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Institutionen beachtet. Zudem wird deren Arbeit von Korruption unterminiert (FH 2024b). Da die 
Sicherheitskräfte gegenüber der Zivilbevölkerung oft auch als Gewalt- und nicht als Sicherheits­
akteure auftreten (ACCORD 31.5.2021, S. 29), genießen sie insgesamt keinen guten Ruf bei 
der Bevölkerung (AA 23.8.2024; vgl. ACCORD 31.5.2021, S. 29) bzw. ist das Vertrauen in die 
Sicherheitsinfrastruktur nicht immer gegeben (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023).
Struktur: Der Sicherheitssektor präsentiert sich nach wie vor als Mischung aus Truppen auf 
Clanbasis und neuen, durch externe Akteure wie die Türkei ausgebildeten Verbänden (BMLV 
7.8.2024). Die Sicherheitsarchitektur des Landes bleibt unklar - etwa hinsichtlich der Rollen und 
Verantwortlichkeiten des Bundes und der Bundesstaaten sowie der Zusammenarbeit zwischen 
verschiedenen Einheiten (SW 3.2023). Es gibt keine Gesamtstrategie der Regierung zu den 
Sicherheitskräften. Die Nationale Sicherheitsarchitektur sieht 40.000 Polizisten und 30.000 Sol­
daten vor. Das übersteigt die finanziellen Kapazitäten der Regierung bei Weitem (Sahan/STDOK/
SEM 4.2023). Die Übergangsverfassung sieht folgende Kräfte vor: Armee, Geheimdienst, Polizei 
und Justizwache. Zusätzlich ermächtigt die Verfassung die Bundesstaaten, eigene Polizeikräfte 
zu führen (HIPS 1.2023). Die Zuständigkeiten von Bundespolizei und lokalen bzw. regionalen 
Polizeikräften sind ungeklärt (UNSC 15.6.2023).
Polizei: Die nationale Polizei untersteht dem Ministerium für innere Sicherheit (USDOS 
20.3.2023). Neben der Bundespolizei führt jeder Bundesstaat eigene regionale Polizeikräfte. 
Die Kräfte sind jeweils dem Bundes- bzw. dem bundesstaatlichen Ministerium für innere Sicher­
heit unterstellt (SIDRA/Salim 1.12.2022, S. 14). Nach Angaben aus dem Jahr 2022 umfasste 
die Polizei zu diesem Zeitpunkt 37.000 Mann, wovon ungefähr die Hälfte der Bundespolizei 
zuzurechnen ist (Sahan/SWT 29.6.2022). Nach anderen Angaben aus dem Jahr 2023 handelt 
es sich um 32.000 Mann, die Stärke soll auf 40.000 Mann ausgebaut werden (UNSC 15.6.2023) 
- 20.000 Bundespolizisten und 4.000 Polizisten je Bundesstaat auf Bundesstaatsebene (UNSC 
2.2.2024).
Weitere verfügbare Zahlen hierzu [Anm.: inkl. Polizei einzelner Bundesstaaten; Stand Feber 
2023]:
• Benadir/Mogadischu: Stand September 2021 - ca. 11.000 Mann (BMLV 9.2.2023); im 
März 2024 wurden 300 neue Polizisten in Dienst gestellt (GN 12.3.2024);
• Galmudug: mindestens 700;
• HirShabelle: ca. 600;
• Jubaland: Stand vom August 2017 - 500-600; allerdings bildet Kenia jedes Halbjahr 100-200 
neue Polizisten aus;
• South West State: Zwischen 1.000 bis 1.100 (BMLV 9.2.2023).
Polizeiausbildung: Im Bereich der Polizeiausbildung bestehen Trainingsschulen von ATMIS 
und UNSOM, bilaterale Initiativen (v. a. zur Ausbildung von Polizeikräften in Mogadischu), Unter­
stützung durch UNDP und UNODC sowie IOM (ÖB Nairobi 10.2024). Im Joint Police Programme 
unterstützen die UN, die EU, Deutschland und Großbritannien den Aufbau der Polizei. So haben 
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z. B. die UN die Führungsausbildung für 500 höherrangige Polizisten aus Süd-/Zentralsoma­
lia und Puntland unterstützt (UNSC 1.9.2022b, Abs. 68). Großbritannien hat die Ausbildung 
von ca. 2.700 Polizisten durch AMISOM bzw. ATMIS unterstützt und liefert zudem Uniformen, 
Fahrzeuge und Funkgeräte und investiert in den Bau von Polizeistationen, von Ausbildungsein­
richtungen und Werkstätten (HIPS 1.2023). ATMIS hat im Zeitraum 2009-2022 8.167 Polizisten 
in Somalia ausgebildet (FTL 17.9.2022; vgl. ATMIS 25.8.2022), und zwar in Jubaland, HirSha­
belle, dem SWS und Mogadischu, auf regionaler und Bundesebene (ATMIS 25.8.2022). Auch 
in Serbien, der VR China und in Ägypten (GN 22.4.2024) sowie in Ruanda (RD 15.7.2022) und 
Dschibuti wurden und werden Polizisten ausgebildet (RD 12.12.2022b). Auch UNODC führt 
Ausbildungslehrgänge für Polizisten durch (FTL 19.11.2022), UNSOM unterstützt den Aufbau 
von Regulierungen, Strukturen und Kapazitäten (UNSC 2.2.2024).
Die Ausbildung durch ATMIS umfasst u. a. Menschenrechte und Prävention von sexueller und 
geschlechtsspezifischer Gewalt. Zudem wurden Polizeistationen neu gebaut oder renoviert und 
Ausrüstung zur Verfügung gestellt (ATMIS 25.8.2022). Überhaupt unterstützt ATMIS die so­
malische Polizei auch bei der Ausbildung hinsichtlich Menschenrechten (ATMIS 28.12.2022). 
