 
1990er-Jahren wurde ein erfolgreicher Versöhnungsprozess abgeschlossen, der die Grundlage 
für die unabhängige und vergleichsweise erfolgreiche Staatsbildung geboten hat. Der Frieden in 
Somaliland bleibt jedoch laut einer Quelle fragil (BS 2024). Eine andere Quelle sieht in Somali­
land - abseits des Konflikts um Laascaanood - ein Bollwerk gegen extremistische Bedrohungen, 
v. a. gegen al Shabaab (Sahan/SWT 14.2.2024). Eine andere Quelle erklärt, dass Somaliland 
stabil ist. Eine Fragilität ist demnach nicht zu erkennen, auch wenn politische Streitigkeiten mit­
unter zu Gewalt führen können (BMLV 7.8.2024). Stand Juni 2025 gab es in Somaliland keine 
gröberen politischen Spannungen (BMLV/STDOK 6.6.2025).
Laut einer Quelle kann die Regierung die meisten der eigenen Gebiete regieren und dort Vor­
haben umsetzen (BS 2024). Nach anderen Angaben endet die Kontrolle durch Somaliland etwa 
in der Mitte der Region Sanaag (PGN 19.6.2025); auch eine weitere Quelle erklärt, dass Ceeri­
gaabo in Sanaag die östlichste von Somaliland kontrollierte Stadt ist (BMLV/STDOK 6.6.2025). 
In der Region Sool endet die Kontrolle bei Oog; und auch das Gebiet Cayn in Togdheer (um 
Buuhoodle) wird demnach nicht von Somaliland kontrolliert, wiewohl sich der Großteil von Togd­
heer unter Kontrolle Somalilands befindet. Die Regionen Woqooyi Galbeed und auch die Region 
Awdal werden zur Gänze von Somaliland kontrolliert (PGN 19.6.2025). Anders ausgedrückt kon­
trolliert die Regierung den Westen des Landes zu 100%; im Osten wird ihr Anspruch teilweise 
herausgefordert (SECEX/STDOK/SEM 4.2023). Die Sicherheitskräfte können außerhalb der 
Regionen Sool und Sanaag in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld jedenfalls ein deutlich 
höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminali­
tät herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die Regionen Awdal und 
Woqooyi Galbeed mit den Städten Hargeysa und Berbera(AA 23.6.2025).
Laut Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 muss niemand aufgrund einer vorgeblich 
schlechten Sicherheitslage den Westen Somalilands verlassen, während im Osten des Landes 
Blutfehden einen Grund darstellen könnten. Die meisten Migranten verlassen das Land dem­
nach aber auf der Suche nach wirtschaftlichen Möglichkeiten. Bei Frauen kann auch FGM oder 
eine bevorstehende Zwangs- oder Frühehe ein Grund sein (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). 
Im Jahr 2025 sind in Somaliland bis inklusive Mai aufgrund von Konflikt und Unsicherheit nur 
wenige Menschen vertrieben worden (Vergleichszahlen in Klammer: Gesamtjahr 2024): 4.000 
in Sanaag (5.000); 2.000 in Togdheer (29.000), 1.000 in Sool (1.000) und keine (keine) in der 
103
110

Hauptstadtregion Woqooyi Galbeed sowie in Awdal (UNHCR 2025; UNHCR 2024). Im Jahr 2023 
waren es insgesamt noch 232.000 Vertriebene (UNHCR 2023). [Anm.: Nahezu alle Vertriebe­
nen standen damals in Zusammenhang mit dem Konflikt um Laascaanood; siehe Konflikt um 
Laascaanood / Khatumo-SSC.]
Städte: Hinsichtlich Hargeysa gibt es keine Sicherheitsprobleme. Die Kriminalitätsrate ist re­
lativ niedrig. Wenn es zu einem Mord kommt, dann handelt es sich üblicherweise um einen 
gezielten Rachemord auf der Basis eines Clankonflikts (BMLV 2.7.2025). Die Diaspora inves­
tiert in der Stadt (Economist/L. Taylor 29.8.2024). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 gibt an, 
dass manche Menschen Hargeysa als deutlich sicherer erachten als Nairobi. Die Mitarbeiter 
der Quelle können sich in Hargeysa jedenfalls frei bewegen. Auch in Berbera ist die Sicher­
heitslage demnach gut, die Stadt unproblematisch (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Zwei weitere 
Quellen erklären, dass Hargeysa und Berbera sichere Städte bzw. ruhig sind (BMLV 2.7.2025; 
vgl. INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Auch Burco ist ruhig (BMLV 2.7.2025), gemäß Angaben 
einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist diese Stadt sicher (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Laut 
einer anderen Quelle ist die Sicherheit dort hingegen nicht gleich gut wie in Hargeysa (MAEZA/
STDOK/SEM 4.2023). Eine weitere Quelle erklärt, dass hinsichtlich der Städte Borama, Har­
geysa, Berbera und Burco das größte Sicherheitsrisiko ein Verkehrsunfall ist (Omer/STDOK/
SEM 4.2023). Eine andere Quelle gibt an, dass in diesen vier Städten - und in den größeren 
Städten generell - Rechtsstaatlichkeit herrscht. Die Behörden gewährleisten dort demnach die 
Sicherheit der Bevölkerung, es gibt keine großen Probleme mit Raub oder Mord. Generell ist 
Kriminalität kein großes Problem im täglichen Leben (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Gemäß 
einer anderen Quelle stellen Jugendbanden in Hargeysa immer noch ein Problem dar, genauso 
wie Kleinkriminalität. Es gibt Arbeitslosigkeit und auch Drogenkonsum (SECEX/STDOK/SEM 
4.2023).
Die somaliländische Polizei hat für das Jahr 2024 folgende Daten ihrer Kriminalstatistik ver­
öffentlicht: 28.418 Delikte wurden registriert. 10.840 wurden in gegenseitigem Einverständnis 
gelöst, 11.876 an Gerichte weitergeleitet; 860 befinden sich noch in Untersuchung (Halqabsi 
23.10.2024). Im Jahr 2022 gab es vergleichsweise 27.801 registrierte Delikte. Damals wurden 
11.320 in gegenseitigem Einverständnis gelöst, 10.916 vor Gericht abgehandelt und entschieden 
(SD 4.11.2022). Während es im Jahr 2021 89 Morde gegeben hat und 84 Verdächtige diesbe­
züglich in Haft genommen worden sind (SD 4.11.2021), gab es 2022 60Morde, und 49 Mörder 
wurden verhaftet (SD 4.11.2022). Im Jahr 2024 gab es wiederum 68 Morde mit 62 Verhaf­
tungen. In diesem Jahr wurden außerdem 321 Vergewaltigungen angezeigt. Diesbezüglich 
wurden 270 Verdächtige verhaftet, 73 befinden sich auf der Flucht (Halqabsi 23.10.2024). Im 
Jahr 2022 wurden 266 Vergewaltigungen angezeigt, 240 der 280 Beschuldigten wurden ge­
fasst (SD 4.11.2022).
Al Shabaab konnte in Somaliland nicht Fuß fassen (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. JF 18.6.2021). 
Die Gruppe kontrolliert dort keine Gebiete (AA 25.4.2025; vgl. BMLV 2.7.2025) und hebt auch 
keine „Abgaben“ ein (BMLV 2.7.2025).
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