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/ 422
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■ GITOC/Bahadur - Jay Bahadur (Autor), Global Initiative Against Transnational Organized Crime 
(Herausgeber) (8.12.2022): Terror and Taxes. Inside al-Shabaab’s revenue-collection machine, 
https://globalinitiative.net/wp-content/uploads/2022/12/AS-protection-economies.-WEB.pdf , Zugriff 
9.10.2023
■ Guardian/Mohamed Ahmed - Fathi Mohamed Ahmed (Autor), The Guardian (Herausgeber) 
(8.6.2022): Mogadishu shops shuttered as soaring food prices add to desperation in Somalia, 
https://www.theguardian.com/global-development/2022/jun/08/mogadishu-shops-shuttered-as-soa
ring-food-prices-add-to-desperation-in-somalia , Zugriff 5.11.2024
■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Somalia, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2103135.html, Zugriff 15.1.2024
■ INGO-C/STDOK/SEM - Internationale NGO C (Autor), Staatssekretariat für Migration [Schweiz] 
(Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] 
(Herausgeber) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ INGO-F/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Internationale NGO 
F, Senior Aid Official (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (28.6.2019): 
Somalia: Praktiske og sikkerhetsmessige forhold på reise i Sør-Somalia, https://landinfo.no/wp-con
tent/uploads/2019/06/Somalia-temanotat-Praktiske-og-sikkerhetsmessige-forhold-på-reise-i-Sør-S
omalia-28062019.pdf, Zugriff 5.11.2024
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (4.4.2016): Prac­
tical issues and security challenges associated with travels in Southern Somalia, https://landinfo.no/
asset/3569/1/3569_1.pdf, Zugriff 12.3.2024
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (6.2023): General country of origin informa­
tion report on Somalia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2103761/General_COI_report_Somalia_Ju
ne_2023.pdf, Zugriff 29.4.2024
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ Researcher/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendoku­
mentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Researcher 
(Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ TANA/ACRC - Tana Copenhagen (Herausgeber), African Cities Research Consortium (Autor) 
(9.3.2023): Understanding Systems in Mogadishu City, https://tanacopenhagen.com/wp-content/upl
oads/2023/03/ACRC-Tana-Mogadishu-City-System-Analysis.pdf , Zugriff 23.5.2024
■ UNSC - United Nations Security Council (10.10.2022): Letter dated 10 October 2022 from the Chair 
of the Security Council Committee pursuant to resolution 751 (1992) concerning Somalia addressed 
to the President of the Security Council: Letter dated 1 September 2022 from the Panel of Experts 
on Somalia addressed to the Chair of the Security Council Committee pursuant to resolution 751 
(1992) concerning Somalia [S/2022/754], https://www.ecoi.net/en/file/local/2081261/N2263844.pdf, 
Zugriff 11.10.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices - Somalia, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p
ractices/somalia, Zugriff 23.4.2024
20.1.1 Meldewesen und Staatsbürgerschaft
Letzte Änderung 2024-11-27 13:50
Zu den einzelnen Dokumenten siehe Dokumente / Süd-/Zentralsomalia, Puntland
Meldewesen: Es gibt in Somalia kein Personenstandswesen (AA 23.8.2024; vgl. MBZ 6.2023). 
Somalische Behörden haben keinen Überblick über die eigene Bevölkerung, Bürger werden 
normalerweise nur dann registriert, wenn sie einen Reisepass beantragen (Landinfo 31.3.2022). 
Zudem gibt es weder Fahndungs- noch Strafregister (AA 23.8.2024; vgl. Sahan/SWT 16.9.2022). 
Die verlässliche Feststellung von Identitäten erfolgt oft nur durch den Ältestenrat eines Dorfes 
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oder durch Verwandte bzw. Bekannte (ÖB Nairobi 10.2024). Laut Angaben einer Quelle wurde im 
September 2023 die Ausgabe von nationalen ID-Karten begonnen. Damit einher geht demnach 
ein digitales Personenstandsregister, denn mit der ID soll der Zugang zu Gesundheitsleistungen, 
Bildung, Wahlen und (mobilen) Konten verbunden sein. Das Gesetz zur Erfassung der Identität 
war bereits im vorangegangenen März beschlossen worden (VOA/O. Hassan 16.9.2023).
Schon vor 1991 (UNHCR 22.12.2021a, S. 39) und erst recht nach 1991 wurden die meisten in 
Somalia geborenen Personen nie offiziell registriert (ÖB Nairobi 10.2024), und auch jetzt gibt es 
kein System zur Geburtenregistrierung (USDOS 22.4.2024). Eine Geburtsurkunde ist de facto 
nur für die Ausstellung eines Reisepasses oder aber bei einer formellen Anstellung notwendig. 