Die UN unterstützen den Aufbau der Polizei über das Joint Police Programme. Im Berichts­
zeitraum Feber bis Mai 2022 erwähnt der Bericht des UN-Sicherheitsrats etwa die Ausbildung 
von 300 Polizisten für Jubaland und von 400 für Galmudug. Außerdem wurden zwölf neue Po­
lizeistationen in Jubaland, HirShabelle, Benadir, Galmudug und Puntland ausgestattet (UNSC 
13.5.2022, Abs. 69).
Polizeikapazitäten: Die Strafverfolgungsbehörden sind schwach (SPC 9.2.2022). Es gibt kein 
zentrales Strafregister. Dies erschwert es den Sicherheitskräften, Untersuchungen durchzu­
führen. Polizeistationen führen handschriftliche „ Vorfallsbücher“ („ occurrence books“) (Sahan/
SWT 16.9.2022). Die Bezahlung ist schlecht, viele Polizisten sind bestechlich (INGO-F/STDOK/
SEM 4.2023). Zudem erfolgt die Bezahlung meist nur unregelmäßig, dies fördert Korruption 
und kriminelles Verhalten (AA 23.8.2024). Im Fall einer kriminalitätsbedingten Notlage fehlen 
weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten. Die Polizei verfügt zwar 
über einige Kapazitäten, hat aber auch Probleme, sich an den Menschenrechten zu orientieren. 
Dass die Bevölkerung die Polizei nicht unbedingt als eine Kraft erachtet, welche sie schützt, 
scheint sich in manchen größeren Städten langsam zu ändern. Dort wurden Polizeikräfte lokal 
– und die lokale Clandynamik berücksichtigend – rekrutiert. Das hat zu Verbesserungen ge­
führt. Dies betrifft etwa Kismayo, Jowhar oder Belet Weyne (BMLV 7.8.2024). In Einzelfällen 
funktioniert die Kooperation unterschiedlicher Polizeieinheiten in Süd-/Zentralsomalia. So wurde 
etwa im Dezember 2022 in Mogadischu ein Mann verhaftet, der von der Polizei in Gedo wegen 
einer Vergewaltigung gesucht worden war (HO 26.12.2022). In HirShabelle wird die Polizei in 
erster Linie in den größeren Städten und an Checkpoints entlang von nach Jowhar führenden 
Hauptverbindungsstraßen zum Einsatz gebracht (ATMIS 25.8.2022).
Polizeispezialeinheit: Die Türkei hat die paramilitärische Spezialeinheit Haramcad (Gepard) 
ausgebildet und mit modernen Waffen, Ausrüstung und gepanzerten Fahrzeugen ausgestat­
tet. Die Einheit umfasst ca. 1.200 Mann (Sahan/SWT 29.6.2022) und wird allgemein als fähig 
erachtet (HIPS 2021, S. 28). Sie untersteht dem Kommando der Polizei (BMLV 7.8.2024).
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Armee: Das Verteidigungsministerium ist für die Kontrolle der Armee verantwortlich (USDOS 
20.3.2023). Jene Brigaden, welche den Großteil der Truppe bilden, wurden auf Clanbasis ge­
schaffen und stehen de facto auch dem eigenen Clan zur Verfügung (Robinson/TGO 27.1.2022; 
vgl. WP 10.12.2022). Die Regierungstruppen bestehen also hauptsächlich aus Clanmilizen 
(Landinfo 8.9.2022; vgl. Robinson/TGO 27.1.2022), deren Loyalität in erster Linie beim eigenen 
Clan liegt (Landinfo 8.9.2022; vgl. UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Die Trennlinie zwischen der 
Bundesarmee und Clanmilizen ist sehr schmal. Ein Soldat kann an einem Tag im Interesse 
des Landes arbeiten und am nächsten im Interesse seines Clans oder einer politischen Grup­
pe (BBC 1.6.2022). Nur wenige Soldaten der Bundesarmee zögern, zu desertieren, wenn ihre 
Verwandten sie zum Kampf in einem Clankonflikt auffordern (NLM/Barnett 7.8.2023).
Nach Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist die Bundesarmee trotz vieler Investitionen 
und Ausbildung nicht dafür ausgelegt, größere Gebiete von ATMIS übernehmen und halten zu 
können (UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Auch nach mehr als einem Jahrzehnt externer Hilfs­
programme gibt es noch eine lange Liste erheblicher Fähigkeitslücken (HIPS 1.2023). Nach dem 
Aussetzen von Soldzahlungen werden mehrere Brigaden der Bundesarmee von einer Quelle 
als „ de facto aufgelöst“ beschrieben (Sahan/SWT 19.4.2024). Generell wirken sich der lange 
Einsatz im Rahmen der Offensive, die fehlende Rotation sowie die inadäquate Versorgung ne­
gativ auf den psychischen und physischen Zustand der Soldaten aus (TSD 29.1.2024). Manche 
Einheiten wurden durch al Shabaab stark dezimiert, verbliebene Soldaten blieben ohne Sold, 
Verpflegung und Munition und sind demoralisiert desertiert (BMLV 7.8.2024).
Korruption ist verbreitet (FH 2024b). Soldaten werden durch Nepotismus aufgrund ihrer Clan­
zugehörigkeit befördert und/oder um ihre Loyalität zu erlangen. Dies zerstört die Moral der 
Sicherheitskräfte und lenkt ihre Loyalität in Richtung der Clans. Der chronische Nepotismus 
in der Bundesarmee wirkt sich hinsichtlich der Moral der Soldaten verheerend aus (HIPS 
4.2021, S. 4/14/28). Einige Kommandanten nehmen Bestechungsgelder an oder kooperieren 
mit al Shabaab (Sahan/Sheikh 3.3.2021).
