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18.2 Süd-/Zentralsomalia, Puntland
Letzte Änderung 2025-01-16 14:12
Politik: In Süd-/Zentralsomalia sind politische Repräsentation, politische Parteien, lokale Ver­
waltungen und auch das nationale Parlament um die verschiedenen Clans bzw. Subclans organi­
siert, wobei die vier größten Clans (Darod, Hawiye, Dir und Digil-Mirifle) Verwaltung, Politik, und 
Gesellschaft dominieren - und zwar entlang der sogenannten 4.5-Formel (ÖB Nairobi 10.2024). 
Dies bedeutet, dass den vier großen Clans dieselbe Anzahl von Parlamentssitzen zusteht, wäh­
rend kleinere Clans und Minderheitengruppen gemeinsam nur die Hälfte dieser Sitze erhalten 
(ÖB Nairobi 10.2024; vgl. USDOS 22.4.2024; FH 2024b) [siehe dazu auch: Politische Lage/
Süd-/Zentralsomalia]. Dadurch werden kleinere Gruppen politisch marginalisiert (FH 2024b). Sie 
werden von relevanten politischen Posten ausgeschlossen, und die wenigen Angehörigen von 
Minderheiten, die solche Posten halten, haben kaum die Möglichkeit, sich für ihre Gemeinschaf­
ten einzusetzen (SPC 9.2.2022). So finden sich in der aktuellen Regierung zwar alle relevanten 
Clans und Gruppen wieder (AA 23.8.2024), und das Frauen- sowie das Umweltministerium wer­
den von Angehörigen von Minderheiten geführt (AQ21 11.2023). In Süd-/Zentralsomalia ist die 
formelle Vertretung von Minderheiten im Rahmen der 4.5-Formel nicht mit einer tatsächlichen 
politischen Mitsprache gleichzusetzen, da unter dem Einfluss und Druck der politisch mächtigen 
Clans agiert wird. Die Formel trägt dazu bei, dass bestehende Strukturen aufrechterhalten und 
damit Minderheiten sozial und politisch ausgrenzt werden (ÖB Nairobi 10.2024). Nach Anga­
ben einer Quelle der FFM Somalia 2023 versucht die Regierung hingegen, Minderheiten zu 
ermutigen, sich für Regierungsstellen zu bewerben. Allerdings ist die Diskriminierung tief in der 
Gesellschaft verwurzelt und besteht weiter fort (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023).
Lage: Einzelne Minderheiten leben unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen in tiefer 
Armut und leiden an zahlreichen Formen der Diskriminierung und Exklusion (USDOS 22.4.2024; 
vgl. AA 23.8.2024; FH 2024b). Sie sehen sich in vielfacher Weise von der übrigen Bevölkerung 
– mittelbar auch von staatlichen Stellen – wirtschaftlich, politisch und sozial ausgegrenzt (AA 
23.8.2024). Zudem sind die Systeme gegenseitiger Unterstützung bei ihnen weniger gut ausge­
baut, sie verfügen über geringere Ressourcen (Sahan/SWT 24.10.2022) und erhalten weniger 
Remissen (Sahan/SWT 24.10.2022; vgl. SPC 9.2.2022). In staatlichen Behörden - etwa Poli­
zei und Justiz - sind Minderheiten nur spärlich vertreten (ÖB Nairobi 10.2024). Die mächtigen 
Gruppen erhalten den Löwenanteil an Jobs, Ressourcen, Verträgen, Remissen und humanitärer 
Hilfe. Schwache Gruppen erhalten wenig bis gar nichts. Bei der Hungersnot 1991 waren die 
meisten Hungertoten entweder Digil-Mirifle oder Bantu [Anm.: Die Digil sind v. a. Landwirte und 
nicht Nomaden und können bei Dürre schwerer ausweichen]. Dies gilt auch für die Hungersnot 
im Jahr 2011. Ein Grund dafür ist, dass humanitäre Hilfe von mächtigeren Clans vereinnahmt 
wird (Sahan/SWT 24.10.2022). Selbst in Mogadischu erhalten Minderheitenangehörige weniger 
Nahrungsmittelhilfe (TANA/ACRC 9.3.2023). Sie stehen einem höheren Maß an Unsicherheit 
bei der Nahrungsmittelversorgung gegenüber (UN OCHA 14.3.2022).
Ein Programm der Bundesregierung soll zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von fast 25.000 
benachteiligten und marginalisierten Haushalten beitragen. Dieses von Deutschland finanzierte 
50-Millionen-Euro-Programm zielt darauf ab, den Zugang zu Bildung, Gesundheit, Hygiene und 
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Ernährung für Kinder und Jugendliche zu verbessern und die Ernährungssicherheit benachtei­
ligter Haushalte zu erhöhen. Die Regierung von Jubaland organisiert Workshops für Jugendliche 
aus marginalisierten Gruppen, um Integration und Partizipation zu fördern (UNSOM 5.8.2023).