Daher gibt es für die Bevölkerung kaum einen Anreiz, die Geburt eines Kindes erfassen zu 
lassen (UNHCR 22.12.2021a, S. 39). Es besteht keine Möglichkeit, über amtliche Register 
verlässliche Auskünfte über somalische Staatsangehörige in Süd-/Zentralsomalia und Puntland 
zu erhalten (AA 23.8.2024).
Staatsbürgerschaft: Generell ist das Staatsbürgerschaftsgesetz aus dem Jahr 1962 weiterhin 
in Kraft (UNHCR 22.12.2021a, S. 13). Die Übergangsverfassung sieht keine Definition zur 
Staatsbürgerschaft vor (BS 2024).Die somalische Regierung ist seit 2015 mit der Ausarbeitung 
einer Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes aus dem Jahr 1962 befasst. Es ist weiterhin 
unabsehbar, wann tatsächlich mit der Verabschiedung gerechnet werden kann (ÖB Nairobi 
10.2024). Die somalische Staatsbürgerschaft wird daher weiterhin mit der Geburt erlangt, wenn 
der Vater Somali ist (UNHCR 22.12.2021a, S. 13; vgl. LIFOS 9.4.2019, S. 11). Jeder Abkomme 
eines männlichen Somali ist somalischer Staatsbürger - unabhängig davon, wo diese Person 
herstammt (BS 2024). Als Somali wird hier definiert, wer durch Herkunft, Sprache oder Tradition 
zur somalischen Nation gehört (UNHCR 22.12.2021a, S. 13; vgl. BS 2024), wer also ethnischer 
Somali ist. Daher ist es auch nicht entscheidend, ob eine Person aus Somalia kommt oder in 
Somalia lebt. Vielmehr ist relevant, ob diese ethnisch Somali ist (Landinfo 31.3.2022). Daher 
wird die Staatsbürgerschaft auch an ethnische Somali aus z. B. Äthiopien oder Kenia sowie an 
jene in der Diaspora vergeben (BS 2024). In Äthiopien und Kenia gibt es substanzielle Gruppen 
ethnisch somalischer Nomaden, und es ist unrealistisch, eine klare Linie zu ziehen und einzelne 
Familien auf der einen oder auf der anderen Seite der Grenze endgültig zu lokalisieren (UNHCR 
22.12.2021a, S. 51). Folglich können auch ethnische Somali aus Äthiopien, Dschibuti oder Kenia 
somalische Reisepässe erhalten (Landinfo 31.3.2022).
Auch weiterhin erhalten Kinder somalischer Väter bei der Geburt die Staatsbürgerschaft, nicht 
aber Kinder somalischer Mütter (USDOS 22.4.2024; vgl. UNHRCOM 6.5.2024; MBZ 6.2023). 
Dahingegen erlangt eine Frau automatisch die somalische Staatsbürgerschaft, wenn sie einen 
Somali heiratet; umgekehrt ist dies nicht der Fall (UNHCR 22.12.2021a, S. 24; vgl. MBZ 6.2023). 
Angehörige von Minderheiten werden aus rechtlicher Sicht - also mit der Definition des alten 
Staatsbürgerschaftsgesetzes - ebenso als vollwertige Staatsbürger erachtet (BS 2024). Nach 
anderen Angaben kann es für Angehörige ethnischer Minderheiten mitunter schwierig werden, 
einen Reisepass zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie als Flüchtlinge außerhalb 
Somalias aufgewachsen sind. Sie müssen den somalischen Behörden gegenüber „ nachweisen“, 
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dass sie aus Somalia stammen – meist durch die Darstellung entsprechender Sprachkenntnisse 
(Landinfo 31.3.2022).
Doppelstaatsbürgerschaft: Obwohl das o. g. Staatsbürgerschaftsgesetz aus dem Jahr 1962 
nicht überarbeitet worden ist und dieses Doppelstaatsbürgerschaften formell verbietet (Landinfo 
31.3.2022; vgl. MBZ 6.2023; UNHCR 22.12.2021a, S. 13f/26), werden Doppelstaatsbürger­
schaften seit 2004 bzw. 2012 formell akzeptiert (Landinfo 31.3.2022). Die Übergangsverfassung 
gestattet keine Doppelstaatsbürgerschaft, verbietet diese aber auch nicht. Vielmehr wird darin 
darauf hingewiesen, dass das Parlament ein entsprechendes Gesetz beschließen soll (Omer2/
ALRC 17.3.2023). Außerdem steht in Artikel 8: Einem somalischen Staatsbürger kann die so­
malische Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, auch wenn er Staatsbürger eines anderen 
Staates wird (Landinfo 31.3.2022).