Armee - Besoldung: Soldaten verdienen je nach Dienstrang zwischen 100 US-Dollar bis zu 
300 US-Dollar im Monat (BMLV 7.8.2024). Die Soldaten der von den VAE finanzierten Einheiten 
erhielten 200 US-Dollar, die Offiziere dieser Einheiten 500 US-Dollar (BMLV 4.7.2024). Es 
kommt vor, dass Soldaten nur sehr unregelmäßig bezahlt werden, dies fördert die Korruption. 
Diese, sowie Misswirtschaft und finanzielle Einschränkungen beeinträchtigen die Wirksamkeit 
der Armee (AA 23.8.2024). Generell erfolgt nunmehr die (elektronische) Bezahlung der Soldaten 
viel regelmäßiger, doch selbst hier kommt es mitunter zu Verzögerungen. Die Spezialeinheit 
Danaab wird und wurde von den USA finanziert und regelmäßig bezahlt (BMLV 7.8.2024). 
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben für den Unterhalt von fünf neu aufgestellten 
Brigaden der Bundesarmee sowie für die Militärpolizei und andere Truppenteile gesorgt, haben 
aber im April 2024 ihre Finanzierung ausgesetzt (BMLV 4.7.2024; vgl. Sahan/SWT 19.4.2024),  
weil die Bundesregierung nicht im Sinne der VAE gewirkt hat (BMLV 4.7.2024).
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Armee - Ausbildung und Ausrüstung: Der Armee mangelt es an Ausbildung und Ausrüstung 
(BMLV 7.8.2024), obwohl die Bundesarmee im vergangenen Jahrzehnt von zahlreichen Akteu­
ren diesbezüglich Unterstützung erhalten hat - namentlich von der EU (EUTMSOM 20.2.2024), 
Burundi, Dschibuti, Äthiopien, Italien, Kenia, dem Sudan, der Türkei, den VAE, Uganda, Groß­
britannien, den USA, der AU und den UN (P. D. Williams 2019, S. 2ff; vgl. THLSC 20.3.2023; 
BBC 1.6.2022). Selbst in Ägypten (THLSC 20.3.2023), Katar (FTL 5.7.2022; vgl. BBC 1.6.2022) 
und in Eritrea wurden Soldaten ausgebildet (BMLV 7.8.2024). Alleine Großbritannien hat seit 
2016 mehr als 2.000 somalische Soldaten ausgebildet (GOV.UK 18.8.2022), Uganda 2022/2023 
weitere 3.000 (HO 20.3.2023). Die Türkei hat bis 2022 5.000 Soldaten für die Einheit Gorgor 
und zudem Hunderte Offiziere und Unteroffiziere ausgebildet (VOA/Maruf 30.11.2022; vgl. HIPS 
1.2023); nach anderen Angaben sogar insgesamt 16.000 Mann (Soufan 29.2.2024). Die USA 
haben knapp 2.000 Kräfte von Danaab ausgebildet und weitere 350 Rekruten zur Ausbildung 
aufgenommen (VOA/Maruf 30.11.2022). Die EU Mission EUTM hat 3.600 Soldaten ausgebildet 
und konzentriert sich nun auf Führungskräfte und Spezialeinheiten (ÖB Nairobi 10.2024).
Allerdings arbeiten die vielen externen Akteure, welche sich am Aufbau somalischer Sicherheits­
kräfte beteiligen, notorisch unkoordiniert (HIPS 4.2021, S. 24ff). So wurden unterschiedlichste 
Einheiten geschaffen und die Sicherheitsstruktur fragmentiert (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). 
Einige Akteure – etwa Kenia und Äthiopien – verfolgen darüber hinaus nationale Interessen 
(HIPS 4.2021, S. 24ff). Die EU führt ihre Ausbildungsmission EUTM weiter. Die Ausbildung um­
fasst auch Menschenrechte (HO 4.1.2024). Bis ins Jahr 2022 sind von EUTM ca. 8.700 Mann 
ausgebildet worden (HIPS 1.2023). Auch das IKRK betätigt sich bei der menschenrechtlichen 
Ausbildung von Sicherheitskräften (ICRC 26.2.2024).
Die Bundesarmee wird von der AU, der EU, den USA sowie anderen Ländern, wie Türkei und 
Israel in der Besoldung, Bewaffnung und beim Training unterstützt (ÖB Nairobi 10.2024). Auf­
grund der vielen beteiligten Akteure sieht man auf der Straße auch ein breites Spektrum an 
Uniformen und Waffen (BBC 1.6.2022). Die EU hat seit 2019 Ausrüstung, Material und Munition 
im Umfang von 69 Millionen US-Dollar an die Armee übergeben (HO 4.1.2024), darunter LKWs, 
Tankwagen, Pick-ups, Sanitätsfahrzeuge und Personenausrüstung. Auch die Türkei unterstützt 
die Bundesarmee materiell, etwa mit Waffen (u. a. Sturm- und Maschinengewehre), gepan­
zerten Fahrzeugen, LKWs und Uniformen (HIPS 1.2023). Die UN-Agentur UNSOS unterstützt 
nunmehr 18.900 Angehörige der Sicherheitskräfte logistisch (UNSC 3.6.2024), etwa hinsichtlich 
Nahrungs- und Wasserversorgung, Treibstoff, Transport, Evakuierung von Verletzten oder bei 
der Kommunikation (HIPS 1.2023). Die USA unterstützen die Bundesarmee auch mit Waffen 
und Munition (THLSC 20.3.2023). Die somalischen Streitkräfte haben keine Übersicht über ihre 
eigenen Lagerbestände. Und obwohl Somalia in den letzten Jahren Tausende Waffen beschafft 
hat, sind nach wie vor nicht alle Soldaten mit einer Waffe ausgestattet (BMLV 7.8.2024).