Minderheitengruppen, denen es oft an bewaffneten Milizen fehlt, sind laut einer Quelle über­
proportional von Gewalt betroffen (Tötungen, Folter, Vergewaltigungen etc.). Täter sind Milizen 
oder Angehörige dominanter Clans - oft unter Duldung lokaler Behörden (USDOS 22.4.2024). 
Aufgrund der (vormaligen) Unterstützung von al Shabaab durch manche Minderheiten kann 
es in Gebieten, aus welchen al Shabaab gewichen ist, zu Repressalien kommen (ÖB Nairobi 
10.2024). Von Frauen marginalisierter Gruppen eingebrachte Vergewaltigungsanzeigen werden 
tendenziell ignoriert (UNSOM 5.8.2023).
Angehörige von Minderheiten stehen vor Hindernissen, wenn sie Identitätsdokumente erhalten 
wollen - auch im Falle von Reisepässen (UNHCR 22.12.2021a, S. 58).
Mogadischu: In der Hauptstadt verfügen die Hawiye-Clans Abgaal, Habr Gedir und teilweise 
auch Murusade über eine herausragende Machtposition. Allerdings leben in der Stadt Angehö­
rige aller somalischen Clans, auch die einzelnen Bezirke sind diesbezüglich meist heterogen 
(AQSOM 4 6.2024; vgl. FIS 7.8.2020a). Laut einem Experten dominieren auch die Rahanweyn 
mittlerweile bestimmte Stadtteile. Insgesamt leben in Mogadischu sehr viele unterschiedliche 
Clans, alle können Eigentum besitzen, sich in der Wirtschaft betätigen (AQSOM 4 6.2024), sich 
frei bewegen und niederlassen. Allerdings besagt der eigene Clanhintergrund, in welchem Teil 
der Stadt es für eine Person am sichersten ist (AQSOM 4 6.2024; vgl. FIS 7.8.2020b, S. 39). 
Außerdem tendieren die Menschen dazu, auf dem Gebiet des eigenen Clans zu wohnen. Bezie­
hungen zu Abgaal oder Habr Gedir - familiäre, wirtschaftliche, eheliche oder freundschaftliche - 
sind von Vorteil, um Konflikte abwenden oder lösen zu können. Generell agieren die dominanten 
Clans Mogadischus aber nicht im rechtsfreien Raum, da sie aufgrund von z. B. in Mogadischu 
begangenem Unrecht mit Gegenunrecht in anderen Teilen Somalias rechnen müssen (AQSOM 
4 6.2024). Im Allgemeinen ist es schwierig, Menschen, die in Mogadischu aufgewachsen sind, 
oberflächlich nach Clans zu differenzieren. Es gibt keine äußerlichen Unterschiede, auch der 
Akzent ist der gleiche. Anhand von Namen lassen sich die Menschen nicht einmal ethnisch 
zuordnen, da vor allem arabische Namen verwendet werden (UNFPA/DIS 25.6.2020). Zum 
Clanwesen in Mogadischu siehe auch Sicherheitslage / Süd-/Zentralsomalia / Banadir.
Al Shabaab: Zum Verhältnis von al Shabaab zu Clans und Minderheiten siehe Kapitel Sicher­
heitslage/Al Shabaab
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/app/nodes/30275841, Zugriff 
4.9.2024 [Login erforderlich]
■ AQ21 - Anonyme Quelle 21 (11.2023): Expertengespräche
■ AQSOM 4 - Anonymisierte Quelle Somalia 4 (6.2024): Expertengespräche
■ DIS/UNFPA - United Nations Population Fund (Autor), Danish Immigration Service [Denmark] (Her­
ausgeber) (25.6.2020): Skype-Interview des DIS mit UNFPA, in: DIS (11.2020): Somalia - Health 
System, S.79-84, https://www.nyidanmark.dk/-/media/Files/US/Landenotater/COI_report_somalia
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60C, Zugriff 12.3.2024
■ FH - Freedom House (2024b): Freedom in the World 2024 - Somalia, https://freedomhouse.org/cou
ntry/somalia/freedom-world/2024, Zugriff 8.7.2024
■ FIS - Finnische Einwanderungsbehörde [Finnland] (7.8.2020a): Somalia: Tiedonhankintamatka 
Mogadishuun maaliskuussa 2020, Mogadishun turvallisuustilanne ja humanitääriset olosuhteet, 
https://migri.fi/documents/5202425/5914056/Somalia FFM raportti maaliskuu 2020.pdf/f58d6cd5-
271a-55fd-9b89-b3d32e4ff80b/Somalia FFM raportti maaliskuu 2020.pdf?t=1596797440011, Zugriff 
12.3.2024
■ FIS - Finnische Einwanderungsbehörde [Finnland] (7.8.2020b): Somalia: Fact-Finding Mission to 
Mogadishu in March 2020, https://migri.fi/documents/5202425/5914056/Somalia Fact-Finding Mis­
sion to Mogadishu in March 2020.pdf/2f51bf86-ac96-f34e-fd02-667c6ae973a0/Somalia Fact-Finding 
Mission to Mogadishu in March 2020.pdf?t=1602225617645, Zugriff 12.10.2023
■ INGO-F/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Internationale NGO 
F, Senior Aid Official (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (24.10.2022): Power, access, and 
social capital in Somalia, in: The Somali Wire Issue No. 467, per e-Mail [kostenpflichtig, Login 
erforderlich]