Viele politische Führer (Landinfo 31.3.2022) und ein großer Teil der Parlamentsabgeordneten 
sind Doppelstaatsbürger (LIFOS 9.4.2019, S. 10f) – Doppelstaatsbürgerschaften werden al­
so de facto akzeptiert, die Übergangsverfassung unterstützt diese Auffassung (MBZ 6.2023; 
vgl. UNHCR 22.12.2021a, S. 13f/26; LIFOS 9.4.2019, S. 10f). Unklar ist, ob das Verbot der 
Doppelstaatsbürgerschaft überhaupt jemals durchgesetzt worden ist – also auch vor dem Zu­
sammenbruch staatlicher Institutionen im Jahr 1991 (Landinfo 31.3.2022).
Somalia erachtet natürlich auch alle in Somaliland lebenden Somali als somalische Staatsbürger, 
während Somaliland sie als somaliländische Staatsbürger erachtet (LIFOS 9.4.2019, S. 11f). 
Zudem kämpft das Land mit einer ungelösten Debatte zur Staatsbürgerschaft in Zusammen­
hang mit dem föderalen System. Generell werden Somali, die in einem Bundesstaat oder in 
einer Stadt nicht als indigen erachtet werden, von der ansässigen Bevölkerung als Auswärtige 
und Gäste erachtet. Damit verbunden sind eingeschränkte Rechte zum Landbesitz oder am 
Arbeitsmarkt (BS 2024). Denn die Übergangsverfassung aus dem Jahr 2012 sieht zwar vor, 
dass das Staatsbürgerschaftswesen durch die Bundesregierung verwaltet wird; jedoch haben 
mehrere Bundesstaaten eine eigene Staatsbürgerschaft eingeführt (z. B. Puntland) oder aber 
die Verwaltung an sich gerissen (z. B. der SWS) (UNHCR 22.12.2021a, S. 17f).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/app/nodes/30275841, Zugriff 
4.9.2024 [Login erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Somalia, https://bti-project.org/filea
dmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SOM.pdf, Zugriff 18.3.2024
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (31.3.2022): 
Somalia – Statsborgerskap, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2022/03/Respons-Somalia-Sta
tsborgerskap-31032022.pdf, Zugriff 7.5.2024
■ LIFOS - LIFOS-Migrationsverket [Schweden] (9.4.2019): Somalia - Folkbokförning, medborgarskap 
och identitetshandlngar, https://www.ecoi.net/en/file/local/2007147/190423300.pdf, Zugriff 7.5.2024
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (6.2023): General country of origin informa­
tion report on Somalia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2103761/General_COI_report_Somalia_Ju
ne_2023.pdf, Zugriff 29.4.2024
295
302

■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ Omer2/ALRC - Ahmed Omer 2, Africa Legal Risk Control Ltd (17.3.2023): Somali Family Law & 
Practice. An Expert Report (Bericht i.A. der österreichischen und deutschen Botschaften in Nairobi); 
per e-Mail
■ Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (16.9.2022): Exrajudicial killings in 
Somalia, in: The Somali Wire Issue No. 452, per e-Mail  [kostenpflichtig, Login erforderlich]
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (22.12.2021a): Citizenship and State­
lessness in the Horn of Africa, https://www.ecoi.net/en/file/local/2065866/61c97bea4.pdf , Zugriff 
12.3.2024
■ UNHRCOM - United Nations Human Rights Committee (6.5.2024): Concluding observations on the 
initial report of Somalia [CCPR/C/SOM/CO/1], https://www.ecoi.net/en/file/local/2108970/G240561
3.pdf, Zugriff 24.5.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices - Somalia, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p
ractices/somalia, Zugriff 23.4.2024
■ VOA/O. Hassan - Mohamed Olad Hassan (Autor), Voice of America (Herausgeber) (16.9.2023): 
Somalia’s Digital ID Revolution: A Journey From Standstill to Progress, https://www.voanews.co
m/a/somalia-s-digital-id-revolution-a-journey-from-standstill-to-progress/7271250.html , Zugriff 
29.5.2024
20.2 Somaliland
Letzte Änderung 2025-01-16 14:11
In gewissem Maß wird die Bewegungsfreiheit respektiert (FH 2024a). Mehrere Quellen der 
FFM Somalia 2023 erklären, dass sich Bürger ohne Einschränkungen bewegen können, auch 
in Sanaag (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vgl. Scholar/STDOK/SEM 5.2023; INGO-V/STDOK/
SEM 5.2023). An Straßen gibt es mitunter Checkpoints der Polizei – v. a. an den Grenzen 
größerer Städte (STDOK/SEM 5.2023a). Auf den großen Überlandstraßen wird wenig kontrolliert. 
Es gibt Checkpoints, dort wird etwa Nachschau gehalten, ob sich illegale äthiopische Migranten 
an Bord befinden (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). An Straßensperren wird vermehrt nach einem 
Personalausweis verlangt. Es entsteht aber kein Nachteil, wenn kein Ausweis mitgeführt wird 
(YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Kann ein solcher nicht vorgelegt werden, kann die Identität 
über Kontakte verifiziert werden (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023).