Armee/Stärke: Im Dezember 2023 gibt eine Quelle den Personalstand der Bundesarmee mit 
34.000 Mann an - inkl. einem Drittel Inaktiver (Sahan/SWT 8.12.2023). Eine weitere Quelle 
erklärt im November 2023, dass die Bundesarmee über 17.200 kampffähige Soldaten und 
zusätzlich über 13.000 sogenannte „ Enabler“ und anderes Personal verfügt (AQ21 11.2023). 
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Die letzten verlässlichen Angaben zur Truppenstärke stammen laut einer Quelle vom Novem­
ber 2023. Damals wurde die Zahl an Soldaten der Bundesarmee mit 22.800 angegeben (bei 
einer Sollstärke von 31.055). Nach November 2023 wurden noch ca. 2.000-3.000 Mann neu 
ausgebildet. Die Niederlagen der Bundesarmee im März und April 2024 sind hierbei noch nicht 
berücksichtigt (BMLV 7.8.2024). Von den seit Jänner 2023 in Dienst gestellten 12.000 neuen 
Soldaten ist nur noch weniger als die Hälfte einsatzbereit (BMLV 4.7.2024), von den 20.000 in 
Eritrea ausgebildeten Soldaten ist die Mehrheit gefallen oder desertiert. Die tatsächliche Ge­
samtstärke der Bundesarmee wird mit Stand August 2024 auf 20.000 Mann geschätzt (BMLV 
7.8.2024).
Zusätzlich muss hinsichtlich der oben gegebenen Zahlen zur Stärke der Bundesarmee Korrup­
tion, geteilte Loyalitäten, begrenzte Motivation und die ungleichmäßige Ausbildung der Truppe 
berücksichtigt werden (Sahan/Bacon/Guiditta 7.8.2023). Zuverlässige Streitkräfte finden sich nur 
in drei Einheiten: der Präsidentengarde der Brigade 77, bei Gorgor und bei Danaab - insgesamt 
nur 7.000 bis 8.000 Mann (Sahan/Bacon/Guiditta 7.8.2023; vgl. HIPS 1.2023). Diese verfügen 
über die notwendigen Transportmöglichkeiten, um sich bewegen und Einsätze durchführen zu 
können. Die anderen Einheiten der Bundesarmee können nur in sehr begrenzten Gebieten ope­
rieren und sind für die Durchführung von Stabilisierungsaufgaben schlecht ausgerüstet (HIPS 
1.2023).
Spezialeinheiten: Danaab (Blitz) wurde von den USA aufgebaut und wird auch weiterhin von 
diesen ausgebildet, ausgerüstet und betreut (HIPS 1.2023; vgl. THLSC 20.3.2023). Danaab 
bildet die 16. Brigade der Bundesarmee und ist in fünf operative Einheiten unterteilt (Sahan/SWT 
24.4.2024). Es handelt sich um eine effektive und um die schlagkräftigste Einheit in Somalia (Ro­
binson/TGO 27.1.2022; vgl. THLSC 20.3.2023; UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023; HIPS 1.2023). 
Dabei erhalten selbst Soldaten dieser Spezialeinheit nur vier Monate Ausbildung (Detsch/FP 
23.8.2023). Diese Truppe umfasste mit Stand November 2023 etwa 1.100 Mann, wobei es im 
Jahr 2024 zu weiteren Verlusten gekommen ist (BMLV 7.8.2024). Danaab-Soldaten werden re­
gelmäßig bezahlt (WP 10.12.2022). Dies ist die einzige Einheit, bei welcher bei der Rekrutierung 
nicht der Clan, sondern militärische Erfahrung und Können eine Rolle spielen (BMLV 7.8.2024; 
vgl. UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023; P. D. Williams 2019, S. 2/9). Nach anderen Angaben gibt es 
fixe Quoten, um dafür zu sorgen, dass die Soldaten aus allen unterschiedlichen Clans stammen. 
Danaab wird zunehmend als apolitisch erachtet (WP 10.12.2022). Laut Angaben einer Quelle 
der FFM Somalia 2023 ist die Einheit in keine Menschenrechtsverbrechen verwickelt (UNOFFX/
STDOK/SEM 4.2023). Vom Prinzip her handelt es sich bei Danaab um eine schnelle Eingreif­
truppe. Die Einheit wurde nicht dafür ausgebildet, kontinuierlich im Kampf zu stehen (Detsch/FP 
23.8.2023). Der monatliche Sold beträgt bei Danaab 300-500 US-Dollar (HIPS 1.2023). Stütz­
punkte der Einheit befinden sich in Mogadischu, Bali Doogle, Kismayo, Galkacyo und Jowhar 
(HIPS 1.2023; vgl. Sahan/SWT 24.4.2024).