■ SPC - Somalia Protection Cluster (9.2.2022): Protection Analysis Update, February 2022, https://re
liefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/SOM_PAU_Somalia-Protection-Analysis_Feb2022.pdf, 
Zugriff 15.11.2023
■ TANA/ACRC - Tana Copenhagen (Herausgeber), African Cities Research Consortium (Autor) 
(9.3.2023): Understanding Systems in Mogadishu City, https://tanacopenhagen.com/wp-content/upl
oads/2023/03/ACRC-Tana-Mogadishu-City-System-Analysis.pdf , Zugriff 23.5.2024
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (22.12.2021a): Citizenship and State­
lessness in the Horn of Africa, https://www.ecoi.net/en/file/local/2065866/61c97bea4.pdf , Zugriff 
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■ UN OCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (14.3.2022): Somalia Humanit­
arian Bulletin, February 2022, https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/OCHA SOMALIA 
HUMANITARIAN BULLETIN - FEBRUARY 2022.pdf, Zugriff 12.3.2024
■ UNSOM - United Nations Assistance Mission in Somalia (5.8.2023): Muna Mohamed Abdi: Helping 
include marginalised communities in Kismayo, https://unsom.unmissions.org/muna-mohamed-abd
i-helping-include-marginalised-communities-kismayo , Zugriff 17.1.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices - Somalia, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p
ractices/somalia, Zugriff 23.4.2024
18.2.1 Ethnische Minderheiten, aktuelle Situation
Letzte Änderung 2025-01-16 14:12
Ethnische Minderheiten haben eine andere Abstammung und in manchen Fällen auch eine an­
dere Sprache als die restlichen Einwohner des somalischen Sprachraums. Die soziale Stellung 
der einzelnen ethnischen Minderheiten ist unterschiedlich (SEM 31.5.2017). Mitunter werden sie 
als Fremde erachtet (SPC 9.2.2022). So können Angehörige ethnischer Minderheiten auf Pro­
bleme stoßen - bis hin zu Staatenlosigkeit - wenn sie z. B. in einem Flüchtlingslager außerhalb 
Somalias geboren wurden (UNHCR 22.12.2021a).
Generell sind Angehörige von Minderheiten keiner systematischen Verfolgung mehr ausgesetzt, 
wie dies Anfang der 1990er der Fall war (MBZ 6.2023). In den Städten ist die Bevölkerung allge­
mein gemischt, Kinder gehen unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit in die Schule und 
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Menschen ins Spital (UNFPA/DIS 25.6.2020). Nach anderen Angaben können Angehörige eth­
nischer Minderheiten Diskriminierung und Benachteiligung ausgesetzt sein - etwa beim Zugang 
zu sozialer Absicherung oder zu humanitärer Hilfe. Auch im Xeer werden sie marginalisiert (MBZ 
6.2023). In Mogadischu mangelt es den Minderheiten auch an politischem Einfluss. Andererseits 
ändert sich die Situation langsam zum Besseren, die Einstellung v. a. der jüngeren Generation 
ändert sich; die Clanzugehörigkeit ist für diese nicht mehr so wichtig wie für die Älteren (FIS 
7.8.2020a).
Die Bantu (Jareer) sind die größte Minderheit in Somalia (SEM 31.5.2017; vgl. FIS 7.8.2020a). 
Sie stammen teils von Bauernvölkern ab, die bereits vor der Expansion der Somali an den 
Flüssen existiert haben; teils stammen sie von nach Somalia importierten Sklaven ab. „Adoon“
– ein abwertendes Wort, das noch immer von einigen ethnischen Somalis für die Jareer ver­
wendet wird – bedeutet wörtlich „ Sklave“. Ein weiteres abwertendes Wort für somalische Bantu 
– „ tiimo jareer“ („ hartes Haar“) – bezieht sich vorgeblich auf die dichten Locken ihrer Haare im 
Gegensatz zu den „ weichen Locken“ ethnischer Somali. Die Bantu selbst haben dies aufge­
griffen und bezeichnen sich als „ Jareer“ oder „ die Harten“. Als sie ihre zahlenmäßige Stärke 
erkannt haben, änderte sich der Name in „ Jareer Weyne“ – „ die großen Harten“. Was einst eine 
Beleidigung war, ist heute ein Ehrenzeichen (Sahan/Menkhaus 23.8.2023).
Traditionell waren somalische Bantu in verschiedenen, getrennten Gemeinschaften im Süden 
Somalias verstreut. Hier gibt es z. B. die Makanne, Shiidle, Gobaweyne, Mushunguli und Shan­
gani (Sahan/Menkhaus 23.8.2023), die Kabole, Reer Shabelle und Oji. Traditionell leben sie 
als sesshafte Bauern in den fruchtbaren Tälern der Flüsse Juba und Shabelle (SEM 31.5.2017; 
vgl. UNHCR 22.12.2021a). Bantu werden oft für manuelle Tätigkeiten eingesetzt. Sie über­
nehmen Arbeiten, die von ethnischen Somali als zu gering erachtet werden (Sahan/Menkhaus 
23.8.2023).