Mitunter kommt es auch zu Einschränkungen (USDOS 22.4.2024), etwa hinsichtlich der Region 
Sool (Scholar/STDOK/SEM 5.2023). Vormals wurde zwischen Hargeysa und Puntland viel Hin 
und Her gereist, dies ist nun nicht mehr der Fall (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Manche Gegen­
den von Sool und Laascaanood können nur von Puntland aus erreicht werden, dies gilt auch für 
humanitäre Hilfe. Nach Buuhoodle reisen viele Menschen über Äthiopien. Da die Straßen nach 
Garoowe und nach Buuhoodle blockiert sind, hat die Route von Bossaso nach Laas Qooraay 
an Bedeutung gewonnen. Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist diese Route aber für 
Angehörige der Isaaq nicht sicher, weil die in Sanaag lebenden Warsangeli moralisch auf der 
Seite der Dhulbahante stehen. Generell können sich die Menschen in Sanaag aber frei bewegen 
(Scholar/STDOK/SEM 5.2023). Eine andere Quelle erläutert, dass der Clanfaktor ein Hindernis 
darstellen kann - etwa wenn eine Person innerhalb Somalilands umziehen möchte (FH 2024a).
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303

Ein-/Ausreise: Eine effektive Ausreisekontrolle an den Grenzübergängen von Somaliland in die 
Nachbarländer findet nicht statt. Sowohl die Land- als auch die Seegrenze werden weitgehend 
nicht überwacht. Bei Flugreisen ab Hargeysa werden Kontrollen durchgeführt (AA 23.8.2024).
Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 gibt es für Menschen aus anderen Teilen Somalias 
keine Einschränkungen der Bewegungsfreiheit - v. a. wenn es sich um Wirtschaftstreibende 
handelt. Kann eine Person keinen Identitätsnachweis erbringen, könnte dies zu Problemen 
führen (Scholar/STDOK/SEM 5.2023). Dementsprechend ist es z. B. bei einem Umzug von 
Mogadischu nach Hargeysa wichtig - aber nicht zwingend erforderlich - am neuen Ort über 
einen Bürgen zu verfügen (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023).
Weitere Informationen zu Ein- und Ausreise - auch für Personen aus Somalia - finden sich 
hier: Rückkehr / Somaliland
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/app/nodes/30275841, Zugriff 
4.9.2024 [Login erforderlich]
■ FH - Freedom House (2024a): Freedom in the World 2024 - Somaliland, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2109065.html, Zugriff 8.7.2024
■ INGO-F/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Internationale NGO 
F, Senior Aid Official (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ INGO-V/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), International NGO 
V (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ MAEZA/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Mitarbeiter einer 
Organisation für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der 
FFM Somalia 2023
■ Scholar/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Scholar, Hargeysa 
(Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Heraus­
geber) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ SECEX/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Security Expert 
(Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ SNST-T/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Somali National 
Staff T (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ STDOK/SEM - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich], 
Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (5.2023a): Beobachtungen im Rahmen der FFM Somalia 
2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices - Somalia, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p
ractices/somalia, Zugriff 23.4.2024
■ YOVENCO/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendoku­
mentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), YOVENCO 
Berbera (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
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304

20.2.1 Meldewesen und Staatsbürgerschaft
Letzte Änderung 2025-01-16 14:11
Zu den einzelnen Dokumenten siehe Dokumente / Somaliland
Personenregister: Es bestehen nur wenige bis rudimentäre staatliche Aufzeichnungen und Per­
sonenregister (ÖB Nairobi 10.2024). Nach anderen Angaben gibt es seit 2015 ein vom Innenmi­
nisterium geführtes digitales Melderegister (UNHCR 22.12.2021a, S. 45). Vor einer Registrierung 
wird die betroffene Person interviewt, werden Älteste befragt und Daten von Familienangehö­
rigen verglichen (LIFOS 9.4.2019, S. 24f). Auch biometrische Daten werden aufgenommen 
bzw. abgeglichen (LIFOS 9.4.2019, S. 24f; vgl. STDOK/SEM 2017), wodurch Doppeleinträge 
verhindert werden (STDOK/SEM 2017). Immer öfter wird der damit zusammenhängende Per­
sonalausweis gebraucht, um öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können (UNHCR 
22.12.2021a, S. 45). Das eGovernment verlinkt viele Aspekte, etwa die Telefonnummer mit der 
ID und diese wiederum mit dem Finanzministerium. So erhält man auch automatisch eine No­
tifizierung über fällige Steuern, und diese können dann über das Handy bezahlt werden. Auch 
die Zahlungsbestätigung erhält man auf sein Telefon (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023).
Geburten: UNICEF unterstützt die Registrierung von Geburten und von Kleinkindern sowie 
das Ausstellen von Geburtsurkunden (ÖB Nairobi 10.2024). Trotzdem wurden nur 7 % der 
Kinder unter zwei Jahren bei ihrer Geburt registriert (MoHDSL 2022; vgl. ÖB Nairobi 10.2024). 