Spezialeinheiten: Gorgor wurde und wird von der Türkei ausgebildet und mit modernen Waf­
fen, Ausrüstung und gepanzerten Fahrzeugen ausgestattet (Bryden/TEL 8.11.2021; vgl. BMLV 
9.2.2023; Robinson/TGO 27.1.2022). Angehörige von Gorgor werden gut bezahlt, erhalten 
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schon während der Ausbildung bis zu 400 US-Dollar pro Monat (HIPS 1.2023). Die Heimatgar­
nison von Gorgor ist Mogadischu. Die Einheit wird aber ständig als „ Feuerwehr“ und zum Teil für 
Monate an verschiedenen Frontabschnitten eingesetzt. Sie umfasste mit Stand November 2023 
ca. 4.300 Mann in zwei Brigaden (BMLV 7.8.2024). Allerdings haben die Einheiten von Gorgor 
in der Offensive in Zentralsomalia erhebliche Verluste hinnehmen müssen. Eine Quelle berich­
tet im Mai 2024 von moralischen und von Führungsproblemen (Sahan/SWT 19.4.2024). Eine 
andere Quelle berichtet, dass Gorgor nach erheblichen Verlusten nur noch ein „ Schatten“ ist. 
Keine der Einheiten ist demnach auf Kampfstärke, es herrscht nach Verlusten ein Mangel an 
Offizieren und Unteroffizieren (BMLV 4.7.2024).
Regionale Kräfte: Die Bundesstaaten haben ihre eigenen Sicherheitsapparate (HIPS 1.2023; 
vgl. USDOL 26.9.2023). Diese unterstehen nicht dem Kommando der Bundesregierung (US­
DOL 26.9.2023). Beim Operational Readiness Assessment wurden 2019 in Jubaland, Galmu­
dug, SWS und Puntland fast 20.000 Personen registriert, welche zu „ Regionalkräften“ (auch 
Darawish) gezählt werden (UNSC 15.5.2019, Abs. 45; vgl. HIPS 1.2023). Nach der Offensi­
ve in Zentralsomalia sind die Darawish dort nur noch ein Schatten ihrer selbst oder - wie in 
HirShabelle - gar nicht existent (BMLV 4.7.2024).
Unter Darawish werden in Somalia grundsätzlich alle organisierten bewaffneten Kräfte ver­
standen, die außerhalb der Clanmilizen zu finden sind. Im neueren Kontext werden damit v. a. 
Sicherheitskräfte der Bundesstaaten bezeichnet, es soll aber künftig auch „ Federal Darawish“
geben (BMLV 7.8.2024). Nach einer anderen Beschreibung vereinen Darawish militärische und 
polizeiliche Aufgaben und basieren auf Clans (ICG 25.9.2023). Nach wieder anderen Anga­
ben handelt es sich bei den Darawish um eine Reservetruppe, die bei Bedarf aktiviert werden 
kann. Sie sind demnach nicht für die Wahrnehmung klassischer polizeilicher Aufgaben oder 
die Aufklärung von Straftaten geeignet, sondern dienen vielmehr als paramilitärische Kapazität. 
Andererseits sollen sie aber etwa in neu eroberten Gebieten eine Polizeipräsenz gewährleisten 
(HIPS 1.2023). Rechtlich sind diese regionalen Kräfte nicht in der Verfassung festgeschrieben 
(AQ21 11.2023).
Die Kräfte der einzelnen Bundesstaaten gibt es große Qualitätsunterschiede. So werden etwa 
jene in Jubaland als wesentlich kompetenter beschrieben als jene in Galmudug (Sahan/SWT 
17.11.2023). In Jubaland übernehmen die Jubaland Defence Forces auch polizeiliche Aufgaben 
(IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Kenia bildet Sicherheitskräfte für Jubaland aus. Äthiopien und 
Großbritannien bilden Sicherheitskräfte des SWS aus (BMLV 7.8.2024) und auch Dschibuti 
beteiligt sich am Aufbau lokaler Darawish Forces (UNSC 13.5.2022, Abs. 68).
Milizen, die nicht Teil der somalischen Sicherheitskräfte sind, aber loyal zu Regionalregierungen 
stehen, sind Teil des Spektrums. Oft haben sie in der Vergangenheit das Sicherheitsvakuum ge­
füllt, wo staatliche Kräfte aufgrund ihrer Schwäche nicht dazu in der Lage waren (RD 28.8.2022). 
Da es keine flächendeckende Polizei gibt, ist die Bundesregierung darauf angewiesen, dass 
die Clans in den befreiten Gebieten für sich selbst sorgen; Mogadischu liefert Munition und 
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logistische Unterstützung (Detsch/FP 23.8.2023). Das Heritage Insitute spricht in diesem Zu­
sammenhang von informellen „ community militias“, zu welchen auch die Macawiisley zählen 
(HIPS 1.2023).
Die Macawiisley wurden um 2018 in Middle Shabelle als Reaktion auf übermäßige Gewalt 
und finanzielle Forderungen der al Shabaab gegründet (Mubarak/Jackson A./ODI 8.2023). Sie 
sind nach den langen Gewändern der somalischen Nomaden benannt und wurden ursprünglich 
nur bei Bedarf mobilisiert. Es gab keine permanenten Stützpunkte, keine organisierte Führung, 
keine regulären Kräfte und keine externe Unterstützung. Mit der zunehmenden Terrorisierung der 
Zivilbevölkerung in Teilen von Galmudug und HirShabelle durch al Shabaab hat ihre Bedeutung 
dann zugenommen (Gorfayn 14.9.2022). Nach Angaben einer Quelle wurden die Macawiisley 
von der Liyu Police des äthiopischen Somali Regional State mit Waffen, Munition und Sanitätern 
unterstützt (AQ21 11.2023).
Eine Quelle beziffert die Macawiisley auf 8.000-10.000 Mann (Sahan/SWT 6.11.2023). Die 
Milizen haben keine formelle Struktur und werden i.d.R. von den fähigsten der eigenen Mitglie­
der geführt, welche wiederum den eigenen Clanältesten verantwortlich sind (Sahan/Petrovski 
3.5.2024).