Die Bantu waren jahrzehntelang systematischer Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt 
durch die somalische Regierung und die somalische Mehrheitsgesellschaft ausgesetzt (Sahan/
SWT 3.11.2023). Sie sind die am stärksten marginalisierte, ausgegrenzte und ausgebeutete 
somalische Gemeinschaft. Von Machtpositionen auf lokaler und nationaler Ebene sind sie viel­
fach ausgeschlossen (Sahan/Menkhaus 23.8.2023; vgl. MBZ 6.2023). Die Bantu werden überall 
in Somalia rassistisch stigmatisiert (ACCORD 31.5.2021, S. 25) und diskriminiert (ACCORD 
31.5.2021, S. 25; vgl. USDOS 22.4.2024). Die meisten Somali schauen auf die sesshaften 
Bantu herab (SEM 31.5.2017; vgl. UNHCR 22.12.2021a; MBZ 6.2023). Sie werden als Bürger 
zweiter Klasse erachtet (Sahan/SWT 3.11.2023; vgl. BS 2024) und befinden sich am untersten 
Ende der Gesellschaft (LIFOS 19.6.2019). Der mangelnde Zugang zu Bildung, Beschäftigung 
und politischer Vertretung hat einen Kreislauf aus Armut und Ausgrenzung verursacht und die 
Möglichkeiten für wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg eingeschränkt. Dies wiederum verstärkt 
gesellschaftliche Stereotypen (Sahan/SWT 3.11.2023; vgl. TANA/ACRC 9.3.2023). In Städten 
wie Kismayo mangelt es den Bantu an Ressourcen und Unterstützung (Sahan/SWT 1.12.2023).
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Auch in IDP-Lagern werden sie diskriminiert, Bantu-Frauen mangelt es dort an Schutz durch die 
traditionelle Clanstruktur (USDOS 22.4.2024; vgl. LIFOS 19.6.2019), Bantu haben kaum Zu­
gang zum Xeer (LIFOS 19.6.2019) und sind folglich besonders schutzlos (ÖB Nairobi 10.2024; 
vgl. FIS 7.8.2020a). Die Diskriminierung von Bantu ist auch in der Bundesarmee und im so­
malischen Rechtssystem allgegenwärtig. Oft wird ihnen der Zugang zur Justiz verweigert, sie 
tragen ein höheres Risiko, vor Gericht ungerecht behandelt zu werden (Sahan/SWT 3.11.2023); 
im Justizsystem sind Bantu kaum vertreten (TANA/ACRC 9.3.2023).
Nach anderen Angaben sind einige Bantu-Gruppen mit lokal mächtigen Clans Allianzen einge­
gangen, um sich dadurch zu schützen (FIS 7.8.2020a). Eine Quelle erklärt, dass die meisten von 
ihnen als niedrige Kaste einem dominanten somalischen Clan angehören (Sahan/Menkhaus 
23.8.2023). Gleichzeitig erklärt der Experte Ken Menkhaus zur jüngeren Entwicklung der Bantu 
in Somalia: Bis vor Kurzem hatten die unterschiedlichen Bantu-Gruppen kein Gefühl einer ge­
meinsamen Identität. Auch ihre Probleme und ihr Identitätsgefühl waren lokal und nicht national. 
Sich als „ Jareer“ zu bezeichnen ist neu. Bis vor Kurzem waren die Bantu unbewaffnet und daher 
politisch schwach und anfällig für Raubüberfälle. Der Aufstieg von al Shabaab hat das geändert. 
Die Rekrutierungstaktiken der militanten Gruppen konzentrieren sich seit Langem darauf, Miss­
stände auszunutzen, wobei die Jareer ein offensichtliches Ziel sind. Der Beitritt zu al Shabaab 
wurde oft als attraktive Option angesehen, da er den Jugendlichen der Jareer ein Gehalt, eine 
Waffe, Status und Schutz verschafft hat. Obwohl die meisten Jareer heute der al Shabaab ge­
genüber misstrauisch und viele aus dem Territorium der militanten Gruppe geflohen sind, hat 
die Tatsache, dass so viele zu bewaffneten Kämpfern geworden sind, begonnen, ihren Status 
zu verändern (Sahan/Menkhaus 23.8.2023).