Nach anderen Angaben sind etwas weniger als 20 % der Unter-Fünfjährigen registriert (UNHCR 
22.12.2021a, S. 40). Eine Geburt kann beim Religionsministerium in Hargeysa eidesstattlich 
bekannt gegeben werden. Außerdem unternimmt Somaliland Anstrengungen, um Geburten 
auch bei Gesundheitszentren registrieren lassen zu können (UNHCR 22.12.2021a, S. 39f).
Staatsbürgerschaft: Das somaliländische Staatsbürgerschaftsrecht (2002) beruht auf patri­
linearer Abstammung (UNHCR 22.12.2021a, S. 18; vgl. BS 2024). Demnach sind alle männ­
lichen Personen, die zum 26.6.1960 aus Somaliland stammten und dort lebten sowie deren 
Nachfahren Staatsbürger Somalilands. Gemäß Staatsbürgerschaftsgesetz können auch Nach­
fahren somaliländischer Mütter die Staatsbürgerschaft erlangen, wenn der Vater unbekannt ist 
(UNHCR 22.12.2021a, S. 18ff). Generell muss ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt 
werden, wenn ein (behördlich registrierter) Clanältester die Herkunft bestätigt. Es gibt keinen 
Hinweis darauf, dass eine derartige, durch einen Ältesten eingebrachte Meldung angefochten 
werden kann (UNHCR 22.12.2021a, S. 47).
Das somaliländische Staatsbürgerschaftsrecht gestattet ausdrücklich die Doppelstaatsbürger­
schaft (Omer2/ALRC 17.3.2023). Eine Ausnahme bilden Frauen, die einen Ausländer heiraten 
und dessen Nationalität annehmen (UNHCR 22.12.2021a, S. 25f). Somalia hingegen erach­
tet natürlich auch alle in Somaliland lebenden Somali als somalische Staatsbürger, während 
Somaliland sie als somaliländische Staatsbürger erachtet (LIFOS 9.4.2019, S. 11f).
Quellen
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Somalia, https://bti-project.org/filea
dmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SOM.pdf, Zugriff 18.3.2024
298
305

■ LIFOS - LIFOS-Migrationsverket [Schweden] (9.4.2019): Somalia - Folkbokförning, medborgarskap 
och identitetshandlngar, https://www.ecoi.net/en/file/local/2007147/190423300.pdf, Zugriff 7.5.2024
■ MoHDSL - Ministry of Health Development [Somaliland] (2022): National Health Policy III 2022, 
https://somalilandmohd.com/wp-content/uploads/2023/03/Somaliland_New_HP_Final-1.pdf, Zugriff 
2.7.2024
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ Omer2/ALRC - Ahmed Omer 2, Africa Legal Risk Control Ltd (17.3.2023): Somali Family Law & 
Practice. An Expert Report (Bericht i.A. der österreichischen und deutschen Botschaften in Nairobi); 
per e-Mail
■ SNST-T/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Somali National 
Staff T (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ STDOK/SEM - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich], 
Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (2017): Informationen aus den Protokollen der FFM Somalia 
2017
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (22.12.2021a): Citizenship and State­
lessness in the Horn of Africa, https://www.ecoi.net/en/file/local/2065866/61c97bea4.pdf , Zugriff 
12.3.2024
21 Binnenflüchtlinge (IDPs) und Flüchtlinge
21.1 Süd-/Zentralsomalia, Puntland
Letzte Änderung 2025-01-16 14:10
Die somalischeRegierung arbeitet mit dem UNHCR zusammen, um Flüchtlinge, zurückkehrende 
Flüchtlinge, Asylwerber, Staatenlose und andere relevante Personengruppen zu unterstützen 
(USDOS 22.4.2024). Zuständig für die Registrierung von Flüchtlingen ist die National High Com­
mission for Refugees and IDPs (NCRI), in Puntland das Human Protection Department des 
Innenministeriums. Der UNHCR führt die Verfahren (MBZ 6.2023).
IDP-Zahlen und Urbanisierung: Laut UNHCR galten zum Zeitpunkt Mai 2024 3,86 Millionen 
Menschen als intern Vertriebene. In den ersten fünf Monaten 2024 wurden 215.000 Menschen 
neu vertrieben, davon 86 % aufgrund von Überschwemmungen und 11 % aufgrund von Unsi­
cherheit (UNHCR 23.6.2024). Im Jahr 2023 wurden mehr als 2,9 Millionen Menschen neu ver­
trieben (2022: 1,8 Millionen), davon flohen 1,65 Millionen aufgrund von Überflutungen (2022: fast 
keine), 638.000 vor Konflikten (2022: 607.000) und 522.000 in Zusammenhang mit der anhal­
tenden Dürre (2022: 1,2 Millionen) (UNHCR 23.1.2024; vgl. UNHCR 9.1.2023). Laut Angaben 
der UN sind 80 % der IDPs Frauen und Kinder (UNSC 3.6.2024).