Das Motiv eines Teils dieser Truppe ist der Hass auf al Shabaab; ein anderer Teil wird von 
der Aussicht auf Ressourcen oder von Claninteressen getrieben (Sahan/SWT 6.11.2023). Ein 
signifikanter Teil besteht aus Personen, die keine Soldaten oder professionellen Milizionäre sind, 
sondern Viehzüchter und Nomaden (Sahan/SWT 23.9.2022; vgl. Sahan/Petrovski 3.5.2024; 
BMLV 9.2.2023). Es gibt Bedenken hinsichtlich Disziplin und Rechenschaftspflicht (HIPS 1.2023). 
Zudem sind die Macawiisley aufgrund von Zwängen hinsichtlich der Erwerbstätigkeit nicht un­
begrenzt für den Kampf verfügbar (BMLV 9.2.2023; vgl. HIPS 1.2023). Die Bundesregierung 
nutzt die Macawiisley als Haltetruppe bei laufenden Operationen (HIPS 1.2023). Nach anderen 
Angaben gibt es seitens der Macawiisley zwar extra-legale Tötungen von mutmaßlichen Mit­
gliedern der al Shabaab und Fälle sexueller Gewalt; im Großen und Ganzen versuchen diese 
Milizen aber, Zivilisten zu schützen - auch gegen Übergriffe staatlicher Sicherheitskräfte (Sahan/
Petrovski 3.5.2024).
Sonstige: Alle wichtigen politischen Kräfte sowie Clans und Unterclans verfügen über eigene 
Kampftruppen (AA 23.8.2024). Einzelne Politiker, Unternehmen und Hilfsorganisationen haben 
eigenes Sicherheitspersonal (HIPS 3.2021, S. 16). Jene, die es sich leisten können, engagieren 
zur Wahrung der eigenen Sicherheit private Sicherheitsdienstleister (BS 2024). In Mogadischu 
gibt es Nachbarschaftswachen. Sie patrouillieren in ihrer Wohngegend und melden der Poli­
zei verdächtige Begebenheiten - wenn entsprechende Beziehungen existieren (TANA/ACRC 
9.3.2023).
NISA (National Intelligence and Security Agency): Die NISA ist vergleichbar mit einem Inlands­
geheimdienst. Sie hat die Aufgabe, als Sicherheitspolizei vornehmlich gegen al Shabaab vor­
zugehen (ACCORD 31.5.2021, S. 29), bzw. ist sie auch für den Staatsschutz zuständig und mit 
exekutiven Vollmachten ausgestattet. Die exekutiven Einheiten der NISA sind zwar 2018 formal 
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in die Polizei integriert worden; trotzdem übt diese Institution eine aktive Rolle in der Terroris­
musbekämpfung aus, die über eine rein nachrichtendienstliche Tätigkeit hinausgeht. Es kommt 
auch immer wieder zu Zusammenstößen mit anderen Sicherheitskräften. Außerdem führt die 
NISA Razzien durch und nimmt Menschen fest und unterliegt wenigen bis keinen Aufsichts- und 
Kontrollmechanismen (AA 23.8.2024). Im März 2023 erhielt die NISA mit dem NISA-Gesetz 
eine rechtliche Grundlage. Der Behörde werden darin breite Rechte hinsichtlich Verhaftung und 
Überwachung eingeräumt - bei minimaler unabhängiger Aufsicht (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 
22.4.2024; AI 24.4.2024). Das in Somalia befindliche Personal der NISA umfasst 5.000 (Sahan/
SWT 29.6.2022), nach anderen Angaben ca. 3.000 Mann, wovon die Masse in Mogadischu und 
Teile im SWS, in HirShabelle und Galmudug eingesetzt sind (BMLV 7.8.2024). Gashaan iyo Wa­
ran ist eine Spezialeinheit im Anti-Terror-Einsatz in Mogadischu (BMLV 7.8.2024).
Puntland: Insgesamt beläuft sich die Stärke der Streit- und Sicherheitskräfte Puntlands (Dara­
wish, Polizei, Puntland Maritim Police Force / PMPF und andere) auf rund 10.000-12.000 Mann. 
Alle Sicherheitskräfte in Puntland sind nach Clans organisiert. Es gibt keine gemischten Truppen. 
Jeder größere Clan verfügt über eine eigene „ Spezialeinheit“, es handelt sich quasi um insti­
tutionalisierte Clanmilizen. Die PMPF wird weiterhin von den VAE finanziert (BMLV 7.8.2024). 
Sie ist für die Verhinderung und Bekämpfung von Piraterie, illegalem Fischfang und anderen 
Straftaten entlang der puntländischen Küste zuständig (RD 30.11.2022). Die PMPF ist eine der 
besten bewaffneten Einheiten in ganz Somalia (Sahan/SWT 6.12.2023) und stellt eine signifi­
kante Ressource im Kampf gegen Extremisten und Waffenschmuggler dar (UNSC 6.10.2021). 