Heute finden sich unter den hunderttausenden IDPs im Großraum Mogadischu zu fast 80 % 
Bantu (FIS 7.8.2020a). Jahrzehnte der Urbanisierung haben aus den Subsistenzbauern der 
Flusstäler Stadtmenschen gemacht (Sahan/SWT 1.12.2023). Menkaus erklärt diesbezüglich: 
Somalische Bantu stellen heute einen signifikanten Prozentsatz der städtischen Bevölkerung 
in Südsomalia. Dies könnte bei allgemeinen Wahlen durchaus von Bedeutung werden und ist 
einer der Hauptgründe, warum politisch einflussreiche Clans in den Städten darauf bestehen, 
die Jareer als IDPs zu bezeichnen, die per Definition anderswo hingehören. Tatsächlich ist ihre 
Umsiedlung aber dauerhaft geschehen. Die Jareer bilden heute eine große städtische Unter­
schicht mit begrenzten Aussichten auf soziale Mobilität und ein besseres Leben außerhalb der 
sogenannten IDP-Lager. Wahr ist aber auch, dass zumindest einige städtische Jareer nunmehr 
bewaffnet und in der Lage sind, Banden oder Milizen in Mogadischu zu leiten und Straßenpro­
teste zu mobilisieren. Das ist eine außergewöhnliche Entwicklung, die noch vor nicht allzu langer 
Zeit undenkbar gewesen wäre (Sahan/Menkhaus 23.8.2023). So geschehen ist dies etwa, als 
ein Offizier der Bundesarmee - ein Bantu - verhaftet worden war. Sowohl in Baidoa als auch in 
Mogadischu kam es daraufhin zu Protesten von Bantus. Dies wäre früher undenkbar gewesen 
(Sahan/SWT 16.8.2024).
Mischehen werden stigmatisiert (LIFOS 19.6.2019). Viele Fußsoldaten von al Shabaab, die aus 
Middle Shabelle stammen, gehören zu Gruppen mit niedrigem Status – etwa zu den Bantu. 
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Al Shabaab hat diese Mitglieder dazu ermutigt, Frauen und Mädchen von „ noblen“ Clans (z. B. 
Hawiye, Darod) zu heiraten (Ingiriis 2020).
Einem Bericht zufolge sind aus den USA deportierte somalische Bantu - manchmal schon 
am Flughafen in Mogadischu - von Bewaffneten entführt worden, um Lösegeld zu erpressen 
(UNHCR 22.12.2021a).
Benadiri ist ein Dachbegriff für verschiedene voneinander unabhängige urbane Minderheiten, 
die in den Küstenstädten des Südens leben (z. B. Mogadischu, Merka, Baraawe) und sich tra­
ditionell im Handel betätigen. Sie haben eine gemischte Abstammung aus Somalia, Arabien, 
Persien, Indien und Portugal (SEM 31.5.2017; vgl. UNHCR 22.12.2021a). Vor 1991 hatten sie 
einen privilegierten Status. Ohne bewaffnete Miliz waren sie im Bürgerkrieg aber schutzlos. Heu­
te werden Benadiri gemeinhin als Händler respektiert (SEM 31.5.2017). In Mogadischu stellen 
die Benadiri die zweitgrößte Minderheitengruppe. Einige von ihnen haben es geschafft, reich zu 
werden (FIS 7.8.2020a). Im Gegensatz zu den Bantu kommt ihnen kein geringerer Status zu, 
Mischehen sind kein Problem (Landinfo 14.6.2018; vgl. MBZ 6.2023). Es kann ihnen gegenüber 
zu Diskriminierung kommen, doch werden keine Sicherheitsprobleme berichtet (MBZ 6.2023). 
Laut einem Experten werden Benadiri zwar marginalisiert und haben keinen Einfluss; dafür kön­
nen sie aber an ihren angestammten Orten wohnen (AQSOM 4 6.2024). Vielen Reer Xamar (Teil 
der Benadiri) ist es gelungen, ihre vormaligen Immobilien im Bezirk Xamar Weyne (Mogadischu) 
durch Zahlungen zurückzuerhalten. Dort stellen sie auch die Bevölkerungsmehrheit (Landinfo 
21.5.2019b).
Die Bajuni sind ein kleines Fischervolk, das auf den Bajuni-Inseln im Süden Somalias sowie 
in Kismayo (SEM 31.5.2017; vgl. UNHCR 22.12.2021a), aber auch entlang der kenianischen 
Küste bis Lamu lebt. Der UNHCR zählt die Bajuni zu den Benadiri (UNHCR 22.12.2021a).
Kinder von Mischehen der al Shabaab: Einige somalische Mädchen und Frauen haben aus­
ländische Kämpfer (z. B. aus Europa, USA, Asien) der al Shabaab geheiratet. Die aus solchen 
Ehen hervorgegangenen Kinder sind teils leicht zu identifizieren (ICG 27.6.2019a).
Quellen
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(31.5.2021): Somalia - Al-Schabaab und Sicherheitslage; Lage von Binnenvertriebenen und Rück­
kehrer·innen [sic]; Schutz durch staatliche und nicht-staatliche Akteure; Dokumentation zum COI-
Webinar mit Markus Höhne und Jutta Bakonyi am 5. Mai 2021, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2052555/20210531_COI-Webinar Somalia_ACCORD_Mai 2021.pdf, Zugriff 17.5.2022
■ AQSOM 4 - Anonymisierte Quelle Somalia 4 (6.2024): Expertengespräche
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Somalia, https://bti-project.org/filea
dmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SOM.pdf, Zugriff 18.3.2024
■ DIS/UNFPA - United Nations Population Fund (Autor), Danish Immigration Service [Denmark] (Her­
ausgeber) (25.6.2020): Skype-Interview des DIS mit UNFPA, in: DIS (11.2020): Somalia - Health 
System, S.79-84, https://www.nyidanmark.dk/-/media/Files/US/Landenotater/COI_report_somalia
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■ FIS - Finnische Einwanderungsbehörde [Finnland] (7.8.2020a): Somalia: Tiedonhankintamatka 
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■ ICG - International Crisis Group (27.6.2019a): Women and Al-Shabaab’s Insurgency, https://www.