Im März 2023 gab es 2.700 registrierte IDP-Lager, dazu noch zahlreiche ungezählte. Alleine 
in Mogadischu waren es zu diesem Zeitpunkt etwa 2.000. Die überwiegende Mehrheit davon 
sind informelle Lager auf Privatgrund in städtischen Gebieten (MBZ 6.2023; vgl. Sahan/SWT 
31.5.2023) - namentlich 85 % (Sahan/SWT 16.8.2024). Somalia verzeichnet eine der schnells­
ten Urbanisierungsraten der Welt (NH 17.8.2023a; vgl. Spiegel/Hoffmann 24.9.2022). Diese hat 
zu einem enormen und unregulierten Städtewachstum geführt (ACCORD 31.5.2021, S. 16/26f). 
So leben etwa in Baidoa mittlerweile mindestens 600.000IDPs - deutlich mehr als die Stadt Ein­
wohner hat. Die Stadt wird mitunter als die am schnellsten wachsende Stadt Afrikas bezeichnet 
(Spiegel/Hoffmann 24.9.2022).
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306

Ein Teil der IDPs kann de facto nicht mehr als „ binnenvertrieben“ bezeichnet werden. Allerdings 
fehlt es an der Möglichkeit einer korrekten statistischen Erfassung (AA 23.8.2024; vgl. AC­
CORD 31.5.2021). Es gibt für Somalia keine Zahlen zur „ normalen“ Urbanisierung. Andererseits 
werden i.d.R. nur jene IDPs gezählt, die in Lagern wohnen. Mitglieder großer Clans kommen 
aber üblicherweise bei Verwandten unter und leben daher nicht in Lagern (ACCORD 31.5.2021, 
S. 16/26f). Hunderttausende Somalier geben die Weidewirtschaft und die von der Dürre heimge­
suchten ländlichen Gebiete auf. Eigentlich wären diese wohl als „ urban poor“ (arme städtische 
Bevölkerung) und nicht als IDPs einzuordnen (Sahan/SWT 31.5.2023; vgl. NH 17.8.2023a). 
Die Menschen suchen in den Städten Hilfe, Sicherheit und Arbeit. Es ist nicht zu erwarten, 
dass jene Menschen, die alles verloren haben, jemals wieder in ihre ländliche Heimat zurück­
kehren werden. Dementsprechend muss nicht - wie etwa für IDPs - Nothilfe geleistet werden; 
vielmehr braucht es dauerhafte Lösungen, z. B. Schulungen. Denn ihre landwirtschaftlichen 
Kenntnisse lassen sich nicht auf die wirtschaftliche und soziale Realität der Stadt übertragen 
(NH 17.8.2023a).
Zwangsräumungen: Jedenfalls hat die Bewegung in den Städten zu einer hohen Nachfrage 
nach Land aber auch zu nochmaligen Zwangsräumungen geführt (SPC 9.2.2022). Im Jahr 2023 
wurden 105.000 Menschen zwangsweise vertrieben (AI 24.4.2024), im ersten Jahresdrittel 2024 
waren es 40.000 - v. a. in Mogadischu (UNSC 3.6.2024). Die Mehrheit der betroffenen Menschen 
zieht in entlegene und unsichere Außenbezirke der Städte, wo es lediglich eine rudimentäre bzw. 
gar keine soziale Grundversorgung gibt (AA 23.8.2024). Auch bei geplanten und unterstützten 
Umsiedlungen finden sich die sogenannten
relocationareas am Stadtrand oder sogar weit außerhalb der jeweiligen Stadt. Allerdings bieten 
diese Lager wesentlich bessere Unterkünfte - etwa Häuser aus Wellblech oder sogar Stein 
(ACCORD 31.5.2021, S. 21).
Menschenrechte: Ein Teil der IDPs ist andauernden schwerwiegenden Menschenrechtsver­
letzungen ausgesetzt, ihre besondere Schutzlosigkeit und Hilfsbedürftigkeit werden von allerlei 
nicht-staatlichen – aber auch staatlichen – Stellen ausgenutzt und missbraucht. Schläge, Ver­
gewaltigungen, Abzweigung von Nahrungsmittelhilfen, Bewegungseinschränkung und Diskrimi­
nierung aufgrund von Clanzugehörigkeit sind an der Tagesordnung (AA 23.8.2024; vgl. UNSC 
13.5.2022, Abs. 38). Dies betrifft in erster Linie Bewohner von IDP-Lagern – in Mogadischu v. a. 