Die Spezialeinheit Puntland Security Force (PSF) dient als Anti-Terrorismuseinheit, wird von 
den USA ausgebildet und unterstützt (HIPS 8.2.2022, S. 19; vgl. GITOC/Bahadur 19.4.2022) 
- für den Kampf gegen al Shabaab und den sog. Islamischen Staat in Somalia (ISS). Nach 
Angaben einer Quelle standen die PSF niemals wirklich unter dem Kommando der puntländi­
schen Regierung. Jedenfalls wurden die PSF nach den Auseinandersetzungen Ende 2021 in 
die Puntland Intelligence Security Force (PISF), die eng mit der PMPF zusammenarbeitet, und 
die Puntland Security Commando Force (PSCF) geteilt (UNSC 10.10.2022, S. 61). Die Bossaso 
Port Maritime Police Unit hingegen schützt den Hafen von Bossaso. Sowohl diese als auch 
die PMPF werden von der EU-Mission EUCAP u. a. mit Ausbildungsmaßnahmen unterstützt 
(RD 30.11.2022). Die zuvor teils aufständische Araan-Jaan-Miliz (auch als „ Puntlands Danaab“
bekannt) (Sahan/SWT 2.2.2024; vgl. SG 14.1.2024) wurde nach der Wiederwahl von Präsident 
Deni im Jänner 2024 in die puntländischen Sicherheitskräfte integriert (Sahan/SWT 2.2.2024).
Ausstehende Soldzahlungen sind nach wie vor ein wiederkehrendes Problem, das in Puntland 
punktuell zu Störungen des öffentlichen Lebens durch Straßenblockaden an wichtigen Routen 
führen kann (BMLV 4.7.2024; vgl. Sahan/SWT 30.8.2023; Halqabsi 27.1.2024). Diese Störungen 
dauern gewöhnlich aber nicht mehr als einige Stunden an (BMLV 7.8.2024). Insgesamt hat die 
puntländische Regierung ein gewisses Problem, an allen Orten wirklich Sicherheit zu gewähren 
(ACCORD 31.5.2021, S. 30).
156
163

Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/app/nodes/30275841, Zugriff 
4.9.2024 [Login erforderlich]
■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation 
(31.5.2021): Somalia - Al-Schabaab und Sicherheitslage; Lage von Binnenvertriebenen und Rück­
kehrer·innen [sic]; Schutz durch staatliche und nicht-staatliche Akteure; Dokumentation zum COI-
Webinar mit Markus Höhne und Jutta Bakonyi am 5. Mai 2021, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2052555/20210531_COI-Webinar Somalia_ACCORD_Mai 2021.pdf, Zugriff 17.5.2022
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World’s Human Rights - Somalia 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2107967.html, Zugriff 29.4.2024
■ AI/Ngira - Amnesty International (Herausgeber), David Ngira (Autor) (2.7.2024): Reduction of Somali 
health budget after 2023 debt relief a betrayal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2112028.html , 
Zugriff 9.7.2024
■ AQ21 - Anonyme Quelle 21 (11.2023): Expertengespräche
■ ATMIS - African Union Transition Mission in Somalia (28.12.2022): Supported by ATMIS, Somali 
Police Officers conclude training on human rights, https://atmis-au.org/supported-by-atmis-somal
i-police-officers-conclude-training-on-human-rights/ , Zugriff 17.7.2024
■ ATMIS - African Union Transition Mission in Somalia (25.8.2022): African Union supports building 
Somalia’s Police Force, https://atmis-au.org/african-union-supports-building-somalias-police-force/ , 
Zugriff 17.7.2024
■ BBC - British Broadcasting Corporation (1.6.2022): US troops back in Somalia to fight al-Shabab, 
https://www.bbc.com/news/world-africa-61631439, Zugriff 19.4.2024
■ BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (7.8.2024): Auskunft eines Länder­
experten an die Staatendokumentation, per e-Mail
■ BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (4.7.2024): Interview der Staaten­
dokumentation mit einem Länderexperten
■ BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (9.2.2023): Auskunft eines Länder­
experten an die Staatendokumentation, per e-Mail
■ Bryden/TEL - The Elephant (Herausgeber), Matt Bryden (Autor) (8.11.2021): Fake Fight: The Quiet 
Jihadist Takeover of Somalia, https://www.theelephant.info/long-reads/2021/11/08/fake-fight-the-q
uiet-jihadist-takeover-of-somalia/#.YYjpCzdaMR4.twitter , Zugriff 9.11.2023
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Somalia, https://bti-project.org/filea
dmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SOM.pdf, Zugriff 18.3.2024
■ Detsch/FP - Jack Detsch (Autor), Foreign Policy (Herausgeber) (23.8.2023): The Somali Underdogs 
Taking on Terrorists, https://foreignpolicy.com/2023/08/23/somalia-al-shabab-al-qaeda-terror-penta
gon/, Zugriff 19.9.2023
■ EUTMSOM - European Union Training Mission in Somalia (20.2.2024): Official handover of military 
equipment to Somali National Army under the European Peace Facility, https://www.eutm-somalia
.eu/handover-of-mil-equipment-to-sna , Zugriff 22.4.2024
■ FH - Freedom House (2024b): Freedom in the World 2024 - Somalia, https://freedomhouse.org/cou
ntry/somalia/freedom-world/2024, Zugriff 8.7.2024
■ FTL - Facility for Talo and Leadership (19.11.2022): Somali Police Officers Conclude UNODC Course, 
https://www.ftlsomalia.com/somali-police-officers-conclude-unodc-course/ , Zugriff 17.7.2024
■ FTL - Facility for Talo and Leadership (17.9.2022): ATMIS Has Helped Train 8,167 Somali Police 
Officers, https://www.ftlsomalia.com/atmis-has-helped-train-8167-somali-police-officers/ , Zugriff 
17.7.2024
■ FTL - Facility for Talo and Leadership (5.7.2022): Gen. Odawaa in Qatar to Attend SNA Soldiers 