ecoi.net/en/file/local/2011897/b145-women-and-al-shabaab_0.pdf , Zugriff 12.3.2024
■ Ingiriis - M.H. Ingiriis (2020): The anthropology of Al-Shabaab: the salient factors for the insurgency 
movement’s recruitment project, in: Small Wars & Insurgencies, Vol. 31/2, 2020, pp. 359-380, zitiert 
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■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (21.5.2019b): 
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_Somalia_Rer_Hamar-befolkningen_i_Mogadishu_21052019.pdf, Zugriff 12.3.2024
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (14.6.2018): 
Somalia: Marriage and divorce, https://www.ecoi.net/en/file/local/2013990/Report-Somalia-Marriag
e-and-divorce-14062018-2.pdf , Zugriff 12.3.2024
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1.0, https://lifos.migrationsverket.se/dokument?documentAttachmentId=46795, Zugriff 12.3.2024
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (6.2023): General country of origin informa­
tion report on Somalia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2103761/General_COI_report_Somalia_Ju
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■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
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■ Sahan/Menkhaus - Sahan (Herausgeber), Ken Menkhaus (Autor) (23.8.2023): Political Unrest and 
the Somali Jareer Weyne, in: The Somali Wire Issue No. 582, per e-Mail [kostenpflichtig, Login 
erforderlich]
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18.2.2 Berufsständische Minderheiten, aktuelle Situation
Letzte Änderung 2025-01-16 14:11
Berufsständische Gruppen unterscheiden sich weder durch Abstammung noch durch Sprache 
und Kultur von der Mehrheitsbevölkerung (SEM 31.5.2017). Sie sind somalischen Ursprungs, 
wurden aber von den traditionellen Clan-Lineages ausgeschlossen (UNHCR 22.12.2021a). Im 
228
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Gegensatz zu den „ noblen“ Clans wird ihnen nachgesagt, ihre Abstammungslinie nicht auf Pro­
phet Mohammed zurückverfolgen zu können (SEM 31.5.2017). Ihre traditionellen Berufe werden 
als unrein oder unehrenhaft erachtet (UNHCR 22.12.2021a, S. 57; vgl. SEM 31.5.2017) - etwa 
Jäger, Lederverarbeiter, Schuster, Friseure, Töpferinnen, traditionelle Heiler oder Hebammen 
(MBZ 6.2023). Diese Gruppen stehen damit auf der untersten Stufe der sozialen Hierarchie in der 
Gesellschaft. Sie leben verstreut in allen Teilen des somalischen Kulturraums, mehrheitlich aber 
in Städten. Ein v. a. im Norden bekannter Sammelbegriff für einige berufsständische Gruppen ist 
Gabooye, dieser umfasst etwa die Tumal, Madhiban, Muse Dheriyo und Yibir (SEM 31.5.2017; 
vgl. AQSOM 4 6.2024). Ein anderer Sammelbegriff ist Midgan (UNHCR 22.12.2021a).
Diskriminierung: Für die Gabooye hat sich die Situation im Vergleich zur Jahrtausendwende, 
als sie nicht einmal normal die Schule besuchen konnten, gebessert. Insbesondere unter jungen 
Somali ist die Einstellung zu ihnen positiver geworden; mittlerweile ist es für viele Angehörige 
der Mehrheitsclans üblich, auch mit Angehörigen berufsständischer Gruppen zu sprechen, zu 
essen, zu arbeiten und Freundschaften zu unterhalten. Es gibt keine gezielten Angriffe gegen 
oder Misshandlungen von Gabooye (SEM 31.5.2017). In Mogadischu sind Angehörige von Min­
derheiten keiner systematischen Gewalt ausgesetzt. Allerdings sind all jene Personen, welche 
nicht einem dominanten Clan der Stadt angehören, potenziell gegenüber Kriminalität vulnerabler 
(Landinfo 21.5.2019b). Ein Experte erklärt, dass Gabooye zwar nicht angegriffen werden, diese 
aber davor Angst haben. Minderheiten werden demnach nicht aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu 
einer Minderheit angegriffen, es sei denn, dass sie bei einem Vorhaben im Weg stehen (AQSOM 
4 6.2024).