jene IDPs, die nicht über Clanbeziehungen in der Stadt verfügen (FIS 7.8.2020a, S. 36). Weibli­
che und minderjährige IDPs sind hinsichtlich einer Vergewaltigung bzw. Missbrauch besonders 
gefährdet (USDOS 22.4.2024; vgl. UNSC 8.2.2022, Abs. 46; Sahan/SWT 31.5.2023). Die Last 
der Hausarbeit, einschließlich des Sammelns von Feuerholz und Wasser, liegt überwiegend auf 
den Schultern der Frauen. Da sie gezwungen sind, große Distanzen unter unzureichenden Si­
cherheitsvorkehrungen zurückzulegen, steigt das Risiko, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt 
zu werden (Sahan/SWT 31.5.2023; vgl. Sahan/SWT 9.2.2024). V. a. Neuankömmlinge haben 
diesbezüglich laut UN ein erhöhtes Risiko (UNSC 3.6.2024). Für IDPs in Lagern gibt es keinen 
Rechtsschutz, und es gibt in Lagern auch keine Polizisten, die man im Notfall alarmieren könnte 
(FIS 7.8.2020a, S. 36).
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Versorgung: Extreme Armut, besonders hohe Schutzbedürftigkeit, psychischer Stress, Ernäh­
rungsunsicherheit, ein Mangel an (wirtschaftlichen) Perspektiven und gesellschaftliche Margi­
nalisierung bestimmen das tägliche Leben der IDPs. Staatliche Einrichtungen sind nicht in der 
Lage, der Aufgabe gerecht zu werden, IDPs wirtschaftlich und gesellschaftlich zu integrieren 
(GIZ 12.2022). Die Situation in den Lagern wird als besorgniserregend beschrieben. Die Men­
schen dort kämpfen mit einem Mangel an Hygiene, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmitteln 
und sauberem Wasser. Nur etwa ein Drittel der Lager verfügt über grundlegende Bildungsein­
richtungen (MBZ 6.2023; vgl. TANA/ACRC 9.3.2023). Es werden noch weniger Kinder von IDPs 
eingeschult, als es schon bei anderen Kindern der Fall ist (USDOS 22.4.2024). Es mangelt 
ihnen zumeist an Zugang zu genügend Lebensmitteln und akzeptablen Unterkünften (ÖB Nai­
robi 10.2024). Allerdings ist der Zustand von IDP-Lagern unterschiedlich. Während die neueren 
meist absolut rudimentär sind, verfügen ältere Lager üblicherweise über grundlegende Sani­
tär-, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen (FIS 7.8.2020a, S. 36). Oft wurde dort auch eine 
Nachbarschaftshilfe aufgebaut (ACCORD 31.5.2021, S. 23).
Unterstützung: Im März 2021 konnte IOM knapp 7.000 IDPs aus Baidoa in das IDP-Lager 
Barwaaqo übersiedeln, wo schon 2019 mehr als 6.000 IDPs angesiedelt worden waren. Das 
Land für dieses Lager wurde von der Lokalverwaltung zur Verfügung gestellt. In Barwaaqo 
bekommen Familien ein Stück Land, auf dem eine Unterkunft errichtet und ein Garten betrie­
ben werden kann. Die Familien erhalten zudem finanzielle Unterstützung. Zwei Jahre nach der 
Umsiedlung erhalten die Familien dann auch Rechtsanspruch auf den von ihnen genutzten 
Grund (IOM 9.3.2021). U. a. baut auch Kuwait Häuser für IDPs (Halqabsi 7.2.2024). Im No­
vember 2021 hat der SWS mehr als 4.300 Landbesitzurkunden für Barwaaqo ausstellt (UNSC 
8.2.2022, Abs. 39). In einem Medienbericht wird erklärt, dass 20.000 IDPs in Baidoa auf Boden 
wohnen, der ihnen übereignet worden ist (Spiegel/Hoffmann 24.9.2022). Auch in Galmudug 
wurden Landbesitzurkunden für hundert IDPs ausgestellt (RD 11.3.2024).
In Galkacyo wurden für weitere 100 IDP-Familien Häuser gebaut. Das zugehörige 225 Quadrat­
meter große Grundstück gehört jeweils dazu. Das Projekt wurde von Galmudug gemeinsam 
mit UNHCR umgesetzt (RE 1.12.2022). In Baraawe hat eine Hilfsorganisation 150 Häuser und 
mehrere Wasserstellen für IDPs gebaut (RD 12.12.2022a). UNHCR berichtet von der Errichtung 
von Übergangs- sowie von permanenten Unterkünften, etwa in Cadaado (Galmudug) (UNHCR 
23.6.2024).
Im März 2022 startete die Bundesregierung gemeinsam mit den UN ein Vier-Jahres-Programm 
namens Saameynta. Mit diesem Programm soll mehr als 75.000 IDPs und Aufnahmegemeinden 
in Baidoa, Belet Weyne und Bossaso geholfen werden. Vor allem sollen die Abhängigkeit von 
humanitärer Hilfe und die Armut reduziert sowie die Integration der IDPs in den Städten ge­
fördert werden. Das Programm umfasst den Zugang zu Wasser, Unterkunft und medizinischer 
Versorgung. IOM setzt das Programm in Partnerschaft mit der Bundesregierung, UNDP und 
UNHABITAT um (UN OCHA 12.4.2022).