Graduation, https://www.ftlsomalia.com/gen-odawaa-in-qatar-to-attend-sna-soldiers-graduation/ , 
Zugriff 17.7.2024
■ GITOC/Bahadur - Jay Bahadur (Autor), Global Initiative Against Transnational Organized Crime 
(Herausgeber) (19.4.2022): The price of civil war: A survey of Somalia’s arms markets, https://glob
alinitiative.net/wp-content/uploads/2022/03/Price-of-civil-war-13.04-web.pdf , Zugriff 17.7.2024
■ GN - Goobjoog News (22.4.2024): 100 Somali Police Officers to Undergo Training Abroad to Enhance 
Security Skills, https://en.goobjoog.com/100-somali-police-officers-to-undergo-training-abroad-to-e
nhance-security-skills, Zugriff 7.5.2024
157
164

■ GN - Goobjoog News (12.3.2024): 300 Newly Trained Police Officers to be Deployed in Mogadishu, 
https://en.goobjoog.com/300-newly-trained-police-officers-to-be-deployed-in-mogadishu , Zugriff 
7.5.2024
■ Gorfayn - Gorfayn (14.9.2022): How Macawisleey is the Perfect Antithesis of Al-Shabaab, https:
//gorfayn.org/how-macawisleey-is-the-perfect-anthesis-of-al-shabaab/ , Zugriff 17.7.2024
■ GOV.UK - Government Digital Service [United Kingdom] (18.8.2022): New UK support to Somalia’s 
Security Transition, https://www.gov.uk/government/news/new-uk-support-to-somalias-security-tra
nsition, Zugriff 17.7.2024
■ Halqabsi - Halqabsi News (27.1.2024): Puntland Army and Workers Unpaid for 9 Months Amid 
Financial Mismanagement Allegations, https://halqabsi.com/2024/01/puntland-army-and-workers-u
npaid-for-9-months , Zugriff 18.4.2024
■ HIPS - Heritage Institute for Policy Studies (7.5.2024): State Of Somalia 2023 Report, https://8v90f1
.p3cdn1.secureserver.net/wp-content/uploads/2024/05/SOS-REPORT-2023-.pdf , Zugriff 27.5.2024
■ HIPS - Heritage Institute for Policy Studies (1.2023): Security Sector Reform in Somalia: Challenges 
and Opportunities, https://8v90f1.p3cdn1.secureserver.net/wp-content/uploads/2023/01/Security-S
ector-Reform-Jan-31.pdf , Zugriff 22.1.2024
■ HIPS - Heritage Institute for Policy Studies (8.2.2022): State of Somalia Report 2021, Year in Review, 
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/SOS-REPORT-2021-English-version.pdf , 
Zugriff 6.10.2023
■ HIPS - Heritage Institute for Policy Studies (4.2021): Structural Impediments To Reviving Somalia’s 
Security Forces, https://heritageinstitute.org/wp-content/uploads/2021/04/Structural-Impediments-t
o-Security-English-version-April-17-Final-.pdf , Zugriff 15.3.2024
■ HIPS - Heritage Institute for Policy Studies (3.2021): The Impediments To Good Governance In 
Somalia, http://www.heritageinstitute.org/wp-content/uploads/2021/03/Impediments-good-governa
nce-2.pdf, Zugriff 3.6.2024
■ HIPS - Heritage Institute for Policy Studies (2021): State of Somalia Report 2020, Year in Review, 
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/SOS-REPORT-2020-Final-2.pdf , Zugriff 
9.10.2023
■ HO - Hiiraan Online (4.1.2024): US $1 million-plus worth of ammunition gifted to Somali National Army, 
https://www.hiiraan.com/news4/2024/Jan/194443/us_1_million_plus_worth_of_ammunition_gift
ed_to_somali_national_army.aspx?utm_source=hiiraan&utm_medium=SomaliNewsUpdateFront , 
Zugriff 25.1.2024
■ HO - Hiiraan Online (20.3.2023): Somali, Ugandan Presidents attend graduation ceremony for newly 
trained soldiers in Kampala, https://hiiraan.com/news4/2023/Mar/190404/somali_and_ugandan_pre
sidents_attend_graduation_ceremony_for_newly_trained_somali_soldiers_in_kampala.aspx?utm
_source=hiiraan&utm_medium=SomaliNewsUpdateFront, Zugriff 4.4.2024
■ HO - Hiiraan Online (26.12.2022): Mogadishu police make arrest in Gedo rape case, two other 
suspects still sought, https://www.hiiraan.com/news4/2022/Dec/189232/mogadishu_police_make_
arrest_in_gedo_rape_case_two_other_suspects_still_sought.aspx?utm_source=hiiraan&utm_med
ium=SomaliNewsUpdateFront, Zugriff 17.7.2024
■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Somalia, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2103135.html, Zugriff 15.1.2024
■ ICG - International Crisis Group (25.9.2023): Avoiding a New Cycle of Conflict in Somalia’s Galmudug 
State, https://icg-prod.s3.amazonaws.com/s3fs-public/2023-09/b193-somalia-galmudug-state_0.p
df, Zugriff 30.1.2024
■ ICRC - International Committee of the Red Cross (26.2.2024): Facts & Figures 2023, https://blogs.ic
rc.org/somalia/wp-content/uploads/sites/99/2024/02/Facts-and-Figures-2023-Final-EN.pdf , Zugriff 
1.7.2024
■ INGO-F/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Internationale NGO 
F, Senior Aid Official (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ IO-D/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation 
des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Internationale Organisa­
tion D (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ ISS/Mahdi/Soumahoro/Kinkoh - Maram Mahdi (Autor), Moussa Soumahoro (Autor), Hubert Kinkoh 
(Autor), Institute for Security Studies (Herausgeber) (15.12.2023): Inconsistencies are costing the 
AU Mission in Somalia, https://issafrica.org/iss-today/inconsistencies-are-costing-the-au-mission-i
n-somalia, Zugriff 24.1.2024
158
165

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