Allerdings sind Angehörige berufsständischer Kasten Belästigung und Ausbeutung ausgesetzt 
(Sahan/SWT 1.12.2023). Sie werden als Bürger zweiter Klasse erachtet (BS 2024; vgl. AQSOM 
4 6.2024). Zu ihrer Diskriminierung trägt bei, dass sie sich weniger strikt organisieren und sie 
viel ärmer sind. Daher sind sie nur in geringerem Maß in der Lage, Kompensation zu zahlen 
oder Blutrache anzudrohen (Wissenschaftl. Mitarbeiter GIGA 3.7.2018; vgl. SEM 31.5.2017). Es 
kommt zu Beschimpfungen, Ausschluss von bestimmten Berufen, Einschränkungen beim Land­
besitz sowie zu Diskriminierung im Bildungs- und Gesundheitssystem (AQSOM 4 6.2024). Ins­
gesamt ist die soziale Stufe und die damit verbundene Armut für viele das Hauptproblem. Hinzu 
kommt, dass diese Minderheiten in der Regel eine tendenziell schlechtere Kenntnis des Rechts­
systems haben. Der Zugang berufsständischer Gruppen zur Bildung ist erschwert, weil an ihren 
Wohnorten z. B. Schulen fehlen. Außerdem verlassen viele Kinder die Schule früher, um zu ar­
beiten. Viele Familien sind auf derartige Einkommen angewiesen. Die meist schlechtere Bildung 
wiederum führt zur Benachteiligung bei der Arbeitssuche, bei der die Clanzugehörigkeit ohnehin 
oft zu Diskriminierung führen kann. Da berufsständische Gruppen nur über eine kleine Diaspora 
verfügen, profitieren sie zudem in geringerem Ausmaß von Remissen als Mehrheitsclans (SEM 
31.5.2017).
Aufgrund der oft schlechten Ausbildung treffen Gabooye außerhalb ihrer traditionellen Berufe 
am Arbeitsmarkt auf Schwierigkeiten (MBZ 6.2023). Dennoch sind vereinzelt auch Angehörige 
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berufsständischer Gruppen wirtschaftlich erfolgreich. Auch wenn sie weiterhin die ärmste Be­
völkerungsschicht stellen, finden sich einzelne Angehörige in den Regierungen, im Parlament 
und in der Wirtschaft (SEM 31.5.2017).
Mischehe: In dieser Frage kommt es weiterhin zu einer gesellschaftlichen Diskriminierung, da 
Mehrheitsclans Mischehen mit Angehörigen berufsständischer Gruppen meist nicht akzeptieren. 
Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Mehrheitsfrau einen Minderheitenmann heiratet. Der 
umgekehrte Fall ist weniger problematisch (SEM 31.5.2017; vgl. ÖB Nairobi 10.2024). Aufgrund 
dieser Stigmatisierung (FH 2024a) kommen Mischehen äußerst selten vor (SEM 31.5.2017; 
vgl. FIS 5.10.2018). Diesbezüglich bestehen aber regionale Unterschiede: Im Clan-mäßig ho­
mogeneren Norden des somalischen Kulturraums sind Mischehen seltener und gleichzeitig 
stärker stigmatisiert als im Süden (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. SEM 31.5.2017). Hawiye und Ra­
hanweyn sehen die Frage der Mischehe weniger eng. Außerdem ist der Druck auf Mischehen 
insbesondere in ländlichen Gebieten ausgeprägt (SEM 31.5.2017). In Mogadischu sind Misch­
ehen möglich (FIS 5.10.2018). Auch al Shabaab hat Hindernisse für Mischehen beseitigt, in ihren 
Gebieten kommt es zunehmend zu solchen Eheschließungen (ICG 27.6.2019a). Die Gruppe 
hat Fußsoldaten, die zu Gruppen mit niedrigem Status gehören, dazu ermutigt, Frauen und 
Mädchen von „ noblen“ Clans (z. B. Hawiye, Darod) zu heiraten (Ingiriis 2020).
Eine Mischehe führt so gut wie nie zu Gewalt oder gar zu Tötungen. Seltene Vorfälle, in denen es 
etwa in Somaliland im Zusammenhang mit Mischehen zu Gewalt kam, sind in somaliländischen 
Medien dokumentiert (SEM 31.5.2017). Trotzdem können diese Ehen negative Folgen für die 
Ehepartner mit sich bringen – insbesondere, wenn der Mann einer Minderheit angehört (ÖB 
Nairobi 10.2024). So kommt es häufig zur Verstoßung des aus einem „ noblen“ Clan stammenden 
Teils der Eheleute durch die eigenen Familienangehörigen. Letztere besuchen das Paar nicht 
mehr, kümmern sich nicht um dessen Kinder oder brechen den Kontakt ganz ab; es kommt 
zu sozialem Druck (SEM 31.5.2017). Diese Art der Verstoßung kann vor allem in ländlichen 
Gebieten vorkommen. Eine Mischehe sorgt auf jeden Fall für Diskussionen und Getratsche, nach 
einer gewissen Zeit wird sie nach Angaben einer Quelle aber meist akzeptiert (FIS 5.10.2018).