Die Situation von IDPs in Puntland wird von NGOs als durchaus positiv beschrieben, sie können 
z. B. geregelter Tätigkeit nachgehen (ÖB Nairobi 10.2024). Es gibt Anzeichen dafür, dass in 
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Puntland aufhältige IDPs aus anderen Teilen Somalias dort permanent bleiben können und 
dieselben Rechte genießen wie die ursprünglichen Einwohner (LIFOS 9.4.2019, S. 9). Bei den 
letzten Lokalwahlen durften IDPs aktiv und passiv vom Wahlrecht Gebrauch machen. Dabei 
wurden auch Bantu und Digil/Mirifle aus Südsomalia gewählt (Horn 22.4.2024).
Flüchtlinge: Die Zahl ausländischer Flüchtlinge wird als sehr gering eingeschätzt (AA 23.8.2024). 
Im Mai 2024 befanden sich 39.286 Flüchtlinge und Asylwerber im Land, 74 % befinden sich 
in Somaliland und Puntland. Sie stammen fast zur Gänze aus Äthiopien (65 %), dem Jemen 
(29 %) und Syrien (4 %) (UNHCR 23.6.2024). Seit März 2024 hat Somalia ein eigenes Gesetz, 
das Flüchtlinge und Asylwerber schützt (Halqabsi 3.3.2024). Asylwerbern aus dem Jemen wird 
prima facie der Asylstatus zuerkannt (USDOS 22.4.2024). Der UNHCR betreibt ein Unterstüt­
zungs- und Integrationsprogramm zur möglichst schnellen Eingliederung von Flüchtlingen in 
das öffentliche Leben (AA 23.8.2024). Dieses umfasst z. B. das Bezahlen von Schulgeld oder 
Rechtsberatung und -Vertretung (UNHCR 23.6.2024).
In Puntland hat der Bürgermeister von Garoowe illegal in der Stadt aufhältige Äthiopier im Ju­
ni 2024 zur Abreise aufgefordert und mit Deportation gedroht. Auch die Verwaltung von Galkacyo 
hat mit ähnlichen Schritten gedroht (HO 17.6.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/app/nodes/30275841, Zugriff 
4.9.2024 [Login erforderlich]
■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation 
(31.5.2021): Somalia - Al-Schabaab und Sicherheitslage; Lage von Binnenvertriebenen und Rück­
kehrer·innen [sic]; Schutz durch staatliche und nicht-staatliche Akteure; Dokumentation zum COI-
Webinar mit Markus Höhne und Jutta Bakonyi am 5. Mai 2021, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2052555/20210531_COI-Webinar Somalia_ACCORD_Mai 2021.pdf, Zugriff 17.5.2022
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World’s Human Rights - Somalia 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2107967.html, Zugriff 29.4.2024
■ FIS - Finnische Einwanderungsbehörde [Finnland] (7.8.2020a): Somalia: Tiedonhankintamatka 
Mogadishuun maaliskuussa 2020, Mogadishun turvallisuustilanne ja humanitääriset olosuhteet, 
https://migri.fi/documents/5202425/5914056/Somalia FFM raportti maaliskuu 2020.pdf/f58d6cd5-
271a-55fd-9b89-b3d32e4ff80b/Somalia FFM raportti maaliskuu 2020.pdf?t=1596797440011, Zugriff 
12.3.2024
■ GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (12.2022): Die sozioökonomische 
Inklusion in Somalia voranbringen, https://www.giz.de/de/weltweit/96302.html, Zugriff 6.7.2023
■ Halqabsi - Halqabsi News (3.3.2024): President Hassan Sheikh Signs New Law on Refugees and 
Asylum Seekers, https://halqabsi.com/2024/03/hassan-sheikh-signs-new , Zugriff 22.4.2024
■ Halqabsi - Halqabsi News (7.2.2024): Kuwaiti Gov’t Launches Housing Project in Baidoa for IDPs, 
https://halqabsi.com/2024/02/kuwaiti-govt-launches-housing-project-in-baidoa-for-idps , Zugriff 
22.4.2024
■ HO - Hiiraan Online (17.6.2024): Garowe mayor demands departure of undocumented Ethiopian 
migrants, https://www.hiiraan.com/news4/2024/Jun/196735/garowe_mayor_demands_departure_o
f_undocumented_ethiopian_migrants.aspx?utm_source=hiiraan&utm_medium=SomaliNewsUpdat
eFront, Zugriff 27.6.2024
■ Horn - Horn Observer (22.4.2024): One region, that may reshape the security structure of Somalia,  
https://hornobserver.com/articles/2718/One-region-that-may-reshape-the-security-structure-of-S
omalia, Zugriff 7.5.2024
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