Quellen
■ AQSOM 4 - Anonymisierte Quelle Somalia 4 (6.2024): Expertengespräche
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Somalia, https://bti-project.org/filea
dmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SOM.pdf, Zugriff 18.3.2024
■ FH - Freedom House (2024a): Freedom in the World 2024 - Somaliland, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2109065.html, Zugriff 8.7.2024
■ FIS - Finnische Einwanderungsbehörde [Finnland] (5.10.2018): Somalia: Fact-Finding Mission 
to Mogadishu and Nairobi, January 2018, https://migri.fi/documents/5202425/5914056/Somalia_-
Fact_Finding Mission to Mogadishu and Nairobi January 2018.pdf/2abe79e2-baf3-0a23-97d1-
f6944b6d21a7/Somalia_Fact_Finding Mission to Mogadishu and Nairobi January 2018.pdf.pdf, 
Zugriff 12.3.2024
■ ICG - International Crisis Group (27.6.2019a): Women and Al-Shabaab’s Insurgency, https://www.
ecoi.net/en/file/local/2011897/b145-women-and-al-shabaab_0.pdf , Zugriff 12.3.2024
■ Ingiriis - M.H. Ingiriis (2020): The anthropology of Al-Shabaab: the salient factors for the insurgency 
movement’s recruitment project, in: Small Wars & Insurgencies, Vol. 31/2, 2020, pp. 359-380, zitiert 
in: EASO - European Asylum Support Office (9.2021): Somalia – Targeted Profiles, S.18, https://
www.ecoi.net/en/file/local/2060580/2021_09_EASO_COI_Report_Somalia_Targeted_profiles.pdf
230
237

■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (21.5.2019b): 
Somalia Rer Hamar-befolkningen i Mogadishu, https://www.ecoi.net/en/file/local/2009629/Respons
_Somalia_Rer_Hamar-befolkningen_i_Mogadishu_21052019.pdf, Zugriff 12.3.2024
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (6.2023): General country of origin informa­
tion report on Somalia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2103761/General_COI_report_Somalia_Ju
ne_2023.pdf, Zugriff 29.4.2024
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (1.12.2023): Clans and displacement 
in Somalia, in: The Somali Wire Issue No. 622, per e-Mail  [kostenpflichtig, Login erforderlich]
■ SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (31.5.2017): Focus Somalia – Clans und Minder­
heiten, https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/internationales/herkunftslaender/afrika/som/SO
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lessness in the Horn of Africa, https://www.ecoi.net/en/file/local/2065866/61c97bea4.pdf , Zugriff 
12.3.2024
■ Wissenschaftl. Mitarbeiter GIGA - Wissenschaftlicher Mitarbeiter am German Institute of Global and 
Area Studies (3.7.2018): Sachverständigengutachten zu 10 K 1802/14A
18.3 Somaliland
Letzte Änderung 2025-01-16 14:11
[Zum Konflikt mit Teilen der Dhulbahante und dessen Auswirkungen auf Dhulbahante in Somali­
land siehe Sicherheitslage / Somaliland / Ethnische Spannungen bzw. Diskriminierung aufgrund 
des Konflikts um Laascaanood]
Wie in den restlichen Landesteilen bekennt sich die Verfassung zum Gebot der Nichtdiskri­
minierung (AA 23.8.2024). In Somaliland sind Mitbestimmung und Schutz von Minderheiten 
vergleichsweise gut ausgeprägt (Wissenschaftl. Mitarbeiter GIGA 3.7.2018). Nach anderen 
Angaben besteht offiziell kein Minderheitenschutz (ÖB Nairobi 10.2024). Jedenfalls sind die 
Clanältesten der Minderheiten gleich wie jene der Mehrheitsclans offiziell anerkannt (SEM 
31.5.2017). Große Clans dominieren Politik und Verwaltung, wodurch kleinere Gruppen margi­
nalisiert, gesellschaftlich manchmal diskriminiert werden. Ihr Zugang zu öffentlichen Leistungen 
ist schlechter (FH 2023; vgl. HRCSL 3.2024). Generell spielt die Clanzugehörigkeit eine große 
Rolle (AA 23.8.2024).
Hauptclans in Somaliland: In der Region Awdal wohnen v. a. Angehörige der Dir / Gadabursi 
und Dir / Issa. In den Regionen Woqooyi Galbeed und Togdheer wohnen v. a. Angehörige der 
Isaaq-Subclans Habr Jeclo, Habr Yunis, Idagala und Habr Awal. In der Region Sool wohnen 
v. a. Angehörige der Darod / Dulbahante (Taleex, Xudun, Laascaanood), Isaaq / Habr Yunis 
(Xudun, Laascaanood) und Isaaq / Habr Jeclo (Caynabo). In der Region Sanaag wohnen v. a. 
Angehörige der Darod / Warsangeli (Las Qooray, Ceerigaabo), Isaaq / Habr Yunis (Ceerigaabo) 
und Isaaq / Habr Jeclo (Ceel Afweyn) (EASO 2.2016). Die einzelnen Clans der Minderheiten 
der Berufskasten in Somaliland werden unter dem Begriff „ Gabooye“ zusammengefasst (Mu­
se Dheriyo, Tumal, Madhiban, Yibir) (UNHRC 28.10.2015; vgl. SEM 31.5.2017). Zusätzlich gibt 
es noch alteingesessene Familien mit arabischem Hintergrund (HRCSL 3.2024).
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